(Nicht-mehr-) Soldaten in den Knast!
Manchmal quasseln wir nicht nur, sondern entwickeln Lösungswege für gesellschaftliche Probleme konsequent zu Ende:
Die derzeit diskutierte Aussetzung/Abschaffung der Wehrpflicht fordert Antworten auf bisher kaum bedachte Folgewirkungen. Neben den doppelten Abitur-Jahrgängen könnte es zu einem bisher ungeahnten Anstieg der Studienanfänger_innen-Zahlen kommen, wenn neben den Hochschulen das zweite Arbeitsmarktstatistikentlastungsreservoir ausfällt. Das "ehemalige Nachrichtenmagazin" (Fefe) stabreimt nicht nur von der "Studenten-Springflut" sondern spricht auch von der "Studentenschwemme". Bisher war eine solche wenig höfliche Vernaturkatastrophisierung nur im Zusammenhang mit Asylbewerber_innen bekannt. Die Kultusminister_innen-Konferenz (KMK) hat weise vorausschauend schon den Staatssekretär_innen-Ausschuss beauftragt, "nach Wegen zu suchen, wie das Problem gemeistert werden könne". Yeah, Kaffee und Schnittchen in rauen Mengen (aber keine Fettflecke auf die Tischvorlagen machen!). Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenzbettelt um mehr Geld mahnt die flexible Handhabung des Hochschulpaktes an: Es müssten dessen Mittel früher fließen als bisher vorgesehen.
Der Hausfrauenbund, ähm das "DHB - Netzwerk Haushalt / Berufsverband der Haushaltsführenden", hat bislang noch nicht protestiert. Obwohl der doch befürchten müsste, dass die Rotzlöffel jetzt noch länger bei Mutti auf der Couch rumlümmeln und sich der geschlechtergerechteren Beteiligung an der Hausarbeit mit der Ausrede entziehen, nie die Chance gehabt zu haben, beim Bund zu lernen, wie man ein Hemd auf die Größe eines DIN-A4-Blattes zusammenlegt oder sein Bett macht, ohne dass da auch nur eine Falte im Laken oder der Bettdecke ist.
Wir haben daher folgenden Vorschlag entwickelt: Um den Hochschulen die nicht verkraftbare Belastung zu ersparen, kommen alle Jetzt-nicht-mehr-Wehrpflichtigen für ein Jahr vorsorglich in den Knast, "Vorwegvollzug" des Jugendarrestes sozusagen. Wenn sie später einmal Mist bauen, wird das eine Jahr auf die Strafe angerechnet.
P.S.: Der Vorschlag ist noch nicht bis zum Ende ausgereift. Nicht bedacht haben wir, was im Falle einer Geldstrafe passiert oder wenn die Betroffenen unbescholten bleiben. Aber da könnte ja das eine Jahr in ein Guthaben umgerechnet werden, z. B. 365 mal die Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG (derzeit 25 Euro/Tag), das von der Geldstrafe abgezogen wird. Wer straffrei lebt, bekommt im Erlebensfalle den Betrag bei der Rente gutgeschrieben, möglicherweise an die Haftentschädigungssätze angepasst ("Dynamisierung"). Keine Angst, liebe Rentenversicherungsträger, das wird nicht so kompliziert, die Sätze werden nicht so häufig angepasst, im Durchschnitt alle 19 Jahre.
Die Idee hätte auch nicht zu vernachlässigende beschäftigungspolitische Effekte. Da die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur aufgrund richterlicher Entscheidung möglich ist (Art. 104 Abs. 2 GG), müssten die Planstellen für das richterliche Personal - maßvoll - erhöht werden. Die Aufgabe, die erforderlichen Inhaftierungsanträge zu stellen, könnte Rechtspfleger_innen oder Amtsanwält_innen übertragen werden, so dass es zusätzlicher Stellen für Staatsanwält_innen nicht bedarf. Vielleicht kann eine interministerielle Arbeitsgruppe der KMK und der Justizminister_innen-Konferenz mal ausrechen, ob dieses Modell für die Länderhaushalte kostengünstiger ist als eine Erhöhung der Hochschulmittel, gerade in Zeiten der "Schuldenbremse"!
Die derzeit diskutierte Aussetzung/Abschaffung der Wehrpflicht fordert Antworten auf bisher kaum bedachte Folgewirkungen. Neben den doppelten Abitur-Jahrgängen könnte es zu einem bisher ungeahnten Anstieg der Studienanfänger_innen-Zahlen kommen, wenn neben den Hochschulen das zweite Arbeitsmarktstatistikentlastungsreservoir ausfällt. Das "ehemalige Nachrichtenmagazin" (Fefe) stabreimt nicht nur von der "Studenten-Springflut" sondern spricht auch von der "Studentenschwemme". Bisher war eine solche wenig höfliche Vernaturkatastrophisierung nur im Zusammenhang mit Asylbewerber_innen bekannt. Die Kultusminister_innen-Konferenz (KMK) hat weise vorausschauend schon den Staatssekretär_innen-Ausschuss beauftragt, "nach Wegen zu suchen, wie das Problem gemeistert werden könne". Yeah, Kaffee und Schnittchen in rauen Mengen (aber keine Fettflecke auf die Tischvorlagen machen!). Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz
Der Hausfrauenbund, ähm das "DHB - Netzwerk Haushalt / Berufsverband der Haushaltsführenden", hat bislang noch nicht protestiert. Obwohl der doch befürchten müsste, dass die Rotzlöffel jetzt noch länger bei Mutti auf der Couch rumlümmeln und sich der geschlechtergerechteren Beteiligung an der Hausarbeit mit der Ausrede entziehen, nie die Chance gehabt zu haben, beim Bund zu lernen, wie man ein Hemd auf die Größe eines DIN-A4-Blattes zusammenlegt oder sein Bett macht, ohne dass da auch nur eine Falte im Laken oder der Bettdecke ist.
Wir haben daher folgenden Vorschlag entwickelt: Um den Hochschulen die nicht verkraftbare Belastung zu ersparen, kommen alle Jetzt-nicht-mehr-Wehrpflichtigen für ein Jahr vorsorglich in den Knast, "Vorwegvollzug" des Jugendarrestes sozusagen. Wenn sie später einmal Mist bauen, wird das eine Jahr auf die Strafe angerechnet.
P.S.: Der Vorschlag ist noch nicht bis zum Ende ausgereift. Nicht bedacht haben wir, was im Falle einer Geldstrafe passiert oder wenn die Betroffenen unbescholten bleiben. Aber da könnte ja das eine Jahr in ein Guthaben umgerechnet werden, z. B. 365 mal die Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG (derzeit 25 Euro/Tag), das von der Geldstrafe abgezogen wird. Wer straffrei lebt, bekommt im Erlebensfalle den Betrag bei der Rente gutgeschrieben, möglicherweise an die Haftentschädigungssätze angepasst ("Dynamisierung"). Keine Angst, liebe Rentenversicherungsträger, das wird nicht so kompliziert, die Sätze werden nicht so häufig angepasst, im Durchschnitt alle 19 Jahre.
Die Idee hätte auch nicht zu vernachlässigende beschäftigungspolitische Effekte. Da die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur aufgrund richterlicher Entscheidung möglich ist (Art. 104 Abs. 2 GG), müssten die Planstellen für das richterliche Personal - maßvoll - erhöht werden. Die Aufgabe, die erforderlichen Inhaftierungsanträge zu stellen, könnte Rechtspfleger_innen oder Amtsanwält_innen übertragen werden, so dass es zusätzlicher Stellen für Staatsanwält_innen nicht bedarf. Vielleicht kann eine interministerielle Arbeitsgruppe der KMK und der Justizminister_innen-Konferenz mal ausrechen, ob dieses Modell für die Länderhaushalte kostengünstiger ist als eine Erhöhung der Hochschulmittel, gerade in Zeiten der "Schuldenbremse"!
Labels: Alltagswahnsinn, Examensrelevantes
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