Donnerstag, Mai 03, 2018

Hände weg vom Wedding!

Bericht zur Demonstrationsbeobachtung am 30. April 2018 in Berlin-Wedding



Am 30. April 2018 führte der arbeitskreis kritischer jurist_innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) eine Beobachtung des Polizeieinsatzes auf der Demonstration „Organize“ in Berlin-Wedding durch. Die Demonstration wurde von einem breiten Bündnis organisiert, dem auch „Händeweg vom Wedding!“ angehört. Sie richtete sich unter dem Motto „Widerständig und solidarisch im Alltag. Organize!“ gegen Gentrifizierung, Kapitalismus und Rassismus. An der Beobachtung beteiligten sich sechs Personen.

Bei linken Demonstrationen kommt es immer wieder zu Gewalt und Willkür durch die Polizei, weswegen der akj-berlin regelmäßig das Verhalten der Polizei auf Demonstrationen beobachtet und nachher einen Bericht erstellt.

Nachträgliches Flaschenverbot als Kontrollkompetenz

Bereits vor Beginn der Versammlung führte die Polizei an einigen Zugängen zur Demonstration Vorkontrollen aller Ankommenden durch, an anderen Stellen wurden diese nur selektiv durchgeführt. Trotz der Aussage seitens der Polizei, dass es keine Auflagen gebe, durften Glasflaschen nicht mitgeführt werden. Das Verbot des Mitführens von Glasflaschen wurde genutzt, um Taschendurchsuchungen zu rechtfertigen. Nach den Vorkontrollen konnten in angrenzenden Läden problemlos Glasflaschen erworben werden. Daher erschien diese Maßnahme willkürlich und schikanös. Teilnehmende mussten außerdem ihre Transparente und Fahnen entrollen, um aufgedruckte Motive und Sprüche zu zeigen. Teilweise traten die eingesetzten Beamt*innen unhöflich auf. Durch diese Maßnahmen wurden schon im Vorfeld der Versammlung potenzielle Demonstrationsteilnehmer*innen eingeschüchtert.

Außerdem irritierte, dass Demosanitäter*innen (Riot Medics) auch nach Rücksprache mit der Polizei keinen Helm als Teil ihrer Arbeitskleidung mitführen durften. Die Polizei erlaubte daher ein Mitlaufen unter Mitführung des Helms nur außerhalb der Veranstaltung. Dies hätte im Ernstfall eine schnelle Erste Hilfe deutlich erschwert.

Zivilbeamte, Polizeiaufgebot, Kameraeinsatz, Gewahrsamnahmen

Im Demonstrationszug befanden sich rund fünfzehn Beamt*innen in Zivil, die zu Beginn der Versammlung erst nach entsprechender Aufforderung durch die Veranstalter*innen vom Lautsprecherwagen Westen anzogen, die sie als Polizist*innen erkennbar machten. Im Einsatz waren Polizeieinheiten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen sowie von der Bundespolizei (inkl. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten). Laut dem Pressesprecher der Berliner Polizei waren anlässlich der Demonstration 1.700 Beamt*innen im Einsatz. Sie waren größtenteils mit Protektorenanzügen bekleidet und setzten im Verlaufe der Demonstration teilweise Helme auf.

Der Demonstrationszug setzte sich um 17 Uhr vom U-Bahnhof Seestraße mit mehreren Tausend Teilnehmer*innen lautstark und kraftvoll in Bewegung. Es fiel auf, dass auf einigen Hausdächern entlang der Route Polizist*innen postiert waren. Vereinzelt wurde von Beamt*innen gefilmt; außerdem war ein Kamerawagen im Einsatz, dessen ausfahrbare Kamera zunächst gegen den Boden, später auch auf den Demonstrationszug gerichtet war. Vor dem Amtsgericht Wedding gab es eine deutlich verstärkte Polizeipräsenz einschließlich eines halben Dutzends Polizeihunden sowie Hamburger Gittern.

Nach Beendigung der Demonstration konnten wir beobachten, wie zwei Personen zur Identitätsfeststellung festgehalten wurden. Eine minderjährige Person wurde im U-Bahnhof Osloer Straße umstellt und – nach unserer Beobachtung ohne vorherige Belehrung über seine Beschuldigtenrechte – zu seinem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz befragt. Danach wurde er in einen Gefangenenwagen gebracht. Uns sowie weiteren Umstehenden wurde währenddessen jegliche Kontaktaufnahme zu ihm verwehrt; nach etwa einer Stunde wurde er freigelassen.

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Mittwoch, Dezember 13, 2017

Durch den Regen, durch den Hain

Bericht zur akj-Demonstrationsbeobachtung am 25. November 2017


Wie schon in den letzten Jahren führten wir, der arbeitskreis kritischer jurist*innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin), mit einem Team von zwölf Personen eine Beobachtung der diesjährigen Silvio Meier Demo durch:

Trotz kalt-nassem Novemberwetter versammelten sich am 25.11.2017 zahlreiche Anifaschist*innen zur diesjährigen Silvio-Meier-Demo in Friedrichshain. Ab ca. 17 Uhr kamen die ersten Aktivist*innen zum Startpunkt der Demo an der Samariterstraße, wo bereits eine Vielzahl von Polizeibeamt*innen der zweiten und dritten Abteilung der Bereitschaftspolizei Berlin warteten. Zusätzlich zu der Bereitschaftspolizei befanden sich auch mindestens zwölf durch grüne Westen gekennzeichnete Zivilpolizist*innen auf der Demo.

Vor Beginn der Demo wurde der Zugang zum Treffpunkt teilweise durch Vorkontrollen zwischen den U-Bahnaufgängen erschwert. Auf teils grobe Art wurden verschiedene Personen auf verbotene Gegenstände hin durchsucht. Beobachtet wurde auch ein völlig anlassloser und in der Folge ergebnisloser Alkohol-Test an einem Teilnehmenden.

Mit Verspätung setzte sich der Zug um 17:50 auf die Silvio-Meier-Straße in Richtung Nord Kiez in Bewegung. Die Versammlung war an keine Auflagen gebunden. Zu Beginn der Demo war das Polizeiaufgebot noch recht gering.

Ab Ecke Simon-Dach-Straße/ Niederbarnim-Straße wurde die Polizeipräsenz erheblich durch die 1. Bereitschaftspolizeiabteilung verstärkt. Zusätzlich wurde eine erhöhte Gefahrenlage durch das Aufsetzen der Polizeihelme vermittelt. Dennoch ließen sich die Teilnehmer*innen nicht beirren, sodass die Demo weiter Richtung Frankfurter Allee lief.

Wenig später wurde die Demo ab der Frankfurter Allee von zwei Hundertschaften in voller Montur im Spalier begleitet. Ein Grund für dieses verstärkte Polizeiaufgebot war nicht ersichtlich. Die Begründung der Polizei dafür war eine vermeintliche Vermummung von einzelnen Teilnehmenden, die allerdings schwer von wetterbedingter Kleidung abzugrenzen war.

Besonders auffällig auch in diesem Jahr war das dauerhafte Filmen durch die Polizei der Demonstration von Beginn bis über das Ende der Versammlung hinaus. Dabei wurde besonders der vorderste Teil der Demonstration beidseitig gefilmt, als auch die gesamte Demo und einzelne Teilnehmende.

Wie geplant beendeten die Veranstaltenden die Demonstration am Frankfurter Tor um 19.25 Uhr. Jedoch kam es zu einer verspäteten Spalierauflösung, weshalb das Verlassen des Versammlungsortes erschwert wurde. Anschließend konnten drei Festnahmen beobachten werden.

Insgesamt beobachteten wir eine ohne große Zwischenfälle ablaufende Veranstaltung, deren Polizeiaufgebot dazu nicht im Verhältnis stand.

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Montag, Mai 01, 2017

Wo Polizei drinsteckt, soll auch Polizei draufstehen!

Pressemitteilung der Kritischen Demobeobachtung Berlin zur Demonstration „Organize! Selbstorganisiert gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung“ am 30. April 2017 im Berlin-Wedding


Das zeitweise aggressive Auftreten der Berliner Polizist*innen konnte den antikapitalistischen Prostest in der Walpurgisnacht nicht stoppen. Einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt jedoch der massive Einsatz von Zivilpolizei in und um den Demonstrationszug.



Am 30. April versammelten sich ungefähr 3.000 Menschen unter dem Motto „Organize! Selbstorganisiert gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung“ zur alljährlichen Walpurgisnachtdemo im Wedding. Die kritische Demobeobachtungsgruppe Berlin, die die Demonstration begleitete, ist ein Zusammenschluss verschiedener Beobachtungsgruppen, darunter unter anderem die Kritischen Jurist*innen der FU Berlin und der arbeitskreis kritischer jurist*innen der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin). Demonstrationsbeobachtungen rühren aus der Erfahrung her, dass es bei vergleichbaren Versammlungen immer wieder zu Beschränkungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz und zu Übergriffen von Seiten der Polizei kommt.

Bevor sich der Demonstrationszug in Bewegung setzen konnte, sorgte ein massives Polizeiaufgebot für eine abschreckende Wirkung auf potentielle Teilnehmer*innen. Schon die Anreise zur Demonstration ist von der Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Ungekennzeichnete Zivilpolizist*innen sowie uniformierte Beamt*innen waren bei den angekündigten Treffpunkten in Kreuzberg, Neukölln und Friedrichshain vor Ort. Am Startpunkt der Demonstration am Leopoldplatz gab es bereits eine Stunde vor Beginn der Versammlung systematische Taschenkontrollen sowie Polizist*innen, die sich unter Demonstrationsteilnehmer*innen mischten.

Während des gesamten Demoverlaufs fiel der unrechtmäßige Einsatz zahlreicher ungekennzeichneter Zivilpolizist*innen auf, die sich den Veranstalter*innen nicht zu erkennen gegeben hatten. Besonders besorgniserregend ist dabei, dass sich somit während der gesamten Veranstaltung bewaffnete Beamt*innen in Zivil zwischen den Teilnehmer*innen befanden.

Christina Tieck, Pressesprecherin der kritischen Demonstrationsbeobachtung Berlin, bemerkte diesbezüglich: „Es bleibt zu hoffen, dass die zur Tarnung mitgeführten Bierflaschen der Marke Rothaus nicht während des Einsatzes geleert wurden.“

Das bedrohliche Auftreten der Polizei äußerte sich insbesondere durch den Einsatz von Hamburger Gittern und Polizeihunden vor dem Amtsgericht Wedding. Dieses Auftreten sowie der zeitweise Einsatz von Sturmhauben, Quartzhandschuhen und Vollkörpermontur kriminalisierte die legitime Meinungsäußerung der Demonstrant*innen. Unnötiger Weise riskierte die Polizei durch die rabiate Festnahme einer Person, die sich inmitten der Versammlung befand, ohne erkennbaren Grund eine Eskalation. Die Demonstrant*innen reagierten jedoch besonnen und setzen die Demonstration auf der festgelegten Route Richtung Gesundbrunnen fort.

„Trotz der Einschüchterungstaktik der Polizei ist es den Demonstrant*innen gelungen, ihren Prostest gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung lautstark und entschieden auf die Straße zu tragen“, kommentierte abschließend Pressesprecherin Tieck.

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Dienstag, April 25, 2017

Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!

akj-berlin unterstützt den Protest des Gen-ethischen Netzwerk e.V. gegen das „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“


In größter Eile bemühen sich Sicherheitspolitiker_innen derzeit darum, noch in dieser Legislaturperiode die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch zu erweitern. In einer Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerk e.V. protestieren 25 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der arbeitskreis kritischer jurist_innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin), gegen diesen äußerst bedenklichen Vorstoß. Sie bemängeln eine fehlgeleitete Informationspolitik, die Verletzung von Datenschutzrechten und befürchten rassistische Stimmungsmache.
Am 27.04.2017 wollen sich Vertreter_innen der Koalition über die endgültige Version des Entwurfs des „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicherenAusgestaltung des Strafverfahrens“ (BT-Drs. 18/11277) einigen, der schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll es der Polizei erlaubt werden, bei Massengentests Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in zu ziehen. Außerdem kamen aus dem Bundesrat weitere Forderungen, nämlich im Rahmen dieses Gesetzes auch die Vorhersage von Augen-, Haar und Hautfarben über DNA-Analysen sowie die Tests so genannter „biogeographischer Herkunftsmarker“ zu legalisieren. 
 
Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: 
„Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“
Gemeinsam mit 24 anderen Menschenrechtsorganisationen protestieren wir gegen diese Vorhaben, wie sie im „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ gebündelt werden. Die vorgeschlagenen Verfahren erlauben keine eindeutigen Aussagen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen (1). Vor allem aber verletzen sie bisherige Standards des Datenschutzes (2) und können rassistische Stimmungsmache und Diskriminierung fördern oder gar heraufbeschwören (3).

1) Politik und Medien überschätzen die wissenschaftliche Aussagekraft und den kriminalistischen Nutzen dieser DNA-Analyseverfahren bei weitem – Fehlinterpretationen sind vorprogrammiert

Die zur Legalisierung vorgeschlagenen Verfahren sind weder wissenschaftlich ausreichend überprüft noch kriminalistisch konsistent. Einfacher gesagt: Sie versprechen wesentlich mehr, als sie halten. Die Aussagekraft von Tests für die meisten Haar- und Augenfarben ebenso wie für die Hautfarbe ist äußerst niedrig. Nur bei spezifischen Merkmalen (eindeutig blauen oder dunkelbraunen Augen, eindeutig schwarzen oder roten Haaren) gibt es höhere Vorhersagewahrscheinlichkeiten. In den Studien liegen hier die Trefferquoten je nach verwendeten Markern, Referenzpopulationen und statistischen Modellen zwischen 87 und allerhöchstens 98 Prozent. Das heißt aber umgekehrt, dass selbst bei diesen Pigmentierungen 2 bis 13 Prozent der Ermittlungen in die Irre geführt werden. Zudem sind diese Verfahren wissenschaftlich bisher nicht ausreichend überprüft, und vorliegende Validierungsstudien sind von äußerst mangelhafter Qualität.

Ähnlich vage Ergebnisse erzielen Tests auf die „biogeographische Herkunft“. Höhere Wahrscheinlichkeiten lassen sich allenfalls bei kontinentaler Herkunft erzielen, nicht aber bei nationalen oder regionalen Eingrenzungen. Auch für Laien ist offensichtlich, dass angesichts der Geschichte globaler Migration selbst kontinentale Zuordnungen notwendig fehleranfällig sind. Die derzeit verfügbaren Tests kommen auch bei gleicher DNA aufgrund verschiedener Referenzdaten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zudem basieren diese Datenbanken auf stereotypen Zuschreibungen, wenn es um Ethnizität und Herkunft geht. So deskriptiv die „biogeographischen Marker“ vermeintlich sind – so sehr basieren sie auf Strategien der Rassifizierung.

Ebenso überschätzt der Gesetzentwurf auch das Verfahren der Verwandtensuche. Bei Massengentests sollen Verwandte einer/s Probengeber_in in Ermittlungen einbezogen werden, wenn das Proben-DNA-Profil teilweise mit dem Spuren-DNA-Profil übereinstimmt. Das Gesetz bestimmt nicht, wie hoch die Teilübereinstimmung ausfallen muss und erlaubt Rückschlüsse bis auf Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie, auch wenn hier biostatistisch die Übereinstimmungen nur noch gering sind und eine hohe Quote falsch-positiver Zufallstreffer erwartbar ist. Zudem würde eine sehr große Gruppe entfernt verwandter Personen in Ermittlungen einbezogen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung mit der Spuren-DNA äußerst gering ist.

Der kriminalistische Nutzen dieser Verfahren ist insofern fragwürdig. Tatsächlich kommen sie auch dort, wo sie legal sind, äußerst selten zur Anwendung und führen noch seltener zu Ermittlungserfolgen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine wissenschaftsgläubige Überschätzung dieser Methoden, zu denen auch die mediale Darstellung der Gerichtsmedizin entscheidend beigetragen hat (der sogenannte CSI-Effekt), zu Fehlinterpretationen und irregeleiteten Ermittlungen führt.

2) Das Gesetzesprojekt verletzt seit langem gültige datenschutzrechtliche Prinzipien

Die zur Debatte stehenden DNA-Analyseverfahren verletzen bisher gültige datenschutzrechtliche Standards. Dies wiegt umso schwerer, als sie uneingeschränkt für alle Ermittlungen zugelassen werden sollen, bei denen heute DNA-Analysen erlaubt sind, also im Falle der Marker zu Aussehen und biographischer Herkunft etwa auch bei Diebstahl. Und Diebstahlermittlungen sind entgegen landläufiger Vorstellungen derzeit der bei weitem häufigste Anlass für DNA-Analysen, nicht Kapitaldelikte.

Bisher gilt das Prinzip, dass nur „nichtkodierende“ Bereiche der DNA analysiert werden dürfen, die keine Rückschlüsse auf Eigenschaften einer Person erlauben – mit der einzigen Ausnahme der chromosomalen Geschlechtsanalyse. Mit dem Gesetz sollen nun auch Analysen von Haut-, Haar- und Augenfarbe als unproblematisch gelten, da es sich um „äußerlich erkennbare Merkmale“ handele. Abgesehen davon, dass Haare gefärbt oder Augenfarben mit Kontaktlinsen geändert werden können, unterliegen grundsätzlich alle Pigmentierungen subjektiven und gesellschaftlichen Interpretationen. Eindeutige Zuordnungen sind also nicht so unproblematisch wie behauptet. Zudem steht zu befürchten, dass solche Tests neue Formen der Datenbankerfassung von Haar-, Haut- oder Augenfarbe nach sich ziehen, um die Testergebnisse in Ermittlungen überhaupt sinnvoll nutzen zu können.

Auch die angestrebte Zulassung der Verwandtensuche bei Reihenuntersuchungen steht in extremem Gegensatz zu bisherigen Kriterien von DNA-Analysen: Die so indirekt genetisch erfassten Verwandten können weder freiwillig zustimmen, noch sind sie Beschuldigte in einem Verfahren. Bei der Recherche von Verwandten bis zum dritten Grad würde eine enorme Anzahl Unbeteiligter ins Visier von Ermittlungen geraten. Zudem ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer_innen an solchen Massengentests gefährdet. Der Deutsche Anwaltverein hat dieses Verfahren bereits im August 2016 scharf kritisiert. Die Teilnehmenden könnten das Ausmaß der Tragweite ihrer Einwilligung zu einer Probenabgabe nicht abschätzen, mit der sie möglicherweise verdachtsbegründendes Material gegenüber Verwandten bereitstellen.

3) Die Anwendung dieser Verfahren kann rassistische Stimmungsmache auslösen und dazu führen, dass diskriminierte Gruppen öffentlich unter Generalverdacht gestellt werden

Es steht zu befürchten, dass die Ermittlungen nach Täter_innen entlang vager und fehleranfälliger Analysen äußerlicher Merkmale oder „biogeographischer Herkunft“ Diskriminierung oder gar rassistische Hetze verstärken oder auslösen. Technologien wirken nicht im luftleeren Raum, sondern stehen im Kontext aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse; dies gilt auch für polizeiliche Analyseverfahren. Schon der konkrete Anlass der aktuellen Gesetzesdebatte macht diese Gefahr mehr als deutlich. Die Gesetzgeber_innen reagierten unmittelbar auf die Hetzkampagne einer rassistischen Sekte, nachdem in Freiburg eine junge Frau ermordet worden war. Auch wenn die nun angestrebten DNA-Analyse-Verfahren für die Lösung dieses Falls laut rechtsmedizinischer Expertise gar nicht einsetzbar gewesen wären, stellen Politik und Medien sie als kriminalistisches Non plus ultra für gerade solche Fälle dar.

Zwar könnten auch Blauäugige oder Rothaarige über solche Verfahren ins Visier von Ermittlungen geraten. Aktuelle Erfahrungen zeigen aber, dass die deutsche Öffentlichkeit ungleich interessierter ist, wenn es um rassistisch diskriminierte Gruppen geht, die unter Generalverdacht gestellt werden können. Sollte auch die Suche nach „biogeographischen Herkunftsmarkern“ erlaubt werden, potenziert sich diese Gefahr noch einmal. Selbst polizeiliche und forensische Expert_innen haben in jüngsten öffentlichen Statements hierzu fälschlicherweise viele Formen der Kategorisierung durcheinander gebracht. Während die einen etwa betonen, dass diese Analysen keine Aussagen über das Aussehen zulassen, halten andere sie für adäquat, um etwas über die Hautfarbe aussagen oder gar die Person kulturell, nämlich „ethnisch“ einordnen zu können.

Befürworter_innen erklären zwar gerne, Kriminalist_innen wüssten über die Grenzen der Aussagekraft und Fehleranfälligkeit der Methoden Bescheid. Die gefährliche Wirkmächtigkeit von Technologiegläubigkeit kombiniert mit rassistischen Vorverurteilungen innerhalb der Sicherheitsapparate ist jedoch nicht zu unterschätzen. Dies haben etwa die Ermittlungsfehler beim so genannten „Phantom von Heilbronn“ mehr als deutlich gemacht: Die DNA einer Wattestäbchenverpackerin löste eine unglaubliche Ermittlungs- und Hetzkampagne gegen Roma und Sinti aus, während andere Ermittlungen etwa in Richtung rechter Gruppen zu dem Mord, der später dem NSU zugeordnet werden konnte, ausblieben.

  • Wir protestieren gegen die fehlgeleitete politische und mediale Darstellung dieser Methoden. Die sicherheitspolitisch geforderten DNA-Analysen sind keine Wahrheitsmaschinerie, sondern hochgradig fehleranfällig. Die Gefahren ihrer Anwendung wiegen weitaus schwerer als ihr geringer kriminalistischer Nutzen!
  • Wir protestieren dagegen, dass bisher gültige Datenschutzrechte dramatisch verletzt werden, wenn Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften und Verwandtschaftsbeziehungen via DNA-Analyse erlaubt werden!
  • Wir protestieren dagegen, dass das Gesetzesvorhaben rassistischer Stimmungsmache Vorschub leistet. Öffentliche Generalverdächtigungen gegen diskriminierte Gruppen aufgrund der Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarben oder Herkunftsmarkern dürfen nicht durch solche Verfahren ermöglicht werden!

Unterstützer_innen

Aktion Bleiberecht                         
Amaro Foro e.V.
Antirassistische Initiative Berlin (ARI)
arbeitskreis kritischer jurist_innen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin)
Bayerischer Flüchtlingsrat
BioSkop - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien e.V.
Datenschutzgruppe der Roten Hilfe Heidelberg
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
freiheitsfoo
Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)
Gen-ethisches Netzwerk e.V.
glokal e.V.
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin (KOP)
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Kritische Mediziner*innen Freiburg
Netzwerk Migrations- und Grenzregimeforschung (kritnet)
ReachOut
Redaktion Bürgerrechte & Polizei/CILIP
Respect Berlin
Rote Hilfe e.V.
[SaU] - Seminar für angewandte Unsicherheit
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB)
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Women in Exile e.V.




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Sonntag, März 05, 2017

Kritisch, aber diskrimnierend?!

