US-Bundesgericht lehnt Neuverhandlung des Falls von Mumia Abu Jamal ab
Todesstrafe steht weiterhin zur Disposition
Verschiedene Medien haben heute gemeldet, dass das 3. US-Bundesberufungsgericht das Todesurteil gegen den afroamerikanischen Journalisten und politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal aufgehoben hat. Das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal stellt klar:
"Leider stimmt dies so nicht. Zwar hat das Gericht den Ausspruch der Todesstrafe aufgehoben. Aber selbst wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, hat die Staatsanwaltschaft immer noch die Möglichkeit, innerhalb von 180 Tagen ab diesem Zeitpunkt in einem neuen Jury-Prozess ein erneutes Todesurteil zu erreichen. Auch bedeutet die mögliche Umwandlung in eine lebenslange Freiheitsstrafe eine „Todesstrafe auf Raten“, da es keine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung für den seit 1981 in der Todeszelle sitzenden Mumia Abu-Jamal gibt."
Für Abu-Jamal und seine internationalen UnterstützerInnen stellt die Entscheidung eine riesige Entäuschung dar. Anton Mestin, Sprecher des Berliner Bündnisses kommentiert: „Es ist bezeichnend, dass sich das Gericht nicht mit den rassistischen, politischen und sozialen Manipulationen in Mumias erstem Verfahren befassen will. Er soll bis zum Ende seines Lebens in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzen, obwohl er bereits seit 26 Jahren im Todestrakt von Pennsylvenia eingesperrt ist.“
Aber das Ende des Instanzenzuges ist noch nicht erreicht. Bisher hat erst ein Gremium von drei Bundesrichtern entschieden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, eine „en banc“-Entscheidung des gesamten aus neun Richtern bestehenden Bundesberufungsgericht herbeizuführen. Der Verteidiger von Mumia Abu-Jamal, Robert R. Bryan, hat bereits angekündigt, dies zu tun.
Unbestritten ist dieses Verfahren inzwischen zu einem politischen Symbol geworden: gegen Polizeigewalt, gegen Rassismus und gegen die Todesstrafe. Von daher verwundert es kaum, wenn Anton Mestin den politischen Charakter des Prozesses auch als Begründung für die unglaublichen Versäumnisse und Ignoranzen der US-amerikanischen Strafjustiz verantwortlich macht: „Wir haben es immer für möglich gehalten, dass Mumia trotz eindeutiger Indizien auf seiner Seite juristisch unterliegt. Diese Verfahren war immer ein politisches. Deshalb ist es weiterhin – jetzt sogar erst recht – notwendig, öffentlichen Druck zu erzeugen, um Mumia Abu-Jamals Freiheit zu erkämpfen.“
Das Berliner Mumia-Bündnis wird heute, am Freitag, den 28. März, um 20.00 Uhr einen Informationsabend im Berliner Lokal „CLASH“ veranstalten, um weitere Protest- und Solidaritätsaktionen vorzubereiten. Das „CLASH“ befindet sich im MehringHof, Gneisenaustr. 2A, 10961 - Berlin-Kreuzberg (Nähe U-Bhf. Mehringdamm [U 6/U 7]).
Quelle: Presseerklärung zur Gerichtsentscheidung gegen Mumia Abu-Jamal vom 27 Mar 2008 22:32:32 von Free.Mumia@gmx.net (Berliner Bündnis »Freiheit für Mumia Abu-Jamal!« - im Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalderstr.4 - 10405 Berlin - www.mumia-hoerbuch.de/bundnis.htm)
Verschiedene Medien haben heute gemeldet, dass das 3. US-Bundesberufungsgericht das Todesurteil gegen den afroamerikanischen Journalisten und politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal aufgehoben hat. Das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal stellt klar:
"Leider stimmt dies so nicht. Zwar hat das Gericht den Ausspruch der Todesstrafe aufgehoben. Aber selbst wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, hat die Staatsanwaltschaft immer noch die Möglichkeit, innerhalb von 180 Tagen ab diesem Zeitpunkt in einem neuen Jury-Prozess ein erneutes Todesurteil zu erreichen. Auch bedeutet die mögliche Umwandlung in eine lebenslange Freiheitsstrafe eine „Todesstrafe auf Raten“, da es keine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung für den seit 1981 in der Todeszelle sitzenden Mumia Abu-Jamal gibt."
Für Abu-Jamal und seine internationalen UnterstützerInnen stellt die Entscheidung eine riesige Entäuschung dar. Anton Mestin, Sprecher des Berliner Bündnisses kommentiert: „Es ist bezeichnend, dass sich das Gericht nicht mit den rassistischen, politischen und sozialen Manipulationen in Mumias erstem Verfahren befassen will. Er soll bis zum Ende seines Lebens in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzen, obwohl er bereits seit 26 Jahren im Todestrakt von Pennsylvenia eingesperrt ist.“
Aber das Ende des Instanzenzuges ist noch nicht erreicht. Bisher hat erst ein Gremium von drei Bundesrichtern entschieden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, eine „en banc“-Entscheidung des gesamten aus neun Richtern bestehenden Bundesberufungsgericht herbeizuführen. Der Verteidiger von Mumia Abu-Jamal, Robert R. Bryan, hat bereits angekündigt, dies zu tun.
Unbestritten ist dieses Verfahren inzwischen zu einem politischen Symbol geworden: gegen Polizeigewalt, gegen Rassismus und gegen die Todesstrafe. Von daher verwundert es kaum, wenn Anton Mestin den politischen Charakter des Prozesses auch als Begründung für die unglaublichen Versäumnisse und Ignoranzen der US-amerikanischen Strafjustiz verantwortlich macht: „Wir haben es immer für möglich gehalten, dass Mumia trotz eindeutiger Indizien auf seiner Seite juristisch unterliegt. Diese Verfahren war immer ein politisches. Deshalb ist es weiterhin – jetzt sogar erst recht – notwendig, öffentlichen Druck zu erzeugen, um Mumia Abu-Jamals Freiheit zu erkämpfen.“
Das Berliner Mumia-Bündnis wird heute, am Freitag, den 28. März, um 20.00 Uhr einen Informationsabend im Berliner Lokal „CLASH“ veranstalten, um weitere Protest- und Solidaritätsaktionen vorzubereiten. Das „CLASH“ befindet sich im MehringHof, Gneisenaustr. 2A, 10961 - Berlin-Kreuzberg (Nähe U-Bhf. Mehringdamm [U 6/U 7]).
Quelle: Presseerklärung zur Gerichtsentscheidung gegen Mumia Abu-Jamal vom 27 Mar 2008 22:32:32 von Free.Mumia@gmx.
Labels: Agitation, Urteilsschelte
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