Montag, September 17, 2007

Unsere täglich' Presseschau gib uns heute

Wenigstens Waffengleichheit

Fehlender Orientierungssinn oder nachtblind? Über zwei Häschen in der Grube berichtet die Polizeipressestelle:
Polizist und „Vespa“-Fahrer in Baugrube gefallen

Ein Zivilbeamter und ein „Vespa“-Fahrer sind heute früh in eine Baugrube gefallen und wurden leicht verletzt. Einer Zivilstreife war der Rollerfahrer gegen 1 Uhr 15 in der Warschauer Straße in Friedrichshain ohne Licht aufgefallen. Als die Beamten ihn überprüfen wollten, flüchtete er zunächst in eine Sackgasse, wo er den Roller hinwarf und in eine Grünanlage lief. Hier war ein Zivilbeamter dem 27-Jährigen aus Mitte bereits dicht auf den Fersen. Hinter einer Hecke befand sich allerdings eine nicht zu erkennende, zwei Meter tiefe Baugrube, in die sie beide stürzten. Erst durch die herbeigerufene Feuerwehr wurden sie aus der Baugrube befreit und mussten zur ambulanten Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden. Grund für die Flucht war offensichtlich das Fehlen des Führerscheines und übermäßiger Alkoholgenuss.

Ich hab'n Attest

Über ein Gutachten im Auftrag der Länderverkehrsminister, nach dem die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn in der vorgesehenen Form verfassungswidrig sei, berichtet tagesschau.de. Die Antwort des Bundesverkehrsministers:
Zu dem Vorwurf, der vorgelegte Gesetzentwurf entspreche nicht dem Grundgesetz, sagte Tiefensee lediglich, dass die Verfassungsressorts Inneres und Justiz dem vom Kabinett gebilligten Entwurf die Verfassungsmäßigkeit attestiert hätten.
Na dann ist ja alles in Ordnung. Fragt sich nur, wozu diese 16 Damen und Herren jeden Morgen früh aufstehen.



Volle Pulle Mehrwertsteuer

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg überrascht uns mit der bahnbrechenden Erkenntnis: "Krankenhaus-Caterer ist kein Partyservice". (Wer es nicht glaubt, siehe hier via dort.). Die Richtigkeit dieses Ergebnisses lässt sich empirisch bestätigen: Wer im Krankenhaus liegt, tanzt nicht gerade Polonaise.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass ein Partyservice lediglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % anstelle der vollen 19 % unterliegt. Denn, so das Finanzgericht,
der ermäßigte Steuersatz komme zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige Lebensmittel liefert, ohne wesentliche weitere Dienstleistungen zu erbringen, als z. B. beim Verkauf im Supermarkt oder bei der bloßen Anlieferung von vom Kunden ausgesuchten Speisen durch einen Party-Service. Die Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, wie sie typischerweise von Restaurants angeboten wird, unterliegt hingegen dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 %. Nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist ein Krankenhaus-Caterer der zweiten Gruppe zuzuordnen (Urteil vom 10. Juli 2007, Aktenzeichen: 5 K 7285/01 B).

Schlüssig erscheint diese Begründung schon, nur stellt sich die Frage nach dem Sinn der Steuersatzermäßigung. Dient doch die - wenn auch kommerziell betriebene - Versorgung Kranker mit Essen wenigstens mittelbar einem guten Zweck. Ein Partyservice ist da eher nicht so existentiell notwendig, als dass er an der Steuerermäßigung für Lebensmittel profitieren müsste. Also wieso 7 % auf Käsespießchen, aber nicht auf Suppe aus der Schnabeltasse?

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