Donnerstag, November 29, 2007

Kronzeugen mit Zweifeln

Wichtiger Durchbruch im Prozess gegen den Berliner Antifaschisten

Überraschend endete der zweite Prozesstag gegen den Gewerkschafter und Antifaschisten Matthias Z. vor dem Amtsgericht Tiergarten am 22.11.2007 mit der Aufhebung des Haftbefehls. Wie bereits berichtet fußte die Anklage in erster Linie auf den Aussagen der NebenklägerInnen, den Berliner Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Bei ihrer Vernehmung am letzten Donnerstag waren sich diese beiden Zeugen indes plötzlich nicht mehr hundertprozentig sicher, dass sie tatsächlich den Angeklagten unter den vermummten Angreifern erkannt haben, von denen sie im Herbst letzten Jahres in Lichtenberg angegriffen wurden.

Auch die weiteren ZeugInnen, die von der Staatsanwaltschaft geladen waren, drei Zeugen, die sich zufällig am Tatort befanden und das Geschehen vom 29.11.2006 beobachten konnten, berichteten übereinstimmend, dass sie keinen der drei Täter genau erkennen konnten. Alle waren ähnlich dunkel gekleidet und mit Sturmhauben komplett vermummt gewesen. Auch habe der Angriff nur wenige Sekunden gedauert und sei „mehr im Vorüberrennen“ passiert. Die Täter seien alle zwischen 1,70 und 1,80m groß gewesen und auch an eine auffällige Brille konnte sich keiner der drei Zeugen erinnern. „Ein Wiedererkennen wäre nur aufgrund der Augen möglich gewesen“, so einer der Zeugen auf die Frage des Richters.

Völlig andere Angaben machten jedoch die beiden Neonazis Stefanie P. und Sebastian Z. Beide sagten aus, während des Angriffs mehrere Sekunden Zeit gehabt zu haben, um einen der Angreifer genau zu erkennen. Dieser habe eine Kapuze und ein Tuch getragen, welches nur bis zur Nase reichte. Die markante Augen- und Nasenpartie sei gut zu erkennen gewesen. Auffällig seien zudem die schmalen Augen des Täters sowie seine „Studentenbrille“ gewesen. Auf die Frage des Richters, woher man den Angeklagten denn vorher kannte, gaben beide wortgleich an, dass dieser sich in der Vergangenheit als „jemand aus dem gegnerischen Lager mehrmals negativ hervorgetan“ hatte. Zum Beispiel als Prozessbeobachter bei einer Gerichtsverhandlung gegen den Neonazi Christian B., bei der dieser wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung gegen mehrere AntifaschistInnen verurteilt wurde. Auch ein falsches Alibi von Stefanie P. konnte bei diesem Prozess nicht helfen, dafür laufen gegen sie derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts auf Falschaussage.

Beide äußerten, sie seien sich damals "ziemlich sicher" gewesen, Matthias Z. auf einem von ihnen selbst geschossenen Foto als einen der Angreifer wiedererkannt zu haben, räumten aber ein, Matthias Z. heute nicht mehr hundertprozentig wieder zu erkennen.

Das war die Stunde der Verteidiger: Sie beantragten die Ladung verschiedener Polizei- und LKA-Beamter, die einerseits zu offenen Verfahren gegen die als beiden als KronzeugInnen fungierenden Neonazis unter anderem wegen Falschaussage, Körperverletzung und Landfriedensbruch aussagen sollten. Bei diesen Verfahren hatten die beiden gegenseitig aufgrund ihres seit dem 8.9.2007 bestehenden Verlöbnisses die Aussage verweigert. Des Weiteren sollten die Beamten dazu Stellung nahemen, warum sie ein Verfahren gegen sechs AntifaschistInnen gar nicht erst eröffnet hatten, obwohl Stefanie P. und Sebastian Z. diese namentlich beim LKA wegen schwerer Straftaten angezeigt hatten, der selbe Beamte aber nur kurze Zeit später die Anzeige der Neonazis gegen Matthias Z. mit einem aus der Anti-Antifa-Datei stammenden, von ihnen selbst geschossenen Foto zuließ. Hier wurde es auch dem Richter zu viel. Er unterbrach die Verhandlung.

Wenige später war von schwerer Körperverletzung nicht mehr die Rede. Was als versuchter Todschlag begann wird am 13.12.2007 nur noch als Verstoßes gegen das Waffengesetz weiterverfolgt. Nun soll erst einmal in einem Gutachten geklärt werden, ob es sich bei dem im Zuge der Hausdurchsuchung beim Angeklagten aufgefundenen Teleskop-Schlagstock um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Die Staatsanwaltschaft hat dafür vorsorglich schon mal 100 Tage Haft beantragt - selbstverständlich ohne Bewährung. Irgendwie muss sie die Untersuchungshaftzeit ja begründen.

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