26. April 2007: Ein ganz normaler Kolonialkrieg?
Rechtliche Forderungen nach Reparation für deutsche Kolonialverbrechen in Namibia
Donnerstag, 26. April 2007, 19.30 Uhr, Raum 326 der Juristischen Fakultät, Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, Berlin.
Der Kolonialkrieg der deutschen Schutztruppe gegen die namibischen Herero und Nama (1904-1908) endete mit der Dezimierung großer Teile der Bevölkerung und gilt in weiten Teilen der geschichtswissenschaftlichen Forschung sowie im politischen Diskurs als der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Im August 2004 erkannte Heidemarie Wieczorek-Zeul in einer Rede die politische und moralische Verantwortung Deutschlands dafür an, schloss jedoch Entschädigungszahlungen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung die 2002 vor einem US-Gericht eingereichte Klage im Auftrag der Herero People’s Reparations in Gesamthöhe von ca. zwei Milliarden Dollar haben kann.
Der Völkerrechtler Malte Jaguttis wird Rechtsvorstellungen der deutschen Kolonialzeit untersuchen und aufzeigen, dass auch gemäß der Rechtsnormen des späten Wilhelminischen Reiches der Krieg gegen Nama und Herero als ein völkerrechtliches Verbrechen eingestuft werden konnte.
Diese juristische Analyse wird ergänzt durch Janntje Böhlke-Itzen, welche aus einer soziologischen Perspektive darstellen wird, welche Auswirkungen die Klage und die begleitenden Debatten für gesellschaftliche Diskurse im südlichen Afrika hat.
Donnerstag, 26. April 2007, 19.30 Uhr, Raum 326 der Juristischen Fakultät, Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, Berlin.
Der Kolonialkrieg der deutschen Schutztruppe gegen die namibischen Herero und Nama (1904-1908) endete mit der Dezimierung großer Teile der Bevölkerung und gilt in weiten Teilen der geschichtswissenschaftlichen Forschung sowie im politischen Diskurs als der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Im August 2004 erkannte Heidemarie Wieczorek-Zeul in einer Rede die politische und moralische Verantwortung Deutschlands dafür an, schloss jedoch Entschädigungszahlungen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Bedeutung die 2002 vor einem US-Gericht eingereichte Klage im Auftrag der Herero People’s Reparations in Gesamthöhe von ca. zwei Milliarden Dollar haben kann.
Der Völkerrechtler Malte Jaguttis wird Rechtsvorstellungen der deutschen Kolonialzeit untersuchen und aufzeigen, dass auch gemäß der Rechtsnormen des späten Wilhelminischen Reiches der Krieg gegen Nama und Herero als ein völkerrechtliches Verbrechen eingestuft werden konnte.
Diese juristische Analyse wird ergänzt durch Janntje Böhlke-Itzen, welche aus einer soziologischen Perspektive darstellen wird, welche Auswirkungen die Klage und die begleitenden Debatten für gesellschaftliche Diskurse im südlichen Afrika hat.
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