Mittwoch, August 28, 2013

Remember Cemal Kemal Altun

Gedenken an einen politischen Flüchtling, der Zuflucht suchte und den Tod fand


Am 30.08.1983 stürzte sich der politische Flüchtling Kemal Cemal Altun aus dem Fenster des Berliner Verwaltungsgerichts aus Angst vor der Auslieferung an die türkische Militärdiktatur in den Tod. Er war der erste politische Flüchtling in Deutschland, der sich selbst tötete, weil er die Auslieferung an seinen Verfolgerstaat befürchten musste. Dieser Tod hat sich in das kollektive Gedächtnis der kritischen Öffentlichkeit eingebrannt.

Gedenken wir Cemal K. Altun – und führen wir uns zugleich die andauernde Unmenschlichkeit und ungebrochene Brutalität des Staates gegen Schutzsuchende vor Augen.

Nach dem Militärputsch in der Türkei floh Cemal K. Altun wie viele weitere linke Aktivist_innen ins Ausland. Als ihm der Mord an einem Anführer der faschistischen „Graue Wölfe“  angehängt wurde, beantragte er Asyl in der BRD. Doch der Berliner Staatsschutz verriet seinen Aufenthaltsort an die türkische Diktatur. 

Cemal K. Altun war unbestreitbar ein politischer Flüchtling.  Doch über das deutsch-türkische Auslieferungsabkommen für Straftäter bestand die konkrete Gefahr, dass der deutsche Staat die Auslieferung politischer Dissident_innen an die Militärdiktatur durchführte. Der erste Auslieferungsversuch konnte durch massive Proteste verhindert werden. Doch der deutsche Staat  klagte nicht nur gegen Cemal K. Altuns Flüchtlingsstatus, sondern ließ sich von der türkischen Militärdiktatur „zusichern“, dass er nach Verbüßung einer Strafe nach Deutschland zurückkehren könne. Noch vor dem Beginn seiner Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurden die ersten Aktivist_innen an ihre Verfolger_innen ausgeliefert. Der deutsche Innenminister versprach persönlich seine Auslieferung. Der deutsche Staat nahm offenbar Cemal K. Altuns Folterung und Tod sehenden Auges in Kauf. Ohne Vertrauen auf den Erfolg seines Asylverfahrens, sprang er vor Beginn der Verhandlung aus dem Fenster des Gerichtsgebäudes.

Nach seinem Tod erkannte das Gericht posthum seinen Status als politisch Verfolgter an, doch das Recht auf Asyl nutzte Cemal nichts. Es wurde außer Kraft gesetzt, um Realpolitik zu vollziehen. Sein Fall steht exemplarisch für die unmenschliche deutsche Abschiebepolitik. Während sein Schicksal im öffentlichen Fokus stand, wurden hunderte weitere Menschen abgeschoben. 
Sein Tod brachte kein Umdenken in der Politik, im Gegenteil, seitdem wurde das Grundrecht auf Asyl immer weiter eingeschränkt, bis es 1993 faktisch abgeschafft wurde. Im Rahmen der seit den späten 70ern laufenden Kampagne gegen das Asylrecht wurden die Methoden der Abschiebung weiter verschärft. Der dadurch beförderte Rassismus in Teilen der Bevölkerung führte zu einer Welle von Pogromen, zu den brennenden Häusern in Mölln und Solingen bis hin zu den Morden des NSU und deren staatlicher Unterstützung.

Seit 1983 ist eine Vielzahl weiterer Flüchtlinge durch Abschiebemaßnahmen zu Tode gekommen oder seelisch und körperlich verletzt worden. Tausende Menschen sind beim Versuch, Schutz in Europa zu finden, ums Leben gekommen oder haben sich in den europäischen Abschiebehaftzentren selbst getötet.  

Wir möchten am 30. August, dem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen,  an ihn und an all diejenigen erinnern, die durch die unmenschliche Asylpolitik Deutschlands zu Tode und zu Schaden gekommen sind. 

Nach dem Tod von Cemal K. Altun  benannten Menschen an vielen Orten selbstorganisiert öffentliche Plätze um. Wir rufen auf, sich an diesen Plätzen zu versammeln. In Berlin treffen wir uns an der Todesstelle Cemal K. Altuns vor dem  ehemaligen Gerichtsgebäude.

In Erinnerung an den Tod von Cemal K. Altun vor 30. Jahren wollen wir auf die tödlichen Folgen der BRD Abschiebepolitik Aufmerksam machen.



Freitag, 30.08.2013, 
um 16.00 Uhr
Gedenkkundgebung 
Hardenbergstraße 21, 
(Bahnhof  Zoo, Berlin-Charlottenburg)

Ein Aufruf von 
Rassismus tötet, Initiative gegen Abschiebehaft, Flüchtlingsrat Berlin, Internationale Liga für Menschenrechte, ProAsyl

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Mittwoch, Februar 06, 2013

Aufruf zur antirassistischen Prozessbeobachtungen

Gegen diskriminierende Polizeikontrollen und Residenzpflicht –
Bitte beobachten Sie den Rechtsstaat
!

Im Februar 2013 sind wieder eine Reihe spannender Prozesse in Berlin und Brandenburg am Laufen, denen rassistische Polizeimaßnahmen oder entsprechende gesetzliche Verbote zu Grunde liegen. Hier ein kleiner Überblick, der zur kritischen Beobachtung und solidarischen Begleitung der Betroffenen einladen soll:

Berlin: Berufungsverhandlung gegen zwei Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt
Am späten Nachmittag des 25.10.2010 steht Amare B. am Tempelhofer Damm und telefoniert. Völlig unvermittelt wird er von mehreren Männern angegriffen und zu Boden geworfen. Erst geht Amare B. von einem Neonazi-Angriff aus, doch als ihm plötzlich Handschellen angelegt werden, begreift er, dass es sich bei den Angreifern um Polizisten handelt.

Amare B. wird am linken Auge verletzt. Eine Rippe ist geprellt. Infolge des Angriffs verschlechtert sich seine psychische Verfassung derart, dass er sich in therapeutische Behandlung begibt.

Amare B. erstattet Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“. Der Prozess gegen zwei der Beamten endet 2011 mit Verurteilungen. Die Polizisten legen Berufung gegen das Urteil ein. Am 18. September 2012 wurde das Berufungsverfahren im Landgericht Berlin eröffnet. Am ersten Verhandlungstag wirkte das Gericht nicht neutral: Richterin und Staatsanwältin profilierten sich als Verteidigerinnen der Angeklagten. Die Nebenklagevertreterin stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Beim zweiten Verhandlungstag wurde eine Schöffin krank, so dass das Berufungsverfahren neu aufgerollt werden muss.

