Mittwoch, Oktober 11, 2017

Der Fall Mohamed Hajib


Wie deutsche Sicherheitsbehörden die marokkanische Folterpraxis unterstützen

Informationsveranstaltung mit
Rechtsanwalt Eberhard Schultz
und Mohamed Hajib
Donnerstag, 12. Oktober 2017
11 Uhr • Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2070a

Kampagne zur Freilassung von Mohammed Hajib der NGO CAGE
Der Deutsch-Marokkaner Mohamed Hajib wurde 2010 aus Pakistan kommend unter aktiver Mitwirkung von Mitarbeitern des hessischen LKA auf dem Flughafen in Frankfurt am Main dazu gebracht, gegen seinen Willen nach Marokko weiter zu fliegen. Dort wurde er noch in der gleichen Nacht festgenommen, auf der Polizeistation aufs schwerste gefoltert und in einem anschließenden Prozess mit den erfolterten „Geständnis“ als einzigem Beweismittel zu zehn Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt.

Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt und 2012 aufgrund einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses vom 31. August 2012 auch zu einer Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. In der Stellungnahme  heißt es am Schluss der umfangreichen Begründung:
Die Verhaftung von Herrn Mohamed Hajib ist willkürlich, sie verletzt die Artikel 5, 9, 10 und 11 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 7, 9 und 14 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Seine Verhaftung erfüllt die Kategorie 111 der willkürlichen Verhaftung... Deswegen ersucht die Arbeitsgruppe die Regierung von Marokko, die unmittelbare Freilassung von Herrn Hajib zu veranlassen und ihm eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Artikel 9 Abs. 5 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten zu zusprechen.
Nach anfänglicher Weigerung der Bundesregierung konnte Mohamed Hajib mittlerweile nach Deutschland zurückkehren. Er ist nach Aussagen seines Rechtsanwalts Hans-Eberhard Schultz schwer gezeichnet von der Haft und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. RA Schultz beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen.

Über den Fall und seine Bedeutung diskutieren sein Anwalt, Menschenrechtsexpert*innen und -organisationen mit Journalist*innen und euch.

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Dienstag, Oktober 10, 2017

Feindstrafrecht in Deutschland?

Berichte aus den Strafverfahren gegen die PKK

Dienstag, 10. Oktober 2017
um 16 Uhr c.t.
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2097

https://www.facebook.com/kritowo/

Eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt Lukas Theune im Rahmen der kritischen Orientierungswoche an der HU

Wer radikale Kritik übt und dies in die Gesellschaft und auf die Straße trägt, kommt nicht selten mit staatlicher Repression in Kontakt. In den darauffolgenden Strafverfahren entsteht von außen häufig der Eindruck, das Gericht stelle objektiv die Sachlage fest und wende dann lediglich das Gesetz an. Dass aber das Recht selbst und dessen Anwendung immer politisch ist, bekommen insbesondere linke nicht-deutsche Strukturen mit voller Härte zu spüren.

Während Kurd*innen im Nahen Osten als eine der wenigen emanzipatorischen Kräfte gegen die islamistische Bedrohung kämpfen und seit Jahren unter Repression durch das Erdogan-Regime in der Türkei leiden, werden in Deutschland lebende Kurd*innen zahlreich vor Strafgerichten angeklagt, weil sie für Organisationen wie die PKK geworben haben sollen. Rechtsanwalt Lukas Theune, die kurdische Aktivistin Gulaysan Karaaslan und die Prozessbeobachtungsgruppe Justizwatch werden über das repressive Vorgehen des deutschen Staates gegen Kurd*innen sprechen und berichten, wie problematisch die Grundlagen und die Durchführungen dieser politischen Strafprozesse sind.

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Mittwoch, Juni 18, 2014

SimCity 2014 –» Recht und Stadt

Auf zum BAKJ-Sommerkongress in Frankfurt am Main


Ab Freitag lädt der akj-Frankfurt zum BAKJ-Sommerkongress unter dem Thema „Recht und Stadt“ in die Metropole am Rhein, konkret ins Studierendenhaus auf dem Campus der Goehte-Universität ein. SimCity 2014 ist Programm:

http://bakj2014.wordpress.com/


Im Mai 1968 legte ein Generalstreik den französischen Staat lahm und zwang einen Teil der Regierung Charles de Gaulles zur Flucht nach Deutschland. In mitten dieser Unruhen erschien das Buch Le droit à la ville des französischen Philosophen Henri Lefebvre, der darin die Idee eines Rechts auf Stadt entwickelte. Für Lefebvre stellte die ses Recht keine vorrangig juristische Kategorie dar, sondern einen sozialen Anspruch von Menschen, an allen Fragen des städtischen Lebens teil zu haben und urbane Ressourcen kollektiv zu nutzen.

Der diesjährige Sommerkongress versucht dieses Spannungsfeld thematisch zu bearbeiten. Die „Unwirtlichkeit der Städte“ (Alexander Mitscherlich) soll einer gesellschaftspolitischen wie juristischen Reflexion und Kritik unterzogen werden. Das von Lefebvre geforderte Recht auf Stadt bedarf an gesichts neuer städtischer Politiken einer Reaktualisierung.

