Freitag, März 09, 2007

Strafsache D. Rumsfeld

Eine Bilanz nach fünf Jahren Völkerstrafgesetzbuch

Montag
, den 12. März 2007,
um 19.00 Uhr

im Kinosaalder Humboldt-Universität zu Berlin
(Unter den Linden 6, Ostflügel, Tram: M 1, 12; Bus: 100, 200, TXL; S/U-Bahnhof Friedrichstraße)

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der HU

Eine Diskussionsveranstaltung mit:

Dr. Florian Jessberger, wissenschaftlicher Assistent, Humboldt-Uni
Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Berlin (RAV)
Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg (RAV)
Wolfgang Wieland, Mitglied des Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen

Moderation: Marianne Heuwagen, Direktorin des Deutschlandbüros von Human Rights Watch.

Am 14. November 2006 stellte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), das Center for Constitutional Rights (CCR) und andere Menschenrechtsorganisationen, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck bei der Generalbundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den ehemaligen US-Außenminister und andere hochrangige zivile und militärische Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen. Die Generalbundesanwaltschaft prüft zur Zeit, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Im Zentrum der knapp 300 Seiten umfassenden Strafanzeige, die durch zahlreiche Zeugenaussagen, US-interne Memoranden und Rechtsgutachten gestützt wird, steht die Verantwortlichkeit vom ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und weiteren hochrangigen militärischen und zivilen Verantwortlichen für die Anordnung, Durchführung und Organisation von Folterpraktiken (z.B. Schlaf- und Essensentzug, Stresstechniken, Maßnahmen der Desorientierungen, sog. water boarding) sowohl in Guantanamo Bay als auch in Abu Ghraib.

Ein Teil der Strafanzeige befasst sich mit der Rolle von Juristen, die durch Erstellung vermeintlicher „Rechtsgutachten“ für die Exekutive maßgeblich an der „Legalisierung“ der Verhörsfolter beteiligt waren. In den Blick genommen wird also nicht die strafrechtliche Verantwortung der unmittelbar Handelnden, sondern vor allem die der Hintermenschen, der BefehlsgeberInnen und SchreibtischtäterInnen.

Der Schutz von Menschenrechten durch staatliche oder supranationale Strafverfolgung wirft Fragen auf: Handelt es sich bei der Strafanzeige gegen Rumsfeld nur um symbolische Menschenrechtspolitik? Welche Chancen, welche Risiken und Konsequenzen ergeben sich aus der Politisierung bzw. den politischen Implikationen des Völkerstrafrechts? Welche Bilanz kann nach dem 5-jährigen Bestehen des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland gezogen werden?

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