Mittwoch, Oktober 11, 2017

Der Fall Mohamed Hajib


Wie deutsche Sicherheitsbehörden die marokkanische Folterpraxis unterstützen

Informationsveranstaltung mit
Rechtsanwalt Eberhard Schultz
und Mohamed Hajib
Donnerstag, 12. Oktober 2017
11 Uhr • Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2070a

Kampagne zur Freilassung von Mohammed Hajib der NGO CAGE
Der Deutsch-Marokkaner Mohamed Hajib wurde 2010 aus Pakistan kommend unter aktiver Mitwirkung von Mitarbeitern des hessischen LKA auf dem Flughafen in Frankfurt am Main dazu gebracht, gegen seinen Willen nach Marokko weiter zu fliegen. Dort wurde er noch in der gleichen Nacht festgenommen, auf der Polizeistation aufs schwerste gefoltert und in einem anschließenden Prozess mit den erfolterten „Geständnis“ als einzigem Beweismittel zu zehn Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt.

Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt und 2012 aufgrund einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses vom 31. August 2012 auch zu einer Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. In der Stellungnahme  heißt es am Schluss der umfangreichen Begründung:
„Die Verhaftung von Herrn Mohamed Hajib ist willkürlich, sie verletzt die Artikel 5, 9, 10 und 11 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 7, 9 und 14 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Seine Verhaftung erfüllt die Kategorie 111 der willkürlichen Verhaftung... Deswegen ersucht die Arbeitsgruppe die Regierung von Marokko, die unmittelbare Freilassung von Herrn Hajib zu veranlassen und ihm eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Artikel 9 Abs. 5 des Internationalen Paktes zu den bürgerlichen und politischen Rechten zu zusprechen.“
Nach anfänglicher Weigerung der Bundesregierung konnte Mohamed Hajib mittlerweile nach Deutschland zurückkehren. Er ist nach Aussagen seines Rechtsanwalts Hans-Eberhard Schultz schwer gezeichnet von der Haft und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. RA Schultz beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen.

Über den Fall und seine Bedeutung diskutieren sein Anwalt, Menschenrechtsexpert*innen und -organisationen mit Journalist*innen und euch.

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Dienstag, Oktober 10, 2017

Feindstrafrecht in Deutschland?

Berichte aus den Strafverfahren gegen die PKK

Dienstag, 10. Oktober 2017
um 16 Uhr c.t.
Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6 • Raum 2097

https://www.facebook.com/kritowo/

Eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt Lukas Theune im Rahmen der kritischen Orientierungswoche an der HU

Wer radikale Kritik übt und dies in die Gesellschaft und auf die Straße trägt, kommt nicht selten mit staatlicher Repression in Kontakt. In den darauffolgenden Strafverfahren entsteht von außen häufig der Eindruck, das Gericht stelle objektiv die Sachlage fest und wende dann lediglich das Gesetz an. Dass aber das Recht selbst und dessen Anwendung immer politisch ist, bekommen insbesondere linke nicht-deutsche Strukturen mit voller Härte zu spüren.

Während Kurd*innen im Nahen Osten als eine der wenigen emanzipatorischen Kräfte gegen die islamistische Bedrohung kämpfen und seit Jahren unter Repression durch das Erdogan-Regime in der Türkei leiden, werden in Deutschland lebende Kurd*innen zahlreich vor Strafgerichten angeklagt, weil sie für Organisationen wie die PKK geworben haben sollen. Rechtsanwalt Lukas Theune, die kurdische Aktivistin Gulaysan Karaaslan und die Prozessbeobachtungsgruppe Justizwatch werden über das repressive Vorgehen des deutschen Staates gegen Kurd*innen sprechen und berichten, wie problematisch die Grundlagen und die Durchführungen dieser politischen Strafprozesse sind.

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Dienstag, April 25, 2017

Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!

akj-berlin unterstützt den Protest des Gen-ethischen Netzwerk e.V. gegen das „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“


In größter Eile bemühen sich Sicherheitspolitiker_innen derzeit darum, noch in dieser Legislaturperiode die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch zu erweitern. In einer Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerk e.V. protestieren 25 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der arbeitskreis kritischer jurist_innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin), gegen diesen äußerst bedenklichen Vorstoß. Sie bemängeln eine fehlgeleitete Informationspolitik, die Verletzung von Datenschutzrechten und befürchten rassistische Stimmungsmache.
Am 27.04.2017 wollen sich Vertreter_innen der Koalition über die endgültige Version des Entwurfs des „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicherenAusgestaltung des Strafverfahrens“ (BT-Drs. 18/11277) einigen, der schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll es der Polizei erlaubt werden, bei Massengentests Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in zu ziehen. Außerdem kamen aus dem Bundesrat weitere Forderungen, nämlich im Rahmen dieses Gesetzes auch die Vorhersage von Augen-, Haar und Hautfarben über DNA-Analysen sowie die Tests so genannter „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren. 
 
Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: 
„Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“
Gemeinsam mit 24 anderen Menschenrechtsorganisationen protestieren wir gegen diese Vorhaben, wie sie im „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ gebündelt werden. Die vorgeschlagenen Verfahren erlauben keine eindeutigen Aussagen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen (1). Vor allem aber verletzen sie bisherige Standards des Datenschutzes (2) und können rassistische Stimmungsmache und Diskriminierung fördern oder gar heraufbeschwören (3).

1) Politik und Medien überschätzen die wissenschaftliche Aussagekraft und den kriminalistischen Nutzen dieser DNA-Analyseverfahren bei weitem – Fehlinterpretationen sind vorprogrammiert

Die zur Legalisierung vorgeschlagenen Verfahren sind weder wissenschaftlich ausreichend überprüft noch kriminalistisch konsistent. Einfacher gesagt: Sie versprechen wesentlich mehr, als sie halten. Die Aussagekraft von Tests für die meisten Haar- und Augenfarben ebenso wie für die Hautfarbe ist äußerst niedrig. Nur bei spezifischen Merkmalen (eindeutig blauen oder dunkelbraunen Augen, eindeutig schwarzen oder roten Haaren) gibt es höhere Vorhersagewahrscheinlichkeiten. In den Studien liegen hier die Trefferquoten je nach verwendeten Markern, Referenzpopulationen und statistischen Modellen zwischen 87 und allerhöchstens 98 Prozent. Das heißt aber umgekehrt, dass selbst bei diesen Pigmentierungen 2 bis 13 Prozent der Ermittlungen in die Irre geführt werden. Zudem sind diese Verfahren wissenschaftlich bisher nicht ausreichend überprüft, und vorliegende Validierungsstudien sind von äußerst mangelhafter Qualität.

Ähnlich vage Ergebnisse erzielen Tests auf die „biogeographische Herkunft“. Höhere Wahrscheinlichkeiten lassen sich allenfalls bei kontinentaler Herkunft erzielen, nicht aber bei nationalen oder regionalen Eingrenzungen. Auch für Laien ist offensichtlich, dass angesichts der Geschichte globaler Migration selbst kontinentale Zuordnungen notwendig fehleranfällig sind. Die derzeit verfügbaren Tests kommen auch bei gleicher DNA aufgrund verschiedener Referenzdaten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zudem basieren diese Datenbanken auf stereotypen Zuschreibungen, wenn es um Ethnizität und Herkunft geht. So deskriptiv die „biogeographischen Marker“ vermeintlich sind – so sehr basieren sie auf Strategien der Rassifizierung.

Ebenso überschätzt der Gesetzentwurf auch das Verfahren der Verwandtensuche. Bei Massengentests sollen Verwandte einer/s Probengeber_in in Ermittlungen einbezogen werden, wenn das Proben-DNA-Profil teilweise mit dem Spuren-DNA-Profil übereinstimmt. Das Gesetz bestimmt nicht, wie hoch die Teilübereinstimmung ausfallen muss und erlaubt Rückschlüsse bis auf Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie, auch wenn hier biostatistisch die Übereinstimmungen nur noch gering sind und eine hohe Quote falsch-positiver Zufallstreffer erwartbar ist. Zudem würde eine sehr große Gruppe entfernt verwandter Personen in Ermittlungen einbezogen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung mit der Spuren-DNA äußerst gering ist.

Der kriminalistische Nutzen dieser Verfahren ist insofern fragwürdig. Tatsächlich kommen sie auch dort, wo sie legal sind, äußerst selten zur Anwendung und führen noch seltener zu Ermittlungserfolgen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine wissenschaftsgläubige Überschätzung dieser Methoden, zu denen auch die mediale Darstellung der Gerichtsmedizin entscheidend beigetragen hat (der sogenannte CSI-Effekt), zu Fehlinterpretationen und irregeleiteten Ermittlungen führt.

2) Das Gesetzesprojekt verletzt seit langem gültige datenschutzrechtliche Prinzipien

Die zur Debatte stehenden DNA-Analyseverfahren verletzen bisher gültige datenschutzrechtliche Standards. Dies wiegt umso schwerer, als sie uneingeschränkt für alle Ermittlungen zugelassen werden sollen, bei denen heute DNA-Analysen erlaubt sind, also im Falle der Marker zu Aussehen und biographischer Herkunft etwa auch bei Diebstahl. Und Diebstahlermittlungen sind entgegen landläufiger Vorstellungen derzeit der bei weitem häufigste Anlass für DNA-Analysen, nicht Kapitaldelikte.