  • Wie gestaltet sich die Bekämpfung von Kriminalität in den urbanen Zentren, wie wird Kriminalität gerade durch die neuen Voraussetzungen städtischen Lebens produziert? Was verstehen wir unter städtischem Raum? 
  • Lässt sich bei spiels wei se das Diktum des Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung des Versammlungsrechts dürfe nicht „auf den Wunsch nach einer Wohl fühlatmosphäre in einer Welt des reinen Konsums gestützt werden“ (Fraport-​Urteil), auf privatisierte innerstädtische Räume wie etwa Shopping-​Malls oder Luxusquartiere übertragen? 
  • Und geht die voranschreitende Repression seitens staatlicher und privater Si­cherheitsorgane nicht mit einer Exklusion von bestimmten Bevölkerungsgruppen ein her? 
Das soll in Frankfurt anhand von aktuellen Konzepten zur neoliberalen Stadt und urbaner Gouver­nance unter anderem auf den Gebieten: Sexarbeit, Drogen-​Politik, Fußball und Wanderarbeit diskutiert werden.  Wer mehr wissen will, werfe mal ein Blick ins Programm oder fährt am besten gleich hin. Wir sind natürlich auch dabei ;-)

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Montag, März 03, 2014

Draußen nur Kännchen.

Die akj-Soliparty am 7. März 2014

http://akj.rewi.hu-berlin.de/vortraege/soliparty2014.html

Wer sich überzeugen will, ob sich der akj inzwischen auch eine Satzung gegeben und einen Vorstand gewählt hat – wie es das spießige Motto der diesjährigen akj-Soliparty nahe legt –, sollte lieber selbst in der K9 vorbeikommen und schauen, was wirklich da los ist…

In jedem Fall wird zu bekannt und bewährten Tönen das Tanzbein geschwungen – jedenfalls bei der Auswahl der DJanes sind wir uns treu geblieben. Zusätzlich aber sind spannende, amüsante und sinntriefende Live-Acts im Café Größenwahn am Start.

Eintritt ab 3 Euro, für Bier und alkfreie Getränke gibts Standardpreise, Schnäpse sind Solisache für die Kritischen Jurist_innen der FU.

Wie sehen uns

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Samstag, Oktober 19, 2013

Recht praktisch – Jurist_innen und politische Aktion

Der BAKJ Herbstkongress vom 15. bis 17. November in Berlin


Der akj-berlin lädt vom 15. bis 17. November herzlich zum diesjährigen Herbstkongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen "Recht praktisch - Jurist_innen und politische Aktion" nach Berlin ein.

Recht ist ein Werkzeug. Wer sich dessen bedient, gebraucht ein Instrument, das Herrschaft sichert, aber auch beschränken kann. Diesem emanzipatorischen Moment des Rechts und seinen Voraussetzungen gilt unsere Aufmerksamkeit. Wir wollen Emanzipations-, Umverteilungs- und Freiheitsbestrebungen betrachten und die progressive aber auch limitierende Rolle des Rechts darin untersuchen. Unternommene Versuche, mit Recht gesellschaftliche Wirkung zu erzielen, sollen auf dem BAKJ-Kongress in den Mittelpunkt gerückt werden:

  • Was wollen wir als politisch Aktive von Jurist_innen und was nicht? 
  • Wen wollen wir als kritische Jurist_innen unterstützen? 
  • Wie können wir zwischen Aktion und System professionell agieren?

Der Kongress soll in erster Linie Raum bieten zum Austausch zwischen Jurist_innen und politischen Gruppen und Akteur_innen. Um den unterschiedlichen Perspektiven auf Recht auch schon in der Planungsphase Rechnung tragen zu können, hoffen wir auf Kritik, Änderungsvorschläge und Gegenentwürfe zum bisherigen Programm. Unsere bisherigen Ideen findet Ihr unter www.rechtpraktisch.org. Wir planen zur Zeit Workshops zu folgenden Themen:



  • Geschlecht im Recht - Kategorien und Identitätszwänge
  • Aufenthaltsrecht zwischen Flüchtlingsprotesten und anwaltlicher Praxis
  • Racial Profiling bei Polizei und Justiz – intervenieren und klagen
  • Erwerbslose in Bewegung – sozialer Protest und juristischer Einzelkampf
  • Recht und Straßenkampf – Versuche der Rückeroberung des öffentlichen Raumes
  • Von der Wohnraumaneignung bis zur Zwangsräumung – Zivilrecht in Action
  • Perspektiven im Strafvollzug – Bedingungen des Rechts in totalen Institutionen
  • Recht als politisches Instrument in der Hochschulpolitik
  • Betriebsverfassungsrecht als Hebel im täglichen Arbeitskampf
  • "Datenschutz" – Befreiungsversuch oder Rückschrittsgefecht?
  • Soziale globale Rechte
  • Commons, Allmende und Landlosenbewegungen – das gemeinsame Eigentumsrecht

Wenn ihr zu einem von den Themen arbeitet, dann gerne Fragen aufwerfen und Meinung sagen. Einfach eine Mail schicken an themen [at] rechtpraktisch [.] org 


Wir freuen uns auf Auseinandersetzungen mit euch. Selbstorganisierte Gruppen und Jurist_innen – kommt vorbei!