Das Plenum des akj-berlin hat am 28. Juni 2018 nach längerer Diskussion beschlossen, die nachfolgende Erklärung vom Blog zu nehmen. Die aktive Gruppe des akj-berlin ist mit den Ereignissen 2016 nicht befasst und in die Geschehnisse selbst nicht involviert gewesen. Sie fühlt sich – ohne hierzu eine neue Position formuliert zu haben – in ihrer Diversität durch die Ende 2016 als Kompromiss formulierte Erklärung nicht ohne Weiteres repräsentiert. Ein Admin hat sich aus historiographischen Gründen entschieden, den Post mit diesem Zusatz versehen, gleichwohl online zu lassen:

 

Erlärung des akj-berlin zu rassistischen Vorfällen anlässlich des BAKJ-Kongress in Leipzig 2016


Der BAKJ-Sommerkongress vom 3. bis 5. Juni 2016 in Leipzig stand unter dem schönen Titel recht queerfeministisch“.  In drei Workshopphasen fanden insgesamt zehn spannende Veranstaltungen zur Lebens- und Rechtssituation von LGBITQ-Refugees, zum Lagerkomplex in internationaler Perspektive, zur Wirkungsmacht von Pornographie, zur Reglementierung von Sexarbeit, zu Abtreibung- und Pränataldiagnostik, zu postkategorialem Antidiskriminierungsrecht, zu Konzepten solidarischer Carearbeit und vielen weiteren Themen statt. Sie waren von den kritische jurist*innen leipzig, dem akj-Dresden und dem akj-berlin vorbereitet worden. Leider kam es im Vorfeld des Kongresses und zu dessen Beginn zu einigen Auseinandersetzungen im und um das Orga-Team, in dessen Zuge von dritter Seite gegen die vom akj-berlin eingeladenen PoC-Referent*innen Antisemitismusvorwürfe erhoben wurden – darunter gegen zwei Referent*innen, die zum Konzept des Pinkwashing im Kontext der Asylanerkennungspraxis der deutschen Behörden sprachen, vor allem aber gegen eine Aktivistin der BDS-Kampagne, die zu Lagersystemen für Geflüchtete in Deutschland referierte. Unter anderem wurde über verschiedene Verteiler die aus unserer Sicht absurde Behauptung gepostet, es sei eine Resolution gegen Israel geplant. Bei unserem Eintreffen in Leipzig wurde uns deswegen mitgeteilt, zwei unserer Workshops dürften nicht stattfinden. Erst nach verschiedenen Klärungsversuchen konnten die Wogen geglättet und die Workshops wie geplant durchgeführt werden. Wir haben dies zum Anlass genommen, um das auch andernorts beobachteten Misstrauen gegen PoC-Anliegen und die unter den Schlagworten Antisemitismus und Rassismus geführten Kontroversen, sowie unsere eigene Positionierung und unser Verhalten darin zu reflektieren.

Wir bedanken uns bei den Referent_innen des BAKJ-Kongresses Leipzig 2016 für ihre wertvollen und unsere Struktur bereichernden Beiträge, entschuldigen uns bei ihnen für die rassistischen Vorkommnisse und sprechen ihnen unsere volle Solidarität aus. Wir schätzen ihre kritischen, linken Beiträge und Positionen sehr. 


Im Rahmen der Programmplanung des BAKJ erfolgten Ausschlüsse und wurden Ausschlüsse versucht, darunter mehrfaches Profiling von PoC-Referierenden. Diese konnten nur durch enorme persönliche Kosten von den PoC-Referent_innen und weißen Unterstützer_innen, verhindert werden. Wir nehmen diese Ereignisse als Anlass, unsere Strukturen selbstkritisch zu hinterfragen.


Wir wenden uns gegen pauschale Antisemitismusvorwürfe gegenüber PoC, Muslima und Personen, die als solche aus einer weißen Perspektive gelabelt werden. Wir erkennen dies als Teil von Rassismus in Deutschland. Wir als akj-berlin erkennen darin keine isolierten Einzelereignisse, sondern strukturellen Rassismus (sic!) – auch in sich als kritisch verstehenden, weiß-dominierten Jurist_innen-Kreisen, zu denen wir selbst gehören.


Uns ist dadurch auch in unserer eigenen Struktur klargeworden, dass eine eigenverantwortliche, kritische Auseinandersetzung von weißen Menschen mit antimuslimischem, anti-Schwarzem, Anti-Romni_jna und anti-jüdischem Rassismus bisher nur unzureichend stattgefunden hat. Dies muss für eine offene, kritische Zusammenarbeit jedoch Grundlage sein, möchte mensch nicht weiße Räume weiß halten. Dazu zählt auch die kritische Reflexion des eigenen Weißseins, sowie von kritischen Positionen zu Eurozentrismus, deutschen Exeptionalismen und internationalen Aspekten von Rassismus.


Unser universitärer Kontext:

Ausschlüsse:  

Die Ereignisse 2016 haben uns gezeigt, dass im universitären Kontext, auch an unserer Fakultät, rassistische Ausschlüsse unhinterfragt stattfinden. 

Unter der rassistischen, weil pauschalen Unterstellung von Antisemitismus oder Rassismus maßen sich überwiegend weiße, sich als kritisch verstehende Strukturen an, nicht auf Diskurse und Positionen eingehen zu müssen und verhindern Sprechpositionen von PoC und deren Unterstützer_innen. 

Ausschlüsse werden hierbei unter anderem durch ein Profiling bewirkt, was im Ergebnis, zur gesellschaftliche Ächtung von PoC-Personen und -Positionen führt.


Profiling:

Teil dieses ausschließenden Verhaltens ist das Profiling von PoC-Personen. Diese Praxis verhindert PoC-Sprechpositonen und ist Teil des antimuslimischen Rassismus in Deutschland. Dabei wird sich auf einen deutschen Exzeptionalismus im Verständnis und in der Beurteilung von dem, was in der linken Politik als vertretbar gilt, berufen. Weiße Personen setzen ihre Meinung als allgemeingültige Wahrheit und sehen es als überflüssig an, nicht-weiße und insbesondere nicht europäische Positionen zu diskutieren, sondern bekämpfen diese stattdessen mit Methoden der Ächtung und Diffamierung. Hierbei nutzen Sie ihre Privilegien in einem weißen, farbblinden Diskurs, in welchem Kritik und rassismuskritische Positionen als „störend“ oder gar „aggressiv“ gelabelt werden, um sie inhaltlich unsichtbar zu machen.


Fazit und Konsequenzen

Dies verurteilen wir! Wir werden uns stattdessen mit den von Rassismus betroffenen Menschen solidarisch zeigen, indem wir uns mit kritischer Rasse- und Rassismus-Theorie in der nächsten freischüssler-Ausgabe und im Rahmen eines Antirassismus-Lesekreises auseinandersetzen. Damit wenden wir uns gegen die Ausblendung der Relevanz verschiedener Formen von Rassismus und Diskrimminierung in unserer Gesellschaft und in der Lehre. Auch werden wir uns weiterhin mit antikolonialen Positionen, der BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) und Kritiken an Pinkwashing beschäftigen.

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Donnerstag, Dezember 01, 2016

Antifaschistische Silvio Meier Demo 2016

Ein Beobachtungsbericht vom 26. November 2016

Wie schon in den letzten Jahren führten wir, die KritischenJurist*innen der FU und der akj der HU eine Beobachtung der diesjährigen Silvio Meier Demo durch:

In klirrender Kälte versammelten sich am 26.11.16 ab 17 Uhr am U-Bahnhof Samariterstraße zahlreiche Antifaschist*Innen, um den Opfern rechter Gewalt zu gedenken. Etwa eine halbe Stunde später stießen die pro-kurdischen antifaschistischen Demonstrant*Innen über die Mainzerstraße dazu, um gemeinsam zu demonstrieren. Trotz der Anwesenheit der Bereitschaftspolizei konnte die Demo unbehelligt gegen 18:15 ihren Weg durch den Kiez beginnen. Da sich die Polizei weitgehend von dem Demozug fern hielt konnten die Demonstrierenden ihr Anliegen nach Außen ungestört kundtun.

Wir beobachteten jedoch den Einsatz zahlreiche Beamt*Innen in Zivil. Diese waren weder gekennzeichnet noch den Veranstalter*Innen gemeldet. Bis zur vorzeitigen Auflösung der Versammlung durch die Veranstalter*Innen um 19:40 auf der Grünbergerstraße verlief diese
friedlich und ungestört.

Anschließend wurde der weiterziehende Demonstrationszug durch ein massives Polizeiaufgebot zum Anhalten gezwungen und zurück zur gerade passierten Kreuzung Grünbergerstraße Ecke Simon-Dach-Straße gedrängt. Dabei kam es zu unverhältnismäßiger körperlicher Gewaltanwendung einzelner Polizist*Innen. Außerdem fertigte die Polizei individualisierte Videoaufnahmen teilweise ohne erkennbaren Anlass an. Dies stellt im Vergleich zum friedlichen Verlauf der Demo einen starken Kontrast dar; das Auftreten behelmter Polizeibeamt*Innen in Verbindung mit vereinzeltem Gewalteinsatz eskalierte in unnötiger Weise das Ende der Demo. So kam es zu mindestens 7 von uns beobachteten Festnahmen.



Arbeitskereis kritischer Juristi_nnen der HU
Kritische Jurist*innen der FU

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Sonntag, November 22, 2015

Durch den Regen, durch Marzahn

Beobachtung der Silvio-Meier-Demo am 21. November 2015

Am Samstag, den 21. November 2015, fand erstmals in Berlin Marzahn die alljährliche antifaschistische Silvio-Meier-Demo statt. Wie schon in den letzten Jahren führten die Kritischen Jurist*innen FU und der arbeitskreis kritische juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin mit 19 Beobachter*innen eine Demonstrationsbeobachtung durch. Die Demonstration begann am S-Bahnhof Marzahn, ging dann durch den Kiez auf die Raoul-Wallenberg-Straße und endete planmäßig am S-Bahnhof Mehrower Allee.  Kurze Zwischenkundgebungen fanden an Orten statt, an denen Menschen von Nazis getötet wurden, sowie vor den Häusern ortsaktiver Rechtsradikaler, die regelmäßig gegen Refugees und alternative Strukturen mobil machen.  

Am Versammlungsort vor dem Einkaufscenter „Eastgate“ fanden stichprobenweise aufwändige Vorkontrollen statt, die dafür sorgten, dass sich die Menschen bis auf den Bahnsteig zurückstauten, wo sie eng gedrängt standen. Es ist dem besonnenen Verhalten der Demoteilnehmer*innen zu verdanken, dass dabei niemand auf die Gleise geriet oder anders verunfallte. Andere Fahrgäste mussten wegen der gesperrten Treppenaufgängen teilweise erhebliche Wartezeiten in Kauf nehmen. Eine Gruppe von ca. 10 Personen blieb im Fahrstuhl stecken. Im Verlauf der Vorkontrollen wurden von uns fünf Identitätsfeststellungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz dokumentiert. Soweit nachvollziehbar, konnten die zwischenzeitlich in Gewahrsam genommenen Personen nach Abschluss der Polizeimaßnahmen an der weiteren Demonstration teilnehmen.

Während sich die Teilnehmer*innen am Versammlungsort einfanden, wurden mindestens fünf Beamt*innen in Zivil beobachtet, die sich ungekennzeichnet und entgegen § 12 VersG unangemeldet unter die Versammlung mischten und auch später noch im Aufzug angetroffen wurden.

Die Demonstration setzte sich um 16:15 Uhr in Bewegung und lief zügig, lautstark und selbstbewusst in überwiegend strömendem Regen bei einsetzender Dunkelheit durch den Kiez. Vereinzelt kam auch Pyrotechnik zum Einsatz.

Schon bei Beginn des Aufzugs begleiteten starke Polizeiketten den Demonstrationszug beidseitig, was wegen des engen Straßenverlaufs an vielen Stellen die Versammlung stark einengte. Das bedrängende Spalierlaufen an der Demospitze führte dazu, dass die Seitentransparente nicht gelesen werden konnten und die Versammlung insgesamt abschreckend wirkte, womit gegenüber den an den Fenstern und auf den Balkonen zahlreich interessiert schauenden Bewohner*innen ungerechtfertigt eine Gefährlichkeit der Versammlung suggeriert wurde.

Zudem führte die Polizei umfangreiche Videoaufnahmen durch. Dabei wurden scheinbar anlasslos Einzelpersonen abgefilmt, aber zeitweise auch große Teile des Demonstrationzugs, obwohl von den Teilnehmer*innen weder erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen (§§ 19a, 12a VersG bzw. § 1 VersAufn/AufzG BE). Soweit diese Maßnahme mit Verstößen gegen das Vermummungsverbot begründet wurde, muss bemerkt werden, dass die Teilnehmer*innen auch aus den Fenstern und von den Balkonen umfangreich durch Private gefilmt wurden und Gefahr bestand, von rechten AkteurInnenen aufgenommen zu werden. 

Gegen 18:20 Uhr endete die Demonstration vor dem S-Bahnhof Mehrower Allee ohne weitere Zwischenfälle; lediglich eine Festnahme wurde noch dokumentiert.