Bisher gilt das Prinzip, dass nur „nichtkodierende“ Bereiche der DNA analysiert werden dürfen, die keine Rückschlüsse auf Eigenschaften einer Person erlauben – mit der einzigen Ausnahme der chromosomalen Geschlechtsanalyse. Mit dem Gesetz sollen nun auch Analysen von Haut-, Haar- und Augenfarbe als unproblematisch gelten, da es sich um „äußerlich erkennbare Merkmale“ handele. Abgesehen davon, dass Haare gefärbt oder Augenfarben mit Kontaktlinsen geändert werden können, unterliegen grundsätzlich alle Pigmentierungen subjektiven und gesellschaftlichen Interpretationen. Eindeutige Zuordnungen sind also nicht so unproblematisch wie behauptet. Zudem steht zu befürchten, dass solche Tests neue Formen der Datenbankerfassung von Haar-, Haut- oder Augenfarbe nach sich ziehen, um die Testergebnisse in Ermittlungen überhaupt sinnvoll nutzen zu können.

Auch die angestrebte Zulassung der Verwandtensuche bei Reihenuntersuchungen steht in extremem Gegensatz zu bisherigen Kriterien von DNA-Analysen: Die so indirekt genetisch erfassten Verwandten können weder freiwillig zustimmen, noch sind sie Beschuldigte in einem Verfahren. Bei der Recherche von Verwandten bis zum dritten Grad würde eine enorme Anzahl Unbeteiligter ins Visier von Ermittlungen geraten. Zudem ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer_innen an solchen Massengentests gefährdet. Der Deutsche Anwaltverein hat dieses Verfahren bereits im August 2016 scharf kritisiert. Die Teilnehmenden könnten das Ausmaß der Tragweite ihrer Einwilligung zu einer Probenabgabe nicht abschätzen, mit der sie möglicherweise verdachtsbegründendes Material gegenüber Verwandten bereitstellen.

3) Die Anwendung dieser Verfahren kann rassistische Stimmungsmache auslösen und dazu führen, dass diskriminierte Gruppen öffentlich unter Generalverdacht gestellt werden

Es steht zu befürchten, dass die Ermittlungen nach Täter_innen entlang vager und fehleranfälliger Analysen äußerlicher Merkmale oder „biogeographischer Herkunft“ Diskriminierung oder gar rassistische Hetze verstärken oder auslösen. Technologien wirken nicht im luftleeren Raum, sondern stehen im Kontext aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse; dies gilt auch für polizeiliche Analyseverfahren. Schon der konkrete Anlass der aktuellen Gesetzesdebatte macht diese Gefahr mehr als deutlich. Die Gesetzgeber_innen reagierten unmittelbar auf die Hetzkampagne einer rassistischen Sekte, nachdem in Freiburg eine junge Frau ermordet worden war. Auch wenn die nun angestrebten DNA-Analyse-Verfahren für die Lösung dieses Falls laut rechtsmedizinischer Expertise gar nicht einsetzbar gewesen wären, stellen Politik und Medien sie als kriminalistisches Non plus ultra für gerade solche Fälle dar.

Zwar könnten auch Blauäugige oder Rothaarige über solche Verfahren ins Visier von Ermittlungen geraten. Aktuelle Erfahrungen zeigen aber, dass die deutsche Öffentlichkeit ungleich interessierter ist, wenn es um rassistisch diskriminierte Gruppen geht, die unter Generalverdacht gestellt werden können. Sollte auch die Suche nach „biogeographischen Herkunftsmarkern“ erlaubt werden, potenziert sich diese Gefahr noch einmal. Selbst polizeiliche und forensische Expert_innen haben in jüngsten öffentlichen Statements hierzu fälschlicherweise viele Formen der Kategorisierung durcheinander gebracht. Während die einen etwa betonen, dass diese Analysen keine Aussagen über das Aussehen zulassen, halten andere sie für adäquat, um etwas über die Hautfarbe aussagen oder gar die Person kulturell, nämlich „ethnisch“ einordnen zu können.

Befürworter_innen erklären zwar gerne, Kriminalist_innen wüssten über die Grenzen der Aussagekraft und Fehleranfälligkeit der Methoden Bescheid. Die gefährliche Wirkmächtigkeit von Technologiegläubigkeit kombiniert mit rassistischen Vorverurteilungen innerhalb der Sicherheitsapparate ist jedoch nicht zu unterschätzen. Dies haben etwa die Ermittlungsfehler beim so genannten „Phantom von Heilbronn“ mehr als deutlich gemacht: Die DNA einer Wattestäbchenverpackerin löste eine unglaubliche Ermittlungs- und Hetzkampagne gegen Roma und Sinti aus, während andere Ermittlungen etwa in Richtung rechter Gruppen zu dem Mord, der später dem NSU zugeordnet werden konnte, ausblieben.

  • Wir protestieren gegen die fehlgeleitete politische und mediale Darstellung dieser Methoden. Die sicherheitspolitisch geforderten DNA-Analysen sind keine Wahrheitsmaschinerie, sondern hochgradig fehleranfällig. Die Gefahren ihrer Anwendung wiegen weitaus schwerer als ihr geringer kriminalistischer Nutzen!
  • Wir protestieren dagegen, dass bisher gültige Datenschutzrechte dramatisch verletzt werden, wenn Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften und Verwandtschaftsbeziehungen via DNA-Analyse erlaubt werden!
  • Wir protestieren dagegen, dass das Gesetzesvorhaben rassistischer Stimmungsmache Vorschub leistet. Öffentliche Generalverdächtigungen gegen diskriminierte Gruppen aufgrund der Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarben oder Herkunftsmarkern dürfen nicht durch solche Verfahren ermöglicht werden!

Unterstützer_innen

Aktion Bleiberecht                         
Amaro Foro e.V.
Antirassistische Initiative Berlin (ARI)
arbeitskreis kritischer jurist_innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin)
Bayerischer Flüchtlingsrat
BioSkop - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.
Datenschutzgruppe der Roten Hilfe Heidelberg
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
freiheitsfoo
Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
glokal e.V.
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin (KOP)
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Kritische Mediziner*innen Freiburg
Netzwerk Migrations- und Grenzregimeforschung (kritnet)
ReachOut
Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP
Respect Berlin
Rote Hilfe e.V.
[SaU] - Seminar für angewandte Unsicherheit
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB)
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Women in Exile e.V.




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Freitag, November 07, 2014

JVA-Leitung Tegel behindert gewerkschaftliche Tätigkeit

JVA-Leitung Tegel verhindert Workshop-Teilnahme und Interview mit inhaftiertem Gewerkschafter

Pressemitteilung des akj-berlin vom 7. November 2014


Herrn Mehmet Aykol, Rechtsreferent und Protokollführer der neu gegründeten „Gefangenengewerkschaft“ (GG/BO), wird die Teilnahme als Referent bei den 3. Berliner Gefangenentagen an der Humboldt-Universität zu Berlin durch die Justiz­vollzugsanstalt Tegel nicht ermöglicht. Selbst das wiederholte Ersuchen, den Inhaf­tierten zu interviewen, wird durch die Anstaltsleitung ignoriert. Bis heute, einen Tag vor Veranstaltung, war die JVA-Leitung bzw. ihr Pressesprecher nicht in der Lage, in der Sache eine Entscheidung zu treffen und diese mitzuteilen.

Der akj-berlin (arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin) veranstaltet am Samstag den 8. November 2014 einen Workshop zu dem Thema „Koalitionsfreiheit hin­ter Gittern – Arbeit und gewerkschaftliche Organisation unter den Bedingungen des Strafvollzugs“. Die­ser Workshop ist Teil der 3. Berliner Gefangenentage unter dem Titel: „Knast ist Knast? Vollzugsgrund­sätze – mehr als eine Absichtserklärung!“, die vom Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) in Kooperation mit dem akj-berlin vom 7.–8. November 2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin organisiert werden.


In Vorbereitung des Workshops ersuchte Herr Aykol bei der JVA-Leitung um Ausgang. Diese teilte ihm mit, dass an betreffendem Wochenende kein begleiteter Ausgang erfolgen werde. Eine nähere Begrün­dung oder Erklärung, warum dies nicht möglich sei, wurde nicht gegeben. Daraufhin bat der akj-berlin bei der Leitung, dem Teilanstaltsleiter und der Pressestelle schriftlich um die Möglichkeit eines Be­suchs zum Zwecke eines Interviews. Seither wurde immer wieder und anhaltend versucht, die JVA in der Sache wenigstens telefonisch zu sprechen. Verantwortlich sei der Pressesprecher Herr Hoffmann, heißt es dort. Dieser ist jedoch dauerhaft nicht erreichbar.
Stefanie Richter, Pressesprecherin des akj-berlin stellt fest: „Die Entscheidung wird schlicht ausgesessen – wie so vieles im Strafvollzug. Und das zu Lasten der Grundrechte von Gefangenen und dem Informati­onsanspruch der Öffentlichkeit.“
Ziel des Workshops sollte es sein, Vertreter der neu gegründeten „Gefangenengewerkschaft“ (GG) mit Ju­rist_innen aus dem Arbeits-, Europa- und Vollzugsrecht sowie Vertreter_innen von Gewerkschaften und Freien Trägern der Gefangenen- und Bewährungshilfe ins Gespräch zu bringen.
„Ganz offensichtlich passt der JVA dieses Gespräch nicht,“ vermutet Richter: „Anders ist es kaum zu er­klären, dass dort alles daran gesetzt wird, die Teilnahme von Herrn Aykol zu verhindern. Damit wird letzt­lich nicht nur er der Möglichkeit einer Meinungsäußerung beraubt, sondern auch die gesamte Gefange­nengewerkschaft, für die er sprechen sollte.“
Wir kritisieren mit Nachdruck diese Art und Weise der JVA, mit den Rechten von Inhaftierten umzugehen und fordern die JVA zu einer Stellungnahme in der Sache auf!

