Was ist eigentlich eine nicht-öffentliche Rüge?
Die nahm nun der Deutsche Presserat letzte Woche zum Anlass, folgende "nicht-öffentliche" Rüge ausgesprochen:
Die B.Z.-Online erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Persönlichkeitsrecht
sverstoßes für ihre Berichterstattung über die Festnahme eines tatverdächtigen jungen Mannes, dem vorgeworfen wurde, in Berlin Autos angezündet zu haben. Die Zeitung hatte eine Fotostrecke über die Festnahme veröffentlicht, auf dem der Verdächtige ungepixelt abgebildet wurde. Außerdem werden verschiedene Details aus seinem Privatleben, wie beispielsweise seine Schulausbildung und die Berufe seiner Eltern - der Vater ist Kommunalpolitiker-, preisgegeben.
Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte. Der Ausschuss erkennt kein öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung.
Bleibt nur die Frage: Was ist eine nicht-öffentliche Rüge? Eine Nicht-Proskription? Etwas was nur die mitbekommen, die wissen was gemeint ist und es deswegen wieder tun können, weil es ja so schön ruhig geblieben ist oder schlicht das Eingeständnis der eigenen Ungenügsamkeit, weil nämlich eine öffentliche Rüge auch nicht viel lauter wäre als eine nicht-öffentliche, nur eben noch viel wirkungsloser?
Labels: Sensibilitäten, Urteilsschelte, Zur Akte
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