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Sonntag, November 23, 2014

Eins zu eins Betreuung durch die Polizei

Beobachtung der Silvio-Meier-Demo am 22. November 2014


Am Samstag, 22.11.2014, fand in Berlin Friedrichshain und Kreuzberg die alljährliche antifaschistische Silvio-Meier-Demo statt. Wie schon in den letzten Jahren führte der akj-berlin mit 18 Beobachter_innen eine Demonstrationsbeobachtung durch. Die Demonstration begann am U-Bahnhof Samariter Straße, ging dann durch den Friedrichshainer Kiez auf der Warschauer Straße nach Kreuzberg, wo sie am Lausitzer Platz von den Veranstalter_innen vorzeitig beendet wurde.

Aufgrund der erfolgreichen Blockaden, die am selber Nachmittag in Marzahn gegen eine rassistische Demonstration stattfanden, waren besonders viele Polizeikräfte in Berlin zusammengezogen worden. Unter anderem Beamt_innen aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg sowie Einheiten der Bundespolizei. Nach Polizeiangaben waren im Laufe des Tages 1.700 Beamt_innen im Einsatz, von denen ein Großteil auch bei der Silvio-Meier-Demo zugegen war. Dieses massive Polizeiaufgebot mit Spalierlaufen führte dazu, dass insbesondere zum Ende der Demonstration Anliegen und Botschaften der Demonstrierenden nicht mehr wahrnehmbar waren. Das Polizeiaufgebot stand in keinem Verhältnis zum Verlauf der Demonstration und trug zu Situationen bei, die für alle Beteiligten gefährlich waren.

Die Demonstration begann, nachdem zahlreiche Teilnehmer_innen, die aus Marzahn zurückgekommen waren, hinzustießen, mit einiger Verspätung gegen 19:15 Uhr. Lautstark, kraftvoll und entschlossen zog sie mit ca. 1.200 Teilnehmer_innen los, denen sich im Laufe der Demo noch weitere anschlossen. Sie wurde mit Leuchtfeuer und -raketen von den umliegenden Dächern begrüßt. Auch aus dem Demozug heraus wurde Pyrotechnik gezündet. Zu diesem Zeitpunkt begleitete die Polizei den Zug lediglich an der Spitze und am Ende.

Dies änderte sich am Bersarinplatz, als links und rechts der Demospitze Einheiten der Bundes- und Berliner Polizei mit ca. 150 behelmten Beamt_innen dicht an den Transparenten Spalier liefen. Wiederholt wurde in die Demonstration hinein gefilmt. Insbesondere das Verhalten der Bundespolizei war durch Aggressivität geprägt. Hier kam es zu den ersten zwei Festnahmen aus der Versammlung, die die Polizei mit Verstößen gegen das Vermummungsverbot rechtfertigte. Ob dieser Vorwurf angesichts der niedrigen Temperaturen und des einsetzenden Regens trägt, lässt sich schwer beurteilen.

Ab der Warschauer Straße verstärkten sich die Polizeiketten und liefen sowohl rechts und links vom als auch mitten im Demonstrationszug. Besonders brenzlig wurde die Situation auf der Oberbaumbrücke, als die Polizei zunächst Transparente entriss, überraschend aus nächster Nähe Pfefferspray einsetzte und später auch Festnahmen durchführte. Es entstand eine unübersichtliche und gedrängten Situation, die Teilnehmer_innen wegen der fehlenden Ausweichmöglichkeit erheblich gefährdete.

Auf der Kreuzberger Seite standen weitere Hundertschaften aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereit, die kein klares Einsatzkonzept zu verfolgen schienen, sondern kreuz und quer durch den Demonstrationszug rannten. Dies führte zu der absurden Situation, dass die Anzahl der eingesetzten Beamt_innen die der Teilnehmer_innen fast überstieg. Damit war ein grundsätzlich „staatsfreies“ (BVerfGE69, 315, Rn. 65) und selbstbestimmtes Demonstrieren unmöglich. So wurde die Demonstration vorzeitig am Lausitzer Platz von den Veranstalter_innen beendet. Insgesamt wurden fünf Festnahmen und zwei Identitätsfeststellungen beobachtet.

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Freitag, Mai 02, 2014

Unschöner Abschluss der Mai-Proteste in Berlin

Das Grundrechtekomitee beobachtete die Demonstrationen rund um den 1. Mai 2014 – Ein Zwischenfazit


Das aus unserer Sicht alt-ehrwüridige Komitee für Grundrechte und Demokratie, kurz: Grundrechtekomitee, setzt sich bereits seit 1980 für Menschen- und Bürgerrechte ein. Insbesondere ihre Demonstrationsbeobachtungen stellen einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. So hatten sich Aktivist_innen des Grundrechtekomitees bereits in der Walpurgisnacht an der Demonstranstrationsbeobachtung des akj-berlin beteiligt. Zu den von ihm beobachteten Versammlungen rund um den 1. Mai 2014 zog das Komitee heute Bilanz, die wir nachfolgend dokumentieren:

Nach lebendigen politischen Versammlungen zehntausender Bürger_innen vom 26. April bis zum 1. Mai beendet die Polizei den 1. Mai mit einen gewalttätigen, gefährlichen und unverhältnismäßigen Einsatz auf dem U-Bahnhof Hallesches Tor

Die Demonstrationsbeobachtungsgruppe Berlin des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat zum Schutz des Versammlungsrechts die Versammlungen vom 26. April bis zum 1. Mai 2014 in Berlin mit zahlreichen Beobachter_innen begleitet. Die Beobachtung konzentrierte sich auf den Protest gegen den geplanten Aufmarsch der NPD in Berlin-Mitte und -Kreuzberg, die Demonstration „Antikapitalistische Walpurgisnacht“ am 30. April 2014 ab 19 Uhr in Berlin-Wedding („Allet oder nüscht – auf in den Wedding zur Antikapitalistischen Walpurgisnacht 2014 – gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung“), die nicht angemeldete Versammlung „für ein gutes Leben mit Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheit & Kultur für Alle“ am 1. Mai 2014 ab 17 Uhr in Berlin-Kreuzberg (MyFest) sowie die „Revolutionäre 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2014 ab 18 Uhr in Berlin-Kreuzberg.
Alle vom Grundrechtekomitee beobachteten Versammlungen zeigen deutlich: Da wo sich die Polizei zurückhält – ob am 26. April bei den Protesten gegen die NPD, bei der „Antikapitalistischen Walpurgisnacht“, der nicht angemeldeten Demonstration vom MyFest oder der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ – verlaufen die Demonstrationszüge und Versammlungen lebendig sowie weitgehend ohne Sachbeschädigungen und gewalttätige Auseinandersetzungen. Auch der Abzug der Demonstrierenden nach Ende der Versammlungen verlief schnell und ohne Probleme, so lange sich die Polizei zurückhielt.
Die vermeintlich gezielten Festnahmen der Festnahmeeinheiten jedoch, die in Teilbereichen der Versammlungen oder beim Abzug der Demonstrierenden zahlreich stattfanden, schufen gefährliche Situationen, gefährdeten Demonstrierende und Unbeteiligte.
Eine solche – vermeintlich gezielte – Festnahme durch die Bundespolizei erzeugte am Halleschen Tor eine lebensgefährliche Situation für die abziehenden Versammlungs-teilnehmer_innen. Als eine Festnahmeeinheit der Bundespolizei auf die beengte und völlig überfüllte U-Bahnstation stürmte und eine Person festnahm, kam es zu tumultartigen Szenen. Die Polizei setzte Pfefferspray und Fäuste ein. Nachrückende Berliner Einheiten eskalierten durch ihr brutales Vorgehen die Situation weiter. Auf dem nun noch überfüllteren U-Bahnhof, auf der Treppe und am Eingang zum U-Bahnhof gab es zahlreiche Verletzte. Statt für die Sicherheit der Beteiligten zu sorgen, tätigte die Polizei weitere, die Situation eskalierende Festnahmen. Das Vorgehen der Polizei am Halleschen Tor kann nur als unverhältnismäßig und gefährlich bezeichnet werden.
Auch bei den Protesten gegen den NPD-Aufmarsch am 26. April waren es die vermeintlich gezielten Festnahmen in größeren Menschenmengen, die eine permanente Unruhe erzeugten, ruhige Situationen eskalierten und so Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizei provozierten.
Diese Festnahmen deuten auf eine hohe Anzahl von Polizist_innen in zivil in der Versammlung hin, die versuchen, Verstöße gegen das Versammlungsrecht beweissicher zu dokumentieren und Versammlungsteilnehmer_innen für spätere Festnahmen zu „markieren“. Ein massiver Einsatz von nicht gekennzeichneten Polizist_innen sorgt für Misstrauen in Versammlungen und setzt das Recht auf selbstbestimmte, eigenverantwortete Versammlungen außer Kraft.

Weitere Kritikpunkte sind:

Massive Vorkontrollen: Bei der „Antikapitalistischen Walpurgisnacht“ in Berlin-Wedding führte die Polizei massive Vorkontrollen vor Beginn der Versammlung durch. Diese erfolgten gegen bestimmte Personengruppen und wurden im Laufe der Zeit verstärkt. Außerdem erfolgten zahlreiche und teilweise langwierige Identitätsfeststellungen. Das Verbot des Mitführens von Glasflaschen wurde genutzt, um umfassende Dursuchungen zu rechtfertigen, bei denen auch ungefährliche Gegenstände wie etwa Kleidungsstücke einbehalten wurden. Auf diese Weise wurden schon im Vorfeld der Versammlung potenzielle Versammlungsteilnehmer_innen eingeschüchtert (vgl. dazu den Beobachtungsbericht zur „Antikapitalistischen Walpurgisnacht“ des arbeitskreises kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin).

Kritik an „Durchmischungstaktik“ der Berliner Polizei: Gegen Ende der Versammlungen provozierte die „Durchmischungstaktik“ der Polizei, die mit größeren behelmten Einsatzgruppen mehrfach zügig durch die Menge lief, um sie zu zerstreuen, die Versammlungsteilnehmer_innen. So geschehen bei den Anti-NPD-Protesten am 26. April (dort auch während der Proteste), nach Abschluss der Versammlung in der „Walpurgisnacht“ und am Ende der 18-Uhr-Demo vor der Beendigung durch die Veranstalter_innen.

Kritik an fehlender Kennzeichnung der Polizei in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei: Bei den Versammlungen rund um den 1. Mai waren zahlreiche Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern in Berlin im Einsatz. Insbesondere die zahlreichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sind dadurch aufgefallen, dass sie alle Kennzeichen (Länderwappen etc.) entfernt oder verdeckt haben, wodurch sie völlig anonym im Einsatz agieren konnten.

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Donnerstag, Mai 01, 2014

Beobachtungsbericht zur antikapitalistischen Walpurgisnacht

Am 30.04.14 führte der akj-berlin zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Demonstrationsbeobachtung der „antikapitalistischen Walpurgisnacht“ in Berlin-Wedding durch. Die Demonstration richtete sich unter dem Motto „Allet oder Nüscht“ gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung. An der Beobachtung beteiligten sich 20 Personen.

Bereits vor Beginn der Versammlung führte die Polizei massive Vorkontrollen durch. Diese erfolgten auffällig selektiv und wurden im Laufe der Zeit verstärkt. Außerdem erfolgten zahlreiche und teilweise langwierige Identitätsfeststellungen. Das Verbot des Mitführens von Glasflaschen wurde genutzt, um umfassende Dursuchungen zu rechtfertigen, bei denen auch ungefährliche Gegenstände, wie etwa Kleidungsstücke einbehalten wurden. Auf diese Weise wurden schon im Vorfeld der Versammlung potenzielle Demonstrationsteilnehmer_innen eingeschüchtert.

Die Versammlung wurde von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. Neben der gesamten zweiten Bereitschaftspolizeiabteilung und einer Direktionshundertschaft waren auch Kräfte aus Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen im Einsatz. Die Nicht-Berliner Einheiten trugen zumeist keine individuelle Kennzeichnung. Irritierend war, dass auch Feldjäger der Bundeswehr sowie Mitarbeiter_innen des Bundesinnenministeriums anwesend waren.

Die Polizeibeamt_innen trugen ausnahmslos Protektorenanzüge und andere kampferprobte Schutzmontur; auch die Helme wurden im Verlauf der Demonstration aufgesetzt. Teilweise verfügten sie über Schutzschilde. Streckenweise wurde der Demonstrationszug mit Hamburger Gittern eingeengt. In der Nähe der Demonstration wurden Hunde bereitgehalten. Vereinzelt wurde Flutlicht eingesetzt.