Bitte meldet euch möglichst für den Kongress an: anmeldung [at] rechtpraktisch [.] org

Kontakt für Schlafplätze, Kinderbetreuung und Dolmetschdienste über boerse [at ] rechtpraktisch [.] org

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Mittwoch, August 28, 2013

Remember Cemal Kemal Altun

Gedenken an einen politischen Flüchtling, der Zuflucht suchte und den Tod fand


Am 30.08.1983 stürzte sich der politische Flüchtling Kemal Cemal Altun aus dem Fenster des Berliner Verwaltungsgerichts aus Angst vor der Auslieferung an die türkische Militärdiktatur in den Tod. Er war der erste politische Flüchtling in Deutschland, der sich selbst tötete, weil er die Auslieferung an seinen Verfolgerstaat befürchten musste. Dieser Tod hat sich in das kollektive Gedächtnis der kritischen Öffentlichkeit eingebrannt.

Gedenken wir Cemal K. Altun – und führen wir uns zugleich die andauernde Unmenschlichkeit und ungebrochene Brutalität des Staates gegen Schutzsuchende vor Augen.

Nach dem Militärputsch in der Türkei floh Cemal K. Altun wie viele weitere linke Aktivist_innen ins Ausland. Als ihm der Mord an einem Anführer der faschistischen „Graue Wölfe“  angehängt wurde, beantragte er Asyl in der BRD. Doch der Berliner Staatsschutz verriet seinen Aufenthaltsort an die türkische Diktatur. 

Cemal K. Altun war unbestreitbar ein politischer Flüchtling.  Doch über das deutsch-türkische Auslieferungsabkommen für Straftäter bestand die konkrete Gefahr, dass der deutsche Staat die Auslieferung politischer Dissident_innen an die Militärdiktatur durchführte. Der erste Auslieferungsversuch konnte durch massive Proteste verhindert werden. Doch der deutsche Staat  klagte nicht nur gegen Cemal K. Altuns Flüchtlingsstatus, sondern ließ sich von der türkischen Militärdiktatur „zusichern“, dass er nach Verbüßung einer Strafe nach Deutschland zurückkehren könne. Noch vor dem Beginn seiner Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurden die ersten Aktivist_innen an ihre Verfolger_innen ausgeliefert. Der deutsche Innenminister versprach persönlich seine Auslieferung. Der deutsche Staat nahm offenbar Cemal K. Altuns Folterung und Tod sehenden Auges in Kauf. Ohne Vertrauen auf den Erfolg seines Asylverfahrens, sprang er vor Beginn der Verhandlung aus dem Fenster des Gerichtsgebäudes.

Nach seinem Tod erkannte das Gericht posthum seinen Status als politisch Verfolgter an, doch das Recht auf Asyl nutzte Cemal nichts. Es wurde außer Kraft gesetzt, um Realpolitik zu vollziehen. Sein Fall steht exemplarisch für die unmenschliche deutsche Abschiebepolitik. Während sein Schicksal im öffentlichen Fokus stand, wurden hunderte weitere Menschen abgeschoben. 
Sein Tod brachte kein Umdenken in der Politik, im Gegenteil, seitdem wurde das Grundrecht auf Asyl immer weiter eingeschränkt, bis es 1993 faktisch abgeschafft wurde. Im Rahmen der seit den späten 70ern laufenden Kampagne gegen das Asylrecht wurden die Methoden der Abschiebung weiter verschärft. Der dadurch beförderte Rassismus in Teilen der Bevölkerung führte zu einer Welle von Pogromen, zu den brennenden Häusern in Mölln und Solingen bis hin zu den Morden des NSU und deren staatlicher Unterstützung.

Seit 1983 ist eine Vielzahl weiterer Flüchtlinge durch Abschiebemaßnahmen zu Tode gekommen oder seelisch und körperlich verletzt worden. Tausende Menschen sind beim Versuch, Schutz in Europa zu finden, ums Leben gekommen oder haben sich in den europäischen Abschiebehaftzentren selbst getötet.  

Wir möchten am 30. August, dem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen,  an ihn und an all diejenigen erinnern, die durch die unmenschliche Asylpolitik Deutschlands zu Tode und zu Schaden gekommen sind. 

Nach dem Tod von Cemal K. Altun  benannten Menschen an vielen Orten selbstorganisiert öffentliche Plätze um. Wir rufen auf, sich an diesen Plätzen zu versammeln. In Berlin treffen wir uns an der Todesstelle Cemal K. Altuns vor dem  ehemaligen Gerichtsgebäude.

In Erinnerung an den Tod von Cemal K. Altun vor 30. Jahren wollen wir auf die tödlichen Folgen der BRD Abschiebepolitik Aufmerksam machen.



Freitag, 30.08.2013, 
um 16.00 Uhr
Gedenkkundgebung 
Hardenbergstraße 21, 
(Bahnhof  Zoo, Berlin-Charlottenburg)

Ein Aufruf von 
Rassismus tötet, Initiative gegen Abschiebehaft, Flüchtlingsrat Berlin, Internationale Liga für Menschenrechte, ProAsyl

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Donnerstag, März 21, 2013

Go For Partycipation

Erst die Arbeit...

