Mittwoch, Dezember 06, 2006

Großrazzia gegen türkische Migrantenvereine – zwei Verhaftungen wegen Terrorismusvorwurf

In einer bundesweit abgestimmten Aktion duchsuchte die Polizei am 29. November 2006 mehrere türkische Migrantenvereine. Diese Maßnahme richtete sich nach Polizeiangaben gegen die seit 1998 in Deutschland verbotene "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C). Mindestens 59 Wohnungen, Geschäftsräume und Kulturvereine wurde in Berlin, Köln, Heidelberg, Stuttgart, München und Augsburg durchsucht. Vereinsmitglieder seien dabei wie Kriminelle von der Polizei überfallen und Vereinsräume verwüstet worden, kritisierte ein Sprecher der "Anatolischen Föderation" aus Köln.

Die 1994 aus der Spaltung der türkischen linken Organisation "Dev-Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangene DHKP-C wird von der Türkei, EU und USA als terroristisch eingestuft. Die sich als "antiimperialistisch" und "antioligarchisch" verstehende Organisation verfügt vor allem unter den Bewohnern der Elendsviertel westtürkischer Großstädte über Anhänger. Neben einer Reihe von Bombenanschlägen, bei denen mehrere Menschen getötet wurden, setzte sich die DHKP-C in den letzten Jahren gegen die Isolationshaft in türkischen F-Typ-Gefängnissen ein. 122 politische Gefangene oder Familienangehörige starben bislang in einem seit sechs Jahren andauernden Todesfasten, ohne daß der türkische Staat sich zu Zugeständnissen bereit zeigte. Die DHKP-C wurde in Deutschland am 6. August 1998 unter dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verboten. Begründet wurde dies mit ihrer Eigenschaft als Ersatzorganisation der seit 1983 in Deutschland verbotenen "Dev-Sol" und unter anderem mit den zum Teil blutigen Fraktions- kämpfen zwischen ihr und dem gegnerischen Flügel (THKP-C), der gleichzeitig mit einem Betätigungsverbot belegt wurde.

Darüber hinaus wurden am selben Tag in Berlin und Heidelberg zwei türkische Staatsbürger aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwältin verhaftet. Ihnen wird nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Einführung dieses Paragrafen im Jahre 2002 ist damals mit der Bedrohung durch den internationalen "islamistischen Terrorismus" legitimiert worden.

Ein "terroristischer Flügel innerhalb der DHKP-C" habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat durch bewaffneten Kampf zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime zu ersetzen, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.

Die Beschuldigten sollen als Gebietsverantwortliche für den terroristischen Flügel der DHKP-C tätig gewesen sein. Einem der Verhafteten wird dabei zur Last gelegt, Spendengelder gesammelt, Parteikader geschult sowie Demonstrationen und Diskussionsabende organisiert zu haben.

Der andere Beschuldigte, Devrim G. aus Heidelberg, soll neben Spendengeldsammlungen und Parteikaderschulungen für die sichere Aufbewahrung von Waffen verantwortlich gewesen sein. Beide Beschuldigte sollen außerdem zusammen mit einem bereits am 15. November 2006 Festgenommenen an der Vorbereitung eines illegalen Waffentransports in die Türkei mitgewirkt haben.

Vor zwei Jahren wurde Devrim G. vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Vorwürfen aus dem Jahre 1998 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Pressemitteilung eines Verwandten zufolge, sei er der Auflage des Gerichts, sich eine Beschäftigung zu suchen, gefolgt, indem er sowohl für einen Catering- Service arbeitete als auch ein Abendgymnasium besuchte, wo er eigentlich im kommenden Jahr das Abitur machen wollte.

Daneben droht dem in Deutschland geborenen und seit Jahren hier lebenden Devrim G. auch die Abschiebung in die Türkei. Innerhalb der letzten zwei Jahre soll ihm das Regierungspräsidium Karlsruhe
zweimal die Ausweisung angedroht haben. Dessen Verwandter, Arif Rüzgar, vermutet, dass mit dem von der Bundesanwaltschaft erhobenen Terrorismusvorwurf die Abschiebung von Devrim G. erleichtert werden soll. Sein Schreiben an die Presse ist auf der akj-Homepage dokumentiert worden.

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