Demonstrationsüberwachung in Vogelperspektive
Der Berliner Polizeipräsident erklärt, warum die Polizei ohne Videoüberwachung von Demonstrationen nicht mehr auszukommen glaubt
Derzeit wird in Berlin um das Versammlungsrecht gestritten. Geplant ist die vollständige Videoüberwachung von Demonstrationen durch sog. »Übersichtsaufnahmen« (hier der Gesetzentwurf). Bereits im Innenausschuss hatten die Sachverständigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Prof. Clemens Arzt (Gutachten) und der Polizeidirektor Prof. Michael Knape, den Gesetzentwurf als formell verfassungswidrig bewertet (Pressebericht Morgenpost vom 5.3.2013). Über die Wirkung jederzeitiger Überwachung für die Entwicklung des Zivilprotests und die Praxis des Versammlungsrechts diskutierten am Montag, den 11. März 2013, der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt, die Hamburger Prof. Ulrike Lembke und Rechtsanwalt Peer Stolle (RAV) unter der Moderation von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union) im Konzertsaal der Humboldt-Universität zu Berlin.
Es liegt noch immer Schnee in Berlin, und das war der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Bündnisses für Versammlungsfreiheit und des akj-berlin am Montag, den 11. März 2013, unter dem Titel "Keine Demo ohne Videoüberwachung?" sicherlich etwas abträglich. Wenn es auch nicht zu Massenkarambolagen wie auf hessischen Autobahnen kam, so hielt das frostige Wetter wohl manche_n davon ab, in den Abendstunden noch an die Uni zu kommen und blieben viele Plätze frei. Immerhin fanden um die 60 Personen aller Altersgruppen, die nicht ohne weiteres dem polizeilichen Schutztross des Polizeipräsidenten zuzurechnen waren, mehr oder weniger unfallfrei den Weg in die Uni.
Der Polizeipräsident im »Kreuzverhör«
Von CDU und SPD oder der Senatsinnenverwaltung hatte sich indes niemand auf das Podium getraut. Insofern war es doch eher ein »Kreuzverhör« mit Berlins neuem Polizeipräsidenten Klaus Kandt als eine echte Podiumsdiskussion. Sein Justiziar Oliver Tölle war zwar auch gekommen, begnügte sich aber damit, aus der ersten Reihe zu soufflieren. Kandt hatte sich recht gut im Griff, war überwiegend freundlich und gesprächsoffen, auch wenn seine Backenknochen ganz schön arbeiten mussten.Er hob hervor, dass es sich bei der geplanten Videoüberwachung von Demonstrationen nur um Übersichtsaufnahmen handle und keine Zoom-Funktion verwendet werde, auch sei es technisch machbar, die Speicherkarten zu entfernen. Zudem sei die Qualität der Bilder wegen der Übertragungsmöglichkeiten des PAL-Signals so schlecht, dass ohnehin keine Vergrößerungen dr übertragenen Bilder möglich seien, die eine individuelle Identifikation von Versammlungsteilnehmer_innen zulasse, zumal das ja schon mangels Speicherung gar nicht möglich sei.
Vorgesehen seien solche Aufnahmen auch nur bei größeren Versammlungsgeschehen im höheren drei- oder vierstelligen Bereich. Er räumte ein, dass die psychologische Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer_innen nicht unerheblich sei, appellierte aber zu mehr Vertrauen in die Legitimität polizeilicher Maßnahmen. Allerdings räumte er ein, dass die Übertragung der Bilder ins Lagezentrum ungeschützt erfolge, also Dritte die Bilder abfangen und ggf. auswerten könnten. Das sei aber ja nicht so schlimm, weil auf diesen Bildern ja keine Personen individuell erkennbar seien
(s.o.). Indes werde an einer Verschlüsselung gearbeitet, die bis Ende des Jahres funktionstüchtig sein und zum Einsatz kommen solle.
Die Wunschliste des Bündnisses
Rechtsanwalt Peer Stolle fragte nach den Schutzgütern, die dem Grundrechtseingriff in Folge der Videoüberwachung von Versammlungsteilnehmer_innen gegenüber stünden und die Maßnahme erforderlich machten. Ein Aspekt der später aus dem Publikum als Komfort-Faktor für die Polizei diskutiert wurde und den Kandt damit quittierte, dass er zwar nicht mehr von einer unbedingten Notwendigkeit der Übersichtsaufnahmen, wohl aber deren "wesentlichem polizeilichen Mehrwert" sprach.Weiterhin listete Stolle eine Vielzahl anderer Rechtswidrigkeiten im Versammlungsgeschehen auf (z.B. verdachtsunabhängige Vorkontrollen und peinlich genaue Durchsuchungsmaßnahmen, zensieren von Transparenten oder Flyern vor Versammlungsbeginn etc.) und präsentierte eine Wunschliste von Maßnahmen, die die Polizei ebenso überdenken solle wie die Frage, ob sie diese Videoüberwachung wirklich brauche. Später wollte Stolle seine Wunschliste als Erwartungsliste verstanden wissen. Kandt konterte, indem er munter seine Visitenkarte verteilte und dazu aufforderte ihm Bescheid zu sagen, falls es Probleme mit den Maßnahmen von Kollegen auf Versammlungen gebe, er werden sich dann im konkreten Fall darum kümmern. Ansonsten könne er so abstrakt nicht dazu Stellung nehmen, erzählte was von Lageabhängigkeit solcher Maßnahmen und schloss auch nicht aus, dass einzelne Beamt_innen da mal etwas übergenau zu Gange sind.