Nicht alle Probleme sind gelöst, so manches droht in Zukunft sogar noch verschlimmert zu werden. Gut, dass wir es schon einmal vordenken:
Flüchtlingsschutz in Europa
Wie Dublin II die Genfer Flüchtlingskonvention
ins Leere laufen lässt

Vortrag und anschließende Diskussion mit der englischen Rechtswissenschaftlerin
Dr. Maria-Teresa Gil-Bazo
Refugee Studies Centre, University of Oxford/
Newcastle Law School, University of Newcastle
Freitag, den 22. März 2013, ab 18:00 Uhr
Juristische Fakultät | Humboldt-Universität zu Berlin | Altes Palais | Unter den Linden 9 | Raum 213 (S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL) 

...dann rein ins Vergnügen

Praxisorientierte Rechts- und Repressionskritk ist tanzbar. Vom Schreibtisch auf die Straße auf den Dancefloor. Ausgelassene Tanzmoves zu kurzweiligen Sounds. Kritik macht Arbeit kostet Geld. Spaß haben und Asche schaufeln für Demo- und Prozessbeobachtung, für Rechtskritik vom Podium, auf Papier, im Netz und aus der Masse, auf Seminaren in der Uni und unterwegs. Solitresen für die quer- und queergepolten Jurist_innen der Stadt.

Go for Partycipation!
akj-Soliparty 2013

Samstag, den 23. März 2013, ab 22:00 Uhr
K9: Größenwahn & Leichtsinn | Kinzigstr. 9 | Friedrichshain | U-Bhf. Samariterstraße
Line up:
  • poh pih mef Clan (HipHop)
  • Team RamRod (80s Deluxe/ All-TimeFavs) 
  • Paradox Effects (Drum `n` Bass) 
  • Dr. Pompe (Elektro)
Eintritt: alles ab 3 Euro

Es gibt was zu feiern!

Durch was mit wem
für wessen –

das neue freischüßler ist da (Ausgabe 19)

Was bisher geschah: Die Will (West) zum Jauch (Potsdam), den Wulf zum Gauck, den Papst zum Rentner, den Bock zum Gärtner machen und ausgerechnet Mehdorn zum Polier beim BER. Castro heißt jetzt Bruder Castro, Kim Jong-il heißt Kim Jong-un, Schavan heißt jetzt Wanka, Libyen heißt Syrien, Griechenland heißt Spanien und Raider heißt jetzt Twix. Aber sonst hat sich wenig geändert. Obama surft noch immer auf der Fiskalklippe. Dr. Gysi darf wieder »IM Notar« genannt werden. Kristina Schröder ist auch noch als Gouvernante die Nation. Berlin ist pleiter. Die CSU schreckt »der Terror einer schrillen Minderheit« und Cameron der Haushalt von Europa. Dafür hat er bald kein Schottland mehr. Der Friedensnobelpreisträger 2012 sorgt für Zwietracht. In Europa gehen den Nationalstaaten die Regionen aus: Spanien verliert Katalonien, Flandern spaltet Belgien, Berlusconi Norditalien, Bayern und Hessen wollen keinen Lausitzring. Ungetrübt wird in Deutschland trotzdem gefeiert: 80 Jahre Bücherverbrennung, 70 Jahre Stalingrad, 60 Jahre imperialistischer Putschversuch
»17. Juni«, 50 Jahre Bundesliga, 40 Jahre Berufsverbote, 30 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, 20 Jahre Rostock-Lichtenhagen, 10 Jahre Staatsveranstaltung NPD statt Verbot
und nun also die »NSU«. Die deutsche Dialektik geht ihrer Wege. Was kann da noch kommen …

Wem wurde nicht alles in den Hintern gekrochen. Kaum sind wir nicht mehr Eure Heiligkeit, sind wir Exzellenz. Den Platz an der Sonne verdient Uni sich nur mit brauner Nase. Aber irgendwie ist das auch ein Synonym für pleite sein. Deutschlands besten Jahrespräsi hat die FDP bestimmt auch aus dem Armutsbericht gestrichen. Jetzt solls also mal wieder eine Fakultätsreform reißen. Aber das macht Hugo auch nicht wieder lebendig. Dabei könnten wir die Ölmillionen aus Caracas so gut in Adlershof verbuddeln. 

Wessen Übersicht bei Demonstrationen gegen den Atomausstieg ohne Videoüberwachung eigentlich verloren geht, wissen wir auch nicht so genau. Wem hier die Übersicht verloren gegangen ist, dem wird die Überwachung jedenfalls nicht helfen. Schaut lieber mal ins Inhaltsverzeichnis, Vogelperspektive garantiert!
Viel Spaß beim Lesen, Kritiküben und Feiern wünscht
Eure Redaktion

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Dienstag, Februar 01, 2011

Einsatzbeobachtung bei der Räumung der Liebigstr. 14

Aus aus Anlass der für Mittwoch, den 2. Februar 2011, um 8 Uhr morgens angekündigten Räumung der Liebigstr. 14 führen der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) und die kritischen jurist_innen der Freien Universität (kj) eine Einsatzbeobachtung in Friedrichshain durch.

