Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz
Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der Koalition von SPD und CDU am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Ermittlungsbehörden erhalten damit zahlreiche neue Befugnisse an die Hand. So darf fortan der große Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden. Dafür genügt bereits die Anordnung durch einen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was der Branchenverband Bitkom für verfassungswidrig hält. Mehr bei heise.de
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