Der Demonstrationszug begann mit mehreren Tausend Teilnhmer_innen lautstark, kraftvoll und mit hoher Geschwindigkeit. Er bot den Polizeikräften jedoch keinen Anlass in die Demonstration einzugreifen. Dennoch begannen diese ab Willdenowstraße, Ecke Sparrstraße bis Leopoldplatz, Spalier zu laufen. Seitentranparente waren daher teilweise nicht lesbar. Immer wieder musste der Demonstrationszug unterbrochen werden, um in langwierigen Verhandlungen der Veranstalter_innen mit der Einsatzleitung den Rückzug der Polizeiketten zu erreichen. Vor dem Polizeirevier in der Pankstraße kam es zu Rangeleien. Anschließend lief die Polizei wieder im Spalier und teilweise dreireihig neben der Demo.

Die seit einigen Jahren praktizierte Polizeitaktik, am Ende der Demo durch Abriegelung und „Durchmischung“ gezielte Festnahmen sowie eine Umfassende polizeiliche Erfassung der Teilnehmer_innen durchzuführen, konnte durch die einige hundert Meter vor dem Endpunkt von Seite der Veranstalter_innen erklärte Auflösung der Versammliung zumindest kurzzeitig irritiert werden. Dennoch wurden in der Umgebung des U-Bahnhof Pankstraße 9 Festnahmen von uns beobachtet.

Stefanie Richter, Pressesprecherin des akj-berlin kommentiert außerdem: „Anlasslose Videoaufzeichnungen per Handkamera müssen sich die Teilnehmer_innen von Berliner Demonstrationen schon lange gefallen lassen. Heute wurden darüberhinaus von mehreren Häuserdächern Übersichtsaufnahmen angefertigt, ohne dass dies den Veranstalter_innen mitgeteilt wurde. Von einer wirklich neuen Qualität ist aber die versteckte Kamera im Reverse des Berliner Beamten mit der Dienstnummer C1000, mit welcher dieser nach Auflösung der Demonstration durch die Menge der Teilnehmer_innen lief und diese mutmaßlich abfilmte. Fraglich bleibt ob weitere Polizist_innen mit dieser Technik ausgerüstet sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese verdeckte Aufnahmen angefertigt werden.“

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Montag, Dezember 16, 2013

Oberstes Gericht urteilt Indien in die Kollonialzeit zurück

Zur Rekriminalisierung von Homosexualität in Indien

Das Oberste Gericht in Indien war bisher für eine eher liberale und wegweisende Rechtsprechung bekannt, die zwischen den verschiedenen Religionen vermittelnd wirkte und gegen die überwiegend in Kraft gebliebenen Kollonialgesetzgebung ein modernes Verständnis vom rule of law setze. Am Mittwoch, den 11. Dezember, fällte es indes ein Urteil, das ein 2009 vom Oberen Gerichtshofs in Delhi für menschenrechtswidrig erklärtes Kolonialgesetz aus dem Jahre 1861 wieder in Kraft setzte. Dieses qualifiziert nunmehr – wieder – u.a. gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr zu einem Verbrechen, das mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

"Unnatürlich" ist alles, was nicht der Fortpflanzung dient

Dabei handelt es sich um den Abschnitt 377 des Strafgesetzbuchs, der eine Reihe sexueller Praktiken als ‘unnatürlich’ kriminalisiert und mit Haft bedroht. Tatbestandlich richten sich diese Gesetze gegen jeglichen "Geschlechtsverkehr gegen die Ordnung der Natur", was im Grunde alle nicht der Fortpflanzung dienenden sexuellen Praktiken erfasst, neben homosexeullen Handlungen also z.B. auch Oralverkehr.

Praktizierte Homosexualität ist in Indien seit der Zeit von Königin Victoria formal strafbar. Das Gesetz war 1861 während der britischen Kolonialherrschaft und zur Hochzeit des Viktorianismus kodifiziert worden. Wortgleich findet es sich auch nahezu in allen anderen (ehemaligen) britischen Herrschaftsgebieten wieder. Viele der postkolonialen Staaten – so auch Indien – haben das Gesetz nie abgeschafft. 

Verstoß gegen die Menschenrechte und Privatsphäre 

Erst 2009 hatte der Obere Gerichtshof in Delhi in einem von 2002 bis 2009 andauernden Prozess entschieden, die Strafverfolgung einvernehmlicher sexueller Handlungen von Erwachsenen auszusetzen. Es sah in den Bestimmungen des Abschnitt 377 einen nicht gerechtfertigten, mithin verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenrechte und die Privatsphäre der Bürger_innen.

Für die Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender in Indien hatte die Entscheidung von 2009 bedeutet, dass es nunmehr zum Beispiel möglich war, Clubs offen zu betreiben und dass Menschen nicht mehr so leicht durch die Polizei und Dritte erpresst werden konnten. Vor allem aber hatte das Gericht ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gesetzt und das Recht auf die Privats- und Intimsphäre aller Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Gegen das Urteil von 2009 zogen konservative politische und religiöse Gruppen vor das Oberste Gericht Indiens. Dieses entschied am Mittwoch, dass die Bestrafung der Homosexualität nicht tiefgreifend in die Rechte der Betroffenen eingriffe und daher keine verfassungswidrige Diskriminierung darstelle. Damit ist die fortschrittliche Judikatur von 2009 aufgehoben und das koloniale Sexualstrafrecht wieder hergestellt worden.

Kein Zurück ins Kollonialrecht!? 

Gegen die regressive Entscheidung des Obersten Gerichts gingen am Sonntag, dem kurzfristig ausgerufenen ‘Global day of Rage’, weltweit Menschen in 36 Städten auf die Straße, so auch in Berlin. Weitere Proteste fanden in einer Reihe von indischen Städten (Ahmedabad, Bangalore, Bhopal, Bombay, Chennai, Delhi, Hyderabad, Kalkutta, Lucknow, Mangalore,  Mysore, Nagpur, Puna) aber auch in Ann Arbor, Boston, Cambridge, Hamburg, Houston, London, Los Angeles, Montreal, New York, Philadelphia, San Francisco, Sydney, Toronto und Vancouver statt.

Die Aktivist_innen verlangten, dass der Abschnitt 377 umgehend abgeschafft wird und dass das Oberste Gericht die Menschenrechte und Privatsphäre indischer Bürgerinnen und Bürger anerkennt und fördert statt sie einzuschränken. Zwar besteht für sie noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen oder auf eine Änderung der Gesetzeslage zu drängen. Erfolgversprechend erscheint das aber nicht: In Indien finden in wenigen Monaten Neuwahlen statt und es besteht die Gefahr, das gerade unter einer eventuellen Hindu-konservativen Regierung der Abschnitt 377 auch in Zukunft bestehen bleibt.

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Donnerstag, Dezember 05, 2013

Polizeieinsatz gegen Blockupy-Protest für rechtswidrig erklärt

Ein vom akj unterstützter Demonstrant von Blockupy 2012 gewinnt Klage beim VG Frankfurt a.M. gegen Ingewahrsamnahme

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.11.2013 sämtliche polizeilichen Handlungen gegen ein Mitglied des akj-berlin für rechtswidrig erklärt, der sich an den Protesten des Blockupy-Bündnisses in Frankfurt im Mai 2012 beteiligen wollte, der aber noch im Bus von der Autobahn weggeleitet und zunächst nach Eschborn verbracht, dort in Gewahrsam genommen und anschließend auf die Gefangenensammelstelle nach Frankfurt verbracht wurde. Insgesam 5,5 Stunden wurde dem Kläger so die Freiheit entzogen. Zuvor war er und die übrigen Busreisenden mehrfahr durchsucht und deren Identität überprüft worden, es wurden  Lichtbilder gefertigt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt.

Nachdem bereits in einem Parallelverfahren das großflächige Aufenthaltsverbot für Frankfurt am Main nachträglich als unverhältnismäßig, damit rechtswidrig festgestellt und dieses Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden war, sei der (alleinige) Grund für die Ingewahrsamnahme des Klägers durch die Polizei weggefallen. Damit sei auch die Freiheitsentziehung insgesamt rechtswidrig geworden, so Verwaltungsrichter Liebetanz in seiner Urteilsbegründung. Die Polizei hatte ihre Maßnahmen nämlich damit begründet, die Ingewahrsamnahme der Protestierenden diene zur Durchsetzung des Platzverweises (aus der Frankfurter Innenstadt). Die nachträgliche Behauptung der Behörde, die Maßnahmen seien unerlässlich gewesen, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 HSOG), ließ das Gericht nicht gelten. Hierzu fehle es schon an einem substantiierten Vortrag der Polizei, dass der Kläger beabsichtigt habe, konkrete Straftaten zu begehen. Auch habe die Polizei in allen Einsatzdokumenten nicht auf diesen Aspekt der Gefahrenabwehr abgestellt; dieser könne also "keine entscheidende Rolle gespielt" haben:
»Selbst wenn man sich auf den Standpunkt der Behörde stellt – was das Gericht nicht für gerechtfertigt hält –, wonach die Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes und die Verhinderung von Straftaten als gleichberechtigte Belange der Ingewahrsamnahme zugrunde lagen, ist diese Maßnahme ermessensfehlerhaft, wenn einer der wesentlichen Belange, nämlich die Durchsetzung des Aufenthaltsverbots, wegfällt. Denn die damals handelnden Beamten haben damit in ihre Ermessenserwägung Gesichtspunkte eingestellt, die sie nicht hätten einstellen dürfen.«
Weil die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, seien auch die in diesem Zusammenhang getroffenen polizeilichen Begleitmaßnahmen rechtswidrig gewesen. Das Gericht gab der Fortsetzungsfeststellungsklage daher vollumfänglich statt und legte die Kosten des Verfahrens dem Land Hessen zur Last. Als Feststellungsinteresse, das für die Zulässigkeit der nachträglich erhobenen Klage wesentlich ist, attestierte das Verwaltungsgericht rechtliche und ideelle Beweggründe:  »sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation
Stefanie Richter vom akj-berlin erklärt dazu: »Es ist höchste Zeit, dass hier ein hessisches Verwaltungsgericht das Selbstverständliche festgestellt hat: Dass nämlich die Polizei sich nicht einfach durch rechtswidrige Zwangsmaßnahmen eine Rechtsgrundlage für ihre permanenten Grundrechtseingriffe selbst schaffen darf – frei nach dem Motto: 'Wird schon nicht die Falschen treffen.' Die Schmach von Frankfurt lässt sich damit indes nicht wettmachen, solange der Polizeistaat auch im nacheilenden Rechtsstaat das Unrecht exekutieren kann

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Sonntag, November 24, 2013

Von Pyrotechnik, Polizeispalieren und Policoptern

Bericht zur Beobachtung der Silvio-Meier-Demo am 23. November 2013 in Berlin


Am 23. November 2013 fand in Berlin-Friedrichshain eine antifaschistische Demonstration zum jährlichen Gedenken an den vor 21 Jahren von Neonazis ermordeten Silvio Meier statt. Antifaschistische Demonstrationen sind in besonderem Maße polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Aus diesem Grund führte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) gemeinsam mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Demonstrationsbeobachtung mit 18 Beobachter_innen durch.

Auch wenn in diesem Jahr nur Berliner Polizeieinheiten eingesetzt waren, prägten diese mit massiven Kräften über weite Strecken das Erscheinungsbild der Demonstration nach außen hin. Zum Ende der Demonstration kam es zu rabiat durchgeführten Festnahmen und zu gewalttätigen Rangeleien mit den Teilnehmer_innen.

Vor der eigentlichen Demonstration fand zwischen den U-Bahnhofausgängen Samariterstraße ab 15 Uhr eine Kundgebung statt. Bereits eine halbe Stunde zuvor begann die Polizei an den Seitenstraßen zur und auf der Frankfurter Allee mit umfangreichen und sehr penibel durchgeführten Vorkontrollen. Dabei wurden Taschen und Jacken durchsucht, Hosen abgetastet, Mützen und Kapuzen kontrolliert. Auch Transparente mussten entrollt werden, T-Shirts und Plakate wurden auf strafbare Slogans hin untersucht. Auffällig war, dass bei den Personenkontrollen sehr wenig Beamtinnen eingesetzt waren. Weibliche Teilnehmerinnen mussten daher teilweise an den Kontrollstellen warten.