Wir werden mit 14 Beobachter_innen die polizeiliche Räumung sowie die damit in Zusammenhang stehenden Demonstrationen begleiten und das Geschehen dokumentieren. Dabei verstehen wir uns ausdrücklich nicht als Teil der Protestaktionen. Unabhängig von dessen Anliegen ist für uns allein entscheidend, die Grundrechte der Handelnden, insbesondere auf Versammlungsfreiheit zu schützen.

Stefanie Richter, Sprecherin des akj-berlin:
„Wir verstehen die bevorstehende Räumung und die dagegen zu erwartenden Proteste als Teil eines urbanen Veränderungsprozesses der Ausgrenzung sozial-alternativer Lebensentwürfe, in dessen Zuge die Polizei als Symbol staatlicher Verantwortlichkeit in den Mittelpunkt der sozialen Auseinandersetzungen gerät. Zwangsmaßnahmen zur Herstellung von Sicherheit und Ordnung sollen verpasste Gelegenheiten der politischen Verantwortungsträger_innen für ein sozialintegratives Handeln ersetzen. Um so wichtiger erscheint es uns, dass die polizeilichen Maßnahmen wenigstens auf der Grundlage der Spielregeln des demokratischen Rechtsstaats erfolgen, insbesondere verhältnismäßig und ohne diskriminierende Wirkung sind.“

Wie gewöhnlich werden wir das Geschehen dokumentieren und anschließend eine Presseerklärung zum Verlauf der Geschehnisse abgeben. Wie bereits aus den letzten Jahren bewährt, werden die Beobachter_innen, durch rosa Ausweise und neongelbe Westen gekennzeichnet vor Ort sein.

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Dienstag, März 23, 2010

Alarmstimulation - Asche für den akj

Dienstag, März 16, 2010

Der Fall "Emmely" beim akj-berlin

Mittwoch, 17. März 2010, 11:30 Uhr, Jur.Fakt., Bebelplatz 1, Raum 36
mit Rechtsanwalt Benedikt Hopmann

Weil sie zwei Wertbongs im Wert von 1,30 Euro von Kunden_innen der Kaisersfiale, in der sie seit 30 Jahren beschäftigt war, unterschlagen haben soll, wurde eine Berliner Kassiererin 2008 fristlos gekündigt. So wurde aus der Berlinerin Barbara E. „Emmely“ und damit eine bundesweit bekannte Symbolfigur - nur eine, die das Schicksal von vielen Beschäftigten im Einzelhandel teilt, in dem menschenunwürdige Arbeitsbedingungen herrschen. Anwälte und Gewerkschaften nennen so etwas Bagatellkündigung und bezweifelten die Recht- und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Gerade und weil sie oft verdecken, worum es den Arbeitgebern dabei eigentlich geht. Nicht selten sind die wegen kleinster Vergehen angeblich überführt und auch nach langjähriger Betriebszeit Gekündigten nachweislich vor allem eines: Gewerkschafter_innen.

Im Rahmen der Vorträge des akj/KJ-Gruppenpraktikums 2010 stellt der Anwalt von Barbara E. den "Fall Emmely" vor und führt in die Kündigungspraxis der Lebensmitteldiscounter ein:

Mittwoch, 17. März 2010
um 11:30 Uhr
im Raum 326 der Juristischen Fakultät der HU (Bebelplatz 1).

Das ist natürlich nicht der einzige spannende Vortrag dieser Themenreihe. Noch am gleichen Tag referieren aber auch andere Anwält_innen über weitere spannende Themen zum Arbeits- und Sozialrecht:
  • 10:00 Uhr :: Einführung in das Sozialrecht :: RA Michael Wittich
  • 11:30 Uhr :: Der Fall "Emmely" - Bagatellkündigung gegen eine Kassiererin :: RA Benedikt Hopmann
  • 14:00 Uhr :: Gesellschaftspolitsche Hintergründe der Unterhaltsreform :: RAin Sylvia C. Groppler
  • 15:30 Uhr :: Arbeitsrecht aus Arbeitnehmer_innensicht :: RAin Sandra Kunze
Mit weiter spannenden Vorträgen zum Themenkreis "Sicherheit als Rechtsproblem" endet das diesjährige Gruppenpraktikum am Freitag, den 26. März, - wie immer auch mit

der akj-Soliparty
Freitag, 26. März 2010, ab 22 Uhr
im Lausangriff, Rigaer Straße 103

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Montag, Juli 06, 2009

Alles was uns fehlt ist...



Podiumsdiskussion und Filmvorführung zum §129-Prozess gegen Axel, Florian und Oliver wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)

„Uns fehlt nicht die Hoffnung, uns fehlt nicht der Mut. Uns fehlt nicht die Kraft, uns fehlt nicht die Wut”, singen Ton Steine Scherben in einen kämpferischen Lied. Gleichwohl verweisen sie auf fehlende Solidarität. Nach wie vor artikuliert sich Solidarität mit linken Strukturen, die - wie die Zeitschrift radikal oder die militante gruppe - angegriffen werden, nur zaghaft. Offensichtlich fällt es schwer, sich dazu politisch zu verhalten.
Am Dienstag, 7. Juli 2009, findet eine Veranstaltung zum mg-Prozess statt. Ab 19 Uhr berichtet das Einstellungsbündnis und ein Rechtsanwalt über Neues und Altes aus dem mg-Verfahren, Ermittlungsmethoden und Solidarität an der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Hauptgebäude/Westflügel, Raum 3094. Mehr Infos gibts hier >>

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Mittwoch, Mai 13, 2009

Organisiert euch!