Zum weiteren Hintergrund der Gefangenentage:

Die Berliner Gefangenentage wurden von dem gemeinsamen Arbeitskreis Strafvollzug ins Leben gerufen, um aus rechtlicher Perspektive die Anliegen von Menschen in die Öffentlichkeit zu tragen, die dies auf­grund ihrer Freiheitsbeschränkung nicht selbst tun können oder aber in der medialen Wahrnehmung über keine eigene Lobby verfügen. Zugleich sollen Rechtsanwält_innen durch die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen im Vollzugsrecht für das Rechtsgebiet interessiert und qualifiziert sowie mit Menschen in Kontakt gebracht werden, die in verschiedenen Funktionen mit dem Vollzugsrecht und der Vollzugsreali­tät konfrontiert sind. Als Referent_innen treten daher neben Rechtsanwält_innen und Richter_innen auch Hochschullehrer_innen, Psycholog_innen, Sozialarbeiter_innen, Politiker_innen, Justizangestellte und (ehemalige) Gefangene auf. Die Gefangenentage verfolgen damit das Ziel, die verschiedenen Perspekti­ven auf Gefängnis und Resozialisierung sowie die normative Ausformung des Vollzugssystems durch die daran Beteiligten oder davon Betroffenen zur Sprache und miteinander ins Gespräch zu bringen sowie rechtspolitische Konsequenzen zu ziehen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die vielfach festgestellte Diskrepanz zwischen Vollzugsrecht und Vollzugspraxis sowie die mangelnden Möglichkeiten zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen in den Justizanstalten gelegt.

Die Fachtagung richtet sich an Studierende, Rechtsanwält_innen, Sozialarbeiter_innen und rechtspolitisch Interessierte. Sie findet in den Räumen der Juristischen Fakultät der Humboldt-Uni­versität zu Berlin (Un­ter den Linden 9/ Bebelplatz 1) sowie im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grim­m-Zentrum (Ge­schwister-Scholl-Straße 1/3) statt.

Das Programm der Veranstaltung findet sich hier >>

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Mittwoch, Juni 18, 2014

SimCity 2014 –» Recht und Stadt

Auf zum BAKJ-Sommerkongress in Frankfurt am Main


Ab Freitag lädt der akj-Frankfurt zum BAKJ-Sommerkongress unter dem Thema „Recht und Stadt“ in die Metropole am Rhein, konkret ins Studierendenhaus auf dem Campus der Goehte-Universität ein. SimCity 2014 ist Programm:

http://bakj2014.wordpress.com/


Im Mai 1968 legte ein Generalstreik den französischen Staat lahm und zwang einen Teil der Regierung Charles de Gaulles zur Flucht nach Deutschland. In mitten dieser Unruhen erschien das Buch Le droit à la ville des französischen Philosophen Henri Lefebvre, der darin die Idee eines Rechts auf Stadt entwickelte. Für Lefebvre stellte die ses Recht keine vorrangig juristische Kategorie dar, sondern einen sozialen Anspruch von Menschen, an allen Fragen des städtischen Lebens teil zu haben und urbane Ressourcen kollektiv zu nutzen.

Der diesjährige Sommerkongress versucht dieses Spannungsfeld thematisch zu bearbeiten. Die „Unwirtlichkeit der Städte“ (Alexander Mitscherlich) soll einer gesellschaftspolitischen wie juristischen Reflexion und Kritik unterzogen werden. Das von Lefebvre geforderte Recht auf Stadt bedarf an gesichts neuer städtischer Politiken einer Reaktualisierung.

  • Wie gestaltet sich die Bekämpfung von Kriminalität in den urbanen Zentren, wie wird Kriminalität gerade durch die neuen Voraussetzungen städtischen Lebens produziert? Was verstehen wir unter städtischem Raum? 
  • Lässt sich bei spiels wei se das Diktum des Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung des Versammlungsrechts dürfe nicht „auf den Wunsch nach einer Wohl fühlatmosphäre in einer Welt des reinen Konsums gestützt werden“ (Fraport-​Urteil), auf privatisierte innerstädtische Räume wie etwa Shopping-​Malls oder Luxusquartiere übertragen? 
  • Und geht die voranschreitende Repression seitens staatlicher und privater Si­cherheitsorgane nicht mit einer Exklusion von bestimmten Bevölkerungsgruppen ein her? 
Das soll in Frankfurt anhand von aktuellen Konzepten zur neoliberalen Stadt und urbaner Gouver­nance unter anderem auf den Gebieten: Sexarbeit, Drogen-​Politik, Fußball und Wanderarbeit diskutiert werden.  Wer mehr wissen will, werfe mal ein Blick ins Programm oder fährt am besten gleich hin. Wir sind natürlich auch dabei ;-)

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Montag, März 03, 2014

Draußen nur Kännchen.

Die akj-Soliparty am 7. März 2014

http://akj.rewi.hu-berlin.de/vortraege/soliparty2014.html

Wer sich überzeugen will, ob sich der akj inzwischen auch eine Satzung gegeben und einen Vorstand gewählt hat – wie es das spießige Motto der diesjährigen akj-Soliparty nahe legt –, sollte lieber selbst in der K9 vorbeikommen und schauen, was wirklich da los ist…

In jedem Fall wird zu bekannt und bewährten Tönen das Tanzbein geschwungen – jedenfalls bei der Auswahl der DJanes sind wir uns treu geblieben. Zusätzlich aber sind spannende, amüsante und sinntriefende Live-Acts im Café Größenwahn am Start.

Eintritt ab 3 Euro, für Bier und alkfreie Getränke gibts Standardpreise, Schnäpse sind Solisache für die Kritischen Jurist_innen der FU.

Wie sehen uns ✭

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Samstag, Dezember 21, 2013

Racial Profiling – Bitte schalten Sie die Bundespolizei jetzt ab!

Neue Klagen gegen rassistische Kontrollen der Bundespolizei


Es ist gut ein Jahr her, dass die Richter_innen des Oberverwaltungsgericht Koblenz im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 29. Oktober 2012 die „anlasslose Kontrolle“ eines Studenten deutscher Staatsangehörigkeit durch die Bundespolizei in einem Regionalzug zwischen Kassel und Frankfurt am Main für rechtswidrig erklärt haben, weil dessen dunkle Hautfarbe ausschlaggebendes Kriterium für die Ausweiskontrolle gewesen sei. Diese Maßnahme, so das Gericht – entgegen der Vorinstanz –, habe daher gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen.

Eilig war die Bundespolizei bemüht gewesen, den Fall herunter zu spielen: Brav entschuldigte sie sich beim Kläger, den die Polizei vorher wegen Beleidigung vergeblich versucht hatte, zur Verantwortung zu ziehen, weil dieser die Kontrolle als erniedrigend, diskriminierend empfand und daher mit Methoden der SS vergleichen hatte. Trotz der Entschuldigung hatten Polizeiführung, Polizeigewerkschaften und Innenministerium laut im Chor betont, dass Menschen grundsätzlich nicht ausschließlich wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert würden, und daher das Urteil nur in Hinblick auf den konkreten Einzelfall nachvollziehbar sei (vgl. z.B. die Erklärung des Innenministers Uwe Schünemann im Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.11.2012).

Von wegen Einzelfälle

Dass es sich bei Racial Profiling keineswegs um Einzelfälle aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens einzelner Polizeibeamt_innen handelt, vielmehr um eine in der Aufgabe z.B. der Bundespolizei zur Migrationskontrolle und den dazu erlassenen Befugnisnormen für die Durchführung von Personenkontrollen selbst angelegte mittelbare Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Aussehens darstellt, lässt sich nicht nur auf Bahnhöfen und in Zügen beobachten. Schon in einer kleinen Studie des akj-berlin vom Mai 2012 wurde der Befund festgestellt, dass ein Ende der Praktiken von Racial Profiling nicht ohne eine Entkriminalisierung der Aufenthalts- und Asylgesetzgebung möglich ist. Was freilich bedeuten würde, dass die Bundespolizei ihre Hauptaufgabe verlieren würde.

In den letzten Monaten hat sich ein Netzwerk von Selbst- und Bürger_innenrechtsgruppen gebildet, das solche Praktiken in die politische Auseinandersetzung und konkrete Fälle vor die Gerichte bringen will. Ihm gehört neben der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund), der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der National Association for the Advancement of Colored People (NAACP) auch der akj-berlin an.

Racial Profiling kostet

In folge der breiten Aufklärungskampagne vor allem des ISD und der Dokumentationsarbeit von KOP konnte eine Vielzahl von Fällen gesammelt werden, in denen Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe von der Polizei zur Herausgabe ihrer Ausweisdokumente aufgefordert wurden. Nur selten wehren sich die Betroffenen im Nachhinein. Eine offizielle statistische Erfassung solcher Kontrollen gibt es zudem nicht. Das Netzwerk hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Betroffenen aufzuklären und bei Beschwerden und Klagen zu unterstützen. Dazu gehört auch die auf Initiative des ISD gestartete Kampagne "Racial Profiling kostet!"

Das System ist simpel: Einfach eine im Netz bereit gehaltenes Anschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz  ausfüllen und an die Bundespolizei sowie zwecks statistischer Erfassung an KOP senden. Ziel der Aktion ist es, eine Briefwelle an die Bundespolizei auszulösen. Als Behörde kann sie mehrmalig auftretene Beschwerden nicht einfach ignorieren. Damit wird ein doppelter Zweck erfüllt: Einerseits werden Menschen durch die Briefe auf einem niedrigschwelligen Niveau handlungsfähig gemacht. Andererseits wird so das strukturelle Problem des Racial Profiling sichtbar und dokumentierbar.

