Mittwoch, Oktober 11, 2017

Der Fall Mohamed Hajib


Wie deutsche Sicherheitsbehörden die marokkanische Folterpraxis unterstützen

Informationsveranstaltung mit
Rechtsanwalt Eberhard Schultz
und Mohamed Hajib
Donnerstag, 12. Oktober 2017
11 Uhr • Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2070a

Kampagne zur Freilassung von Mohammed Hajib der NGO CAGE
Der Deutsch-Marokkaner Mohamed Hajib wurde 2010 aus Pakistan kommend unter aktiver Mitwirkung von Mitarbeitern des hessischen LKA auf dem Flughafen in Frankfurt am Main dazu gebracht, gegen seinen Willen nach Marokko weiter zu fliegen. Dort wurde er noch in der gleichen Nacht festgenommen, auf der Polizeistation aufs schwerste gefoltert und in einem anschließenden Prozess mit den erfolterten „Geständnis“ als einzigem Beweismittel zu zehn Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt.

Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt und 2012 aufgrund einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses vom 31. August 2012 auch zu einer Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. In der Stellungnahme  heißt es am Schluss der umfangreichen Begründung:
Die Verhaftung von Herrn Mohamed Hajib ist willkürlich, sie verletzt die Artikel 5, 9, 10 und 11 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 7, 9 und 14 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Seine Verhaftung erfüllt die Kategorie 111 der willkürlichen Verhaftung... Deswegen ersucht die Arbeitsgruppe die Regierung von Marokko, die unmittelbare Freilassung von Herrn Hajib zu veranlassen und ihm eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Artikel 9 Abs. 5 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten zu zusprechen.
Nach anfänglicher Weigerung der Bundesregierung konnte Mohamed Hajib mittlerweile nach Deutschland zurückkehren. Er ist nach Aussagen seines Rechtsanwalts Hans-Eberhard Schultz schwer gezeichnet von der Haft und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. RA Schultz beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen.

Über den Fall und seine Bedeutung diskutieren sein Anwalt, Menschenrechtsexpert*innen und -organisationen mit Journalist*innen und euch.

Labels: , ,