"Schau’n se ma, ob se bei juris wat dazu finden!"
Ich persönlich finde das ja das größte Lob für eine/n Referendar_in ist es, wenn im Stationszeugnis steht, die Entwürfe (von Schriftsätzen usw.) waren "praktisch verwertbar".
Der Tagesspiegel erweitert die Prädikate-Skale jetzt um die Bewertung "genialer Kniff". Wie das Blatt berichtet, kommt in die langwierige Auseinandersetzung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin, wer für die Beseitigung von Schiffwracks auf der Spree zuständig ist, Bewegung. Wollte das WSA bisher als Strom- bzw. Schifffahrtspolizeibehörde nicht tätig werden, weil die Wracks den Verkehr auf dem Wasser nicht behindern, hat es sich jetzt wohl in einem Fall zur Beseitigung entschlossen. Zu den juristischen Hintergründen für den Meinungswandel heißt es dort:
Hinweis für Examenskandidat_innen:
Falls ein/e Prüfer_inauf dumme Gedanken kommt kluge Fragen stellt: Das Wasser- und Schifffahrtsamt ist Teil der bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (vgl. Art. 87 Abs. 1, Art. 89 Abs. 2 GG).
Und auf die Frage, was das denn für bunte Tonnen auf der Spree sind, antwortet ihr ohne mit der Wimper zu zucken: "Das sind Verwaltungsakte in der Form einer Allgemeinverfügung" (vgl. BVerwG, Beschluss des vom 01.11.2006 – 9 B 25.05, Tz. 5)
Der Tagesspiegel erweitert die Prädikate-Skale jetzt um die Bewertung "genialer Kniff". Wie das Blatt berichtet, kommt in die langwierige Auseinandersetzung zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin, wer für die Beseitigung von Schiffwracks auf der Spree zuständig ist, Bewegung. Wollte das WSA bisher als Strom- bzw. Schifffahrtspolizeibehörde nicht tätig werden, weil die Wracks den Verkehr auf dem Wasser nicht behindern, hat es sich jetzt wohl in einem Fall zur Beseitigung entschlossen. Zu den juristischen Hintergründen für den Meinungswandel heißt es dort:
Für die Freunde juristischer Spitzfindigkeiten nur so viel: Die „Tau“ könnte gar kein Schiff sein, „im Sinne des Wasserstraßengesetzes“, sondern eine „bauliche Anlage“. Dann griffe die Haftung des Schifffahrtsamts als Eigentümer der Wasserfläche, und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wäre aus dem Schneider. Ein genialer Kniff, auf den ein Rechtsreferendar des Bezirksamts nach wochenlanger Recherche in Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung gestoßen ist.
Hinweis für Examenskandidat_innen:
Falls ein/e Prüfer_in
Und auf die Frage, was das denn für bunte Tonnen auf der Spree sind, antwortet ihr ohne mit der Wimper zu zucken: "Das sind Verwaltungsakte in der Form einer Allgemeinverfügung" (vgl. BVerwG, Beschluss des vom 01.11.2006 – 9 B 25.05, Tz. 5)
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