Auswertungsbericht Laase, 29. November 2011
Am Montag, den 29. November 2011 wurde der Castor in Danneberg von den Gleisen auf die Straße verladen. Die Einsatzbeobachtung beschränkte sich an diesem Tag und der folgenden Nacht auf die Orte Gorleben und Laase.
Gorleben
Beim Eintreffen der Beobachter_innen in Gorleben gegen 16 Uhr war die Räumung der Sitzblockade auf der Straße vor Gorleben bereits größtenteils beendet. Es wurde beobachtet, dass Demonstrant_innen über einen Holzzaun, der als Absperrung diente, geschubst und getreten wurden. Weitere schwerwiegende Übergriffe wurden nicht beobachtet. Polizeikräfte sperrten noch die Straße ab und hielten die geräumte Menschenmenge sowie weitere durch den Wald dazustoßende Protestierende davon ab, die Straße erneut zu betreten.
Laase
Ein anderer Teil der Beobachtungsgruppe war bei einer angemeldeten Veranstaltung in Laase zugegen. Diese befand sich einige Hundert Meter entfernt von der Castor-Transportstrecke. Die Teilnehmer_innen der Veranstaltung tranken Tee, wärmten sich an zwei Feuertonnen und tanzten auf dem Acker am Ortsrand. In ca. 200 Meter Entfernung der etwa 500 Versammelten, an der Absperrung der Versammlungsverbotszone, die durch ein rot-weißes Flatterband gekennzeichnet war, befanden sich fünf Wasserwerfer, zwei Räumpanzer, die Pferdestaffel und mehrere Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Polizei. Dieses Bedrohungsszenario wurde dadurch verstärkt, dass die Wasserwerfer permanent auf die Versammlung gerichtet waren. Der Helikopter war lautstark und nahezu permanent über der Versammlung präsent. Drei Strohfeuer befanden sich etwas abseits von der Versammlungsmenge, jedoch in deutlicher Entfernung von den Polizeikräften. Spätestens seit Beginn der Dunkelheit ca. 16:30 war das Feld, auf dem die Veranstaltung stattfand, von der Beleuchtung der Wasserwerfer und drei Lichtmasten ausgeleuchtet.
Die Polizei begann ab 17:30 damit Wasserwerfer einzusetzen. Der erste Einsatz richtete sich direkt gegen die Veranstaltung. So wurden die Feuertonne und die darum Versammelten mit Wasser beschossen. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang dazu wurden einzelne Festnahmen durchgeführt, obwohl dazu kein Anlass gegeben war. Diese erfolgten auf grobe und unkontrollierte Art und Weise. Es waren mehrmals laute Schreie wegen Schmerzen zu hören. Die Menge wurde auseinandergetrieben, indem Polizei mit Pferden in hoher Geschwindigkeit, zum Teil mit erhobenem Schlagstock, durch die Versammlung ritt. Dies erzeugte Panik. Willkürlich wurden Personen in einen Graben am Feld getrieben und dort zur Festnahme heftig, auch mit dem Gesicht, gegen die matschige Erde gepresst.
Der Einsatz der Wasserwerfer setzte sich im Laufe des Abends fort. Dafür wurden die Wasserwerfer jeweils aus der Absperrung in Richtung der Menschenmenge bewegt bis sie in Schussweite standen. Nicht immer wurde der Beschuss mit Wasser angekündigt. Wechselnd wurde die Maßnahme damit begründet, dass die rauchenden Strohfeuer gelöscht werden sollten oder die Maßnahme erfolge, weil Teilnehmer der Veranstaltung gegen das Verbot der Vermummung verstoßen würden. Der Wasserwerfereinsatz erwies sich sofort als offensichtlich ungeeignet, sowohl die Vermummung zu beenden als auch die Feuer zu löschen, denn diese begannen durch das Wasser erst so richtig stark zu rauchen. Dennoch wurden die Einsätze fortgesetzt. Trotzdem es angesichts der Rauchentwicklung unmöglich war sich zu orientieren, wurde vermehrt in die Menschenmenge Wasser geschossen. Dies geschah damit zwangsläufig wahllos und ohne konkreten Anlass. Auch wurde über längere Zeit in die Luft geschossen, so dass per Streuwirkung unterschiedslos alle Anwesenden getroffen wurden, bei Temperaturen um dem Gefrierpunkt. Infolge bildeten sich Raureif und Glätte. Die Einsätze der Wasserwerfer erwiesen sich insgesamt nicht nur als ungeeignet, sondern auch gefährlich. Ansagen der Polizei erfolgten ausschließlich direkt aus den Wasserwerfern. Häufig waren sie akustisch unverständlich. Die Zeit zwischen Androhung und Ausführung der Maßnahme reichte zeitlich schon nicht aus, sich entsprechend zu verhalten. Teilweise waren die Aufforderungen zudem inhaltlich gar nicht bestimmt genug.
