Sonntag, Januar 18, 2009

Wandel durch Verfassung?

Über die Begründung und Reformierung der neuen bolivarischen Verfassung Venezuelas

Montag, 26. Januar 2009
um 19.00 c.t. im Raum 326
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 3. Obergeschoss

Die Verfassung ist der Rechtsbestand eines Staates. Neben dessen oberster Rechtsnorm ist sie zugleich das Fundament seiner Rechtsordnung. So formuliert es auch Artikel 7 der neuen Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela, welche im Jahr 2000 in Kraft trat. Eine neue Verfassung ist jedoch niemals Produkt gesellschaftlicher Konstanz, vielmehr Ergebnis und Ursprung von Veränderung. Auch der venezuelanischen Verfassungsgebung war ein langer Prozess vorausgegangen, juristisch wie politisch.

Nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Instabilität wählte 1998 die Mehrheit der venezuelanischen Bevölkerung Hugo Chavez zum Präsidenten. Als Verfechter der Bolivarischen Revolution trat er für einen grundlegenden Wandel der venezuelanischen Gesellschaft ein. In Abkehr von der damaligen neoliberalen Entwicklung des Landes sollte nunmehr die ökonomische und gesellschaftliche Unabhängigkeit Venezuelas zugunsten aller Bevölkerungsschichten gesichert werden. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ideen war die neue Verfassung, deren Entwurfstext zunächst durch die verfassungsgebende Versammlung unter Einbeziehung zahlreicher Vorschläge aus BürgerInnenversammlungen ausgearbeitet worden war. Durch eine große Mehrheit von VenezuelanerInnen wurde die Verfassung schließlich per Referendum angenommen. Neben den herkömmlichen Staatsgewalten Judikative, Exekutive und Legislative enthält die neue präsidialdemokratische Konstitution zwei weitere Gewalten, welche zahlreiche direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten sicherstellen sollen. Daneben wurden neue Eigentumsformen auf den Weg gebracht. 2007 hingegen hat die venezuelanische Bevölkerung einen zusätzlichen Verfassungswandel per Referendum abgelehnt. Neben einer Stärkung der Basisstrukturen sowie u.a. der Demokratisierung der Hochschulen waren wesentliche Programmpunkte dieser Reform die Kompetenzerweiterung der Exekutive und die Aufhebung des Verbotes einer erneuten Kandidatur des Präsidenten. KritikerInnen wiesen zudem auf den großen Umfang der Änderungen hin, welche die grundsätzlichen Strukturen des ursprünglichen Verfassungstextes antasteten.

Neben den Inhalten der neuen Bolivarischen Verfassung wird die Veranstaltung daher deren gesellschaftspolitischen Hintergrund thematisieren. Inwieweit haben sich gesellschaftliche Realität und juristische Konzeption beeinflusst? Hat die BürgerInnenbeteiligung bei der Erarbeitung ein Verfassungsbewusstsein geschaffen, das über die Kenntnis ihres Textinhalts hinaus geht? Und warum hat sich schließlich die Mehrheit der VenezuelanerInnen einer Reform widersetzt?

Es informieren:
Otto Pfeiffer (ehemaliger Botschafter der DDR in Venezuela)
Kurt Neumann (Europapolitischer Referent der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag)


Labels: