Samstag, März 13, 2010

Was ist eigentlich eine nicht-öffentliche Rüge?

Die B.Z.-Online erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Rahmen ihrer Berichterstattung

Was haben sie gelacht: Der vermeintlich auf frischer Tat geschnappte Autozündler schaut nicht nur aus wie ein Milchreispunk - wie er so dasteht mit erhobenen Händen, gesenktem Blick und kurzem Stoppelhaar hinter seiner Harry Potter Brille, währernd er von Beamten durchsucht wird - er ist natürlich einer Brutstätte entkrochen, von der mensch nichts anderes erwarten kann. Was soll der Junge denn anderes machen, wenn der Vater bei der Partei ist, jaha, nicht irgendeiner *pssst* der LINKEN * der PDS? * psssssssst * gennnnnnnnnnnnau der SED *...

Die nahm nun der Deutsche Presserat letzte Woche zum Anlass, folgende "nicht-öffentliche" Rüge ausgesprochen:

Die B.Z.-Online erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Persönlichkeitsrechtsverstoßes für ihre Berichterstattung über die Festnahme eines tatverdächtigen jungen Mannes, dem vorgeworfen wurde, in Berlin Autos angezündet zu haben. Die Zeitung hatte eine Fotostrecke über die Festnahme veröffentlicht, auf dem der Verdächtige ungepixelt abgebildet wurde.

Außerdem werden verschiedene Details aus seinem Privatleben, wie beispielsweise seine Schulausbildung und die Berufe seiner Eltern - der Vater ist Kommunalpolitiker-, preisgegeben.

Allein die Tatsache, dass der Vater des Jungen Kommunalpolitiker sei, mache den Verdächtigen nicht zur Person der Zeitgeschichte. Der Ausschuss erkennt kein öffentliches Interesse an der identifizierenden Berichterstattung.

Bleibt nur die Frage: Was ist eine nicht-öffentliche Rüge? Eine Nicht-Proskription? Etwas was nur die mitbekommen, die wissen was gemeint ist und es deswegen wieder tun können, weil es ja so schön ruhig geblieben ist oder schlicht das Eingeständnis der eigenen Ungenügsamkeit, weil nämlich eine öffentliche Rüge auch nicht viel lauter wäre als eine nicht-öffentliche, nur eben noch viel wirkungsloser?


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