Neue Verfahren gegen die Bundespolizei

Diese Woche Mittwoch hat der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der auch schon den Kläger gegen Racial Profiling vor dem VG und OVG Koblenz vertreten hatte, zwei weitere Klagen vor den Verwaltungsgerichten (VG) Stuttgart und Köln erhoben. 

Das Verfahren vor dem VG Stuttgart behandelt die Klage eines 28-jährigen Angestellten der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit aus Berlin. Er wurde am 19.11.2013 in der ersten Klasse eines ICE zwischen Baden-Baden und Offenburg als einziger Fahrgast im Waggon ohne erkennbaren Anlass offensichtlich wegen seiner „Hautfarbe“ kontrolliert. Drei Bundespolizisten notierten seine Personalien und glichen sie mit polizeilichen Datenbanken ab. Als Grund wurde dem Kläger nur mitgeteilt, dass sich der ICE im Grenzgebiet bewege.

Das VG Köln muss sich dagegen mit der Klage eines 38 Jahre alten Heilpraktikers aus Witten beschäftigen. Während er am 12.11.2013 im Hauptbahnhof Bochum auf seine Lebensgefährtin wartete, wurde er ebenfalls einzig wegen seiner "Hautfarbe" von zwei Bundespolizisten kontrolliert. Zur Begründung hieß es seitens der Beamten lediglich, man suche nach Menschen aus Nordafrika und Syrien.

Die gesetzliche Grundlage für solche „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen findet sich in § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Hiernach können die Beamtinnen und Beamten zur Verhinderung illegaler Einreise aufgrund von „Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung“ ohne Vorliegen einer Gefahr selbst entscheiden, wen sie kontrollieren. Obwohl es das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 3 verbietet, Menschen wegen der Herkunft oder der Hautfarbe zu diskriminieren, geraten regelmäßig Menschen in die Kontrollen, die in den Augen der Bundespolizistinnen und -polizisten „nicht deutsch“ aussehen.

„Das Bundespolizeigesetz selbst schafft die Voraussetzungen für den sich in den deutschen Bahnhöfen und Zügen immer wiederholenden Verstoß gegenden Gleichheitsgrundsatz. Wir streben deshalb nun auch die gerichtlicheKlärung der Frage an, ob § 22 Abs. 1a BPolG mit dem Grundgesetz nochvereinbar ist“, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam: „Wir werden daher den Gerichten im Laufe derVerfahren auch die unmittelbare Vorlage der Sache zum Bundesverfassungsgericht vorschlagen.“

Das Problem liegt in der Aufenthaltsgesetzgebung

Auch der akj-berlin unterstützt die Klagen, um den Nachweis der Existenz einer Praxis von Racial Profiling zu führen und dessen Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen. Teil dieser Feststellung muss auch die Nichtigkeit der zahlreichen Normen in Polizei- und Aufenthaltsgesetzen sein, die Racial Profiling hervorrufen oder befördern. akj-Sprecherin Stefanie Richter bleibt jedoch skeptisch:
"Wenn die Polizei aufgrund eines Gesetzes nach Personen wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sucht, dann wird sie den kontrollierten Personen die Ausländereigenschaft immer zuschreiben. Das heißt, selbst wenn die Polizei hier vorgeblich nur auf neutrale Kriterien wie Staatsangehörigkeit abstellt, wird sie ihre Auswahl stets auf der Grundlage biologischer Zuschreibungen treffen. Das sind aber rassistische Zuschreibungen, denn hier wird aufgrund äußerer Merkmale eine bestimmte Herkunft unterstellt. Natürlich ist das Diskriminierung und ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Das wird erst aufhören, wenn auch die Sondergesetzgebung gegen Nichtdeutsche aufhört. Wir fordern daher die Abschaffung der Rassismus produzierenden und reproduzierenden 'Ausländergesetzgebung' in Deutschland und der EU."

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Montag, Dezember 16, 2013

Oberstes Gericht urteilt Indien in die Kollonialzeit zurück

Zur Rekriminalisierung von Homosexualität in Indien

Das Oberste Gericht in Indien war bisher für eine eher liberale und wegweisende Rechtsprechung bekannt, die zwischen den verschiedenen Religionen vermittelnd wirkte und gegen die überwiegend in Kraft gebliebenen Kollonialgesetzgebung ein modernes Verständnis vom rule of law setze. Am Mittwoch, den 11. Dezember, fällte es indes ein Urteil, das ein 2009 vom Oberen Gerichtshofs in Delhi für menschenrechtswidrig erklärtes Kolonialgesetz aus dem Jahre 1861 wieder in Kraft setzte. Dieses qualifiziert nunmehr – wieder – u.a. gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr zu einem Verbrechen, das mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

"Unnatürlich" ist alles, was nicht der Fortpflanzung dient

Dabei handelt es sich um den Abschnitt 377 des Strafgesetzbuchs, der eine Reihe sexueller Praktiken als ‘unnatürlich’ kriminalisiert und mit Haft bedroht. Tatbestandlich richten sich diese Gesetze gegen jeglichen "Geschlechtsverkehr gegen die Ordnung der Natur", was im Grunde alle nicht der Fortpflanzung dienenden sexuellen Praktiken erfasst, neben homosexeullen Handlungen also z.B. auch Oralverkehr.

Praktizierte Homosexualität ist in Indien seit der Zeit von Königin Victoria formal strafbar. Das Gesetz war 1861 während der britischen Kolonialherrschaft und zur Hochzeit des Viktorianismus kodifiziert worden. Wortgleich findet es sich auch nahezu in allen anderen (ehemaligen) britischen Herrschaftsgebieten wieder. Viele der postkolonialen Staaten – so auch Indien – haben das Gesetz nie abgeschafft. 

Verstoß gegen die Menschenrechte und Privatsphäre 

Erst 2009 hatte der Obere Gerichtshof in Delhi in einem von 2002 bis 2009 andauernden Prozess entschieden, die Strafverfolgung einvernehmlicher sexueller Handlungen von Erwachsenen auszusetzen. Es sah in den Bestimmungen des Abschnitt 377 einen nicht gerechtfertigten, mithin verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenrechte und die Privatsphäre der Bürger_innen.

Für die Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender in Indien hatte die Entscheidung von 2009 bedeutet, dass es nunmehr zum Beispiel möglich war, Clubs offen zu betreiben und dass Menschen nicht mehr so leicht durch die Polizei und Dritte erpresst werden konnten. Vor allem aber hatte das Gericht ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gesetzt und das Recht auf die Privats- und Intimsphäre aller Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Gegen das Urteil von 2009 zogen konservative politische und religiöse Gruppen vor das Oberste Gericht Indiens. Dieses entschied am Mittwoch, dass die Bestrafung der Homosexualität nicht tiefgreifend in die Rechte der Betroffenen eingriffe und daher keine verfassungswidrige Diskriminierung darstelle. Damit ist die fortschrittliche Judikatur von 2009 aufgehoben und das koloniale Sexualstrafrecht wieder hergestellt worden.

Kein Zurück ins Kollonialrecht!? 

Gegen die regressive Entscheidung des Obersten Gerichts gingen am Sonntag, dem kurzfristig ausgerufenen ‘Global day of Rage’, weltweit Menschen in 36 Städten auf die Straße, so auch in Berlin. Weitere Proteste fanden in einer Reihe von indischen Städten (Ahmedabad, Bangalore, Bhopal, Bombay, Chennai, Delhi, Hyderabad, Kalkutta, Lucknow, Mangalore,  Mysore, Nagpur, Puna) aber auch in Ann Arbor, Boston, Cambridge, Hamburg, Houston, London, Los Angeles, Montreal, New York, Philadelphia, San Francisco, Sydney, Toronto und Vancouver statt.

Die Aktivist_innen verlangten, dass der Abschnitt 377 umgehend abgeschafft wird und dass das Oberste Gericht die Menschenrechte und Privatsphäre indischer Bürgerinnen und Bürger anerkennt und fördert statt sie einzuschränken. Zwar besteht für sie noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen oder auf eine Änderung der Gesetzeslage zu drängen. Erfolgversprechend erscheint das aber nicht: In Indien finden in wenigen Monaten Neuwahlen statt und es besteht die Gefahr, das gerade unter einer eventuellen Hindu-konservativen Regierung der Abschnitt 377 auch in Zukunft bestehen bleibt.

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Samstag, Oktober 19, 2013

Recht praktisch – Jurist_innen und politische Aktion

Der BAKJ Herbstkongress vom 15. bis 17. November in Berlin


Der akj-berlin lädt vom 15. bis 17. November herzlich zum diesjährigen Herbstkongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen "Recht praktisch - Jurist_innen und politische Aktion" nach Berlin ein.

Recht ist ein Werkzeug. Wer sich dessen bedient, gebraucht ein Instrument, das Herrschaft sichert, aber auch beschränken kann. Diesem emanzipatorischen Moment des Rechts und seinen Voraussetzungen gilt unsere Aufmerksamkeit. Wir wollen Emanzipations-, Umverteilungs- und Freiheitsbestrebungen betrachten und die progressive aber auch limitierende Rolle des Rechts darin untersuchen. Unternommene Versuche, mit Recht gesellschaftliche Wirkung zu erzielen, sollen auf dem BAKJ-Kongress in den Mittelpunkt gerückt werden:

  • Was wollen wir als politisch Aktive von Jurist_innen und was nicht? 
  • Wen wollen wir als kritische Jurist_innen unterstützen? 
  • Wie können wir zwischen Aktion und System professionell agieren?

