Dienstag, Februar 15, 2011

Verlesen oder was?














Am Freitag beginnt der erste Prozesstermin gegen linke Buchläden

Mensch freut sich ja wirklich über jede_n Leser_in. Gerade bei kleinen, schlecht finanzierten Heftchen, die eh nur in der Szene herumgehen, sollte mensch das annehmen. Doch vorsicht! Wer nicht gerade ein Satiremagazin verkauft, auf dem auch "Vorsicht Satire!" draufsteht, sondern so tut, als würde mensch es bitter ernst meinen, bekommt besonders begehrliche Leser_innen, z.B. bei der Staatsanwaltschaft. Die wollen dann gleich die ganze Auflage einstreichen - besonders dann, wenn sie selbst häufiger Gegenstand der Berichterstattung wird - mensch kennt das ja... Ob nun Anachist Cookbook oder die Storry von "Susi und Strolchi büxen aus" - so genau weiß mensch ja nie, was drin steckt im neuesten Cover der Berliner Neuen Literaturdepesche. Blöd nur, dass dabei schnell auch die Verkaufsgelegenheiten zur Zielscheibe der Fahnder_innen werden. Aber auch das kennen wir ja schon. Ist eben wie in der Hasenheide; nur dass es nicht um Betäubungsmittel geht...oder vielleicht doch, naja.

Keine Ahnung, worum es geht?
2010 haben die Berliner Staatschutzbehörden wiederholt die Buchläden M99, oh21 und Schwarze Risse (Kastanie + Mehringhof) durchsucht, Zeitschriften und Flugblätter beschlagnahmt, Computer entwendet und Strafverfahren eingeleitet. Im Falle der Oh 21 lautet die Anklage gegen den Geschäftsführer: "Anleitung zu Straftaten" (§130a StGB) und "Verstoß gegen das Waffengesetz". Das ist neu, denn in früheren Verfahren wegen linker Publikationen wurde jeweils gegen "unbekannt" ermittelt, die "unbekannten Autoren". Wie der §129a StGB ("Bildung einer terroristischen Vereinigung") ist auch der §130a ein sogenannter Ermittlungsparagraph, dessen Zweck vor allem genau darin besteht, die Staatsanwaltschaft zu ermächtigen, Läden, Computer und Wohnungen zu durchsuchen.

Linke Buchläden sind zentraler Teil linker Infrastruktur. Sie sind Schnittstellen zwischen breiter Öffentlichkeit, linken Strömungen und Subkulturen. Sie sollen mit solchen Verfahren unter Druck gesetzt werden, als vorgelagerte Zensurbehörde des Staates zu fungieren. Ein gewünschter Nebeneffekt ist sicher, dass so Berührungsängste geschürt werden.

Von diesem Kriminalisierungsversuch sollten sich daher ALLE betroffen fühlen, die Flugblätter, Plakate und Broschüren auch in Zukunft in Buchläden auslegen oder vorfinden möchten, alle, die die Läden als Kontaktadresse nutzen, die Bustickets nach Dresden oder ins Wendland kaufen möchten und all diejenigen, die linke Buchläden schätzen, weil sie dort in einem Bücherbestand stöbern können, der weitestgehend unabhängig von ökonomischen Kriterien zusammengestellt wird - und frei von staatlicher Zensurvorgabe.

Am 18. Februar 2011 um 9.00 im Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91, Raum 455. Kommt zahlreich und zeigt eure Solidarität mit den Buchläden!