Wie ist die Rechtslage?
Quelle: Der Polizeipräsident in Berlin - Pressestelle - (Link)
Pressemeldung(Hervorhebungen durch die Red.)
Eingabe: 27.10.2010 - 18:25 Uhr
Verwechslung mit Folgen – Fehlentlassung aus dem Polizeigewahrsam
# 3405
Weil die vorgeschriebenen Abläufe nicht beachtet wurden, entließ ein Polizeiangestellter gestern Nachmittag versehentlich einen Ladendieb aus dem Polizeigewahrsam am Tempelhofer Damm. Statt eines 23-Jährigen, der nach richterlicher Vorführung wieder auf „freien Fuß“ gesetzt werden sollte, entließ der Angestellte gegen 16 Uhr den in der Nachbarzelle untergebrachten 29-Jährigen. Dieser ließ sich nichts anmerken, nahm die Armbanduhr seines „Nachbarn“ gerne an und unterschrieb in dessen Namen die Entlassungspapiere. Als der Fehler 10 Minuten später auffiel, war der Kleinkriminelle bereits über alle Berge.
Labels: Alltagswahnsinn, Examensrelevantes
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