Der Kongress soll in erster Linie Raum bieten zum Austausch zwischen Jurist_innen und politischen Gruppen und Akteur_innen. Um den unterschiedlichen Perspektiven auf Recht auch schon in der Planungsphase Rechnung tragen zu können, hoffen wir auf Kritik, Änderungsvorschläge und Gegenentwürfe zum bisherigen Programm. Unsere bisherigen Ideen findet Ihr unter www.rechtpraktisch.org. Wir planen zur Zeit Workshops zu folgenden Themen:



  • Geschlecht im Recht - Kategorien und Identitätszwänge
  • Aufenthaltsrecht zwischen Flüchtlingsprotesten und anwaltlicher Praxis
  • Racial Profiling bei Polizei und Justiz – intervenieren und klagen
  • Erwerbslose in Bewegung – sozialer Protest und juristischer Einzelkampf
  • Recht und Straßenkampf – Versuche der Rückeroberung des öffentlichen Raumes
  • Von der Wohnraumaneignung bis zur Zwangsräumung – Zivilrecht in Action
  • Perspektiven im Strafvollzug – Bedingungen des Rechts in totalen Institutionen
  • Recht als politisches Instrument in der Hochschulpolitik
  • Betriebsverfassungsrecht als Hebel im täglichen Arbeitskampf
  • "Datenschutz" – Befreiungsversuch oder Rückschrittsgefecht?
  • Soziale globale Rechte
  • Commons, Allmende und Landlosenbewegungen – das gemeinsame Eigentumsrecht

Wenn ihr zu einem von den Themen arbeitet, dann gerne Fragen aufwerfen und Meinung sagen. Einfach eine Mail schicken an themen [at] rechtpraktisch [.] org 


Wir freuen uns auf Auseinandersetzungen mit euch. Selbstorganisierte Gruppen und Jurist_innen – kommt vorbei!

Bitte meldet euch möglichst für den Kongress an: anmeldung [at] rechtpraktisch [.] org

Kontakt für Schlafplätze, Kinderbetreuung und Dolmetschdienste über boerse [at ] rechtpraktisch [.] org

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Donnerstag, März 21, 2013

Go For Partycipation

Erst die Arbeit...

Nicht alle Probleme sind gelöst, so manches droht in Zukunft sogar noch verschlimmert zu werden. Gut, dass wir es schon einmal vordenken:
Flüchtlingsschutz in Europa
Wie Dublin II die Genfer Flüchtlingskonvention
ins Leere laufen lässt

Vortrag und anschließende Diskussion mit der englischen Rechtswissenschaftlerin
Dr. Maria-Teresa Gil-Bazo
Refugee Studies Centre, University of Oxford/
Newcastle Law School, University of Newcastle
Freitag, den 22. März 2013, ab 18:00 Uhr
Juristische Fakultät | Humboldt-Universität zu Berlin | Altes Palais | Unter den Linden 9 | Raum 213 (S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL) 

...dann rein ins Vergnügen

Praxisorientierte Rechts- und Repressionskritk ist tanzbar. Vom Schreibtisch auf die Straße auf den Dancefloor. Ausgelassene Tanzmoves zu kurzweiligen Sounds. Kritik macht Arbeit kostet Geld. Spaß haben und Asche schaufeln für Demo- und Prozessbeobachtung, für Rechtskritik vom Podium, auf Papier, im Netz und aus der Masse, auf Seminaren in der Uni und unterwegs. Solitresen für die quer- und queergepolten Jurist_innen der Stadt.

Go for Partycipation!
akj-Soliparty 2013

Samstag, den 23. März 2013, ab 22:00 Uhr
K9: Größenwahn & Leichtsinn | Kinzigstr. 9 | Friedrichshain | U-Bhf. Samariterstraße
Line up:
  • poh pih mef Clan (HipHop)
  • Team RamRod (80s Deluxe/ All-TimeFavs) 
  • Paradox Effects (Drum `n` Bass) 
  • Dr. Pompe (Elektro)
Eintritt: alles ab 3 Euro

Es gibt was zu feiern!

Durch was mit wem
für wessen –

das neue freischüßler ist da (Ausgabe 19)

Was bisher geschah: Die Will (West) zum Jauch (Potsdam), den Wulf zum Gauck, den Papst zum Rentner, den Bock zum Gärtner machen und ausgerechnet Mehdorn zum Polier beim BER. Castro heißt jetzt Bruder Castro, Kim Jong-il heißt Kim Jong-un, Schavan heißt jetzt Wanka, Libyen heißt Syrien, Griechenland heißt Spanien und Raider heißt jetzt Twix. Aber sonst hat sich wenig geändert. Obama surft noch immer auf der Fiskalklippe. Dr. Gysi darf wieder »IM Notar« genannt werden. Kristina Schröder ist auch noch als Gouvernante die Nation. Berlin ist pleiter. Die CSU schreckt »der Terror einer schrillen Minderheit« und Cameron der Haushalt von Europa. Dafür hat er bald kein Schottland mehr. Der Friedensnobelpreisträger 2012 sorgt für Zwietracht. In Europa gehen den Nationalstaaten die Regionen aus: Spanien verliert Katalonien, Flandern spaltet Belgien, Berlusconi Norditalien, Bayern und Hessen wollen keinen Lausitzring. Ungetrübt wird in Deutschland trotzdem gefeiert: 80 Jahre Bücherverbrennung, 70 Jahre Stalingrad, 60 Jahre imperialistischer Putschversuch
»17. Juni«, 50 Jahre Bundesliga, 40 Jahre Berufsverbote, 30 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, 20 Jahre Rostock-Lichtenhagen, 10 Jahre Staatsveranstaltung NPD statt Verbot
und nun also die »NSU«. Die deutsche Dialektik geht ihrer Wege. Was kann da noch kommen …

Wem wurde nicht alles in den Hintern gekrochen. Kaum sind wir nicht mehr Eure Heiligkeit, sind wir Exzellenz. Den Platz an der Sonne verdient Uni sich nur mit brauner Nase. Aber irgendwie ist das auch ein Synonym für pleite sein. Deutschlands besten Jahrespräsi hat die FDP bestimmt auch aus dem Armutsbericht gestrichen. Jetzt solls also mal wieder eine Fakultätsreform reißen. Aber das macht Hugo auch nicht wieder lebendig. Dabei könnten wir die Ölmillionen aus Caracas so gut in Adlershof verbuddeln. 

Wessen Übersicht bei Demonstrationen gegen den Atomausstieg ohne Videoüberwachung eigentlich verloren geht, wissen wir auch nicht so genau. Wem hier die Übersicht verloren gegangen ist, dem wird die Überwachung jedenfalls nicht helfen. Schaut lieber mal ins Inhaltsverzeichnis, Vogelperspektive garantiert!
Viel Spaß beim Lesen, Kritiküben und Feiern wünscht
Eure Redaktion

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Mittwoch, März 20, 2013

Demonstrationsüberwachung in Vogelperspektive

Der Berliner Polizeipräsident erklärt, warum die Polizei ohne Videoüberwachung von Demonstrationen nicht mehr auszukommen glaubt

Derzeit wird in Berlin um das Versammlungsrecht gestritten. Geplant ist die vollständige Videoüberwachung von Demonstrationen durch sog. »Übersichtsaufnahmen« (hier der Gesetzentwurf). Bereits im Innenausschuss hatten die Sachverständigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Prof. Clemens Arzt (Gutachten) und der Polizeidirektor Prof. Michael Knape, den Gesetzentwurf als formell verfassungswidrig bewertet (Pressebericht Morgenpost vom 5.3.2013). Über die Wirkung jederzeitiger Überwachung für die Entwicklung des Zivilprotests und die Praxis des Versammlungsrechts diskutierten am Montag, den 11. März 2013, der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt, die Hamburger Prof. Ulrike Lembke und Rechtsanwalt Peer Stolle (RAV) unter der Moderation von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union) im Konzertsaal der Humboldt-Universität zu Berlin.

Es liegt noch immer Schnee in Berlin, und das war der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Bündnisses für Versammlungsfreiheit und des akj-berlin am Montag, den 11. März 2013, unter dem Titel "Keine Demo ohne Videoüberwachung?" sicherlich etwas abträglich. Wenn es auch nicht zu Massenkarambolagen wie auf hessischen Autobahnen kam, so hielt das frostige Wetter wohl manche_n davon ab, in den Abendstunden noch an die Uni zu kommen und blieben viele Plätze frei. Immerhin fanden um die 60 Personen aller Altersgruppen, die nicht ohne weiteres dem polizeilichen Schutztross des Polizeipräsidenten zuzurechnen waren, mehr oder weniger unfallfrei den Weg in die Uni.

Der Polizeipräsident im »Kreuzverhör« 

Von CDU und SPD oder der Senatsinnenverwaltung hatte sich indes niemand auf das Podium getraut. Insofern war es doch eher ein »Kreuzverhör« mit Berlins neuem Polizeipräsidenten Klaus Kandt als eine echte Podiumsdiskussion. Sein Justiziar Oliver Tölle war zwar auch gekommen, begnügte sich aber damit, aus der ersten Reihe zu soufflieren. Kandt hatte sich recht gut im Griff, war überwiegend freundlich und gesprächsoffen, auch wenn seine Backenknochen ganz schön arbeiten mussten.