Donnerstag, den 18. Juni 2009 (nicht 4.6.!)
20 Uhr im Raum 139a
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 1. Obergeschoss>

Eine Informations- und Vernetzungsveranstaltung für ein Examen ohne Repetitor


Fast 90 Prozent aller JurastudentInnen wählen den Weg zum privaten Repetitor. Lernstress, Prüfungsangst und die vermeintliche Unfähigkeit zur Selbstorganisation lässt die meisten diesem Herdentrieb folgen. Das Resultat jedoch ist erschreckend: Trotz eines enormen Geld- und Zeitaufwandes fällt Jahr für Jahr circa ein Drittel der Prüflinge durch das Juraexamen, viele sind mit dem Ergebnis unzufrieden. Ein Systemwechsel ist längst überfällig.

Doch was tun? Auch du bist am Ende deines Jurastudiums und möchtest dir aus verschiedensten Gründen den „zwangsläufigen“ Weg zum privaten Repetitor ersparen? Die Angebote des Repetitoriums an der Universität überzeugen dich nicht und du suchst nach einer anderen Möglichkeit, die Zeit bis zum Examen zu bewältigen?

Als kritische JuristInnen setzen wir uns für die öffentliche Finanzierung der Hochschulen und die Kostenfreiheit des Studiums ein. „Nachgezogene Studiengebühren“ in Form des Kommerzrepetitoriums lehnen wir genauso entschieden ab wie penetrante Motivationsautomaten. Mensch kommt auch gut ohne einen Repetitor aus. Daher: Du kannst es vielleicht nicht alleine schaffen, aber zusammen mit zwei bis drei KommillitonInnen in einer gemeinsamen Lerngruppe bestimmt. Auch wenn dein Studium die Fähigkeit zur Selbstorganisation bisher nicht gefördert hat, ist dies definitiv der Zeitpunkt, damit zu beginnen und sich der einstudierten Passivität zu widersetzen.

Mit der Veranstaltung wollen wir Vorteile und mögliche Schwierigkeiten einer Lerngruppe vorstellen. Wie baut mensch sich einen Lernplan? Was soll gelesen werden? Wie können Fälle geübt werden? Wie ist es mit der Zeiteinteilung? Leute, die den Weg einer Lerngruppe erfolgreich gegangen sind, werden über ihre Erfahrungen berichten und Fragen beantworten. Gleichzeitig soll die Veranstaltung als Forum für lerngruppenwillige Menschen dienen.

Werdet aktiv!

Euer akj-berlin

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Mittwoch, April 29, 2009

Organisiert euch!

Eine Informations- und Vernetzungsveranstaltung für ein Examen ohne Repetitor.

Weitere Informationen demnächst.

Donnerstag, 4. Juni 2009
um voraussichtlich 20 Uhr im Raum 139a
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 1. Obergeschoss

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Sonntag, Januar 18, 2009

Wandel durch Verfassung?

Über die Begründung und Reformierung der neuen bolivarischen Verfassung Venezuelas

Montag, 26. Januar 2009
um 19.00 c.t. im Raum 326
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 3. Obergeschoss

Die Verfassung ist der Rechtsbestand eines Staates. Neben dessen oberster Rechtsnorm ist sie zugleich das Fundament seiner Rechtsordnung. So formuliert es auch Artikel 7 der neuen Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela, welche im Jahr 2000 in Kraft trat. Eine neue Verfassung ist jedoch niemals Produkt gesellschaftlicher Konstanz, vielmehr Ergebnis und Ursprung von Veränderung. Auch der venezuelanischen Verfassungsgebung war ein langer Prozess vorausgegangen, juristisch wie politisch.

Nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Instabilität wählte 1998 die Mehrheit der venezuelanischen Bevölkerung Hugo Chavez zum Präsidenten. Als Verfechter der Bolivarischen Revolution trat er für einen grundlegenden Wandel der venezuelanischen Gesellschaft ein. In Abkehr von der damaligen neoliberalen Entwicklung des Landes sollte nunmehr die ökonomische und gesellschaftliche Unabhängigkeit Venezuelas zugunsten aller Bevölkerungsschichten gesichert werden. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ideen war die neue Verfassung, deren Entwurfstext zunächst durch die verfassungsgebende Versammlung unter Einbeziehung zahlreicher Vorschläge aus BürgerInnenversammlungen ausgearbeitet worden war. Durch eine große Mehrheit von VenezuelanerInnen wurde die Verfassung schließlich per Referendum angenommen. Neben den herkömmlichen Staatsgewalten Judikative, Exekutive und Legislative enthält die neue präsidialdemokratische Konstitution zwei weitere Gewalten, welche zahlreiche direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten sicherstellen sollen. Daneben wurden neue Eigentumsformen auf den Weg gebracht. 2007 hingegen hat die venezuelanische Bevölkerung einen zusätzlichen Verfassungswandel per Referendum abgelehnt. Neben einer Stärkung der Basisstrukturen sowie u.a. der Demokratisierung der Hochschulen waren wesentliche Programmpunkte dieser Reform die Kompetenzerweiterung der Exekutive und die Aufhebung des Verbotes einer erneuten Kandidatur des Präsidenten. KritikerInnen wiesen zudem auf den großen Umfang der Änderungen hin, welche die grundsätzlichen Strukturen des ursprünglichen Verfassungstextes antasteten.