Stefanie Richter bemerkt dazu: »Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit mittlerweile in Berlin Vorkontrollen dieses Ausmaßes stattfinden und erduldet werden. Wer sich dem entziehen will, muss mit einem Platzverweis rechnen. Ein ungehinderter und unregistrierter Zugang zur Versammlung ist damit nicht gewährleistet.«

Obwohl die Kundgebung schon über eine Stunde im Gang war und sich auf der stadteinwärtsgewandten Fahrbahnseite und dem Mittelstreifen der Frankfurter Allee mittlerweile über 5.000 Teilnehmer_innen angesammelt hatten, unterließ die Polizei lange Zeit die Sperrung der anderen Fahrbahnseite. In dieser unruhigen, gedrängten Situation entstanden immer wieder Gefährdungen für die Demonstrant_innen.

Eine Nachfrage des Anmelders bei der Polizeiführung, wie viele Polizeikräfte in Zivilkleidung in der Demonstration verteilt seien, blieb unbeantwortet. Dabei hatte erst am 6. November 2013 das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (Az. 1 A 98/12), dass Zivilbeamte nach dem Versammlungsgesetz verpflichtet sind, sich zuvor der jeweiligen Versammlungsleitung zu erkennen zu geben. Vielmehr wurde der Anmelder auf Schritt und Tritt von einigen Beamten begleitet.

Gegen 16:40 Uhr startete der Demonstrationszug lautstark und kraftvoll in die Silvio-Meyer-Straße. Von Beginn an lief die Polizei in mehreren Reihen vor und hinter dem Aufzug her. Schon am Anfang verzögerten polizeiliche Maßnahmen das Loslaufen, wobei die Polizeiketten so eng vor dem Fronttransparent herliefen, dass dieses nicht lesbar war. Die besondere Choreographie antifaschistischer Demonstrationen, zu der u.a. das Abbrennen von Bengalfeuern und Feuerwerk gehört, konnte sich nur zu Beginn der Demonstration verwirklichen. Spätestens ab dem Bersarinplatz zogen dichte, teilweise zweireihig laufende Polizeiketten als Spalier auf, welche die Demonstration dicht gedrängt an den Seiten abschirmten. Transparente waren nicht mehr lesbar, umstehende Passant_innen konnten das Anliegen der Demonstration kaum noch wahrnehmen. Immer wieder wurde gefilmt. Von Beginn an kreiste ein Helikopter über der Versammlung.

Infolge des direkten Spalierlaufens kam es in den engen Straßen immer wieder zu Gedrängel zwischen der Polizei und den Demonstrant_innen, was die Demo mehrfach unterbrach. Zu ersten brutalen Festnahmen kam es um 17:30 Uhr in der Gabriel-Max-Straße als Polizeikräfte hinter der Demospitze in den Zug eingriffen und drei Festnahmen durchführten. Daraufhin drängten 30 bis 50 Beamt_innen nach, die sich wie ein Keil zwischen die Demo schoben, dabei Teilnehmer_innen schubsten und traten. Leute wurden in der engen Straße an die umstehenden Autos gedrückt oder fielen über Restauranttische.

Die Demonstration endete wieder auf der Frankfurter Allee, wo der Anmelder sie um 17:55 Uhr für beendet erklärte. Ein unmittelbares Verlassen der Versammlung war für die Teilnehmer_innen an der Demospitze nicht möglich. Eine Polizeikette versperrte den Weg zur U-Bahn. Nur einzeln sollten die Demonstrant_innen den Ort verlassen dürfen. Im weiteren Verlauf kam es zu mehren gezielten und gelegentlichen, teilweise rabiat durchgeführten Festnahmen unter Einsatz massiver Polizeikräfte. Dabei wurden Umstehende erneut geschubst und zu Boden gestoßen. Insgesamt wurden 14 Festnahmen und drei vorübergehende Ingewahrsamnahmen beobachtet.

Stefanie Richter resümiert: »Zu Beginn der Demonstration hatte es die Berliner Polizei für notwendig gehalten, die Teilnehmer_innen durch Lautsprecheransagen aufzufordern, sich nicht provozieren zu lassen. Angesichts der Tatsache, dass die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen das Vermummungsverbot mit brutalen Mitteln und das Spalierlaufen häufigste Ursache für Provokationen waren, fordern wir die Abschaffung des Vermummungsverbots.«

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Mittwoch, August 28, 2013

Stimmt vielleicht mit Ihrem Rechtsgefühl was nicht?

Wer kennt nicht das Gefühl: Trotz mehrmaligen Lesens und Durchdenkens hat meine eine bestimmte Rechtsansicht -- meist h.M. -- nicht verstanden und sich im Hinblick auf den Klausur- oder Examenserfolg nolens volens für Auswendiglernen entschieden. Dabei blieb immer der Zweifel, ob mensch das jetzt einfach zu doof ist oder die Rechtsansicht nicht doch falsch ist. Frei nach Loriot: »Vielleicht stimmt ja was mit meinem (Rechts-)Gefühl nicht.«

Das ging mir z.B. beim § 113 StGB (a.F.) so mit dem »Pkw als Waffe im untechnischen Sinne« -- bis das BVerfG irgendwann entschied, dass diese Auslegung den Wortsinn iSd Art. 103 II GG überschreitet. Vorher hat das nur Paeffgen im NK-StGB genauso gesehen. Aber der war/ist ja sowieso einer von den "lebenden Mindermeinungen".

Das war dann eine gewisse Genugtuung...

Dieselbe Gefühlsgemengelage stellte sich bei den unvermeidlichen Abschleppfällen ein: Die dafür vorgesehene Gebühr nach PlBenGebO ist als Benutzungsgebühr ausgestaltet, obwohl überall anders das als Verwaltungsgebühr ( = Gegenleistung für Amtshandlung) vorgesehen ist.

Jetzt hat nach /Jahrzehnten/ das VG Berlin entschieden, dass das rechtswidrig ist.
»Grundlage für die PolBenGebO ist § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), seinerzeit zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 516). Danach erlässt der Senat durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes Gebühren- und Beitragsordnungen. Gem. § 3 Abs. 1 GebBeitrG sind Benutzungsgebühren, wie sie hier explizit erhoben werden sollen, als Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen vorgesehen. Mit dem die Gebührenforderung auslösenden Umsetzen eines verkehrswidrig geparkten Pkw wird hingegen weder eine öffentliche Einrichtung tätig (1.), noch handelt es sich um einen Benutzungsvorgang (2.). Auch heilt eine stillschweigende Billigung des Gesetzgebers keine Überschreitung des der Exekutive mit der Verordnungsermächtigung gesetzten Rechtssetzungsrahmens (3.). Schließlich haben die Begriffe „öffentliche Einrichtung" und „Benutzung" gem. § 3 GebBeitrG keine Bedeutungserweiterung durch § 15 Abs. 2 Satz 4 ASOG erfahren.«
Die Entscheidungsgründe riechen danach, dass ein/e Referendar_in die Akte aufs Auge gedrückt bekam ("übersichtlicher Fall") -- und sich da mal in bißchen mehr reingekniet hat.

Nachtrag:
Beim Überfliegen drüber gestolpert:
Die nächste Überarbeitung ist im Rahmen der beabsichtigten Reform des Gebührenrechts, d.h. nach Verabschiedung eines neuen Gebührengesetzes vorgesehen.
Quelle: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/vo/vo17-099.pdf#page=4

Das heißt, dass im GebBeitrG "demnächst" die Verweisungen auf seit drei Novellen nicht mehr vorhandene GKG-Wertgebührentabellen, die Reichsabgabenordnung idF von 1931, schon 1958 überholte VwVG/VwZG-Fassungen usw usf. beseitigt werden könnten.

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Mittwoch, Mai 01, 2013

Vermummungsverfolgung in Schöneweide

Bericht zur Beobachtung der Demonstration »Gemeinsam gegen Nazis« am 30. April 2013 in Berlin-Schöneweide



Am 30. April 2013 fand in Berlin-Schöneweide eine antifaschistische Demonstration gegen die im Bezirk befindlichen neonazistischen Infrastrukturen statt. Antifaschistische Demonstrationen sind in besonderem Maße polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Aus diesem Grund führte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) eine Demonstrationsbeobachtung mit über 20 Beobachter_innen durch.

Die Demonstration begann um 17 Uhr mit einer Kundgebung vor dem S-Bahnhof Schöneweide und zog dann in einer Schleife durch Niederschöneweide, bevor sie entlang verschiedener Lokalitäten der rechten Szene auf die andere Spreeseite nach Oberschöneweide wechselte. Die Demonstration bewegte sich friedlich und entschlossen durch den Kiez bevor sie von der Polizei mehrfach mit dem Vorwurf der Vermummung aufgehalten wurde, obwohl aus den Fenstern der umstehenden Gebäude massiv von Anwohner_innen gefilmt und fotografiert wurde, teilweise auch mit Teleobjektiv und maskiert. Der Demonstrationszug mündete schließlich gegen 20 Uhr in einem Konzert auf dem Platz am Kranbahnpark.

Schon vor Versammlungsbeginn war die Bundespolizei – als einzige der eingesetzten Polizeieinheiten ohne individuelle Kennzeichnung – auf mehreren Bahnhöfen entlang der Anfahrtsstrecke präsent. Auf dem Bahnsteig von Schöneweide forderte sie vermeintliche Teilnehmer_innen auf, ausschließlich den Ausgang Sterndamm zu benutzen. Auf dem Bahnhofsvorplatz fanden systematische Vorkontrollen statt. Dabei ließen sich die Beamt_innen u.a. Flyer und die noch in den Taschen befindlichen Transparente zeigen. Beobachtet wurde auch, dass Wollhandschuhe, Halstücher und andere Kleidungsstücke sichergestellt wurden; eine Beamtin durchsuchte nach eigenen Angaben die Taschen stichprobenartig, besonders penibel nach Drogen. Es kam auch zu länger andauernden Identitätsfeststellungen.

Die Polizei war mit massiven Einsatzkräften vor Ort. Auch eine große Anzahl von Zivilbeamt_innen lief in der Demo mit. An einer Stelle wurden laut bellende Polizeihunde an die Teilnehmer_innen herangeführt. Absurd wirkte das Aufgebot zweier Wasserwerfer sowie eines Räumpanzers, mit denen entlang der Demoroute teilweise bloße Straßensperrungen sowie auf der Brückenstraße die Nazikneipe »Zum Henker« abgesichert wurden. Besonders dort war angesichts der engen Straßenverhältnisse nicht nachvollziehbar, wie der Wasserwerfer hätte eingesetzt werden können, ohne einen unverhältnismäßig hohen Personen- und Sachschaden anzurichten. Unabhängig davon lieferte die Demonstration keinen Anlass für solcherlei Maßnahmen. Auf der Spree war die Wasserschutzpolizei und in der Luft zeitweise ein Hubschrauber im Einsatz.

Die Polizei hatte schon einige Tage vor der Versammlung die Anwohner_innen mit Aushängen informiert, in denen sie u.a. darum bat, »die Haustüren und Hofeingänge ganztägig geschlossen bzw. verschlossen zu halten, um Verschmutzungen und Beschädigungen in den Hausfluren und Höfen zu vermeiden sowie Unbefugte von den Grundstücken fern zu halten.«

Ab Flutstraße Ecke Schnellerstraße begann die Polizei damit, die Demospitze gezielt zu filmen. Demgegenüber fanden nach unserer Beobachtung keine sogenannten »Übersichtsaufnahmen« nach dem, vor zwei Tagen in Kraft getretenen »Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen« statt.

Entlang der gesamten Demonstrationsroute wurden die Teilnehmer_innen von Anwohner_innen und teilweise als Neofaschisten erkennbaren Schaulustigen aus Fenstern und Läden gefilmt. Zum Selbstschutz vor Proskriptionen im Internet, insbesondere durch die Antiantifa, verdeckten einige Demonstrant_innen ihre Gesichter. Diesbezüglich wurde vom Lautsprecherwagen gegenüber der Polizei auch mehrfach um Verständnis gebeten. Diese unterbrach die Demonstration immer wieder und forderte ein Ablegen der Vermummung. Einsatzkräfte, nun behelmt, zogen längst der Demospitze auf und bedrängten diese durch enges Spalierlaufen.