Er hob hervor, dass es sich bei der geplanten Videoüberwachung von Demonstrationen nur um Übersichtsaufnahmen handle und keine Zoom-Funktion verwendet werde, auch sei es technisch machbar, die Speicherkarten zu entfernen. Zudem sei die Qualität der Bilder wegen der Übertragungsmöglichkeiten des PAL-Signals so schlecht, dass ohnehin keine Vergrößerungen dr übertragenen Bilder möglich seien, die eine individuelle Identifikation von Versammlungsteilnehmer_innen zulasse, zumal das ja schon mangels Speicherung gar nicht möglich sei.

Vorgesehen seien solche Aufnahmen auch nur bei größeren Versammlungsgeschehen im höheren drei- oder vierstelligen Bereich. Er räumte ein, dass die psychologische Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer_innen nicht unerheblich sei, appellierte aber zu mehr Vertrauen in die Legitimität polizeilicher Maßnahmen. Allerdings räumte er ein, dass die Übertragung der Bilder ins Lagezentrum ungeschützt erfolge, also Dritte die Bilder abfangen und ggf. auswerten könnten. Das sei aber ja nicht so schlimm, weil auf diesen Bildern ja keine Personen individuell erkennbar seien
(s.o.). Indes werde an einer Verschlüsselung gearbeitet, die bis Ende des Jahres funktionstüchtig sein und zum Einsatz kommen solle.



Die Wunschliste des Bündnisses

Rechtsanwalt Peer Stolle fragte nach den Schutzgütern, die dem Grundrechtseingriff in Folge der Videoüberwachung von Versammlungsteilnehmer_innen gegenüber stünden und die Maßnahme erforderlich machten. Ein Aspekt der später aus dem Publikum als Komfort-Faktor für die Polizei diskutiert wurde und den Kandt damit quittierte, dass er zwar nicht mehr von einer unbedingten Notwendigkeit der Übersichtsaufnahmen, wohl aber deren "wesentlichem polizeilichen Mehrwert" sprach.

Weiterhin listete Stolle eine Vielzahl anderer Rechtswidrigkeiten im Versammlungsgeschehen auf (z.B. verdachtsunabhängige Vorkontrollen und peinlich genaue Durchsuchungsmaßnahmen, zensieren von Transparenten oder Flyern vor Versammlungsbeginn etc.) und präsentierte eine Wunschliste von Maßnahmen, die die Polizei ebenso überdenken solle wie die Frage, ob sie diese Videoüberwachung wirklich brauche. Später wollte Stolle seine Wunschliste als Erwartungsliste verstanden wissen. Kandt konterte, indem er munter seine Visitenkarte verteilte und dazu aufforderte ihm Bescheid zu sagen, falls es Probleme mit den Maßnahmen von Kollegen auf Versammlungen gebe, er werden sich dann im konkreten Fall darum kümmern. Ansonsten könne er so abstrakt nicht dazu Stellung nehmen, erzählte was von Lageabhängigkeit solcher Maßnahmen und schloss auch nicht aus, dass einzelne Beamt_innen da mal etwas übergenau zu Gange sind.

»Es geht nicht um Vertrauen, sondern um Gewaltenteilung«

Prof. Ulrike Lembke (Uni Hamburg) übernahm die viergliedrige Unterscheidung, die Kandt in seinem Eingangstatement aufgemacht hatte, in rechtliche, technische, psychologische und taktische Aspekte der Übersichtsaufnahmen, ging auch auf Art. 8 GG nicht weiter ein, sondern konfrontierte Kandt mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einem vorgelagerten Gefährdungsschutz. Führte aus, dass es bei der Bewertung des Eingriffscharakters vor allem auf die Wahrnehmung der Bürger_innen ankomme und gar nicht darauf, ob die Polizei tatsächlich etwas "Böses" tut, weil dies für Demoteilnehmer_innen ja gerade nicht überprüfbar sei. Insofern sei auch die Klage über den Mangel an Vertrauen in die Tätigkeit der Polizei ein völlig falscher Ansatz. So gesehen wären nämlich die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes auch nichts anderes als in die Verfassung gegossenes Misstrauen in die Tätigkeit von Staatsorganen. Darin liege aber gerade die Funktion von Grundrechten, dass sie staatliches Handeln einhegen und kontrollierbar machen sollen.


Wenn die Daten von Dritten abgefangen werden könnten, dann sei das erst recht ein rechtswidriger Vorgang (so die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung), aber so viel Vertrauen hätte sie eigentlich gehabt, dass die Polizei dafür sorgt, dass Unberechtigte keinen Zugang zu den polizeilich erhobenen Daten erhalten. Diese technischen Aspekte seien für die rechtliche Bewertung auch durchaus relevant. Ebenso wie die Tatsache, dass der Speicherchip wieder in der Kamera stecken und der Zoom funktionieren müsse, wenn wegen entdeckter Straftaten nicht mehr Übersichtsaufnahmen übertragen, sondern Beweisbilder gesichert werden müssten.

An diesem Punkt führte Lembke schließlich auch noch Art. 19 Abs. 4 GG ins Feld und fragte, wie denn die Polizei für die Bürger_innen erkennbar mache, wann sie auf welcher Grundlage (Landesgesetz, §§ 12a, 19aVersG-Bund oder StPO) denn jeweils ihre Aufnahmen anfertigt. Denn
davon hänge schließlich ab, vor welchem Gericht eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung erfolgen kann. Hierauf wusste der Polizeipräsident allerdings auch keine Antwort, sondern meinte nur, er könne sich »gar nicht vorstellen, wie das gehen soll«. Wow...


Mehrwertsuche zwischen Frosch- und Vogelperspektive

Aus dem Publikum wurde dann u.a. noch nach dem Einsatz von Drohnen und nach dem Unterschied zwischen einem Beamten vor Ort und einer Kamera gefragt. Ulrike Lembke unterstützte diese Frage auch noch mit einem Seitenhieb auf den Abbau von Personalstellen bei der Polizei (Beispiel Videoüberwachung Brandenburg), einer Nachfrage zu den in Berlin üblichen Konzepten zur Einsatzleitung sowie der Frage, ob sich die Polizei angesichts der beachtlichen Eskalationswirkung von Hubschraubereinsätzen und Videoüberwachung auf Versammlungen ein Gesetz dieses Wortlauts
wirklich wünschen könne.

Polizeipräsident Klaus Kandt versuchte hier zu beschwichtigen: Drohnen würden in Berlin auch in Zukunft nur zur Aufklärung/ zum Erkennen von Unfallzusammenhängen genutzt, nicht auf Demonstrationen. Zur Einsatzleitung gäbe es verschiedene Konzeptionen, das hänge von den jeweiligen Einsatzleitern ab. Klar sei jedenfalls, dass entweder der Einsatzleiter oder dessen Vize im Lagezentrum seien. Vor Ort könnten die Beamt_innen immer nur eine Froschperspektive wahrnehmen. Es käme aber darauf an, den Überblick zu behalten und dazu brauche es nun einmal die
Vogelperspktive, wie sie Übersichtsaufnahmen aus Hubschraubern und von Dächern liefern, um rechtzeitig Verkehrslenkung zu bewerkstelligen oder andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten. Am 1. Mai, wenn das Gesetz bereits gelten soll, werde der Einsatzleiter in der Leitstelle sitzen und »da sitzt er auch gut.«

Im Übrigen könne er als Polizeipräsident die Qualität des Gesetzes nicht bewerten. Sie liege im Rahmen dessen, was der Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz der Innenministerkonferenz vorsehe und in Schleswig-Holstein bereits in Kraft getreten sei. Angesichts der auch in der Veranstaltung zur Sprache gekommenen Vorbehalte und das geäußerte Unwohlsein bei polizeilicher
Videoaufzeichnung versprach Kandt jedoch, dass er sich mit den Polizeiführern noch einmal intensiv besprechen werde, wie das Gesetz möglichst grundrechtsschonend umgesetzt werden könne und dabei die negative Wirkung der Maßnahme im Auge zu behalten.

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Mittwoch, Februar 06, 2013

Aufruf zur antirassistischen Prozessbeobachtungen

Gegen diskriminierende Polizeikontrollen und Residenzpflicht –
Bitte beobachten Sie den Rechtsstaat
!

Im Februar 2013 sind wieder eine Reihe spannender Prozesse in Berlin und Brandenburg am Laufen, denen rassistische Polizeimaßnahmen oder entsprechende gesetzliche Verbote zu Grunde liegen. Hier ein kleiner Überblick, der zur kritischen Beobachtung und solidarischen Begleitung der Betroffenen einladen soll:

Berlin: Berufungsverhandlung gegen zwei Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt
Am späten Nachmittag des 25.10.2010 steht Amare B. am Tempelhofer Damm und telefoniert. Völlig unvermittelt wird er von mehreren Männern angegriffen und zu Boden geworfen. Erst geht Amare B. von einem Neonazi-Angriff aus, doch als ihm plötzlich Handschellen angelegt werden, begreift er, dass es sich bei den Angreifern um Polizisten handelt.

Amare B. wird am linken Auge verletzt. Eine Rippe ist geprellt. Infolge des Angriffs verschlechtert sich seine psychische Verfassung derart, dass er sich in therapeutische Behandlung begibt.

Amare B. erstattet Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“. Der Prozess gegen zwei der Beamten endet 2011 mit Verurteilungen. Die Polizisten legen Berufung gegen das Urteil ein. Am 18. September 2012 wurde das Berufungsverfahren im Landgericht Berlin eröffnet. Am ersten Verhandlungstag wirkte das Gericht nicht neutral: Richterin und Staatsanwältin profilierten sich als Verteidigerinnen der Angeklagten. Die Nebenklagevertreterin stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Beim zweiten Verhandlungstag wurde eine Schöffin krank, so dass das Berufungsverfahren neu aufgerollt werden muss.