Neben den Inhalten der neuen Bolivarischen Verfassung wird die Veranstaltung daher deren gesellschaftspolitischen Hintergrund thematisieren. Inwieweit haben sich gesellschaftliche Realität und juristische Konzeption beeinflusst? Hat die BürgerInnenbeteiligung bei der Erarbeitung ein Verfassungsbewusstsein geschaffen, das über die Kenntnis ihres Textinhalts hinaus geht? Und warum hat sich schließlich die Mehrheit der VenezuelanerInnen einer Reform widersetzt?

Es informieren:
Otto Pfeiffer (ehemaliger Botschafter der DDR in Venezuela)
Kurt Neumann (Europapolitischer Referent der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag)


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Sonntag, November 16, 2008

ProReli oder BürgerInnenaufklärung?

Zum Volksentscheid über den Ethikunterricht an Berliner Schulen

Montag, den 24. November 2008,
um 19.00 c.t. im Raum 326
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 3. Obergeschoss

Nachdem der rosa-rote Senat sich für die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 ab dem Schuljahr 2006/2007 entschieden hat, ist eine Diskussion um dessen Grundlage und die Stellung des Religionsunterrichts entbrannt. Nachdem das BVerfG im Juli 2006 die Beschwerde einer damals 12-jährigen Schülerin und ihrer Eltern abgelehnt hatte, die gegen die Einführung des Ethikunterrichts als ordentliches Lehrfach an Berliner Schulen geklagt hatten, versucht nun die Initiative "Pro Reli" das Pflichtfach Ethik in Berlin per Volksentscheid abzuschaffen. Die Referentin Kirsten Wiese (Ass. jur.), arbeitet im Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit und ist Referentin im Justiziariat der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne.

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Mittwoch, November 05, 2008

›Schutz von Daten – Schutz vor Daten‹

Informationelle Selbstbestimmung im 21. Jahrhundert
Podiumsdiskussion am Freitag, 14.11.08

Die Veranstaltung soll einen aktuellen Überblick über die gegenwärtigen Überwachungstechnologien (E-Mail, Internet, [Mobil]Telefonie, RFID, GPS etc.) und staatlichen sowie kommerziellen Überwachungsmöglichkeiten (Cookies, Data Mining, Ubiquitious Computing etc.) geben. Dabei wird die praktische Orientierung nicht aus den Augen verloren. Möglichkeiten des Schutzes der Informationellen Selbstbestimmung sollen daher vorgestellt und diskutiert werden. Der gegenwärtige und zukünftige Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gefährden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowohl durch den ›Großen Bruder‹ wie die ›Kleinen Schwestern‹.

ReferentInnen: Prof. Alexander Roßnagel, Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (Universität Kassel) und Constanze Kurz, Arbeitsgruppe ›Informatik in Bildung und Gesellschaft‹ (Humboldt-Universität zu Berlin); Moderation: Eric Töpfer, Zentrum Technik und Gesellschaft (Technische Universität Berlin)

19.00 Uhr im Kinosaal der Humboldt-Universität zu Berlin
(Unter den Linden 6, Ostflügel - Eingang über Dorotheenstraße)

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Mittwoch, September 24, 2008

Private Abrüstungsinitiative vor Gericht

Am Donnerstag, den 25. September 2008, beginnt vor dem für Staatsschutzsachen zuständigen 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts der Prozess gegen drei vermeintliche Mitglieder der »militanten gruppe« (mg).

Zu Last gelegt wird ihnen, am Morgen des 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht zu haben, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen in der Anklageschrift Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie versuchte Brandstiftung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vor gemäß § 129 Abs. 1, §§ 305a, 306, 22, 23, 25 StGB vor (siehe Pressemitteilung 16/2008 vom 28.07.2008).

Das Strafverfahren rief bereits unter anderem deshalb Protest hervor, weil auch gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm ermittelt wurde. Den gegen ihn am 1. August 2008 erlassenen Haftbefehl hob der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2007 mit der Begründung auf, dass gegen ihn allenfalls der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in der Vereinigung „militante gruppe (mg)“ bestehe, nicht aber der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht.

In einem Interview mit der Zeitung »analyse & kritik« kritisierte der Verteidiger eines der Angeklagten, Sven Lindemann, die Anklageerhebung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des »Sonderpagrafen« § 129 StGB wirft er der Bundesanwaltschaft vor, Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben zu haben, obwohl es für eine direkte Beteiligung auch nur eines der Angeklagten an weiteren der »mg« zugerechneten Anschlägen »nie ansatzweise irgendeinen Beweis« gäbe.

