Generalbundesanwältin prüft Ermittlungen wegen Guantanamo-Gefangenenflügen
Die Generalbundesanwältin Monika Harms prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verschleppungen in das US-Gefangenenlager Guantanamo einleitet.
Anlass hierfür ist ein Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" , wonach Anfang 2002 die Verschleppung von sechs algerischen Häftlingen im europäischen Hauptquartier der US-amerikanischen Streitkräfte (EUCOM) in Stuttgart geplant und koordiniert worden sein sollen. Laut dem am 27.11.2006 ausgestrahlten Bericht seien diese von Bosnien in die Türkei gebracht und von dort aus zusammen mit 28 Gefangenen aus Afghanistan nach Guantanamo geflogen worden. Bislang seien sie ohne förmliche Anklage in dem Lager auf Kuba inhaftiert. Das Magazin berief sich dabei auf einen Lagebericht des EUCOM, wo auch deutsche Verbindungsoffiziere arbeiten.
"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat uns die Unterlagen zur Prüfung dieses Vorgangs übersandt", hieß es aus der Bundesanwaltschaft. Nun werde geprüft, ob die Bundesanwaltschaft tatsächlich in der Sache zuständig sei.
Dies wäre der Fall, wenn sich der Anfangsverdacht einer Verschleppung nach § 234a des Strafgesetzbuches bestätigte. "Verschleppung" ist unter anderem gegeben, wenn eine Person durch Gewalt ins Ausland verbracht wird und dadurch der Gefahr ausgesetzt wird, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden. Die Mindeststrafe für "Verschleppung" beträgt ein Jahr.
Wäre lediglich ein Anfangsverdacht einer Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegeben, würde die Sache wieder in die Hände der Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgegeben. Die Prüfung der Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.
Für ein Einschalten deutscher Ermittler hatte sich der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, ausgesprochen. Ihm hatte sich der FDP-Obmann im Geheimdienste-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, angeschlossen. Es müsse deshalb ermittelt werden, weil die Planung der Tat in Deutschland stattgefunden habe, sagte Stadler.
Quelle: Tagesspiegel Online
Anlass hierfür ist ein Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" , wonach Anfang 2002 die Verschleppung von sechs algerischen Häftlingen im europäischen Hauptquartier der US-amerikanischen Streitkräfte (EUCOM) in Stuttgart geplant und koordiniert worden sein sollen. Laut dem am 27.11.2006 ausgestrahlten Bericht seien diese von Bosnien in die Türkei gebracht und von dort aus zusammen mit 28 Gefangenen aus Afghanistan nach Guantanamo geflogen worden. Bislang seien sie ohne förmliche Anklage in dem Lager auf Kuba inhaftiert. Das Magazin berief sich dabei auf einen Lagebericht des EUCOM, wo auch deutsche Verbindungsoffiziere arbeiten.
"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat uns die Unterlagen zur Prüfung dieses Vorgangs übersandt", hieß es aus der Bundesanwaltschaft. Nun werde geprüft, ob die Bundesanwaltschaft tatsächlich in der Sache zuständig sei.
Dies wäre der Fall, wenn sich der Anfangsverdacht einer Verschleppung nach § 234a des Strafgesetzbuches bestätigte. "Verschleppung" ist unter anderem gegeben, wenn eine Person durch Gewalt ins Ausland verbracht wird und dadurch der Gefahr ausgesetzt wird, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden. Die Mindeststrafe für "Verschleppung" beträgt ein Jahr.
Wäre lediglich ein Anfangsverdacht einer Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegeben, würde die Sache wieder in die Hände der Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgegeben. Die Prüfung der Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.
Für ein Einschalten deutscher Ermittler hatte sich der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, ausgesprochen. Ihm hatte sich der FDP-Obmann im Geheimdienste-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, angeschlossen. Es müsse deshalb ermittelt werden, weil die Planung der Tat in Deutschland stattgefunden habe, sagte Stadler.
Quelle: Tagesspiegel Online
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