Wir beobachten die Polizei
Die Entwicklungen im staatlichen Umgang mit dem Demonstrationsrecht müssen erschrecken. Seit der Föderalismusreform wird versucht, dieses Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) gesetzlich einzuschränken. Hätte das Bundesverfassungsgericht der Entwicklung hin zu rechtswidrigen Gesetzen nicht in einer Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz Einhalt geboten, gäbe es wohl schon mehr solcher rechtswidrigen Gesetze.
Längst wird in der Praxis das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch politische Stimmungsmache und durch gewaltförmiges Vorgehen gegen Demonstrationen eingeschränkt, wenn nicht sogar ausgehebelt. Demonstrationen werden per Video überwacht. – Das Verwaltungsgericht Münster hat jedoch unlängst, am 21. August 2009, festgestellt, dass eine solche Videoüberwachung rechtswidrig ist, wenn von den Demonstrierenden nicht eine „unmittelbare erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ ausgeht.
Der Zugang zu Demonstrationen wird kontrolliert und Personen werden durchsucht – das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seinem Brokdorf-Beschluss (1985) wie auch in seinem Volkszählungsurteil (1983) die Gefährdung der Demokratie hervorgehoben, die von einer staatlichen Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte ausgeht. Diese verlieren die Chance, sich ohne Angst vor Nachteilen an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen.
Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen werden eingeschüchtert und Demonstrationen übermäßig mit Auflagen belegt. Die Gerichte können jedoch meist erst nachträglich die Rechtswidrigkeit feststellen.
Diesen Monat haben Verfassungsschutz, Polizeipräsident und Innensenator von Berlin erneut eine konzertierte Aktion gegen Linke gestartet. Sie warnen vor den „Linksextremisten“ und deren Gewalttaten. Sie schätzen die „Linksextremisten“ als gefährlicher ein als die „Rechtsextremisten“ und verkennen die gesellschaftliche Lage damit fatal. Der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin kann seine rassistischen und ausländerfeindlichen Meinungen öffentlichkeitswirksam kundtun, Anhänger der NPD und der Kameradschaften greifen ihnen nicht genehme Menschen an, bedrohen sie und schlagen zu. Politik, Polizei und Verfassungsschutz klagen jedoch linke Demonstrationen pauschal an. Erst Anfang September ist jedoch bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ ein Demonstrierender von der Polizei zusammengeschlagen worden. Nur die Videoaufzeichnungen anderer Demonstrierender konnten darüber aufklären und auch die späteren polizeilichen Falschdarstellungen entlarven.
Genug der Gründe mal wieder eine Demonstration in Berlin beobachtend zu begleiten. Unsere Beobachtungen des Polizeieinsatzes und des Verlaufs der Demonstration werden wir in einer Pressemitteilung veröffentlichen.
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