Weitere Kritik riefen die vor Prozessbeginn angeordneten Sicherheitsvorkehrungen hervor. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch ordnete an, die Personalausweise sämtlicher Prozessbesucher »zur besseren Identifizierung von Störern« zu kopieren. Die Sicherheitsverfügung enthält zudem einen umfangreichen Katalog von Gegenständen, die ZuschauerInnen nicht mit in den Gerichtssaal nehmen dürfen. Daneben sollen bewaffnete Polizisten mit und ohne Uniform im Gerichtssaal anwesend sein.

Das Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren meint hierzu:

»Hier werden drei Antimilitaristen schon durch die Rahmenbedingungen im Gericht in die Nähe von organisierter Kriminalität gestellt. Das Anklagekonstrukt, die lange Untersuchungshaft und das Verfahrensprozedere - alles ist völlig überdimensioniert.«
Das Einstellungsbündnis befürchtet zudem, dass die Angeklagten nicht mit einem fairen Prozess rechnen können. Der Vorsitzende Richter habe die Anklage zugelassen, obwohl nach seinen Informationen den Verteidigern der drei Angeklagten nicht alle vorhandenen Ermittlungsakten zugänglich gemacht worden.

Zweifel an der Fairness des Prozesses begründet auch der Umstand, dass die Bundesanwaltschaft zum Beweis der Mitgliedschaft der drei Angeklagten in der »mg« die Aussagen eines Verfassungsschutz-Informanten durch Vernehmung des BfV-Präsidenten Fromm als Zeugen in das Verfahren einbringen will. Nach Einschätzung von Lindemann wird dessen Aussage dennoch nichts Substanzielles hervorbringen.

Die mündliche Verhandlung ist bereits jetzt bis in den Januar 2009 terminiert. Verhandelt wird im Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichtsgebäudes (Turmstrasse 91, 10559 Berlin).

Weitere Termine: 01.10. (11.00 Uhr), 08.10 (13.00 Uhr)., 09.10., 15.10., 16.10., 29.10., 30.10., 05.11, 06.11., 12.11, 13.11., 10.12., 11.12., 17.12., 18.12., 07.01.2009, jeweils 9.00 Uhr.

Leitfaden des Einstellungsbündnisses für ProzessbesucherInnen

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Dienstag, März 25, 2008

Rechtstheorie - Rechtspolitik - Rechtskritik

Vom Großen Ganzen zur Konkreten Aktion - Der BAKJ-Kongress in Greiswald

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Samstag, Juli 14, 2007

19. Juli: Manipulierbarkeit von Wahlmaschinen

Wie sicher ist unsere Demokratie?

Donnerstag, 19. Juli 2007, um 19.30 Uhr,
im Raum 326, Juristische Fakultät, Bebelplatz 1, Berlin


Billiger, schneller und kein lästiges Nachzählen von Stimmen – so zumindest sehen Hersteller und BefürworterInnen den Einsatz von Wahlmaschinen. KritikerInnen kontern: teuer, unsicher, undemokratisch, unsinnig.
Ob nun Schach spielende Wahlcomputer in den Niederlanden oder 18000 verschwundene Stimmen in Florida – auch in der Öffentlichkeit ist das Image der Wahlmaschinen angekratzt. Und nun hat Ende Mai der Chaos Computer Club (ccc) eine ausführliche technische Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht für ein laufendes Verfahren veröffentlicht.
Constanze Kurz, Sprecherin des ccc und Mitautorin dieser Studie, wird uns davon berichten.

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Freitag, Juni 29, 2007

5. Juli: Grundrechte auf dem Gipfel

AnwältInnen berichten vom Protest in Heiligendamm

Donnerstag, 5. Juli 2007, um 19.30 Uhr,
im Raum 326, Juristische Fakultät, Bebelplatz 1, Berlin


Versammlungsverbote, Käfighaltung von Gefangenen, Agents Provocateurs und Tornado-Aufklärungsflüge – der G8-Gipfel in Heiligendamm war nicht gerade ein Musterbeispiel für Rechtsstaatlichkeit. Der Großteil des unverhältnismäßigen, oft brutalen Vorgehens der Polizei gelangte jedoch gar nicht so prominent in die Presse. Dafür wurde es vom Anwaltlichen Notdienst dokumentiert. Der Anwaltliche Notdienst hat vor und während des Gipfels Rechtsbeistand für die Proteste geleistet und versucht, das polizeiliche Handeln in die Schranken zu weisen. In der abschließenden Presseerklärung stellt er »eine Vielzahl dokumentierter polizeilicher Übergriffe fest. Deren Bandbreite reicht von Misshandlungen bei der Festnahme über Tötungsandrohungen bis hin zu sexistischen Äußerungen und Übergriffen durch PolizeibeamtInnen. [...] Diese Vorfälle sind in ihrer Gesamtheit erschreckend und beängstigend zugleich, insbesondere in einem Staat, der für sich in Anspruch nimmt, ein rechtstaatlicher zu sein.«

Eine Anwältin und ein Anwalt vom Notdienst werden von ihren Erlebnissen berichten. Sie haben Demonstrationen und Aktionen begleitet, sich um Leute in Gewahrsam und U-Haft gekümmert, gegen Versammlungsverbote geklagt und dabei eine Perspektive auf die bundesdeutsche Verfassungsrealität erhalten, die in keinem Lehrbuch vorkommt.

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