Donnerstag, Mai 28, 2009

Lehrstück am OLG Düsseldorf

Via annalist bin ich darauf gestoßen, dass der »ARD-Terrorismusexperte« Holger Schmidt über den Prozess gegen die so genannte Sauerland-Gruppe bloggt. Über den Stil der Überschriften sollte mensch ausnahmsweise hinwegsehen, sonst passiert sowas. Besonders interessant ist der Blogeintrag über die Verhandlung vom 27. Mai 2009. In der gibt Bundesanwalt Volker Brinkmann quasi einen Grundkurs in Strafprozessrecht. Nach dem pädagogischen Konzept »Finde die Fehler«. Aber lauschen wir dem Bericht von Herrn Schmidt (bitte eigenständig laut vorlesen):
»Die eigentliche Vernehmung von Alaeddine T. ging heute Vormittag schnell. Er äußerte sich zu seinen Personalien und verweigerte dann die Aussage. Er wollte auch nicht sagen, ob und wen er auf der Anklagebank erkannte. … Bundesanwalt Volker Brinkmann nahm es dagegen zum Anlaß, T. ins Gewissen zu reden. … Er wisse doch, dass der Generalbundesanwalt ein Verfahren gegen ihn eingeleitet habe. ›Ob ich sie anklagen soll, weiß ich nicht so recht‹, sagte Brinkmann wörtlich. ›Das Verfahren steht gerade auf der Kippe. Wurscht kann Ihnen das doch nicht sein‹. Und deshalb, mahnte Brinkmann mit drohender Stimme, solle er doch noch einmal überlegen, wie es nun wirke, wenn er nichts sagen wolle - auch wenn es sein gutes Recht sei, zu schweigen.«

Von einem Bundesanwalt darf die gemeine Bürgerin erwarten, dass er die Strafprozessordnung kennt. Falls nicht, gibt es dafür Hilfsmittel. Die Strafprozessordnung verbietet es, dem Zeugen einen gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil zu versprechen (§ 68 Abs. 3, § 136a Abs. 1 Satz 3). Man kann auch nicht einerseits sagen, es sei das gute Recht des Zeugen, zu schweigen und ihm andererseits – in den Worten von Herrn Schmidt – unverholen drohen, daraus negative Schlüsse in Bezug auf die Anklageerhebung zu ziehen, wenn dieser in einem anderen Verfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Das hat der Bundesgerichtshof bereits vor gut 17 Jahren entschieden und dies mit dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit begründet, den er in einer neueren Entscheidung mit ein wenig Pathos aber zurecht als »Kernstück des von Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten fairen Verfahrens« bezeichnet hat.

Die Staatsanwaltschaft versteht sich gern als Hüterin des Gesetzes (Nr. 127 Abs. 1 Satz 1 RiStBV: »Der Staatsanwalt wirkt darauf hin, dass das Gesetz beachtet wird.«). Sie sollte dann diese Rolle auch ernst nehmen. Nichts nervt mehr als schlechte Schauspieler.

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Mittwoch, Mai 13, 2009

Organisiert euch!

Donnerstag, den 18. Juni 2009 (nicht 4.6.!)
20 Uhr im Raum 139a
Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
Bebelplatz 1 | Kommode | 1. Obergeschoss>

Eine Informations- und Vernetzungsveranstaltung für ein Examen ohne Repetitor


Fast 90 Prozent aller JurastudentInnen wählen den Weg zum privaten Repetitor. Lernstress, Prüfungsangst und die vermeintliche Unfähigkeit zur Selbstorganisation lässt die meisten diesem Herdentrieb folgen. Das Resultat jedoch ist erschreckend: Trotz eines enormen Geld- und Zeitaufwandes fällt Jahr für Jahr circa ein Drittel der Prüflinge durch das Juraexamen, viele sind mit dem Ergebnis unzufrieden. Ein Systemwechsel ist längst überfällig.

Doch was tun? Auch du bist am Ende deines Jurastudiums und möchtest dir aus verschiedensten Gründen den „zwangsläufigen“ Weg zum privaten Repetitor ersparen? Die Angebote des Repetitoriums an der Universität überzeugen dich nicht und du suchst nach einer anderen Möglichkeit, die Zeit bis zum Examen zu bewältigen?

Als kritische JuristInnen setzen wir uns für die öffentliche Finanzierung der Hochschulen und die Kostenfreiheit des Studiums ein. „Nachgezogene Studiengebühren“ in Form des Kommerzrepetitoriums lehnen wir genauso entschieden ab wie penetrante Motivationsautomaten. Mensch kommt auch gut ohne einen Repetitor aus. Daher: Du kannst es vielleicht nicht alleine schaffen, aber zusammen mit zwei bis drei KommillitonInnen in einer gemeinsamen Lerngruppe bestimmt. Auch wenn dein Studium die Fähigkeit zur Selbstorganisation bisher nicht gefördert hat, ist dies definitiv der Zeitpunkt, damit zu beginnen und sich der einstudierten Passivität zu widersetzen.

Mit der Veranstaltung wollen wir Vorteile und mögliche Schwierigkeiten einer Lerngruppe vorstellen. Wie baut mensch sich einen Lernplan? Was soll gelesen werden? Wie können Fälle geübt werden? Wie ist es mit der Zeiteinteilung? Leute, die den Weg einer Lerngruppe erfolgreich gegangen sind, werden über ihre Erfahrungen berichten und Fragen beantworten. Gleichzeitig soll die Veranstaltung als Forum für lerngruppenwillige Menschen dienen.

Werdet aktiv!

Euer akj-berlin

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Mittwoch, Mai 06, 2009

Aktuelle biblische Weisheit

Wer selbst ein Loch in der Socke hat, soll nicht über Laufmaschen lästern.



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