Berufsverbot vorerst gekippt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 13. März 2007 entschieden, dass das Oberschulamt Karlsruhe dem Heidelberger Lehramtsbewerber Michael Csaszkoczy zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue verweigert hat (Aktenzeichen: 4 S 1805/06).
Die entgegenstehenden Bescheide des Oberschulamts wurden deshalb aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Michael Csaszkoczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Dieses lehnte die Einstellung des Realschullehrers u.a. wegen dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Auf seine Klage hin hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im März 2006 die von der Behörde angenommenen Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen. Das Urteil hatte deshalb für Empörung gesorgt, weil Csaszkoczy selbst zwar kein Verhalten vorgeworfen wurde, das Zweifel an seiner Verfassungstreue begründete, sondern allein wegen seiner Mitgliedschaft in der AIHD und deren Verortung in der autonomen Szene angenommen wurde. Tiefpunkt des Urteils war eine Weißwaschung der "Vergangenheitsbewältigung" in der BRD. Die AIHD kritisiert in ihrer Selbstverständniserklärung den "Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit " als "vermeintlich vollzogen". Für das VG Karlsruhewerde mit solchen Ausführungen
Der Verwaltungsgerichtshof ist dem VG Karlsruhe nicht gefolgt und hat dessen Urteil "geändert". Dabei war für das Gericht maßgeblich, dass die Behörde bei ihrer ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente - wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt habe und den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden sei. Die dem Kläger vorgehaltene „Sündenliste“ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen. Gleichwohl lägen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Landes zur Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis nicht vor, weshalb dieses nur zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden konnte.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts
Die entgegenstehenden Bescheide des Oberschulamts wurden deshalb aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Michael Csaszkoczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Dieses lehnte die Einstellung des Realschullehrers u.a. wegen dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Auf seine Klage hin hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im März 2006 die von der Behörde angenommenen Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen. Das Urteil hatte deshalb für Empörung gesorgt, weil Csaszkoczy selbst zwar kein Verhalten vorgeworfen wurde, das Zweifel an seiner Verfassungstreue begründete, sondern allein wegen seiner Mitgliedschaft in der AIHD und deren Verortung in der autonomen Szene angenommen wurde. Tiefpunkt des Urteils war eine Weißwaschung der "Vergangenheitsbewältigung" in der BRD. Die AIHD kritisiert in ihrer Selbstverständniserklärung den "Bruch mit der nationalsozialistischen Vergangenheit " als "vermeintlich vollzogen". Für das VG Karlsruhewerde mit solchen Ausführungen
"...die Grenzen einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner Verfassung mit Augenmaß weit überschritten. Hier wird die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen und diffamiert, es wird kaum verhüllt zum Kampf gegen die Grundlagen unseres Staates und die ihn tragende Gesellschaft aufgerufen. Es ist geradezu das Kennzeichen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dass sie mit der extrem autoritären, im Rechtswesen völlig willkürlichen und insgesamt menschenfeindlichen Staatsordnung des so genannten Dritten Reiches radikal gebrochen hat und eine in jeder Hinsicht gegenteilige Ordnung verwirklicht. Wer dies grundsätzlich leugnet, wendet sich gegen diese Verfassung...."Die Urteilsbegründung findet sich auf der Homepage des Solidaritätskomitees für Michael Csaszkoczy - www.gegen-berufsverbote.de)
Der Verwaltungsgerichtshof ist dem VG Karlsruhe nicht gefolgt und hat dessen Urteil "geändert". Dabei war für das Gericht maßgeblich, dass die Behörde bei ihrer ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente - wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt habe und den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden sei. Die dem Kläger vorgehaltene „Sündenliste“ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen. Gleichwohl lägen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Landes zur Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis nicht vor, weshalb dieses nur zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden konnte.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts
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