Stefanie Richter erklärt dazu: »Obwohl von der Demonstration keine Eskalationen ausgingen, kam es im Verlauf der Versammlung wiederholt zu brutalen Angriffen durch Polizeikräfte, um Festnahmen durchzuführen, die sich auf den Vorwurf der Vermummung bezogen. Übergriffe wie diese als Antwort auf Vermummungen sind völlig unverhältnismäßig und greifen wegen ihrer abschreckenden Wirkung massiv in die Versammlungsfreiheit auch anderer Teilnehmer_innen ein. Umso mehr als die Strafgerichte bei Videoaufzeichnungen durch politische Gegner schon mehrfach einen rechtfertigenden Notstand akzeptiert haben. Es ist bemerkenswert, dass die Teilnehmer_innen dennoch so umsichtig und ruhig blieben.«

Insgesamt wurden 16 Festnahmen beobachtet. Nur in einem Fall wurde der Betroffene vor der Ingewahrsamnahme angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert. In allen anderen Fällen erfolgten die Festnahmen unvermittelt und gewalttätig. Dabei wurde beobachtet, wie auf der Edisonstraße eine durch Beamt_innen zu Boden gebrachte Person noch mehrfach von diesen in den Bauch getreten wurde. Besonders brutal waren die Festnahmen auf dem Konzertplatz. Dabei wurde Umstehenden ins Gesicht geschlagen, ihnen Pfefferspray angedroht oder eingesetzt. Mehreren Festgenommenen wurde der Mund zugehalten und eine Person mehrere Meter über den Boden geschleift, so dass es zu Blutungen am Kopf kam. Als besonders aggressiv fielen in diesem Zusammenhang Beamt_innen der 2. Hundertschaft der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung sowie der Direktionshundertschaft E 11 auf.

Während des Konzerts wurden Besucher_innen, welche den Kranbahnpark über eine Fußgängerbrücke zur Hasselwerder Straße verlassen wollten, um nicht noch einmal an der Kneipe »Zum Henker« vorbei kommen zu müssen, mit Pfefferspray am Durchgang gehindert. Erst nach einiger Zeit wurden eine Gruppe zum S-Bahnhof eskortiert und auch noch in den Zügen begleitet.

Stefanie Richter resümiert: »Solange sich die Polizei zurückhielt und nur vor und hinter der Demo präsent war, konnte diese selbstbestimmt und gelassen durch den Kiez ziehen. Erst infolge des polizeilichen Durchgreifens gegen die Vermummung und das überflüssige Auffahren von Wasserwerfern wurde eine bedrohliche Stimmung erzeugt, die einschüchternde Wirkung hatte.«




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Mittwoch, März 20, 2013

Demonstrationsüberwachung in Vogelperspektive

Der Berliner Polizeipräsident erklärt, warum die Polizei ohne Videoüberwachung von Demonstrationen nicht mehr auszukommen glaubt

Derzeit wird in Berlin um das Versammlungsrecht gestritten. Geplant ist die vollständige Videoüberwachung von Demonstrationen durch sog. »Übersichtsaufnahmen« (hier der Gesetzentwurf). Bereits im Innenausschuss hatten die Sachverständigen der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Prof. Clemens Arzt (Gutachten) und der Polizeidirektor Prof. Michael Knape, den Gesetzentwurf als formell verfassungswidrig bewertet (Pressebericht Morgenpost vom 5.3.2013). Über die Wirkung jederzeitiger Überwachung für die Entwicklung des Zivilprotests und die Praxis des Versammlungsrechts diskutierten am Montag, den 11. März 2013, der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt, die Hamburger Prof. Ulrike Lembke und Rechtsanwalt Peer Stolle (RAV) unter der Moderation von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union) im Konzertsaal der Humboldt-Universität zu Berlin.

Es liegt noch immer Schnee in Berlin, und das war der gemeinsamen Veranstaltung des Berliner Bündnisses für Versammlungsfreiheit und des akj-berlin am Montag, den 11. März 2013, unter dem Titel "Keine Demo ohne Videoüberwachung?" sicherlich etwas abträglich. Wenn es auch nicht zu Massenkarambolagen wie auf hessischen Autobahnen kam, so hielt das frostige Wetter wohl manche_n davon ab, in den Abendstunden noch an die Uni zu kommen und blieben viele Plätze frei. Immerhin fanden um die 60 Personen aller Altersgruppen, die nicht ohne weiteres dem polizeilichen Schutztross des Polizeipräsidenten zuzurechnen waren, mehr oder weniger unfallfrei den Weg in die Uni.

Der Polizeipräsident im »Kreuzverhör« 

Von CDU und SPD oder der Senatsinnenverwaltung hatte sich indes niemand auf das Podium getraut. Insofern war es doch eher ein »Kreuzverhör« mit Berlins neuem Polizeipräsidenten Klaus Kandt als eine echte Podiumsdiskussion. Sein Justiziar Oliver Tölle war zwar auch gekommen, begnügte sich aber damit, aus der ersten Reihe zu soufflieren. Kandt hatte sich recht gut im Griff, war überwiegend freundlich und gesprächsoffen, auch wenn seine Backenknochen ganz schön arbeiten mussten.

Er hob hervor, dass es sich bei der geplanten Videoüberwachung von Demonstrationen nur um Übersichtsaufnahmen handle und keine Zoom-Funktion verwendet werde, auch sei es technisch machbar, die Speicherkarten zu entfernen. Zudem sei die Qualität der Bilder wegen der Übertragungsmöglichkeiten des PAL-Signals so schlecht, dass ohnehin keine Vergrößerungen dr übertragenen Bilder möglich seien, die eine individuelle Identifikation von Versammlungsteilnehmer_innen zulasse, zumal das ja schon mangels Speicherung gar nicht möglich sei.

Vorgesehen seien solche Aufnahmen auch nur bei größeren Versammlungsgeschehen im höheren drei- oder vierstelligen Bereich. Er räumte ein, dass die psychologische Wirkung auf die Versammlungsteilnehmer_innen nicht unerheblich sei, appellierte aber zu mehr Vertrauen in die Legitimität polizeilicher Maßnahmen. Allerdings räumte er ein, dass die Übertragung der Bilder ins Lagezentrum ungeschützt erfolge, also Dritte die Bilder abfangen und ggf. auswerten könnten. Das sei aber ja nicht so schlimm, weil auf diesen Bildern ja keine Personen individuell erkennbar seien
(s.o.). Indes werde an einer Verschlüsselung gearbeitet, die bis Ende des Jahres funktionstüchtig sein und zum Einsatz kommen solle.



Die Wunschliste des Bündnisses

Rechtsanwalt Peer Stolle fragte nach den Schutzgütern, die dem Grundrechtseingriff in Folge der Videoüberwachung von Versammlungsteilnehmer_innen gegenüber stünden und die Maßnahme erforderlich machten. Ein Aspekt der später aus dem Publikum als Komfort-Faktor für die Polizei diskutiert wurde und den Kandt damit quittierte, dass er zwar nicht mehr von einer unbedingten Notwendigkeit der Übersichtsaufnahmen, wohl aber deren "wesentlichem polizeilichen Mehrwert" sprach.

Weiterhin listete Stolle eine Vielzahl anderer Rechtswidrigkeiten im Versammlungsgeschehen auf (z.B. verdachtsunabhängige Vorkontrollen und peinlich genaue Durchsuchungsmaßnahmen, zensieren von Transparenten oder Flyern vor Versammlungsbeginn etc.) und präsentierte eine Wunschliste von Maßnahmen, die die Polizei ebenso überdenken solle wie die Frage, ob sie diese Videoüberwachung wirklich brauche. Später wollte Stolle seine Wunschliste als Erwartungsliste verstanden wissen. Kandt konterte, indem er munter seine Visitenkarte verteilte und dazu aufforderte ihm Bescheid zu sagen, falls es Probleme mit den Maßnahmen von Kollegen auf Versammlungen gebe, er werden sich dann im konkreten Fall darum kümmern. Ansonsten könne er so abstrakt nicht dazu Stellung nehmen, erzählte was von Lageabhängigkeit solcher Maßnahmen und schloss auch nicht aus, dass einzelne Beamt_innen da mal etwas übergenau zu Gange sind.

»Es geht nicht um Vertrauen, sondern um Gewaltenteilung«

Prof. Ulrike Lembke (Uni Hamburg) übernahm die viergliedrige Unterscheidung, die Kandt in seinem Eingangstatement aufgemacht hatte, in rechtliche, technische, psychologische und taktische Aspekte der Übersichtsaufnahmen, ging auch auf Art. 8 GG nicht weiter ein, sondern konfrontierte Kandt mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einem vorgelagerten Gefährdungsschutz. Führte aus, dass es bei der Bewertung des Eingriffscharakters vor allem auf die Wahrnehmung der Bürger_innen ankomme und gar nicht darauf, ob die Polizei tatsächlich etwas "Böses" tut, weil dies für Demoteilnehmer_innen ja gerade nicht überprüfbar sei. Insofern sei auch die Klage über den Mangel an Vertrauen in die Tätigkeit der Polizei ein völlig falscher Ansatz. So gesehen wären nämlich die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes auch nichts anderes als in die Verfassung gegossenes Misstrauen in die Tätigkeit von Staatsorganen. Darin liege aber gerade die Funktion von Grundrechten, dass sie staatliches Handeln einhegen und kontrollierbar machen sollen.


Wenn die Daten von Dritten abgefangen werden könnten, dann sei das erst recht ein rechtswidriger Vorgang (so die Rechtsprechung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung), aber so viel Vertrauen hätte sie eigentlich gehabt, dass die Polizei dafür sorgt, dass Unberechtigte keinen Zugang zu den polizeilich erhobenen Daten erhalten. Diese technischen Aspekte seien für die rechtliche Bewertung auch durchaus relevant. Ebenso wie die Tatsache, dass der Speicherchip wieder in der Kamera stecken und der Zoom funktionieren müsse, wenn wegen entdeckter Straftaten nicht mehr Übersichtsaufnahmen übertragen, sondern Beweisbilder gesichert werden müssten.

An diesem Punkt führte Lembke schließlich auch noch Art. 19 Abs. 4 GG ins Feld und fragte, wie denn die Polizei für die Bürger_innen erkennbar mache, wann sie auf welcher Grundlage (Landesgesetz, §§ 12a, 19aVersG-Bund oder StPO) denn jeweils ihre Aufnahmen anfertigt. Denn
davon hänge schließlich ab, vor welchem Gericht eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung erfolgen kann. Hierauf wusste der Polizeipräsident allerdings auch keine Antwort, sondern meinte nur, er könne sich »gar nicht vorstellen, wie das gehen soll«. Wow...


Mehrwertsuche zwischen Frosch- und Vogelperspektive

Aus dem Publikum wurde dann u.a. noch nach dem Einsatz von Drohnen und nach dem Unterschied zwischen einem Beamten vor Ort und einer Kamera gefragt. Ulrike Lembke unterstützte diese Frage auch noch mit einem Seitenhieb auf den Abbau von Personalstellen bei der Polizei (Beispiel Videoüberwachung Brandenburg), einer Nachfrage zu den in Berlin üblichen Konzepten zur Einsatzleitung sowie der Frage, ob sich die Polizei angesichts der beachtlichen Eskalationswirkung von Hubschraubereinsätzen und Videoüberwachung auf Versammlungen ein Gesetz dieses Wortlauts
wirklich wünschen könne.

Polizeipräsident Klaus Kandt versuchte hier zu beschwichtigen: Drohnen würden in Berlin auch in Zukunft nur zur Aufklärung/ zum Erkennen von Unfallzusammenhängen genutzt, nicht auf Demonstrationen. Zur Einsatzleitung gäbe es verschiedene Konzeptionen, das hänge von den jeweiligen Einsatzleitern ab. Klar sei jedenfalls, dass entweder der Einsatzleiter oder dessen Vize im Lagezentrum seien. Vor Ort könnten die Beamt_innen immer nur eine Froschperspektive wahrnehmen. Es käme aber darauf an, den Überblick zu behalten und dazu brauche es nun einmal die
Vogelperspktive, wie sie Übersichtsaufnahmen aus Hubschraubern und von Dächern liefern, um rechtzeitig Verkehrslenkung zu bewerkstelligen oder andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten. Am 1. Mai, wenn das Gesetz bereits gelten soll, werde der Einsatzleiter in der Leitstelle sitzen und »da sitzt er auch gut.«

Im Übrigen könne er als Polizeipräsident die Qualität des Gesetzes nicht bewerten. Sie liege im Rahmen dessen, was der Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz der Innenministerkonferenz vorsehe und in Schleswig-Holstein bereits in Kraft getreten sei. Angesichts der auch in der Veranstaltung zur Sprache gekommenen Vorbehalte und das geäußerte Unwohlsein bei polizeilicher
Videoaufzeichnung versprach Kandt jedoch, dass er sich mit den Polizeiführern noch einmal intensiv besprechen werde, wie das Gesetz möglichst grundrechtsschonend umgesetzt werden könne und dabei die negative Wirkung der Maßnahme im Auge zu behalten.