Datum:
        Am 08. 02. 2013 um 09:30 Uhr.
        Am 19. 02. 2013 um 09:00 Uhr.
Ort:
        Amtsgericht Berlin
        Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin
        Raum: 2/B 219
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Potsdam: Berufungsverfahren wegen Residenzpflichtverletzung (Musterverfahren)
Vor dem Landgericht Potsdam läuft derzeit ein Berufungsverfahren gegen die Verurteilung eines kamerunischen Flüchtlings wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung, in dem Rechtsanwalt Volker Gerloff die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht als Grundlage eines Freispruchs anstrebt.

Das absurde an diesem Fall ist die Tatsache, dass die ‘Residenzpflicht’ in Berlin und Brandenburg im Juli 2010 weitgehend gelockert wurde und Flüchtlinge aus Brandenburg seitdem eine »Dauerverlassenserlaubnis« nach Berlin beantragen können, ohne Angabe des Reisezwecks und ohne zeitliche Begrenzung. Es gibt natürlich auch hier Ausnahmeklauseln: Z.B. wenn die Ausländerbehörde ihnen vorwirft, nicht genügend bei der Beschaffung von Ausweispapieren mitzuwirken. Trotz der ‘Lockerungen’ verfolgt die Justiz jeden Altfall, bei dem noch die Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis galt. So ein »Altfall« ist Bisso G.

Dem  kamerunischen Flüchtling Bisso G., der in Rathenow lebt, wird vorgeworfen, sich im Mai 2009 ohne »Urlaubsschein« in Berlin aufgehalten zu haben. Die Berliner Polizei hatte Bisso im Prenzlauer Berg in Berlin kontrolliert und ihn in Ermangelung eines »Urlaubsscheins« an die Ausländerbehörde Rathenow in Brandenburg gemeldet. Im ersten Prozess wurde er daraufhin vom Amtsgericht Rathenow im März 2010 zu einer Geldstrafe von 80 Euro verurteilt. Das Urteil wurde jedoch im Mai 2011 wegen »schwerwiegender Rechtsfehler« durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Daraufhin musste der Prozess neu aufgerollt werden und Bisso G. wurde erneut vom Amtsgericht Rathenow zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Auch gegen dieses Urteil ging RA Gerloff in Berufung.

Die ersten Verhandlungstage (29.1.2013 und 5.2.2013) waren schon von einiger Restriktion geprägt: So versuchte die vorsitzende Richerin die Zuschauer_innen am Mitschreiben zu hindern. Dies ist eigentlich nur dann zulässig, wenn befürchtet werden muss, dass die Mitschriften Zeug_innen vorgelegt und so deren Aussage verfälscht werden könnten. Das wäre in diesem Fall aber erheblich an den Haaren herbeigezogen, weswegen zum offensiven Mitschreiben ermuntert wird.

Ansonsten wurden am ersten Verhandlungstag im wesentlichen diverse Akteninhalte verlesen und ein Zeuge vom Zollamt zur Frage der illegalen Beschäftigung des Angeklagten in Berlin vernommen. Am Ende verlaß die Richterin eine BGH-Entscheidung, offenbar um klar zu machen, dass das Vorhaben der Verteidigung, die Residenzpflicht juristisch zu erschüttern, ohne Erfolg bleiben wird. Als die Richterin auch eine Aussage des Zeugen Wolf von der Ausländerbehörde aus der ersten Instanz verlesen wollte, beantragte die Verteidigung, diesen stattdessen erneut als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Beim zweiten Prozesstag wurde die Zeugin Ulbricht vernommen. Sie ist Objektleiterin der Feuerwache, wo Bisso Mandant als vermeindlich illegal Beschäftigter vom Zollamt kontrolliert wurde. Es machte den Eindruck als wollte das Gericht von ihr hören, dass Bisso schon öfter dort war, also den Vorwurf des Residenzpflichtverstoßes noch ausweiten wollte, was im Rahmen der Berufung gar nicht ginge. Die Zeugin konnte sich daran aber nicht erinnern. Auch der Zeuge Wolf von der Ausländerbehörde war nun geladen und sagte aus, dass es von seiner Seite nie eine Belehrung des Angeklagten zur Residenzpflicht gegeben habe. Durch den Residenzpflichtverstoß hätte es auch keinen Schaden für irgendein Verfahren bei der Ausländerbehörde o.ä. gegeben. Auf das Naziproblem in Rathenow 2009 angesprochen, erklärte Wolf, dieses sei allgemein bekannt. Zu den Zuständen im Lager könne er keine Aussagen treffen. Bisso sei immer zu seinen Terminen bei der Behörde vorstellig geworden, nur einmal wäre er einer Botschaftsvorführung fern geblieben.

Erneut gab es Zoff wegen des Mitschreibens durch Zuschauer_innen. Es wurden auch Personalien aufgenommen, aber keine Ordnungsgelder o.ä. verhängt. RA Gerloff stellte am Ende des zweiten Verhandlungstages einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, über den in der nächsten Sitzung entschieden wird. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten. 

ZAHLREICHES ERSCHEINEN WIRD DRINGEND ERBETEN.

Datum:
      Dienstag, 12.2., 10.00 Uhr
Ort:
        Landgericht Potsdam
        Jägerallee 10-12
        Saal 5
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich
        • weitere Infos: residenzpflicht.info

Berlin: Verhandlung gegen sechs Demonstrant_innen wegen "schweren Landfriedensbruchs" anlässlich der Räumung des Hausprojekts Liebig 14 im Februar 2011
Am letzten Mittwoch begann ein Prozess im Rahmen der Liebigproteste am 2. Februar 2011. Der Vorwurf lautet (schweren) Landfriedensbruch und richtet sich gegen sechs Menschen. Der akj-berlin und die kritischen Jurist_innen FU hatten anlässlich der polizeilichen Räumungsaktionen eine Einsatzbeobachtung durchgeführt. Insgesamt sind 19 Verhandlungstermine für das nächste halbe Jahr angesetzt.

Datum:
      Freitag, 8.2., 9.00 Uhr
Ort:
       Amtsgericht Tiergarten
       Turmstraße 91              
       Saal N.N.
Hinweis:
        • es gibt Einlasskontrollen, die entsprechende Zeit in Anspruch nehmen
        • Personalausweis erforderlich

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Donnerstag, März 24, 2011

Ruhe bewahren! Ansagen beachten

Das neue freischüßler ist da

Justizirrtum – doch kein antifaschistischer Grundkonsens im GG?
Der Bund der Vertriebenen hat es geschafft: Die Charta der Heimatvertriebenen wird Gründungsdokument der Bundesrepublik. Damit tritt zugleich eine neue Auslegungsmaxime für das GG in Kraft: »Wir verzichten auf Rache und Vergeltung, aber unsere Häuser hätten wir trotzdem gern zurück.«
Diese Flüchtlinge waren, oh Verzeihung sind »deutschen Blutes« (Art. 116 GG) und daher natürlich berufene Träger der Leitkultur. Die auf Lampedusa Festsitzenden aus Nordafrika dagegen, sind nicht mal am zweiten Weltkrieg schuld und gehören damit auch nicht zu »uns«. Sie entstammen ja noch nicht einmal den deutschen Kolonien Schutzgebieten. Vor ihnen will die CSU daher unsere Sozialsysteme bewahren – wie damals in Deutsch-Südwestafrika: »Bis zur letzten Patrone.« »Unsere« Leute haben wir schon längst ausgeflogen – samt ihrer Schoßhündchen. Die sitzen inzwischen mit Arnulf Baring bei Frau Will (West) auf der Couch und philosophieren über des »Arabers« Wesen und Natur.
Wahre Inhalte liefert in dieser schwierigen Zeit made by Bundesbank allein die deutsche Antwort auf Adam Smith und Samuel Huntington, der Wirtschaftsanalytiker, Kulturantroposoph und Ernährungsberater in Personalunion: (nein, nicht Renate Künast)
Thilo Sarazzin. Mit seinen scharfsinnigen, interdisziplinären Überlegungen, niedergelegt in einem Buch, das inzwischen fast jede_r gekauft, aber niemand gelesen hat, gehört seine Familie unzweifelhaft zum deutschen Kulturkreis, einmal abgesehen von dessen Nachwuchs. Während seine Mutter mit den kleinen Charlottenburger »Suzukis« ringt, gefällt der Filius sich darin, in
der sozialen Hängematte zu schaukeln. Diese ist mit 5 (in Worten: fünf ) Euro mehr im Monat so richtig kuschelig geworden. Wir fragen uns natürlich, wie viel ist dran an Thilos Thesen oder besser: Wie viel ist echt?
Auch eine andere Karriere aus dem sarazzinschen Bilderbuch verweilt fürs Erste in seiner seit 1158 durch Raubrittertum gefütterten Matratzengruft. Und das alles nur, weil der wissenschaftliche Dienst des Bundestages falsch zitiert hat. Der eigentliche Skandal ist doch nicht die Verschleierung des Kundusbombardements, seine krude Personalpolitik oder die glamourösen Fernsehshows im Fronteinsatz, sondern der bittere Umstand, dass er sich für diese Schlechtleistung seiner Ghostwriter, wohlmöglich sogar _innen, nicht einmal vor dem Arbeits- oder Zivilgericht schadlos halten kann. Armes Deutschland.
Wir von der Humboldt-Universität sind über solche Entwicklungen natürlich mehr als beruhigt. Verschiebt sich doch die ganze peinliche Debatte um wissenschaftlichen Diebstahl (sic!) endlich wieder von unserer altehrwürdigen Alma Mater hinter die fränkischen Hügel, die daraufhin prompt wieder der Exzellenz verfällt. Bayreuth kann es nicht mehr werden.
Wen interessiert da schon, wer sonst auf der Welt noch kurz vor dem Rücktritt steht. Oder wo von einer neu entdeckten gesellschaftlichen Wirkungsmächtigkeit, noch nicht völlig ausgelatschte, wohlzitierte Wege versucht werden? Naja, steht bestimmt auch alles schon in diesem Buch…

Viel Spaß beim Lesen der neuen Ausgabe...