»Es geht nicht um Vertrauen, sondern um Gewaltenteilung«
Prof. Ulrike Lembke (Uni Hamburg) übernahm die viergliedrige Unterscheidung, die Kandt in seinem Eingangstatement aufgemacht hatte, in rechtliche, technische, psychologische und taktische Aspekte der Übersichtsaufnahmen, ging auch auf Art. 8 GG nicht weiter ein, sondern konfrontierte Kandt mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einem vorgelagerten Gefährdungsschutz. Führte aus, dass es bei der Bewertung des Eingriffscharakters vor allem auf die Wahrnehmung der Bürger_innen ankomme und gar nicht darauf, ob die Polizei tatsächlich etwas "Böses" tut, weil dies für Demoteilnehmer_innen ja gerade nicht überprüfbar sei. Insofern sei auch die Klage über den Mangel an Vertrauen in die Tätigkeit der Polizei ein völlig falscher Ansatz. So gesehen wären nämlich die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes auch nichts anderes als in die Verfassung gegossenes Misstrauen in die Tätigkeit von Staatsorganen. Darin liege aber gerade die Funktion von Grundrechten, dass sie staatliches Handeln einhegen und kontrollierbar machen sollen.Wenn die Daten von Dritten abgefangen werden könnten, dann sei das erst recht ein rechtswidriger Vorgang (so die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung), aber so viel Vertrauen hätte sie eigentlich gehabt, dass die Polizei dafür sorgt, dass Unberechtigte keinen Zugang zu den polizeilich erhobenen Daten erhalten. Diese technischen Aspekte seien für die rechtliche Bewertung auch durchaus relevant. Ebenso wie die Tatsache, dass der Speicherchip wieder in der Kamera stecken und der Zoom funktionieren müsse, wenn wegen entdeckter Straftaten nicht mehr Übersichtsaufnahmen übertragen, sondern Beweisbilder gesichert werden müssten.
An diesem Punkt führte Lembke schließlich auch noch Art. 19 Abs. 4 GG ins Feld und fragte, wie denn die Polizei für die Bürger_innen erkennbar mache, wann sie auf welcher Grundlage (Landesgesetz, §§ 12a, 19aVersG-Bund oder StPO) denn jeweils ihre Aufnahmen anfertigt. Denn
davon hänge schließlich ab, vor welchem Gericht eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung erfolgen kann. Hierauf wusste der Polizeipräsident allerdings auch keine Antwort, sondern meinte nur, er könne sich »gar nicht vorstellen, wie das gehen soll«. Wow...
Mehrwertsuche zwischen Frosch- und Vogelperspektive
Aus dem Publikum wurde dann u.a. noch nach dem Einsatz von Drohnen und nach dem Unterschied zwischen einem Beamten vor Ort und einer Kamera gefragt. Ulrike Lembke unterstützte diese Frage auch noch mit einem Seitenhieb auf den Abbau von Personalstellen bei der Polizei (Beispiel Videoüberwachung Brandenburg), einer Nachfrage zu den in Berlin üblichen Konzepten zur Einsatzleitung sowie der Frage, ob sich die Polizei angesichts der beachtlichen Eskalationswirkung von Hubschraubereinsätzen und Videoüberwachung auf Versammlungen ein Gesetz dieses Wortlautswirklich wünschen könne.
Polizeipräsident Klaus Kandt versuchte hier zu beschwichtigen: Drohnen würden in Berlin auch in Zukunft nur zur Aufklärung/ zum Erkennen von Unfallzusammenhängen genutzt, nicht auf Demonstrationen. Zur Einsatzleitung gäbe es verschiedene Konzeptionen, das hänge von den jeweiligen Einsatzleitern ab. Klar sei jedenfalls, dass entweder der Einsatzleiter oder dessen Vize im Lagezentrum seien. Vor Ort könnten die Beamt_innen immer nur eine Froschperspektive wahrnehmen. Es käme aber darauf an, den Überblick zu behalten und dazu brauche es nun einmal die
Vogelperspktive, wie sie Übersichtsaufnahmen aus Hubschraubern und von Dächern liefern, um rechtzeitig Verkehrslenkung zu bewerkstelligen oder andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten. Am 1. Mai, wenn das Gesetz bereits gelten soll, werde der Einsatzleiter in der Leitstelle sitzen und »da sitzt er auch gut.«
Im Übrigen könne er als Polizeipräsident die Qualität des Gesetzes nicht bewerten. Sie liege im Rahmen dessen, was der Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz der Innenministerkonferenz vorsehe und in Schleswig-Holstein bereits in Kraft getreten sei. Angesichts der auch in der Veranstaltung zur Sprache gekommenen Vorbehalte und das geäußerte Unwohlsein bei polizeilicher
Videoaufzeichnung versprach Kandt jedoch, dass er sich mit den Polizeiführern noch einmal intensiv besprechen werde, wie das Gesetz möglichst grundrechtsschonend umgesetzt werden könne und dabei die negative Wirkung der Maßnahme im Auge zu behalten.
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