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Donnerstag, Februar 14, 2013

Polizei räumt Wohnung wie Diebe hinterrücks übern Hof

Pressemitteilung zur Räumung der Familie Gülbol am 14.2.13 in Kreuzberg


Anlässlich der Proteste des Bündnisses Zwangsräumung Verhindern gegen die Räumung der Wohnung von Familie Gülbol führten der arbeitskreis kritischer jurist_innenberlin und das Grundrechtekomitee heute eine Beobachtung des begleitenden Polizeieinsatzes durch. Es waren 15 Beobachter_innen zwischen 6:00 und 11:30 Uhr in Kreuzberg unterwegs. Die Wohnung der Familie Gülbol wurde im Verlauf des Morgens geräumt. Es kam zu zahlreichen Festnahmen, Einsatz körperlicher Gewalt und Pfefferspray gegen die ca. 1000 Demonstrierenden.



Proteste um die Räumung
Es fanden vielfältige Proteste in Sicht und Hörweite der Lausitzerstraße 8 statt. 
Die Polizei errichtete gegen 6:00 Uhr Absperrungen vor dem Haus sowie an beiden Enden der Lausitzerstraße und störte so bereits unverhältnismäßig eine Formierung des Protests der Räumungsgegener_innen. Anstatt sich öffentlich der friedlichen Sitzblockade vor dem Haus zu stellen, versuchte die Gerichtsvollzieherin mit der Polizei den Protest ins Leere laufen zu lassen, indem sie die Vollstreckung der Räumung über Hinterhöfe und durch Zäune vollzog. So entstand insgesamt der Eindruck, dass es nicht um die Zurschaustellung von Rechtsstaatlichkeit ging, sondern darum, dass durch besondere Kreativität die Räumung dem Blick der Öffentlichkeit entzogen werden sollte. Formale Verfahren haben zumindest ihrem vorgesehenen Ablauf zu folgen, um Transparenz und Berechenbarkeit sicherzustellen. Das heißt: Eine Räumung, die für 9:00 Uhr angekündigt ist, darf nicht um 6:00 Uhr morgens beginnen; die Gerichtsvollzieherin hat an der Vordertür zu klingeln und nicht über den Hinterhof einzubrechen. Es scheint zudem absurd, dass das fragwürdige Einzelinteresse des Eigentümers Andre Franell den Einsatz von 400 Polizist_innen inklusive Hubschrauber und Fahrzeugpark rechtfertigen soll. Aufwand und Ziel der Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis.

Es kam im Verlauf der Räumung zu häufigem Einsatz körperlicher Gewalt und weiträumigem, unangekündigten Einsatz von Pfefferspray in der Wiener Straße. Dabei war permanentes Abfilmen aller Proteste ohne erkennbaren Anlass bzw. Gefahrensituation besonders auffällig. So wurden selbst Anwohner_innen beim Verteilen von Gummibärchen an die Protestierenden genaustens aufgezeichnet. Viele Polizist_innen waren in der Wiener Str. zivil unterwegs. Das Anti- Konflikt- Team in der Lausitzer Straße fiel durch Schubsen, Pöbeleien und Beleidigungen gegenüber Demonstrierenden auf. Vor diesem Hintergrund ist eine weitreichende Kennzeichnung auch auf der Vorderseite der Uniformen unerlässlich.


Spontane Demonstration

Als Reaktion auf die unvermittelte Räumung bildete sich gegen 9:40 Uhr ein spontaner Demonstrationszug vom Wohnort der Familie Gülbol in Richtung Kottbusser Tor. Dabei kam es von Beginn an zu brutalen Festnahmen. Die Demonstration wurde von der Polizei zu keinem Zeitpunkt als Versammlung respektiert. Immer wieder wurden einzelne Teile des Zugs eingekesselt und die Demonstration durch Polizeizüge zerteilt. Besonders widersprüchlich ist vor dem Hintergrund der durchgehenden Missachtung der Versammlungsfreiheit eine nach unserem Eindruck exzessive Verfolgung von versammlungsrechtlichen Verstößen. Des weiteren kam es zu massivem und häufigen Einsatz von Pfefferspray, sowie körperlicher Gewalt in Form von Tritten und Schlägen. Vereinzelt wurden auch Schlagstöcke eingesetzt. Trotzdem hat sich die Demonstration immer wieder erfolgreich eigene Wege jenseits der Polizeiabsperrungen gesucht. Gegen 11:30 Uhr wurde die Demonstration am Hermannplatz aufgelöst.

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Sonntag, November 25, 2012

Kiezspaziergang mit Polizeibegleitung

Bericht zur Beobachtung der Silvio-Meier-Demo am 24. November 2012 in Berlin

Am 24. November 2012 fand in Berlin Friedrichshain und Lichtenberg eine antifaschistische Demonstration zum jährlichen Gedenken an den vor 20 Jahren von Neonazis ermordeten Silvio Meier unter dem Motto „Erinnern heißt kämpfen!“ statt. Antifaschistische Demonstrationen sind in besonderem Maße polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Aus diesem Grund führte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) mit Unterstützung der kritischen jurist_innen an der Freien Universität Berlin (kj*FU) und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Demonstrationsbeobachtung mit 25 Beobachter_innen durch.

Während die Polizei im letzten Jahr auf eine eher deeskalative Strategie gesetzt hatte, war die Polizeipräsenz in diesem Jahr massiv und bedrohlich. Neben der Berliner und der Bundespolizei waren Einheiten aus sieben weiteren Bundesländern im Einsatz. Von Beginn der Demonstration an trugen die Beamt_innen Helme, teilweise auch Sturmmasken. In der Demonstration liefen zudem einige Beamt_innen in Zivil und ohne weitere Kennzeichnung mit.

Nördlich der Frankfurter Allee lief die Demonstration von Polizeiintervention weitgehend unbehelligt mit über 6000 Teilnehmer_innen selbstbewusst und lautstark durch den Kiez. Mit Erreichen der Boxhagener Straße zog die Polizei zu beiden Seiten mehrere Ketten mit Schlagstöcken, Pfefferspray, Protektoren und Schutzkleidung ausgerüsteter Beamt_innen auf. Diese Spaliere entlang des größten Teils des Zuges bedrängten die Demonstration so stark, dass  die Wahrnehmung ihres Anliegens enorm erschwert und deren selbstbestimmte Entfaltung und Gestaltung unmöglich wurde. So konnten weder das Fronttransparent noch die Seitentransparente gelesen werden. Zudem wurden die Demonstrierenden durchgehend gefilmt. Vor dem Demonstrationszug fuhren Kamerawagen her, die Übersichtsaufnahmen anfertigten. Aus den Polizeiketten heraus wurden Einzelpersonen gezielt abgefilmt.

In Lichtenberg verschärfte sich der bedrohliche Eindruck, etwa durch die Präsenz eines Wasserwerfers, der in der Emanuelstraße/ Ecke Lückstraße fast schon auf der Demonstrationsroute mit Flutlicht bereit stand. Die Polizei warnte Anwohner_innen vor der nahenden Demonstration. Auf der Lückstraße erfolgten auch die ersten beobachteten Zugriffe durch die Polizei. Diese stoppte die Demonstration, drang seitlich in die eng stehenden Reihen ein und führte Festnahmen durch, wobei die Transparente heruntergerissen und Umstehende weggeschubst und getreten wurden. Zur Festnahme einer weiteren Person mitten aus der Demonstration heraus kam es in der Weidlingstraße 103. Die nicht deutschsprachige Person wurde in den Hinterhof verbracht und dort längere Zeit festgehalten, ohne dass ihr der Grund der Festnahme mitgeteilt wurde. Einer umstehenden Person wurde in Folge der Verhaftung ein Schneidezahn ausgeschlagen.

Stefanie Richter, Pressesprecherin des akj-berlin erklärt dazu: „Als Festnahmegrund wurde immer wieder 'Vermummung' genannt. Unabhängig von der Frage, ob dieser Vorwurf im Einzelfall zutreffend war, ist es schon schwer erträglich sein Gesicht den Kameras von Neonazis auszusetzen, die entlang der Strecke gefilmt und fotografiert haben. In der Rechtsprechung ist dieser Umstand schon mehrfach als Rechtfertigungsgrund für eine Vermummung auch auf Versammlungen angesehen worden.“

Um 18:50 Uhr teilte die Polizei per Lautsprecherdurchsage mit, dass der Anmelder die Versammlung für beendet erklärt habe. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Spitze des Demonstrationszuges vor dem S-Bahnhof Lichtenberg. Unmittelbar danach erfolgten massive Eingriffe in die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer_innen. An vielen Stellen wurden ihnen die Transparente entrissen, Polizeieinheiten drangen in die Demonstration ein und führten rabiat Festnahmen durch. Es kam zum Einsatz von Pfefferspray, Umstehende wurden ins Gesicht geschlagen und getreten. Sanitäter_innen und Pressefotograf_innen wurden an ihrer Arbeit gehindert und teilweise bedroht.

Äußerst kritikwürdig war das Verhalten der Polizei im Bahnhof Lichtenberg, insbesondere auf dem S-Bahnsteig Gleis 2. Die Versammlungsteilnehmer_innen wurden zunächst aufgefordert, in den Bahnhof zu gehen und die Heimfahrt anzutreten. Jedoch wurde der Zugang zu den Gleisen immer wieder beschränkt und dabei die Bezugsgruppen willkürlich getrennt. Im Bahnhof war die Polizei massiv präsent und filmte alle Leute ab, welche die Bahnhofshalle betraten. In der Unterführung zu den S-Bahn-Gleise wurde beobachtet, wie eine Gruppe von acht Bundespolizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit ohne Vorwarnung die Treppe herunterliefen, wobei sie mehrere Personen zur Seite schubsten. Eine Frau, die dabei zu Fall gekommen war, sprach einen Beamten an und wurde daraufhin von diesem zu Boden gebracht. In der darauf folgenden Auseinandersetzung wurde beobachtet, wie mehrere am Boden liegende Personen von den Beamten getreten wurden. Eine Festnahme erfolgte nicht, die nicht weiter gekennzeichneten Beamten ließen sie einfach liegen. Auch auf Ansprache hin verweigerten sie die Nennung ihres Namens oder die Herausgabe einer Dienstnummer.

Stefanie Richter kommentiert: „Es ist ziemlich auffällig, dass die Brutalität der Polizei­einsätze steigt, wenn die Beamt_innen sich in Folge ihrer Anonymität sicher wähnen. Die Kennzeichnung der Berliner Polizei ist nicht wirksam, solange Beamt_innen aus anderen Bundesländern ohne Kennzeichnung gewalttätige Vollstreckungsmaßnahmen durchführen können. Wir fordern daher eine bundesweite und gesetzliche Kennzeichnungspflicht aller Polizeibeamt_innen.“

Auf dem Bahnsteig kam es zu äußerst gefährlichen Szenen, als Bundespolizisten in einen überfüllten S-Bahn-Zug hineindrängten. Nachdem die Türen geschlossen waren, kam es im Wagon zu Panikreaktionen und Handgreiflichkeiten, woraufhin die Türen wieder geöffnet, einzelne Personen aus dem Zug heraus gezogen und verhaftet wurden. Dabei wurde eine Frau über den Bahnsteig und gegen den auf dem gegenüberliegenden Gleis wartenden Zug geschleudert. Insgesamt erschien sowohl die Präsenz der Polizeieinheiten auf dem Bahnsteig als auch deren Mitfahrt in den S-Bahnen unangemessen und riskant.

Insgesamt wurden 18 Festnahmen beobachtet.

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