Bericht zur Demonstrationsbeobachtung am 26. Mai 2011
Am 26. Mai 2011 hat der akj-berlin die Demonstration „Kapitalismus und G8 sind überall. Wir auch.“ im Rahmen einer Demonstrationsbeobachtung in Berlin-Mitte begleitet. Trotz eines friedlichen Demonstrationsverlaufes ohne besondere Vorkommnisse, gibt das Verhalten der Polizei Anlass zu Kritik.
Die Gefahrenprognose der Polizei führte zu einer deutlichen Überpräsenz von Einsatzkräften. Es wurden umfangreiche Vorkontrollen durchgeführt, die angesichts der sich abzeichnenden Situation unbegründet waren. Diese hatten eine einschüchternde Wirkung auf die Demonstrationsteilnehmer_innen. Nicht nachvollziehbar ist, dass Transparente auf ihren Inhalt hin kontrolliert wurden. Diese staatliche Vorzensur stellt einen massiven Eingriff in die Ausübung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar. Die kommunikative Vermittlung von Positionen und Inhalten der Versammlung steht nicht zur Disposition der Polizei.
Den die Vorkontrollen durchführenden Beamt_innen schienen die Auflagen teilweise selbst nicht bekannt zu sein. So wurde nach Gegenständen gefragt, deren Mitführen nicht verboten war. Dies unterblieb erst, als durch die Demonstrierenden auf die Rechtslage hingewiesen wurde. Genauso unverständlich ist die Androhung von Platzverweisen, um potentielle Versammlungsteilnehmende auf den „Antreteplatz“ zu bewegen. Stattdessen wäre es nötig gewesen, frühzeitig den Verkehr von der Versammlungsroute fern zu halten.
Trotz eines friedlichen Demonstrationsverlaufes kam es zum typischen Spalierlaufen durch die Polizei. Dadurch wurde der Demonstrationszug von der Öffentlichkeit abgeschirmt, Transparente verdeckt und somit die Wahrnehmbarkeit erschwert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vermittlung der Inhalte der Demonstration gegenüber Passant_innen nur noch durch die Beamt_innen des Anti-Konflikt-Teams erfolgt. Die seitliche Begleitung der Demonstration darf kein Regelfall sein.
Durch Polizeibeamt_innen kam es zu diskriminierenden Äußerungen gegenüber Passant_innen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Dies zeigt einmal mehr die Notwendigkeit einer individuellen Kennzeichnung der Polizei bei all ihren Einsätzen. In Großbritannien ist dies bereits seit 1860 gängige Praxis.
Nach Beendigung der Versammlung kam es zu kleineren Rangeleien. Während der gesamten Demonstration gab es keine Festnahmen.
Die Gefahrenprognose der Polizei führte zu einer deutlichen Überpräsenz von Einsatzkräften. Es wurden umfangreiche Vorkontrollen durchgeführt, die angesichts der sich abzeichnenden Situation unbegründet waren. Diese hatten eine einschüchternde Wirkung auf die Demonstrationsteilnehmer_innen. Nicht nachvollziehbar ist, dass Transparente auf ihren Inhalt hin kontrolliert wurden. Diese staatliche Vorzensur stellt einen massiven Eingriff in die Ausübung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar. Die kommunikative Vermittlung von Positionen und Inhalten der Versammlung steht nicht zur Disposition der Polizei.
Den die Vorkontrollen durchführenden Beamt_innen schienen die Auflagen teilweise selbst nicht bekannt zu sein. So wurde nach Gegenständen gefragt, deren Mitführen nicht verboten war. Dies unterblieb erst, als durch die Demonstrierenden auf die Rechtslage hingewiesen wurde. Genauso unverständlich ist die Androhung von Platzverweisen, um potentielle Versammlungsteilnehmende auf den „Antreteplatz“ zu bewegen. Stattdessen wäre es nötig gewesen, frühzeitig den Verkehr von der Versammlungsroute fern zu halten.
Trotz eines friedlichen Demonstrationsverlaufes kam es zum typischen Spalierlaufen durch die Polizei. Dadurch wurde der Demonstrationszug von der Öffentlichkeit abgeschirmt, Transparente verdeckt und somit die Wahrnehmbarkeit erschwert. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vermittlung der Inhalte der Demonstration gegenüber Passant_innen nur noch durch die Beamt_innen des Anti-Konflikt-Teams erfolgt. Die seitliche Begleitung der Demonstration darf kein Regelfall sein.
Durch Polizeibeamt_innen kam es zu diskriminierenden Äußerungen gegenüber Passant_innen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Dies zeigt einmal mehr die Notwendigkeit einer individuellen Kennzeichnung der Polizei bei all ihren Einsätzen. In Großbritannien ist dies bereits seit 1860 gängige Praxis.
Nach Beendigung der Versammlung kam es zu kleineren Rangeleien. Während der gesamten Demonstration gab es keine Festnahmen.
Labels: Sensibilitäten, Zur Akte
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