Sind Sie auch KundIn bei T-Online?
Und sie haben noch immer nicht der Speicherung Ihrer IP-Daten widersprochen?
Dann wird es aber höchste Zeit! Denn wie das Landgericht Darmstadt am 7. Dezember 2005 (25 S 118/2005) entschieden und der BGH mit Beschluss vom 26.102006 (Az. III ZR 40/06) bestätigt hat, müssen Internet-Provider dynamisch zugewiesene IP-Adressen nach dem Ende der Verbindung unverzüglich löschen. Die Deutsche Telekom AG speichert diese Daten jedoch regelmäßig 80 Tage lang. So wird noch lange nach Ende der Nutzung für interessierte Behörden deutlich, wessen Computer mit wem kommuniziert hat.
Zwar ist T-Online nunmehr rechtskräftig verurteilt worden, die Speicherung von IP-Adressen zu unterlassen. Allerdings gilt dieses Urteil nur für den damaligen Kläger des Verfahrens. Der Konzern weigert sich weiterhin, das Urteil für andere KundInnen zu vollziehen. Diese sind daher gezwungen, selbst gegen T-Online vorzugehen.
Der Frankfurter Jurist Patrick Breyer hat für diesen Zweck eine Musterklage entworfen, die es jeder Kundin/ jedem Kunden einfach macht, auch ohne anwaltlichen Beistand gegen die Datenspeicherung zu klagen. Vorher ist jedoch eine schriftliche Aufforderung (oder Fax) an die Deutsche Telekom AG zu richten, in der T-Online Gelegenheit gegeben wird, innerhalb von zwei Wochen die Speicherung der zugewiesenen IP-Adressen freiwillig zu unterlassen.
Das Internetmagazin Telepolis befragte Ende Dezember einige Flatrate-Anbieter ob diese das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt hätten. Dabei gaben 12 Anbieter offen zu, dass sie auch weiterhin Daten speichern würden. 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Telepolis blieb misstrauisch und befragte wenig später einige KundInnen dieser Unternehmen. Das ergab ein interessantes Korrektiv zu den Auskünften der PR-Abteilungen der vorab befragten Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Die Liste der Selbstauskünfte der Unternehmen gibt es hier.
Dann wird es aber höchste Zeit! Denn wie das Landgericht Darmstadt am 7. Dezember 2005 (25 S 118/2005) entschieden und der BGH mit Beschluss vom 26.102006 (Az. III ZR 40/06) bestätigt hat, müssen Internet-Provider dynamisch zugewiesene IP-Adressen nach dem Ende der Verbindung unverzüglich löschen. Die Deutsche Telekom AG speichert diese Daten jedoch regelmäßig 80 Tage lang. So wird noch lange nach Ende der Nutzung für interessierte Behörden deutlich, wessen Computer mit wem kommuniziert hat.
Zwar ist T-Online nunmehr rechtskräftig verurteilt worden, die Speicherung von IP-Adressen zu unterlassen. Allerdings gilt dieses Urteil nur für den damaligen Kläger des Verfahrens. Der Konzern weigert sich weiterhin, das Urteil für andere KundInnen zu vollziehen. Diese sind daher gezwungen, selbst gegen T-Online vorzugehen.
Der Frankfurter Jurist Patrick Breyer hat für diesen Zweck eine Musterklage entworfen, die es jeder Kundin/ jedem Kunden einfach macht, auch ohne anwaltlichen Beistand gegen die Datenspeicherung zu klagen. Vorher ist jedoch eine schriftliche Aufforderung (oder Fax) an die Deutsche Telekom AG zu richten, in der T-Online Gelegenheit gegeben wird, innerhalb von zwei Wochen die Speicherung der zugewiesenen IP-Adressen freiwillig zu unterlassen.
Das Internetmagazin Telepolis befragte Ende Dezember einige Flatrate-Anbieter ob diese das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt hätten. Dabei gaben 12 Anbieter offen zu, dass sie auch weiterhin Daten speichern würden. 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Telepolis blieb misstrauisch und befragte wenig später einige KundInnen dieser Unternehmen. Das ergab ein interessantes Korrektiv zu den Auskünften der PR-Abteilungen der vorab befragten Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Die Liste der Selbstauskünfte der Unternehmen gibt es hier.
Labels: Urteilsschelte, Zeitfolgen
1 Comments:
Gestern lenkte der Telekomkonzern ein und erklärte, dass er fortan die IP-Daten von Flatrat-KundInnen nur noch sieben Tage lang speichern wolle, weil diese für die spätere Abrechnung nicht von Belang seien. Anders sei dies für KundInnen, die sich für eine bestimmte Zeit ins Netz einwählen und deren Kosten nach dem Umfang der Downloads bemessen werden. Dort werde die Speicherung bis zum Rechnungsabschluss beibehalten.
Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609/from/rss09
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