24. Mai 2007: Aus zwei mach eins
Zum juristischen Experiment einer Parteifusion
Donnerstag, 24. Mai 2007, 19Uhr c.t., Raum 326 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, Berlin.
Zwei Parteien schließen sich zusammen. Was unkompliziert erscheint, ist praktisch ein aufwendiger Prozess. Neben inhaltlichen Lösungen müssen zweckvolle rechtliche Lösungen gefunden werden. Das deutsche Recht enthält für eine solche Parteifusion keine eindeutigen Hilfestellungen; ein praktisches Vorbild gibt es nicht. Als vor zwei Jahren die Pläne für eine gemeinsame Linkspartei von WASG und PDS konkreter wurden, war daher juristischer Erfindungsgeist gefragt.
Historisch bedingt sind Parteien grundsätzlich als nicht-rechtsfähige Vereine organisiert. Um den Weg eines „Umwandlungsgesetzes“ zu ermöglichen, mussten Bundesparteitage beider politischer Organisationen die Umgestaltung in eingetragene, rechtsfähige Vereine beschließen. Nur so konnte gesichert werden, dass eine Rechtsidentität hergestellt wird, die die Organisation wie Struktur der Parteiarbeit fortbestehen lässt. Juristische Fragen nach bereits erworbenen Mandaten, nach der staatlichen Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung schließen sich an.
RA Ulf Wende war beratend am Zusammengehen der beiden Parteien beteiligt und kann daher über die verschiedenen Aspekte berichten.
Donnerstag, 24. Mai 2007, 19Uhr c.t., Raum 326 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, Berlin.
Zwei Parteien schließen sich zusammen. Was unkompliziert erscheint, ist praktisch ein aufwendiger Prozess. Neben inhaltlichen Lösungen müssen zweckvolle rechtliche Lösungen gefunden werden. Das deutsche Recht enthält für eine solche Parteifusion keine eindeutigen Hilfestellungen; ein praktisches Vorbild gibt es nicht. Als vor zwei Jahren die Pläne für eine gemeinsame Linkspartei von WASG und PDS konkreter wurden, war daher juristischer Erfindungsgeist gefragt.
Historisch bedingt sind Parteien grundsätzlich als nicht-rechtsfähige Vereine organisiert. Um den Weg eines „Umwandlungsgesetzes“ zu ermöglichen, mussten Bundesparteitage beider politischer Organisationen die Umgestaltung in eingetragene, rechtsfähige Vereine beschließen. Nur so konnte gesichert werden, dass eine Rechtsidentität hergestellt wird, die die Organisation wie Struktur der Parteiarbeit fortbestehen lässt. Juristische Fragen nach bereits erworbenen Mandaten, nach der staatlichen Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung schließen sich an.
RA Ulf Wende war beratend am Zusammengehen der beiden Parteien beteiligt und kann daher über die verschiedenen Aspekte berichten.
Labels: Ankündigungen
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home