Datum:
        Am 08. 02. 2013 um 09:30 Uhr.
        Am 19. 02. 2013 um 09:00 Uhr.
Ort:
        Amtsgericht Berlin
        Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin
        Raum: 2/B 219
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Potsdam: Berufungsverfahren wegen Residenzpflichtverletzung (Musterverfahren)
Vor dem Landgericht Potsdam läuft derzeit ein Berufungsverfahren gegen die Verurteilung eines kamerunischen Flüchtlings wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung, in dem Rechtsanwalt Volker Gerloff die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht als Grundlage eines Freispruchs anstrebt.

Das absurde an diesem Fall ist die Tatsache, dass die ‘Residenzpflicht’ in Berlin und Brandenburg im Juli 2010 weitgehend gelockert wurde und Flüchtlinge aus Brandenburg seitdem eine »Dauerverlassenserlaubnis« nach Berlin beantragen können, ohne Angabe des Reisezwecks und ohne zeitliche Begrenzung. Es gibt natürlich auch hier Ausnahmeklauseln: Z.B. wenn die Ausländerbehörde ihnen vorwirft, nicht genügend bei der Beschaffung von Ausweispapieren mitzuwirken. Trotz der ‘Lockerungen’ verfolgt die Justiz jeden Altfall, bei dem noch die Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis galt. So ein »Altfall« ist Bisso G.

Dem  kamerunischen Flüchtling Bisso G., der in Rathenow lebt, wird vorgeworfen, sich im Mai 2009 ohne »Urlaubsschein« in Berlin aufgehalten zu haben. Die Berliner Polizei hatte Bisso im Prenzlauer Berg in Berlin kontrolliert und ihn in Ermangelung eines »Urlaubsscheins« an die Ausländerbehörde Rathenow in Brandenburg gemeldet. Im ersten Prozess wurde er daraufhin vom Amtsgericht Rathenow im März 2010 zu einer Geldstrafe von 80 Euro verurteilt. Das Urteil wurde jedoch im Mai 2011 wegen »schwerwiegender Rechtsfehler« durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Daraufhin musste der Prozess neu aufgerollt werden und Bisso G. wurde erneut vom Amtsgericht Rathenow zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Auch gegen dieses Urteil ging RA Gerloff in Berufung.

Die ersten Verhandlungstage (29.1.2013 und 5.2.2013) waren schon von einiger Restriktion geprägt: So versuchte die vorsitzende Richerin die Zuschauer_innen am Mitschreiben zu hindern. Dies ist eigentlich nur dann zulässig, wenn befürchtet werden muss, dass die Mitschriften Zeug_innen vorgelegt und so deren Aussage verfälscht werden könnten. Das wäre in diesem Fall aber erheblich an den Haaren herbeigezogen, weswegen zum offensiven Mitschreiben ermuntert wird.

Ansonsten wurden am ersten Verhandlungstag im wesentlichen diverse Akteninhalte verlesen und ein Zeuge vom Zollamt zur Frage der illegalen Beschäftigung des Angeklagten in Berlin vernommen. Am Ende verlaß die Richterin eine BGH-Entscheidung, offenbar um klar zu machen, dass das Vorhaben der Verteidigung, die Residenzpflicht juristisch zu erschüttern, ohne Erfolg bleiben wird. Als die Richterin auch eine Aussage des Zeugen Wolf von der Ausländerbehörde aus der ersten Instanz verlesen wollte, beantragte die Verteidigung, diesen stattdessen erneut als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Beim zweiten Prozesstag wurde die Zeugin Ulbricht vernommen. Sie ist Objektleiterin der Feuerwache, wo Bisso Mandant als vermeindlich illegal Beschäftigter vom Zollamt kontrolliert wurde. Es machte den Eindruck als wollte das Gericht von ihr hören, dass Bisso schon öfter dort war, also den Vorwurf des Residenzpflichtverstoßes noch ausweiten wollte, was im Rahmen der Berufung gar nicht ginge. Die Zeugin konnte sich daran aber nicht erinnern. Auch der Zeuge Wolf von der Ausländerbehörde war nun geladen und sagte aus, dass es von seiner Seite nie eine Belehrung des Angeklagten zur Residenzpflicht gegeben habe. Durch den Residenzpflichtverstoß hätte es auch keinen Schaden für irgendein Verfahren bei der Ausländerbehörde o.ä. gegeben. Auf das Naziproblem in Rathenow 2009 angesprochen, erklärte Wolf, dieses sei allgemein bekannt. Zu den Zuständen im Lager könne er keine Aussagen treffen. Bisso sei immer zu seinen Terminen bei der Behörde vorstellig geworden, nur einmal wäre er einer Botschaftsvorführung fern geblieben.

Erneut gab es Zoff wegen des Mitschreibens durch Zuschauer_innen. Es wurden auch Personalien aufgenommen, aber keine Ordnungsgelder o.ä. verhängt. RA Gerloff stellte am Ende des zweiten Verhandlungstages einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, über den in der nächsten Sitzung entschieden wird. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten. 

ZAHLREICHES ERSCHEINEN WIRD DRINGEND ERBETEN.

Datum:
      Dienstag, 12.2., 10.00 Uhr
Ort:
        Landgericht Potsdam
        Jägerallee 10-12
        Saal 5
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: residenzpflicht.info

Berlin: Verhandlung gegen sechs Demonstrant_innen wegen "schweren Landfriedensbruchs" anlässlich der Räumung des Hausprojekts Liebig 14 im Februar 2011
Am letzten Mittwoch begann ein Prozess im Rahmen der Liebigproteste am 2. Februar 2011. Der Vorwurf lautet (schweren) Landfriedensbruch und richtet sich gegen sechs Menschen. Der akj-berlin und die kritischen Jurist_innen FU hatten anlässlich der polizeilichen Räumungsaktionen eine Einsatzbeobachtung durchgeführt. Insgesamt sind 19 Verhandlungstermine für das nächste halbe Jahr angesetzt.

Datum:
      Freitag, 8.2., 9.00 Uhr
Ort:
       Amtsgericht Tiergarten
       Turmstraße 91              
       Saal N.N.
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich

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Mittwoch, März 09, 2011

Eingestellt

Der 2. Prozesstag im Verfahren gegen die Buchhandlung oh 21 endet mit einer Einstellung

2. Prozesstag
8.3.2011, 11 Uhr, Saal 101


Am 100. Weltfrauentag sollte es also weitergehen mit dem Prozess gegen den Geschäftsführer des linken Buchhandels oh 21. Kurz vor 11 Uhr sammelten sich Anwält_innen und Zuschauer_innen vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Polizei war auch schon da und beobachtete skeptisch die Menschenansammlung auf der anderen Straßenseite. Offensichtlich erweckte diese Verdacht, denn die Polizei überquerte die Fahrbahn um nachzufragen, ob es sich hier um eine Versammlung oder einen Kaffeeklatsch handeln würde. Der Tag fing gut an.

Um 11 Uhr ging es dann los, natürlich nicht ohne die überzogenen Sicherheitsvorkehrungen hinter sich bringen zu müssen. Diesmal wurde dem Ganzen aber noch die Krone aufgesetzt, denn die Zuschauer_innen sollten sich damit einverstanden erklären, dass eine Kopie des Ausweises angefertigt wurde. Die Begeisterung darüber hielt sich wie erwartet in Grenzen und die Beamt_innen mussten einigen Spott über sich ergehen lassen. Viele weigerten sich diese Prozedur mitzumachen und verlangten an dem Prozess teilnehmen zu können, ohne sich einer derartigen Behandlung unterziehen zu müssen. Deshalb begann der Prozess, nach einer Unterbrechung, um einen entsprechenden Antrag zu formulieren, mit einer Erklärung der Anwält_innen, in der die mangelhafte Gewährung von Öffentlichkeit beanstandet wurde. Außerdem wurde ein Telefonat zwischen dem Richter und dem Verteidiger zur Sprache gebracht, in dem dieser wohl selbst die Überzeugung zum Ausdruck gebracht hatte, dass in diesem Prozess eigentlich keine verschärften Sicherheitsvorkehrungen notwendig seien. Dass diese dann doch durchgeführt wurden – sogar in verschärfter Form –, verwunderte schon sehr. Der Antrag wurde vom Richter abgelehnt, unter anderem mit der laxen Begründung, dass der Richter keine Weisungsbefugnis über die Beamt_innen der Justiz hätte. Später wurden die Ausweise dann nicht mehr kopiert. Ob das an einem Verständigungsproblem zwischen Richter und Beamt_innen lag oder ob die Vernunft wieder Einzug gehalten hatte, ließ sich nicht in Erfahrung bringen.

Die Verteidiger_innen hatten noch weiteren Anlass, sich zu wundern. Als kurze Zeit später um eine Prozessunterbrechung gebeten wurde, um einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen, da dieser wiederholt Anlass dafür gegeben habe, dass der Angeklagte an der vom Richter zu gewährleistenden Prozessfairnis begründete Zweifel hegen dürfe, wurde dies abgelehnt. Als Begründung lautete es diesmal, dass ein solcher Antrag ja nicht sofort gestellt werden müsse und die Zeugen ja nun auch schon da wären. Selbst als der Richter auf den Umstand aufmerksam gemacht wurde, dass ein solcher Antrag laut § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) zu stellen sei, war dieser noch nicht überzeugt. Es bedurfte schon einiges „guten Zuredens“ ihn einsehen zu lassen, dass es im Sinne des deutschen Rechtssystems eine Pause zu gewähren ist.

Nachdem der Antrag dann nach der Unterbrechung verlesen war, wurde der erste Zeuge des Tages in den Zeugenstand berufen. Dieser machte, nach seinem Beruf gefragt, das erste Mal von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Anwältin des Zeugen bemerkte, dass er sich bei dieser Art von Prozess schon durch die Nennung seines Berufes möglicherweise selbst belasten könne. Sie beanstandete außerdem, dass sie keine Akteneinsicht gewährt bekommen habe, selbst in die Teile der Akte nicht, die ihren Mandanten betreffen. Auch die Anklageschrift würde weder sie noch ihr Mandant kennen. Der Richter verstand die Welt nicht mehr und konnte angeblich nicht nachvollziehen, warum der Zeuge nichts sagen wolle. Denn „er hätte ja nichts zu befürchten“. Das Gelächter unter den Zuschauer_innen war wohl die einzig passende Erwiderung auf diese Farce. Nach einigem Hin und Her wurde dann zum Richtergespräch gerufen, und die Zuschauer_innen mussten den Saal verlassen.

Einige Zeit später ging mit es mit einer großen Überraschung weiter. Das Verfahren wurde nach § 153 II StPO eingestellt. Offensichtlich hatten Richter und Staatsanwaltschaft festgestellt, dass nun nichts weiter gegen den Angeklagten vorlag. Nach der Frage, ob der Buchhändler die Zeitschriften wiederhaben wolle und dieser die Frage verneinte, gaben alle für diesen Tag das letzte Mal ihre Zuschauerkärtchen ab und verließen den Sicherheitstrakt des Amtsgerichts.

Welchen Einfluss die Einstellung des Verfahrens auf die anderen anstehenden Prozesse haben wird, bleibt abzuwarten. Denn noch haben die wilden Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft bestimmt kein Ende.

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Freitag, Februar 25, 2011

„Zensur, Zensur, Zensur“

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag gegen linke Buchläden

Vor dem Amtsgericht Tiergarten skandierten am Freitag den 18. Februar 2011 all diejenigen lautstark, denen der Zugang zu der Gerichtsverhandlung gegen linke Buchläden in Berlin verwehrt wurde. „Wir wollen rein!“, rufen sie immer wieder und sind verständlicher Weise verärgert darüber, dass gerade einmal 24 Personen die Plätze der Öffentlichkeit im eilig verlegten Gerichtssaal 101 für "besonders gefährliche Prozesse" einnehmen dürfen.

Die Verteidigung des angeklagten Geschäftsführers des Buchladen oh21 rügt auch sogleich diese Begrenzung der Öffentlichkeit und fordert die Verlegung in einen größeren Sitzungssaal, was jedoch abgelehnt wird. Saal 101 liegt in dem Teil des Gerichts, der nur nach Passieren erhöhter Sicherheitskontrollen zu erreichen ist. Für die Prozesszuschauer_innen bedeutete das zusätzlich zur Ausweiskontrolle, sämtliche Taschen und Gegenstände abgeben zu müssen, Durchsuchungen mit Schuhe ausziehen und peniblem Abtasten. Pure Schikane, so die allgemeine Empfindung. Auch die Plätze auf der Pressebank sind erst nach wiederholten Beschwerden wirklich voll besetzt.

Dann verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Sie stützt sich auf § 130a StGB, der die Anleitung zu Straftaten unter Strafe stellt, und § 40 WaffG, der das Anleiten und Auffordern zur Herstellung verbotener Waffen verbietet. Der angeklagte Buchhändler soll die Zeitschriften „Prisma“ (vgl. die Kleine Anfrage im LT Niedersachsen) und „Interim“, die der allgemeinen Beschlagnahme unterliegen, „einem nicht eingegrenzten Kundenkreis griffbereit zur Verfügung gestellt und zumindest billigend in Kauf genommen haben, daß der Inhalt bestimmter Ausgaben an die Öffentlichkeit gelangt“. In diesen Publikationen sollen Anleitungen zum Bau von Molotow-Cocktails, zum Blockieren von Fahrscheinautomaten und zu anderen Aktionen enthalten sein. Fleißig führt die Staatsanwaltschaft Fundstellen an, gibt aber deren genauen Inhalt jeweils nur in ihren eigenen Worten wieder. Der gespannten Öffentlichkeit bleiben so genauere Informationen zu den kriminalisierten Bauanleitungen zum allgemeinen Bedauern vorenthalten. Die Anklageschrift geht ganz selbstverständlich davon aus, dass der Angeklagte den Inhalt der Zeitschriften kannte: „Es ist in der linken Szene allgemein bekannt, dass in der Interim strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden.“

Der Angeklagte lässt sich an diesem ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen ein, bedankt sich jedoch in einer politischen Erklärung für die Solidarität und betont als Buchhändler ganz sicher nicht dazu bereit zu sein, als „ verlängerter Arm der Zensurbehörde“ zu dienen. Sein Verteidiger betonte zuvor in einer Erklärung, dass die Strafverfolgung seines Mandanten als rein politisch motiviert zu betrachten sei: „Die Kommunikation einer außerparlamentarischen Opposition soll hier erschwert werden“. Die Vorwürfe seien allein auf irgendwelche Bezüge zur linken Szene gestützt. Die Anklage werde nicht hinreichend konkretisiert, insbesondere sei es eine pure Unterstellung, dass wer für radikale Veränderungen eintrete, auch die „Interim“ lese. Mit diesem Prozess werde schlicht versucht, die Betroffenen zu kriminalisieren und die bisherige Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin in Frage zu stellen, die Buchhändler_innen gerade keine Pflicht auferlegt, sämtliche Inhalte ihre Produkte zu kontrollieren.

Die darauf folgende Vernehmung zweier Zeugen, einer Polizeibeamtin und eines Kriminalbeamten, dreht sich zum einen um die Durchsuchung des Buchgeschäfts oh21 in der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg, zum anderen um die bisherigen Erkenntnisse des Staatsschutzes hinsichtlich der Zeitschrift „Interim“. Der Ablauf der Durchsuchung kann durch die Aussage der Polizeizeugin jedoch nicht geklärt werden, weil diese sich nicht erinnern kann, wo genau und welche Zeitschriften gefunden wurden. Der Buchladen sei nach ihrer Aussage „ein normaler Buchladen wie jeder andere" gewesen. Der Versuch durch die Aussage des ermittelnden Kriminalbeamten zu klären, was genau denn unter dem durch die Staatsanwaltschaft viel gebrauchten Begriff "linke" oder "linksradikale Szene" zu verstehen sei, scheitert kläglich. Die Antwort des Zeugen:

„Linke Themen sind vielfältig.“
und

„Die linke Szene ist ein vielschichtiges Phänomen, so unglaublich vielseitig.“
Auch auf die Frage des Gerichts, wo die untersuchten Zeitschriften denn nach Erkenntnis der Kriminalpolizei vertrieben werden, gibt es lediglich den Hinweis, dass sie in mehreren Buchläden beschlagnahmt wurden.

Draußen wird derweil hartnäckig weiter skandiert: „Zensur, Zensur, Zensur“. Drinnen setzt das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit fort: Die Inhalte der „Interim“ sollen durch die Prozessbeteiligten im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt werden. Die Verteidigung wehrt sich vehement gegen dieses Vorgehen, jedoch erfolglos. Sollte sie wiederum mit dem Antrag, die gesamten bisherigen und nicht strafrechtlich verfolgten Ausgaben der „Interim“, also ca. 720 Zeitschriften, in die Beweisaufnahme einzuführen, Ernst machen und damit Erfolg haben, dann dürfte der nächste Verhandlungstermin, 8. März 2011, nicht der letzte Prozesstermin sein.

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Donnerstag, April 30, 2009

Verwaltungsgericht Berlin kippt Transpibegrenzung und Verbot von Stahlkappenschuhen auf Demos

Wie als Ergebnis der mündlichen Verhandlung am 29. April 2009 vor dem Verwaltungsgericht Berlin deutlich wurde, werden die Versammlungsauflagen der Berliner Polizei, wonach Seitentransparente nicht länger sein dürfen als 1,50 m sowie das Tragen von Stahlkappenschuhen auf Demonstrationen verboten ist, keinen Bestand haben.

Der ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin hatte für den 26. Mai 2007 eine Schüler- und Studierendendemonstration unter dem Motto "Die G8-Bildungspolitik in die Zange nehmen" angemeldet. Parallel fand eine Demonstration unter gleichem Motto in Hamburg statt. Im Vorfeld der Veranstaltung waren Bundesanwaltschaft und BKA wegen vermuteter Terroranschläge im Zusammenhang mit dem G8-Kongress in Heiligendamm gegen zahlreiche GlobalisierungskritikerInnen vorgegangen - rechtswidrig, wie sich hinterher herausstellte. Entsprechend überzogen waren die Gefahrenprognosen der Polizei. So wurde die von Schüler- und Studierendenvertretungen sowie von den Gewerkschaften beworbene Demonstration als "gewaltgeneigt und -bereit" eingestuft.

Die Versammlungsbehörde hatte daher für die Demonstration u.a. folgende Auflagen erteilt:

  • Transparente und Plakate, die seitlich zur Marschrichtung getragen werden, dürfen nicht länger sein als 150 Zentimeter und dürfen nicht miteinander verknüpft werden.
  • Das Tragen von Stahlkappenschuhen ist untersagt.
  • Für jedes mitfahrende Fahrzeug muss einE WagenverantwortlicheR benannt werden, der/die für die Einhaltung der Sicherheit sämtlicher, sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergebender Verpflichtungen (neuerdings einschließlich aus dem Wagen gehaltenen Redebeiträge) verantwortlich gemacht werden kann.

Gegen die Auflagen hatte der ReferentInnenrat als Anmelder Klage erhoben. Bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte die 1. Kammer des VG Berlin Bedenken gegen die Begrenzung der Länge von Seitentransparenten deutlich gemacht und die Auflage abgemildert. Die in den nächsten Tagen zu erwartende Entscheidung wird nach der Mitteilung des Gerichts die Beschränkungen für Seitentransparente gänzlich kippen. Zukünftig können Seitentransparente danach nicht nur länger als 150 cm sein, sondern auch direkt miteinander verknotet werden. Lediglich das "Verseilen" von Transparenten kann weiterhin verboten werden, wenn dadurch eine Gefährdung für die Öffentlichkeit entsteht.

Auch ein generelles Verbot von Stahlkappenschuhen auf Demonstrationen wird es nicht mehr geben. Derartige Schuhe seien inzwischen ein vielgetragenes Modeaccessoir, die nicht pauschal für alle DemonstrationsteilnehmerInnen verboten werden dürfen, weil dies zur Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsteile führen würde. Die Polizei kann daher nur Einzelpersonen eine Teilnahme versagen, wenn zu erwarten ist, dass diese ihre Stahlkappenschuhe als Waffe einsetzen wollen.

Rechtsanwalt Sönke Hilbrans erklärt dazu als Prozessvertreter:

"Es ist erfreulich, dass das VG einige alte Zöpfe bei der Versammlungsbehörde abschneidet. Das wird auch Konsequenzen für die Anwendung des Strafrechts auf Versammlungen haben."
Lediglich die Benennungspflicht von Wagenverantwortlichen sieht das Gericht als zulässige Beschränkung der Versammlungsfreiheit an.

Marie Melior, Referentin für das Politische Mandat und Datenschutz im ReferentInnenrat der HU:
"Wir sind über die Rechtsauffassung der 1. Kammer sehr erfreut, die damit auch ihre bisherige Rechtssprechung an die Versammlungspraxis anpasst. Bedauerlicherweise wird aber mit den Wagenverantwortlichen eine Zusatzverpflichtung begründet, die im Versammlungsgesetz keine Grundlage findet. Solche Verpflichtungen können nämlich von der Ausübung des Demonstrationsrechts abschrecken, weil die Verletzung der Auflagen persönlich sanktioniert wird. Hierzu wird jedoch die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts abzuwarten sein."
Stefanie Richter vom arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der HU (akj-berlin), zeigt sich dennoch optimistisch:
"Angesichts der bundesweiten Tendenz, die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit durch Aufstellung unverhältnismäßiger Auflagen auszuhöhlen, ist eine Entscheidung, welche die polizeilichen Maßnahmen im Bereich des Demonstrationsrechts wieder am Maßstab der Verfassung und nicht ausschließlich an Sicherheitsinteressen misst, längst überfällig. Das gilt um so mehr, wenn wie derzeit über den Erlass eines Berliner Versammlungsgesetzes diskutiert wird."

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Donnerstag, März 26, 2009

Zusammen gegen die NPD!

Am Freitag will die NPD gegen "Kinderschänder" demonstrieren - JuristInnen und Antifaschisten stellen sich ihnen entgegen

Unter dem reißerischen Motto "Höchste Strafen für Kinderschänder" wollen Neonazis am Freitag, den 27.3.2009 von 10 bis 12.00 Uhr vor dem Amtsgericht in Moabit demonstrieren. Mit Hilfe dieses emotional hoch aufgeladenen Themas versuchen die Nazis, sich und ihren Parolen Gehör zu verschaffen, und hoffen auf Zustimmung aus der Bevölkerung.

Gegen diese Provokation rufen der VVN/BdA, der RAV und der akj-berlin gemeinsam zu einer Gegendemonstration um 9.30 Uhr am Haupteingang des Moabiter Kriminalgerichts (Turmstraße 91) auf.

Mit der Parole "Todesstrafe für Kinderschänder" zieht die NPD in verschiedenen Varianten seit Jahrzehnten als Kampagnendauerbrenner ihre Aufmärsche auf. Schon in den achtziger Jahren marschierte die inzwischen verbotene, neofaschistische FAP mit dieser Forderung durch westdeutsche Kleinstädte. Ob NPD, DVU, Republikaner, "Freie Kameradschaften" oder andere neonazistische Splittergruppen, auf diese volksverhetzende Losung können sie sich alle einigen. Allein in den letzten Monaten gab es Neonazidemonstrationen unter diesem Motto in Bochum, Berlin, Leipzig, Heinsberg und weiteren Orten. Nazis schüren Ängste - ein Appell an niedrigste Gefühle! Nazis bieten keine Lösungen an, sondern wollen auch hier lediglich Ängste in der Bevölkerung ausnützen. Sie versuchen, ihre eigenen extrem gewalttätigen Träume von "Volkszorn" und Lynchjustiz gegen vermeintliche "Kinderschänder" zu rechtfertigen. Sie behaupten, mit ihrer Kampagne auf der "richtigen moralischen" Seite zu stehen, doch sie appellieren lediglich an niedrigste Gefühle. Sie unterstellen dem Staat Unfähigkeit, weil er die Todesstrafe abgeschafft hat, und rufen doch nur zu Mord und Totschlag auf. Nicht um Kinderschutz geht es ihnen, sondern im Gegenteil um den Abbau demokratischer Rechte. Betroffene Kinder und ihre Angehörigen werden so oft ein weiteres Mal an eine sensationslüsterne Öffentlichkeit gezerrt und für die verbrecherischen Belange der Neonazis eingespannt.

Die Anmelderin und Initiatorin der Naziveranstaltung ist die ehemalige Vorsitzende des NPD- Kreisverbandes Marzahn- Hellersdorf Gesine Hennrich. Schon am 18.10.2008 führte sie eine Demonstration durch Marzahn unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder" durch, an der sich 400 Nazis aus Berlin, dem Umland und auch anderen Bundesländern beteiligten. Seit ihrem Austritt aus der NPD versucht sie nun, eine neue Naziorganisation namens "Freies Nationales Bündnis" aufzubauen. Eine der ersten öffentlichen Aktionen dieser Gruppierung wird die geplante Kundgebung vor dem Amtsgericht Moabit sein.

Dieser gilt es, sich entgegen zu stellen. Kommt zahlreich und bringt Eure Schönfelder mit!

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Mittwoch, September 24, 2008

Private Abrüstungsinitiative vor Gericht

Am Donnerstag, den 25. September 2008, beginnt vor dem für Staatsschutzsachen zuständigen 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts der Prozess gegen drei vermeintliche Mitglieder der »militanten gruppe« (mg).

Zu Last gelegt wird ihnen, am Morgen des 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht zu haben, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen in der Anklageschrift Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie versuchte Brandstiftung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vor gemäß § 129 Abs. 1, §§ 305a, 306, 22, 23, 25 StGB vor (siehe Pressemitteilung 16/2008 vom 28.07.2008).

Das Strafverfahren rief bereits unter anderem deshalb Protest hervor, weil auch gegen den Berliner Soziologen Andrej Holm ermittelt wurde. Den gegen ihn am 1. August 2008 erlassenen Haftbefehl hob der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2007 mit der Begründung auf, dass gegen ihn allenfalls der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in der Vereinigung „militante gruppe (mg)“ bestehe, nicht aber der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht.

In einem Interview mit der Zeitung »analyse & kritik« kritisierte der Verteidiger eines der Angeklagten, Sven Lindemann, die Anklageerhebung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des »Sonderpagrafen« § 129 StGB wirft er der Bundesanwaltschaft vor, Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben zu haben, obwohl es für eine direkte Beteiligung auch nur eines der Angeklagten an weiteren der »mg« zugerechneten Anschlägen »nie ansatzweise irgendeinen Beweis« gäbe.