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Dienstag, März 23, 2010

Alarmstimulation - Asche für den akj

Dienstag, März 16, 2010

Der Fall "Emmely" beim akj-berlin

Mittwoch, 17. März 2010, 11:30 Uhr, Jur.Fakt., Bebelplatz 1, Raum 36
mit Rechtsanwalt Benedikt Hopmann

Weil sie zwei Wertbongs im Wert von 1,30 Euro von Kunden_innen der Kaisersfiale, in der sie seit 30 Jahren beschäftigt war, unterschlagen haben soll, wurde eine Berliner Kassiererin 2008 fristlos gekündigt. So wurde aus der Berlinerin Barbara E. „Emmely“ und damit eine bundesweit bekannte Symbolfigur - nur eine, die das Schicksal von vielen Beschäftigten im Einzelhandel teilt, in dem menschenunwürdige Arbeitsbedingungen herrschen. Anwälte und Gewerkschaften nennen so etwas Bagatellkündigung und bezweifelten die Recht- und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Gerade und weil sie oft verdecken, worum es den Arbeitgebern dabei eigentlich geht. Nicht selten sind die wegen kleinster Vergehen angeblich überführt und auch nach langjähriger Betriebszeit Gekündigten nachweislich vor allem eines: Gewerkschafter_innen.

Im Rahmen der Vorträge des akj/KJ-Gruppenpraktikums 2010 stellt der Anwalt von Barbara E. den "Fall Emmely" vor und führt in die Kündigungspraxis der Lebensmitteldiscounter ein:

Mittwoch, 17. März 2010
um 11:30 Uhr
im Raum 326 der Juristischen Fakultät der HU (Bebelplatz 1).

Das ist natürlich nicht der einzige spannende Vortrag dieser Themenreihe. Noch am gleichen Tag referieren aber auch andere Anwält_innen über weitere spannende Themen zum Arbeits- und Sozialrecht:
  • 10:00 Uhr :: Einführung in das Sozialrecht :: RA Michael Wittich
  • 11:30 Uhr :: Der Fall "Emmely" - Bagatellkündigung gegen eine Kassiererin :: RA Benedikt Hopmann
  • 14:00 Uhr :: Gesellschaftspolitsche Hintergründe der Unterhaltsreform :: RAin Sylvia C. Groppler
  • 15:30 Uhr :: Arbeitsrecht aus Arbeitnehmer_innensicht :: RAin Sandra Kunze
Mit weiter spannenden Vorträgen zum Themenkreis "Sicherheit als Rechtsproblem" endet das diesjährige Gruppenpraktikum am Freitag, den 26. März, - wie immer auch mit

der akj-Soliparty
Freitag, 26. März 2010, ab 22 Uhr
im Lausangriff, Rigaer Straße 103

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Sonntag, November 22, 2009

Ohne Polizei ist ganz nett

Presseerklärung KJ/akj-berlin zur Demonstrationsbeobachtung am 21. November 2009

An dieser Stelle danken wir dem ECCHR für Obdach, Schnittchen, Bier und W-Lan!

Anlässlich der von verschiedenen Antifa-Gruppen am 21. November 2009 durchgeführten alljährlichen Demonstration zum Gedenken an den 1992 von Neonazis ermordeten Hausbesetzer und Antifaschisten Silvio Meier führten die Kritischen Jurist_innen an der Freien Universität Berlin und der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Demonstrationsbeobachtung mit 20 BeobachterInnen durch. Da es bei vergleichbaren Versammlungen immer wieder zu Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit, zu Auseinandersetzungen mit und Übergriffen durch die Polizei kam, war es unser Ziel, als von der Polizei und den VeranstalterInnen unabhängige BeobachterInnen den Demonstrationsverlauf zu dokumentieren.


Entsprechend der neuen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach das Tragen von Stahlkappenschuhen sowie die Mitnahme von Seitentransparenten von mehr als 2 Meter Länge kein pauschaler Ausschlussgrund für DemonstratInnen sind, wurden die Auflagen der Polizei gegenüber den Vorjahren teilweise angepasst. Allerdings zeigte sich bei den umfangreichen und intensiven Vorkontrollen, dass die Einsatzkräfte weder mit den konkreten Auflagen noch mit der neuen Rechtslage vertraut waren. Hierbei kam es bereits zu zwei vorübergehenden Ingewahrsamnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Nicht in jedem Fall war gewährleistet, dass Frauen nur von Polizeibeamtinnen abgetastet und durchsucht wurden.


Kristina Tiek von den Kritischen Jurist_innen FU erklärt hierzu: „Vorkontrollen dürfen eigentlich nur zu Gefahrenabwehrzwecken durchgeführt werden. Einmal mehr zeigte sich, dass solche Maßnahmen oft schikanösen Charakter haben und TeilnehmerInnen einschüchtern.“


Begrüssenswert ist, dass die Polizei während des Verlaufs der Demonstration nur vereinzelt uniformiert und zunächst sehr zurückhaltend auftrat, sodass sich die Demonstration weitgehend ungestört entfalten konnte. Insbesondere verzichtete die Polizei darauf, die Versammlung im Spalier abzuschirmen. Dafür wurde der Zug von einer größeren Zahl nicht uniformierter Polizeikräfte begleitet, die sich entgegen den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes gegenüber den VeranstalterInnen nicht zu erkennen gegeben hatten. Dies wurde in Redebeiträgen auch mehrfach als Störung thematisiert.


Wie in den letzten Jahren auch befanden sich weder Wasserwerfer noch Räumfahrzeuge in Sichtweite der Demonstration. Dieses Vorgehen hatte eine spürbar deeskalierende Wirkung. An mehreren Stellen wurde der gesamte Zug von polizeilichen Videotrupps aufgenommen, wofür ein Anlass nicht ersichtlich war. Zu kritisieren bleibt weiterhin das Verhalten einzelner BeamtInnen gegenüber DemonstrantInnen. So beobachteten wir einen Beamten der 23. Einsatzhunderschaft an der Ecke Simon-Dach-Str./Grünberger Str., der sich berechtigt glaubte, wahllos auf die hinter einem Transparent stehenden TeilnehmerInnen einzuschlagen. Dem besonnenen Verhalten der umstehenden TeilnehmerInnen ist es zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte.


Bereits im Verlauf der Demonstration kam es zu mehreren Festnahmen. Bei einer nahe des Bersarinplatzes durchgeführten Festnahme wurde unverhältnismäßig Gewalt ausgeübt, als mehrere Beamte einen Teilnehmer, der angeblich eine Polizeikette überwinden wollte, auf den Straßenbahnschienen zu Boden brachten und seinen Kopf mehrfach gegen die Gleise stießen.


Die Versammlung wurde 18:34 Uhr in der Boxhagener Straße/Simon-Dach-Straße für beendet erklärt. Nach Angaben der VeranstalterInnen sollte damit einem für die Abschlusskundgebung erwarteten leichteren Zugriff der Polizeikräfte vorgebeugt werden. Zu diesem Zeitpunkt waren viele Polizeikräfte mit Helmen und in voller Einsatzmontur vor Ort. In der Folge entstand eine unklare Situation. So hatten viele TeilnehmerInnen in dem langgezogenen Zug zunächst keine Kenntnis von der Beendigung der Versammlung.


Die Polizei führte nun mehrere Verhaftungen durch und sperrte Straßenteile ab, wobei auch Hunde zum Einsatz kamen. Ein klares Konzept war jedoch lange nicht erkennbar. In der Niederbarnimstraße wurde durch irritierende Absperrungen zeitweilig eine kesselartige Situationen geschaffen. Dabei kam es zu anscheinend willkürlichen Verhaftungen und leichtfertigen Einsätzen von Pfefferspray, die viele Umstehende trafen. Auch bei den Verhaftungen beobachteten wir unangemessenen Gewalteinsatz.


Stefanie Richter, Sprecherin des akj-berlin: „Leider mussten wir feststellen, dass unsere Arbeit als DemonstrationsbeobachterInnen nach Versammlungsende massiv behindert wurde. So wurde gegen fünf BeobachterInnen ein unbegründeter Platzverweis ausgesprochen, wobei ein Beamter verbal ausfällig wurde. Seine Dienstnummer hat er selbstverständlich auch nicht herausgegeben. Insgesamt ist also festzuhalten, dass sich die Polizei während des friedlichen Verlaufs der Demonstration kooperationsbereit zeigte. Sobald die Situation jedoch zu eskalieren drohte, wurde unsere Arbeit beeinträchtigt.“


Angesichts der auch diesmal wieder festgestellten unverhältnismäßigen Übergriffe halten wir an der Forderung einer allgemeinen, auch im „geschlossenen Einsatz“ durchgesetzten Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen (z.B. durch an den Uniformen offen angebrachte individuelle Kennungen) fest. Angesichts der anfänglichen Zurückhaltung der Polizei verlief die heutige Demonstration friedlicher und ungestörter als viele zuvor von uns beobachtete Versammlungen. Einmal mehr zeigte sich, dass die Versammlungsfreiheit am besten durch die Abwesenheit staatlicher Reglementierung verwirklicht wird.

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