Mittwoch, Mai 02, 2012

1. Mai in Berlin: Polizei kontrolliert Versammlungen nach Gutdünken und schränkt Versammlungsfreiheit ein

Presseerklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie

Die Demonstrationsbeobachtungsgruppe Berlin des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat in Zusammenarbeit mit dem arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin und den Kritischen Juristinnen und Juristen an der Freien Universität Berlin zum Schutze des Versammlungsrechts zahlreiche Versammlungen mit jeweils rund 30 Beobachter_innen am 30. April und 1. Mai 2012 in Berlin begleitet. Die Beobachtung konzentrierte sich auf die Demonstration „Nimm Dir, was Dir zusteht!“ am 30. April 2012 ab 20 Uhr in Berlin-Wedding, die Demonstration „Verdrängung verhindern – Mieten senken“ am 1. Mai 2012 ab 17 Uhr in Berlin-Kreuzberg sowie die „Revolutionäre 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2012 ab 18 Uhr ab Berlin-Kreuzberg.

Bei allen Versammlungen haben fast durchgehend rigide Einlasskontrollen stattgefunden, die das Recht auf ungehinderten Zugang zu einer Versammlung verletzten. Sowohl auf der Vorabend-Demonstration in Berlin-Wedding als auch auf der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2012 hat die Polizei die Versammlungsteilnehmer_innen entlang der Demonstrationsroute von Kamerawagen und mit Handkameras anlassunabhängig und demonstrativ gefilmt. Die Berliner Polizeieinheiten trugen eine individuelle Kennzeichnung, womit eine jahrzehntealte Forderung von Bürgerrechtsgruppen endlich umgesetzt worden war.

Corinna Genschel vom Grundrechtekomitee hebt jedoch hervor:
„Insbesondere die martialisch auftretenden Beweissicherungs- undFestnahmeeinheiten waren ohne jegliche Erkennungsmerkmale auf ihrenUniformen nicht identifizierbar. Und die Kennzeichnung nutzt nur wenig, wenndie eingesetzten Polizeieinheiten der Bundespolizei und aus anderenBundesländern darüber nicht verfügen."

Zudem hat die Polizei alle Versammlungen mit einer sehr großen Anzahl an Zivilbeamten begleitet, die sich lediglich in manchen Situation kurzzeitig durch eine Polizeiweste kenntlich machten. Durch diese Vorgehensweise ist keine sichtbare Trennung zwischen Demonstrationszug und Ordnungskräften mehr möglich. Nach § 12 des Versammlungsgesetztes müssen jedoch Polizeibeamte in einer öffentlichen Versammlung kenntlich sein. Die individuelle Kennzeichnung von Polizist_innen wird für diese zahlenmäßig mittlerweile bedeutsame Gruppe so umgangen.

Nach Ende der Versammlungen erzeugte die „Durchmischungstaktik“ der Polizei, die mit größeren behelmten Einsatzgruppen mehrfach zügig durch eine vom Versammlungsende nicht-informierte Menge lief, um sie zu zerstreuen, teilweise panikartige Situationen und gefährdete die körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer_innen.

Demonstration „Nimm Dir, was Dir zusteht!“ am 30. April 2012 in Berlin-Wedding

Die Polizei war vor Ort zahlenmäßig sehr stark vertreten, hielt sich aber zu Versammlungsbeginn im Hintergrund. Auf der letzten Teilstrecke ab Müllerstraße Ecke Seestraße begleitete sie mit mehreren Hundertschaften massiv den Versammlungszug, ließ die Teilnehmer_innen sich lediglich durch einen Polizeikorridor fortbewegen. Nach Beendigung der Versammlung durch den Anmelder, behinderte die Polizei den Abzug der Teilnehmer_innen. Der polizeilich geforderte Abzug in „Kleinstgruppen“ war durch eine vollständige Absperrung in Richtung S- und U-Bahn Wedding für längere Zeit nicht möglich.


Demonstration „Verdrängung verhindern – Mieten senken“ über das Myfest am 1. Mai 2012

Die unangemeldete Demonstration ab 17 Uhr über das Myfest am 1. Mai 2012 hat wie im Vorjahr verdeutlicht, dass eine Versammlung friedlich verlaufen kann, wenn sie nur wenig polizeilich bedrängt wird und wenn der Demonstration ihre Ausdrucksmöglichkeiten gelassen werden.


„Revolutionäre 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2012 in Berlin-Kreuzberg

Die „18-Uhr-Demo“ verlief anfangs ohne relevante Vorkommnisse, aber lediglich für die ersten 500 Meter ohne enge Polizeibegleitung. Ab dem Kottbusser Tor wurde der vordere Teil des Demonstrationszugs zunehmend sehr eng begrenzt (mit Hundertschaften vorneweg und Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten als Spalier auf beiden Seiten). Ab der Oranienburger Straße Ecke Lindenstraße begleitete die Polizei die Versammlung auch innerhalb des Demonstrationszugs. Kurz nachdem die Versammlungsspitze in die Markgrafenstraße abbog, stoppte die Polizei ohne für die meisten Teilnehmer_innen ersichtlichen Grund den Demonstrationszug, indem sie in die Versammlung eindrang, Fronttransparente entwendete und Verhaftungen vornahm. Es erfolgten mehrfach Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätze, daraufhin Stein-, Flaschen- und Böllerwürfe. Trotz fortlaufender Verhandlungen zwischen Versammlungsleitung und Kontaktbeamten, um den Versammlungszug fortzusetzen, griffen Polizeikräfte immer wieder in die Demonstration ein. Schon vor der formalen Auflösung der Demonstration war der Versammlungsplatz innerhalb von Minuten nicht mehr von den Versammlungsteilnehmer_innen bestimmt, sondern von der Polizei kontrolliert. Die Polizei verhinderte den Versuch einer Fortsetzung der Demonstration und löste schließlich die Versammlung auch formal auf.

Insgesamt hatte es den Anschein, als wollte die Polizei auf alle Fälle verhindern, dass der Versammlungszug die Berliner Innenstadt erreicht. Es kam zu Rangeleien zwischen Polizeikräften und Versammlungsteilnehmer_innen auf dem Vorplatz des Jüdischen Museum. Der symbolhaltige Vorplatz des Jüdischen Museum war durch die Polizei denkbar ungünstig gewählt, um die Versammlung aufzulösen. Zudem barg eine unzureichend gesicherte Großbaustelle zusätzliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmer_innen, deren Abzug die Polizei durch eine allseitige Absperrung verhinderte.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, kurz: Grundrechtekomitee setzt sich seit 1980 für Menschen- und Bürgerrechte ein. Demonstrationsbeobachtungen sind ein Beitrag zum Schutz des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.