Verfassungsrecht nicht für Zeitungsleser
sondern für diejenigen, welche die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung selbst in die Hand nehmen!!1!
Da wollte wohl jemand austesten, ob noch "andere Abhilfe" i.S.d. Art. 20 Abs. 4 GG möglich ist. Jetzt ist zu befürchten, dass er die Knarre rausholt.
Da wollte wohl jemand austesten, ob noch "andere Abhilfe" i.S.d. Art. 20 Abs. 4 GG möglich ist. Jetzt ist zu befürchten, dass er die Knarre rausholt.
Labels: Examensrelevantes, Urteilsschelte
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