Rechtswidriger Bundeswehreinsatz
Zwischen Rostock und dem Flughafen Laage kam es heute zu einem rechtswidrigen Einsatz der "Bundeswehr im Inneren". Auf einer Brücke über der Autobahn 19 wurde ein Bundeswehrfahrzeug der Feldjäger abgestellt, um per Infrarot das umliegende Gebiet zu überwachen. Nachdem das Bundeswehrfahrzeug von Reportern entdeckt und gefilmt wurde, zogen sich die vor Ort stationierten Bundeswehrsoldaten zurück. Wie Stefanie Richter, Sprecherin des arbeitskreises kritischer juristinnen und juristen, erklärte, gäbe es für den Einsatz keinerlei Rechtsgrundlage. Weder Gesetz noch Rechtsprechung gestatten es der Bundeswehr, "im Inneren" tätig zu werden, um einer Militarisierung der Zivilgesellschaft vorzubeugen. Für die Zusammenarbeit im Rahmen einer Amtshilfe fehle ebenso die Grundlage. Schon 1985 wollte der damalige und heutige Innenminister Wolfgang Schäuble die Bundeswehr im Inneren einsetzen, um den G7-Gipfel in Bonn "aus der Luft zu schützen". Stefanie Richter sprach sich vehement gegen einen solchen Einsatz aus. Erfahrungen mit Kompetenzüberschneidungen von Wehrmacht, SA, SS, Sipo, Gestapo und Polizei im NS-Staat würden zweifellos für eine kontrollierbare Trennung der Exekutivorgane sprechen. Da es sich nicht um einen sog. Spannungsfall und auch nicht um einen Verteidigungsfall handelt, liege ein faktischer Verfassungsbruch vor.
Das Filmmaterial ist hier zu finden.
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Labels: Zeitfolgen
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