Montag, März 09, 2009

Fast pünktlich zum Frauentag

Ja, schade, dass der 8. März dieses Jahr auf einen Sonntag fiel. Sonst hätte das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg diesen Altherrenwitz dieses Urteil pünktlich zum Frauentag bekannt geben können. Das hat nämlich entschieden:
Ehefrauen, die mit ihrem Ehemann zusammen zur Steuer veranlagt werden und daher gemeinsame Steuerbescheide erhalten, müssen es hinnehmen, dass ihr Name in den Bescheiden - wie auch im sonstigen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden - an zweiter Stelle nach dem Namen des Mannes genannt wird.
Geklagt hatte eine Ehefrau, die ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung der Geschlechter durch die Praxis der Finanzbehörden verletzt sah.

Die Begründung für diesen Strauß roter Nelken? Die Richter* schlossen sich der Argumentation der Behörde an, die geltend gemacht hatte, dass es sich bei der von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenen Nennung erst des Ehemannes und dann der Ehefrau um ein wertungsfreies Ordnungssystem handele. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass - wie auch in dem entschiedenen Fall - gelegentlich die Ehefrau das gesamte oder den größeren Teil des Familieneinkommens erwirtschafte.

Aber sicher, absoluut wertungsfrei. Ich kann mir schon denken, wie die Argumente der Behörde waren: »Das haben wir schon immer so gemacht.«
»Da könnt' ja jeder kommen.« usw.

Aber das FG hat noch ein weiteres Knallerargument.

Zudem weist das Finanzgericht in seiner Entscheidung darauf hin, dass in der Konsequenz der von der Klägerin vertretenen Auffassung im Falle des Erfolges ihrer Klage - also Nennung der Ehefrau an erster Stelle - der Ehemann eine Verletzung seines Rechts auf Gleichbehandlung der Geschlechter müsste rügen können - ein Ergebnis, dass die Finanzbehörden in eine unauflösliche Situation bringen würde.
Wie wäre es denn mit Kriterien unabhängig vom Geschlecht? Zum Beispiel alphabetisch nach dem Vornamen (oder dem Nachnamen, wenn die Ehegatten ihren alten behalten haben)? Achso, nicht wertungsfrei. Na, dann.

*) Es ließ sich nicht feststellen, ob auch Richterinnen an diesem Urteil mitwirkten. Das FG hat nämlich seinen aktuellen Geschäftsverteilungsplan (noch) nicht ins Netz gestellt.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14. Januar 2009 (Aktenzeichen: 3 K 1147/06 B)
Link zur Pressemitteilung

Labels: