Dienstag, Februar 27, 2007

BVerfG erklärt CICERO-Durchsuchung für verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) hat soeben die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Potsdamer Politmagazins CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt. Die mit 7:1 Stimmen gefasste Entscheidung gab damit einer Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO statt.
In der Urteilsbegründung werde die polizeilichen Maßnahmen als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers gewürdigt. Die vorinstanzlichen Gerichte, die von der Zulässigkeit der Durchsuchung ausgegangen waren, haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen.
Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reiche nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich seien vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat.
Derlei Hinweise konnten die VerfassungsrichterInnen im Fall der Durchsuchung bei CICERO nicht erkennen. (Zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung des BVerfG Nr. 69/2006 vom 31. Juli 2006, zum Urteil vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2007). In der Presse wurde bereits vor Wochen davon ausgegangen das Urteil des BVerfG würde die Pressefreiheit deutlich verteidigen und die staatlichen Repressionen rigeros angreifen.

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Mittwoch, Februar 21, 2007

Sind Sie auch KundIn bei T-Online?

Und sie haben noch immer nicht der Speicherung Ihrer IP-Daten widersprochen?

Dann wird es aber höchste Zeit! Denn wie das Landgericht Darmstadt am 7. Dezember 2005 (25 S 118/2005) entschieden und der BGH mit Beschluss vom 26.102006 (Az. III ZR 40/06) bestätigt hat, müssen Internet-Provider dynamisch zugewiesene IP-Adressen nach dem Ende der Verbindung unverzüglich löschen. Die Deutsche Telekom AG speichert diese Daten jedoch regelmäßig 80 Tage lang. So wird noch lange nach Ende der Nutzung für interessierte Behörden deutlich, wessen Computer mit wem kommuniziert hat.
Zwar ist T-Online nunmehr rechtskräftig verurteilt worden, die Speicherung von IP-Adressen zu unterlassen. Allerdings gilt dieses Urteil nur für den damaligen Kläger des Verfahrens. Der Konzern weigert sich weiterhin, das Urteil für andere KundInnen zu vollziehen. Diese sind daher gezwungen, selbst gegen T-Online vorzugehen.
Der Frankfurter Jurist Patrick Breyer hat für diesen Zweck eine Musterklage entworfen, die es jeder Kundin/ jedem Kunden einfach macht, auch ohne anwaltlichen Beistand gegen die Datenspeicherung zu klagen. Vorher ist jedoch eine schriftliche Aufforderung (oder Fax) an die Deutsche Telekom AG zu richten, in der T-Online Gelegenheit gegeben wird, innerhalb von zwei Wochen die Speicherung der zugewiesenen IP-Adressen freiwillig zu unterlassen.
Das Internetmagazin Telepolis befragte Ende Dezember einige Flatrate-Anbieter ob diese das Darmstädter Urteil zur IP-Nummernspeicherung umgesetzt hätten. Dabei gaben 12 Anbieter offen zu, dass sie auch weiterhin Daten speichern würden. 18 verneinten dies und 30 verweigerten eine Auskunft. Telepolis blieb misstrauisch und befragte wenig später einige KundInnen dieser Unternehmen. Das ergab ein interessantes Korrektiv zu den Auskünften der PR-Abteilungen der vorab befragten Unternehmen. So kam ans Licht, dass unter anderem bei 1&1, GMX und Versatel die Auskünfte an die Öffentlichkeit und die Speicherungspraxis erheblich auseinander klaffen. Die Liste der Selbstauskünfte der Unternehmen gibt es hier.

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Mittwoch, Februar 14, 2007

akj-Gruppenpraktikum 2007

Noch gibt es freie Plätze!

Das akj-Gruppenpraktikum gehört inzwischen zum festen Bestandteil eines alternativen Jurastudiums. Dazu suchen wir Praktikumsplätze bei links-kritischen und engagierten Anwältinnen und Anwälten. Vormittags seid ihr in eurer Kanzlei oder mit eurer Anwältin/Anwalt auf Gericht. Dabei werdet ihr von den AnwältInnen verständnisvoll, aber auch fordernd betreut und über das Geschehen aufgeklärt. Damit aber nicht jedeR alleine in den Kanzleien schwitzen muss, treffen sich die an dem Praktikum Teilnehmenden jeden Nachmittag in der Universität, wo eine Anwältin bzw. ein Anwalt zu seinen spezifischen Arbeitsschwerpunkten, zu rechtspolitischen Themen oder den Spezifika des AnwältInnenberufs referiert.

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