Ein weiteres Mal: Ohne Polizei ist ganz nett.
Anlässlich der am 11. September 2010 abgehaltenen Demonstration "Freiheit statt Angst" haben die Kritischen Jurist_innen an der Freien Universität Berlin (KJ) und der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) mit über 20 BeobachterInnen eine Demonstrationsbeobachtung durchgeführt.
Demonstrationsbeobachtungen rühren aus der Erfahrung her, dass es bei vergleichbaren Versammlungen immer wieder zu Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit und zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt. So gab es bei der gleichnamigen Versammlung des Vorjahres einen gewaltsamen Übergriff durch Polizeibeamte, der jedoch gefilmt wurde und bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Daher war es unser Ziel, als von der Polizei und den VeranstalterInnen unabhängige BeobachterInnen den Demonstrationsverlauf zu dokumentieren.
Als Resümee der Demonstrationsbeobachtung lässt sich ein insgesamt positives Fazit ziehen. Zunächst verzichtete die Polizei auf die anlasslosen, sonst üblichen Vorkontrollen von DemonstrationsteilnehmerInnen, die auch vom Bundesverfassungsgericht bereits gerügt wurden. Das Absehen von derart einschüchternden Maßnahmen hat erwartungsgemäß zur Deeskalation im Vorfeld beigetragen. Weiterhin hat die Polizei darauf verzichtet, unabhängig von einer konkreten Gefahr flächendeckend Videoaufnahmen anzufertigen. Sie trug damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Rechnung, das solche Übersichtsaufnahmen für rechtswidrig erklärt hatte. Schließlich wurden die wenigen, vermeidbaren Konfrontationen durch beherztes Eingreifen von OrdnerInnen entschärft. Vereinzelt war zu beobachten, dass auch die Polizeiführung darauf hinwirkte, dass sich die Einsatzkräfte recht bald aus der Demonstration zurückzogen und in einer anderen Situation ihre Helme abnahmen. Festnahmen sind uns nicht bekannt.
Der Eindruck einer insgesamt zurückhaltenden Polizeipräsenz wurde jedoch durch die hohe Anzahl zivil gekleideter PolizeibeamtInnen im Demonstrationszug erheblich getrübt, die sich erst im späteren Verlauf der Demonstration durch entsprechende Westen zu erkennen gaben – wenn überhaupt. Nach dem Versammlungsgesetz müssen bei einer Demonstration anwesende Polizeibeamte sich als solche zu erkennen geben. Auch ist es bedenklich, dass die durch die Nummerierung der Einheiten ohnehin nur geringe Identifizierbarkeit von BeamtInnen im geschlossenen Einsatz konterkariert wurde, indem unterschiedliche Nummern auf Helmen und Uniformen getragen oder die Helmnummerierung durch entsprechende Überzüge verdeckt wurden.
Kristina Tiek von den Kritischen Jurist_innen FU ergänzt: „Die vereinzelten Konfrontationen waren von polizeilicher Seite provoziert. Ihre Präsenz unmittelbar am Antikapitalistischen Block war überflüssig und hatte darüber hinaus stigmatisierenden Charakter.“
Grundsätzlich zu kritisieren sind auch die von der Polizei im Vorfeld verfügten Auflagen für die Versammlung. So enthielt der Auflagenbescheid folgende Verpflichtung: „Die Inbetriebnahme von Lautsprechern ist nur insoweit und in der Lautstärke zulässig, wie es die Meinungskundgabe an die Versammlungsteilnehmer erforderlich macht.“
Stefanie Richter, Sprecherin des akj-berlin: „Nicht nur, dass die Versammlungsfreiheit auch das Recht umfasst, sich über die VersammlungsteilnehmerInnen hinaus an die Öffentlichkeit zu wenden, ist diese Auflage vor allem kleinlich und unbestimmt. Auch die übrigen Auflagen schränkten das Recht der TeilnehmerInnen, über die Gestaltung und Erscheinungsweise ihrer Demonstration selbst zu bestimmen, rechtswidrig ein.“
So hatte das Verwaltungsgericht Berlin 2009 eine auch diesmal wieder verwendete Auflage für rechtswidrig erklärt, die das bloße Zusammenhalten von Transparenten verbietet, wenn diese längs der Fahrbahn getragen werden. Gipfel der Pedanterie ist es, dem Versammlungsleiter nahezulegen, zur Vermeidung von Anschlussversammlungen für das Einsammeln der Transparente zu sorgen, und die Traghöhe von Bannern auf vier Meter zu beschränken, um so deren Kontakt mit der Oberleitung von Straßenbahnen zu vermeiden.
Schließlich ist es nicht begreiflich, warum zum Schutz des Museums für Kommunikation Polizeihunde verwendet wurden. Der Einsatz von Tieren auf Demonstrationen ist aus Gründen des Tierschutzes unverantwortlich und dient der bloßen Einschüchterung.
2 Comments:
ein Bild sagt mehr als 1000 Worte
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Die Lautstärkebeschränkung ist Unfug. Wir haben das mit der Fuckparade mehrfach durchexerziert und sind gegen die Versammlungsbehörde des Landes Berlin bis vor das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Rechtsprechung dazu: www.fuckparade.org/recht/. Zur Lautstärke insbesondere auch AG Berlin 254 Cs 4/03.
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