Weitere Kritik riefen die vor Prozessbeginn angeordneten Sicherheitsvorkehrungen hervor. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch ordnete an, die Personalausweise sämtlicher Prozessbesucher »zur besseren Identifizierung von Störern« zu kopieren. Die Sicherheitsverfügung enthält zudem einen umfangreichen Katalog von Gegenständen, die ZuschauerInnen nicht mit in den Gerichtssaal nehmen dürfen. Daneben sollen bewaffnete Polizisten mit und ohne Uniform im Gerichtssaal anwesend sein.

Das Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren meint hierzu:

»Hier werden drei Antimilitaristen schon durch die Rahmenbedingungen im Gericht in die Nähe von organisierter Kriminalität gestellt. Das Anklagekonstrukt, die lange Untersuchungshaft und das Verfahrensprozedere - alles ist völlig überdimensioniert.«
Das Einstellungsbündnis befürchtet zudem, dass die Angeklagten nicht mit einem fairen Prozess rechnen können. Der Vorsitzende Richter habe die Anklage zugelassen, obwohl nach seinen Informationen den Verteidigern der drei Angeklagten nicht alle vorhandenen Ermittlungsakten zugänglich gemacht worden.

Zweifel an der Fairness des Prozesses begründet auch der Umstand, dass die Bundesanwaltschaft zum Beweis der Mitgliedschaft der drei Angeklagten in der »mg« die Aussagen eines Verfassungsschutz-Informanten durch Vernehmung des BfV-Präsidenten Fromm als Zeugen in das Verfahren einbringen will. Nach Einschätzung von Lindemann wird dessen Aussage dennoch nichts Substanzielles hervorbringen.

Die mündliche Verhandlung ist bereits jetzt bis in den Januar 2009 terminiert. Verhandelt wird im Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichtsgebäudes (Turmstrasse 91, 10559 Berlin).

Weitere Termine: 01.10. (11.00 Uhr), 08.10 (13.00 Uhr)., 09.10., 15.10., 16.10., 29.10., 30.10., 05.11, 06.11., 12.11, 13.11., 10.12., 11.12., 17.12., 18.12., 07.01.2009, jeweils 9.00 Uhr.

Leitfaden des Einstellungsbündnisses für ProzessbesucherInnen

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Freitag, Februar 22, 2008

Kisten packen bei der Berliner Justiz?

Neulich wurde ich auf dem Weg zu einer Referendars-AG im Gebäude des Kammergerichts Zeuge folgender Szene :

Zwei adrett, so businessmäßig gekleidete junge Frauen waren gerade dabei, im Eingangsbereich ein Stuckornament zu fotografieren, als einer der für die Eingangskontrollen zuständigen Justizwachtmeister auf sie zuging – mit einem Gesichtsausdruck zwischen Verwunderung und Verärgerung ("Watt mach'n die'n da?"). Um die Sicherheitsbedenken des Justizwachtmeisters zu zerstreuen, reagierte eine der Frauen - in leicht triumphierenden Unterton - mit den Worten "Wir sind von der BIM. Wir kommen quasi vom Vermieter" Da konnte ich mir nicht verkneifen, gegenüber meinen ebenfalls gerade die Schleuse passierenden KollegInnen zu witzeln: "Watt denn, woll'n die jetze das Kammergericht verkaufen?"

Als ich dann diesen Zeitungsbericht las, wonach das ehemalige Ostberliner Polizeipräsidium, das im Moment noch von der Berliner Polizei genutzt wird, zu einem Hotel umgebaut wird, hatte ich Zweifel, ob das tatsächlich nur ein Witz bleiben sollte. Meine Zweifel verstärkten sich, als dann ein paar Tage später diese Meldung auftauchte. Danach wird geprüft, alle möglichen Berliner Gerichte auf Umzugstournee zu schicken, damit sie möglichst alle in landeseigenen Immobilien untergebracht sind, um Miete zu sparen.

Ich sehe es schon kommen, dass das Kammergericht in diesem Hohenschönhausener Plattenbau landet.

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Donnerstag, November 29, 2007

Kronzeugen mit Zweifeln

Wichtiger Durchbruch im Prozess gegen den Berliner Antifaschisten

Überraschend endete der zweite Prozesstag gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Matthias Z. vor dem Amtsgericht Tiergarten am 22.11.2007 mit der Aufhebung des Haftbefehls. Wie bereits berichtet fußte die Anklage in erster Linie auf den Aussagen der NebenklägerInnen, den Berliner Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Bei ihrer Vernehmung am letzten Donnerstag waren sich diese beiden Zeugen indes plötzlich nicht mehr hundertprozentig sicher, dass sie tatsächlich den Angeklagten unter den vermummten Angreifern erkannt haben, von denen sie im Herbst letzten Jahres in Lichtenberg angegriffen wurden.

Auch die weiteren ZeugInnen, die von der Staatsanwaltschaft geladen waren, drei Zeugen, die sich zufällig am Tatort befanden und das Geschehen vom 29.11.2006 beobachten konnten, berichteten übereinstimmend, dass sie keinen der drei Täter genau erkennen konnten. Alle waren ähnlich dunkel gekleidet und mit Sturmhauben komplett vermummt gewesen. Auch habe der Angriff nur wenige Sekunden gedauert und sei „mehr im Vorüberrennen“ passiert. Die Täter seien alle zwischen 1,70 und 1,80m groß gewesen und auch an eine auffällige Brille konnte sich keiner der drei Zeugen erinnern. „Ein Wiedererkennen wäre nur aufgrund der Augen möglich gewesen“, so einer der Zeugen auf die Frage des Richters.

Völlig andere Angaben machten jedoch die beiden Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Beide sagten aus, während des Angriffs mehrere Sekunden Zeit gehabt zu haben, um einen der Angreifer genau zu erkennen. Dieser habe eine Kapuze und ein Tuch getragen, welches nur bis zur Nase reichte. Die markante Augen- und Nasenpartie sei gut zu erkennen gewesen. Auffällig seien zudem die schmalen Augen des Täters sowie seine „Studentenbrille“ gewesen. Auf die Frage des Richters, woher man den Angeklagten denn vorher kannte, gaben beide wortgleich an, dass dieser sich in der Vergangenheit als „jemand aus dem gegnerischen Lager mehrmals negativ hervorgetan“ hatte. Zum Beispiel als Prozessbeobachter bei einer Gerichtsverhandlung gegen den Neonazi Christian B., bei der dieser wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung gegen mehrere AntifaschistInnen verurteilt wurde. Auch ein falsches Alibi von Stefanie P. konnte bei diesem Prozess nicht helfen, dafür laufen gegen sie derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Falschaussage.

Beide äußerten, sie seien sich damals "ziemlich sicher" gewesen, Matthias Z. auf einem von ihnen selbst geschossenen Foto als einen der Angreifer wiedererkannt zu haben, räumten aber ein, Matthias Z. heute nicht mehr hundertprozentig wieder zu erkennen.

Das war die Stunde der Verteidiger: Sie beantragten die Ladung verschiedener Polizei- und LKA-Beamter, die einerseits zu offenen Verfahren gegen die als beiden als KronzeugInnen fungierenden Neonazis unter anderem wegen Falschaussage, Körperverletzung und Landfriedensbruch aussagen sollten. Bei diesen Verfahren hatten die beiden gegenseitig aufgrund ihres seit dem 8.9.2007 bestehenden Verlöbnisses die Aussage verweigert. Des Weiteren sollten die Beamten dazu Stellung nahemen, warum sie ein Verfahren gegen sechs AntifaschistInnen gar nicht erst eröffnet hatten, obwohl Stefanie P. und Sebastian Z. diese namentlich beim LKA wegen schwerer Straftaten angezeigt hatten, der selbe Beamte aber nur kurze Zeit später die Anzeige der Neonazis gegen Matthias Z. mit einem aus der Anti-Antifa-Datei stammenden, von ihnen selbst geschossenen Foto zuließ. Hier wurde es auch dem Richter zu viel. Er unterbrach die Verhandlung.

Wenige später war von schwerer Körperverletzung nicht mehr die Rede. Was als versuchter Todschlag begann wird am 13.12.2007 nur noch als Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterverfolgt. Nun soll erst einmal in einem Gutachten geklärt werden, ob es sich bei dem im Zuge der Hausdurchsuchung beim Angeklagten aufgefundenen Teleskop-Schlagstock um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Die Staatsanwaltschaft hat dafür vorsorglich schon mal 100 Tage Haft beantragt - selbstverständlich ohne Bewährung. Irgendwie muss sie die Untersuchungshaftzeit ja begründen.

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Sonntag, November 18, 2007

"Ich hatte so das Gefühl, die wollten das unter sich ausmachen"

Prozessauftakt gegen den Berliner Antifaschisten Matthias Z.

Am Donnerstag begann vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Matthias Z. (nunmehr) wegen gefährlicher Körperverletzung. Matthias wird vorgeworfen, am 29. November 2006 an einer Auseinandersetzung zwischen zwei verurteilten Neonazis und vermeintlich Linken in Berlin-Lichtenberg beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage stützt sich vor allem auf den Aussagen zweier bekannter Neonazis, die Matthias in einer Gruppe Vermummter erkannt haben wollen, als sie von dieser mit Teleskopschlagstöcken attakiert wurden. Sie legten den ermittelnden Beamten ein Foto
von Matthias Z. aus ihrer Anti-Antifa Feindkartei vor. Der Staatsanwaltschaft genügte dies, um gegen Matthias wegen versuchten Totschlags zu ermitteln, am 12. Dezember 2006 seine Wohnung zu durchsuchen und ihn über die Weihnachtsfeiertage in Untersuchungshaft zu nehmen.

Matthias selbst beteuert seine Unschuld. Neben der Aussage der geschädigten Nazis fand das LKA bei seiner Hausdurchsuchung einen Teleskopschlagstock in der Wohnung des Beschuldigten. Das genügte, um Matthias insgesamt 101 Tage in der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit wegzusperren, bis ein Schwurgericht am 23. März 2007 dem dritten Haftprüfungsantrag seines X-Berger Anwalts Daniel Wölky entsprach und die Untersuchungshaft unter Meldeauflagen aussetzte. Gleichzeitig stufte das Gericht den Tatvorwurf auf gefährliche Körperverletzung herab.

Der Prozessauftakt am letzten Donnerstag war kurzfristig in den Sicherheitsbereich des Gerichts
verlegt worden. Zahlreiche interessierte BürgerInnen fanden daher keinen Platz mehr. Die rund 20 ProzessbeobachterInnen mussten schikanöse Kontrollen über sich ergehen lassen. So wurde neben den üblichen Kleider- und Taschenkontrollen auch die Schuhe auf verbotene Gegenstände hin durchsucht. An der Prozessbeobachtung nahmen auch einige grün-rote Lokal- und BundespolitikerInnen teil.

Zu Prozessbeginn beanstandete die Verteidigung von Matthias, dass ihnen mehrere verfahrensrelevante Beiakten bislang nicht übermittelt wurden, obwohl diese bereits im Dezember 2006 beantragt wurden. Die Akten sollen u.a. über das ambivalente Verhältnis der Nebenkläger und Hauptbelastungszeugen Stefanie P. und Sebastian Z. Auskunft geben, denen bereits Falschaussagen in früheren Prozessen nachgewiesen werden konnte. Zudem hatte Matthias in einem anderen Verfahren, in dem es um einen Überfall von Neonazis auf einen linken Infostand ging, als Belastungszeuge gegen Sebastian Z. ausgesagt. Auch wurde der Umstand bekannt gemacht, dass der frühere Anführer der verbotenen Kameradschaft Tor, Björn W., bereits vor dem nun verhandelten Fall versuchte, Matthias Z. anhand des gleichen Fotos anzuzeigen, das auch Stefanie P. und Sebastian Z. dem LKA vorlegten.

Als einziger Zeuge des ersten Prozesstages sagte ein Polizeibeamter aus, der die Anzeige der Geschädtigten im Krankenhaus aufgenommen hatte. Er schilderte, dass die verletzten Neonazis bereits im Flur des Krankenhauses gemeinsam mit herbeitelefonierten Neonaziaktivisten über mögliche Täter spekulierten, ihm gegenüber aber ihre Vermutungen nicht äußern wollten und den Anschein machten, dass sie eigenmächtig Racheaktionen planen würden. Der Beamte hatte nach eigenen Aussagen den Eindruck: "die wollten das erstmal unter sich ausmachen."

Der Prozess wird am Donnerstag, den 22.11. fortgesetzt. Dann werden auch die beiden NebenklägerInnen aussagen. Weitere Infos und Presseberichte sind hier zu finden: http://www.freiheitfuermatti.com

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Donnerstag, September 20, 2007

*VDAHILNIG [ENTER]

Die Berliner Justizsenatorin, Gisela von der Aue kriegt gerade wieder von (fast) allen Seiten Dresche. Der Anlass: Das Kammergericht hat drei (nicht rechtskräftig) verurteilte Kokainschmuggler aus der Untersuchungshaft entlassen, weil deren Aufrechterhaltung wegen dem Staat zuzrechnender vermeidbarer Verfahrensverzögerung unzumutbar sei. Sie waren im September 2006 verurteilt worden und hatten Revision eingelegt. Siehe auch Bericht der Abendschau.

Weil das Gericht einige Monate zum Abfassen des Urteils brauchte, hatte die Staatsanwaltschaft erst Ende Juni 2007 die Akten zur Verfügung, um sie dem Bundesgerichtshof (BGH) zuzuleiten, berichtet der Tagesspiegel. Zunächst klang das noch anders. Da war die Rede davon, dass die Staatsanwaltschaft die Akten zunächst noch für Vollstreckungs- und Kostenangelegenheiten zurückbehielt und erst nach deren Erledigung an den BGH sandte.

Insoweit verständlich, wenn von der Aue in diesem Fall unter Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit nicht mehr anbieten kann, als mit den Gerichten zu reden.

Der Opposition dagegen hat die Phrasendreschmaschine angeschmissen: "Von der Aue hat ihren Laden nicht im Griff." Wahrscheinlich haben die Pressestellen der Fraktionen in ihren Textverarbeitungsprogrammen schon einen entsprechenden Textbaustein angelegt: [Rechtspolitischer Sprecher] sagt: *VDAHILNIG ENTER

Anstatt über die strukturellen Ursachen zu reden, also die politisch gewollte chronische Unterfinanzierung des Staates, die dann auch mal zu der Frage führen könnte, inwieweit der Strafvollzug - mal ganz unabhängig von seiner grundsätzlichen Eignung - unter diesen Bedingungen überhaupt noch seinen gesetzlichen Resozialisierungsauftrag erfüllen kann, schießen sie sich auf die Justizsenatorin ein.

Einen "Erfolg" scheint es ja zu geben: Die Berliner Justiz soll die "elektronische Akte" bekommen. Das wird wenigstens die Berliner AnwältInnen (oder deren ReNo's) freuen. Im nächsten Großverfahren müssen dann nicht 13 Leitz-Ordner TKÜ-Protokolle zur Akteneinsicht in die Kanzlei geschleppt und dort kopiert oder eingescannt werden. Stattdessen gibt es einen handlichen Datenträger per Post "zum Verbleib". Wer schon mal in Moabit eine Akte abgeholt hat, wird den Fortschritt bejahen. Dort sind die MitarbeiterInnen auf den Geschäftsstellen in Kabuffs eingesperrt, die mit Regalen bis an die Decke vollgestopft sind. In diesen Regalen liegen (sic!) hunderte von Akten - wahrscheinlich nach derselben "Systematik", nach der auch die Raumnummern vergeben sind. Nennt nun ein/e Akteneinsichtsbegehrende/r das Aktenzeichen, geht die Mitarbeiterin zu einem Regal und zieht mit einem kräftigen Ruck die zweit- oder drittunterste Akte (es ist komischerweise immer die
zweit- oder drittunterste) heraus ohne dabei von dem restlichen Stapel unter sich begraben zu werden.

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Mittwoch, November 22, 2006

VG Berlin: Innensenat muss keine Klarnamen von Polizeibeamten im Strafprozess nennen

beck-online macht christian s. zum nazi

Der Antifaschist Christian S. ist mit seinem Versuch vor dem VG gescheitert, die Senatsinnenverwaltung zu verpflichten, dem Strafgericht die tatsächlichen Namen der als Zeugen in seinem Strafprozess aussagenden Polizeibeamten einer Sondereinsatztruppe (Politisch motivierte Straßengewalt - PMS) zu benennen sowie deren unmaskiertes Auftreten im Prozess zu erzwingen. Das Kuriose an der nachfolgenden Darstellung von beck.online ist jedoch, dass sie den wegen seiner antifaschistischen Aktionen Angeklagten zum NPD-Anhänger erklärt haben:

"Der zum Umfeld der NPD zählende Christian S., der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem NPD-Aufzug angeklagt worden ist, ist mit seiner Klage gescheitert, das Land Berlin zu verpflichten, die Klarnamen dreier in dem Strafprozess gegen ihn aussagender Polizeibeamter einer Spezialeinheit zu benennen. Die Preisgabe der Identitäten würde diese Beamten gefährden und überdies ihren Einsatzwert verringern, begründete das Verwaltungsgericht Berlin seine Entscheidung. Gleichzeitig entschied die Erste Kammer in dem am 16.11.2006 veröffentlichten Urteil, dass die Senatsverwaltung für Inneres nicht befugt sei, das Strafgericht anzuweisen, eine Verfremdung der Zeugen zu gestatten (Urteil vom 25.10.2006, Az.: VG 1 A 245.05).

Christian S. wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegenVollstreckungsbeamte angeklagt. Er soll während einer Gegendemonstration zu einem NPD-Aufzug in Dresden eine leere Bierflasche auf Polizeibeamte geworfen haben. In der Anklageschrift wurden als einzige Zeugen drei Polizeibeamte benannt. An Stelle der Klarnamen und der ladungsfähigen Anschriften der Zeugen wurde jeweils lediglich eine Codierungsnummer benannt. Mit Sperrerklärung vom 16.11.2005 lehnte es die Senatsverwaltung für Inneres gegenüber dem Amtsgericht in entsprechender Anwendung des § 96 StPO ab, die Identität der Polizeibeamten offen zu legen. Außerdem wurde das Gericht angewiesen, es den Zeugen zu gestatten, ihr Äußeres in der Hauptverhandlung zu verfremden. Zur Begründung wurde ausgeführt,die Bekanntgabe der Identität würde dem Land Berlin Nachteile bringen. DieAufklärung
gewisser schwerer Straftaten sei nur durch den Einsatz polizeilicher spezialeinheiten möglich. Die Preisgabe der Identität der Beamten dieser Spezialeinheiten würde diese Beamten gefährden und überdies ihren Einsatzwert verringern.

Polizeinamen dürfen geheim bleiben

Die vom Kläger daraufhin vor dem Verwaltungsgericht gegen die Sperrerklärung geführte Klage hatte nur teilweise Erfolg. Die Erste Kammer des VG Berlin entschied, dass die verweigerte Offenlegung der wahren Identität der Polizeibeamten von § 96 StPO gedeckt sei. Zutreffend habe der zuständige Innensenat Nachteile für das Wohl des Landes bei Offenbarung der Identität der Polizeibeamten angenommen. Er habe dabei sowohl auf drohende persönliche Nachteile für die Beamten als auch auf Nachteile für die weitere Verwendung abstellen dürfen. Hinter diese öffentlichen Belange müssten im vorliegenden Fall die lediglich gering beeinträchtigten Verteidigungsrechte des Klägers zurücktreten, so das VG weiter.

VG hebt Anweisung zur Verfremdung auf

Dagegen hat das Verwaltungsgericht die Anweisung an das Amtsgericht Tiergarten, es den Zeugen zu gestatten, sich in der Hauptverhandlung zu verfremden, aufgehoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, eine Rechtsgrundlage für eine derartige Anordnung gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten gebe es nicht. Insbesondere könne § 96 StPO eine derartige Anordnung nicht tragen. Auch komme eine Umdeutung dieses Teils der
Sperrerklärung in eine Beschränkung der Aussagegenehmigung nicht in Betracht."

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 17. November 2006.

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