Ein tauglicher Anlass für derartige Maßnahmen war über den gesamten Abend nicht ersichtlich. Weder wurde durch die Anwesenden versucht die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, noch ging von der Versammlung eine anderweitige Störung (Steinwürfe o.ä.) aus. Eine Auflösung der Versammlung war nicht erfolgt. Durch Ansagen über den Lautsprecher der Veranstaltung wurde in Bezugnahme auf entsprechende Gerichtsurteile den ganzen Abend über auf die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen hingewiesen. Zudem forderten die Veranstalter_innen uniformierte und nicht-uniformierte Polizeikräfte wiederholt auf, die Veranstaltung zu verlassen. Schließlich wurde auch der Einsatzleiter direkt mit Namen angesprochen und an sein rechtswidriges Vorverhalten bei ähnlichen Einsätzen erinnert.
Insgesamt befanden sich schließlich verteilt um die knapp 500 Teilnehmer_innen starke Veranstaltung acht Wasserwerfer und drei Räumpanzer. Teilweise wurde von drei Wasserwerfern gleichzeitig geschossen. Durch die Umstellung der Versammlung mit massivem Gerät und durch die polizeilichen Maßnahmen entstand Unruhe in der Veranstaltung, welche bis zum Einsatz der Wasserwerfer völlig entspannt verlaufen war. So kam es vereinzelt zum Zünden von Feuerwerkskörpern.
Die Unruhe wurde dadurch verstärkt, dass sich die Polizei über längere Zeit auch innerhalb der Versammlung aufhielt. Die Beamt_innen waren stets behelmt. Immer wieder wurde die versammelte Menschenmenge von Polizeikräften (Berliner Polizei, EHu 14) durchquert und zerteilt. Dabei wurden die Teilnehmer_innen von Polizeikameras abgefilmt. Auch private Handyaufnahmen wurden durch die eingesetzten Beamt_innen vorgenommen und erst im Fall von Ermahnung durch Kollegen oder Vorgesetzte teilweise unterlassen. Zudem wurde aus den Wasserwerfern heraus über den gesamten Zeitraum hinweg gefilmt. Dies geschah ohne Mitteilung an die Betroffenen und ohne, dass eine konkrete Gefahr zu erkennen war.
Nach den ersten Festnahmen im Zuge des Wasserwerfereinsatzes wurden auch im weiteren Verlauf der Veranstaltung mehrere Personen durch BFE-Einheiten der Bundespolizei festgenommen. Bei keiner der beobachteten Festnahmen war ein konkreter Anlass ersichtlich. Vielmehr entstand der Eindruck, dass festgenommen wurde, wer gerade greifbar war oder sich nicht wehren konnte. So wurde beobachtet, wie eine Gruppe der Bundespolizei mehrere Versammlungsteilnehmer_innen verfolgte und als sie diese nicht mehr erreichen konnte, eine andere Person festnahm, die in der Nähe gerade zufällig gestürzt war. Diese wurde brutal auf den Boden gepresst, ihr wurde mit Lederhandschuhen auf Teile des Gesichts und mit Knien in den Rücken gedrückt sowie die Hände nach hinten weggedreht. Als versucht wurde, den Namen der Person zu erfragen, wurde der Polizeigriff intensiviert und der Mund zugehalten. Auch andere Festnahmen fanden auf rabiate unverhältnismäßige Weise statt. Die Personen wurden von mehreren Beamt_innen an Ort und Stelle zu Boden geworfen und dort festgehalten. Bei einer Festnahme wurde beobachtet, wie einer Person, die vollständig fixiert war, das Gesicht in nasses Stroh gedrückt wurde. Die Person rief um Hilfe. Die beteiligten Polizeibeamt_innen erklärten daraufhin untereinander lautstark, dass die Person Widerstandshandlungen begehe. Diese waren jedoch zu keiner Zeit zu beobachten gewesen. Teilweise schufen sich die Einsatzkräfte die Gründe für Festnahmen selbst, indem sie zum Beispiel Personen hinter die polizeiliche Absperrung zogen, um sie so dann wegen dieses Verstoßes festzunehmen. Auch wurde beobachtet wie Versammlungsteilnehmer_innen vehement verfolgt wurden, die sich nur vom Feld weg in Richtung des Kulturzeltes Musenpalast begaben. Insgesamt erfolgten an diesem Abend nach Angaben des Veranstalters mindestens 18 Festnahmen.
Neben diesen Maßnahmen gegenüber den Teilnehmer_innen der Versammlung kam es auch zu Angriffen der Polizei auf Sanitäter_innen, Presse und Beobachter_innen. So wurde um 21:50, bereits nach der Durchfahrt des Castors, beobachtet wie eine Gruppe von ca. 30 behelmten Polizist_innen der Bundespolizei den abgesperrten Sanitätsbereich stürmte. Dort befanden sich erkennbar nur die als solche gekennzeichneten Sanitäter_innen und behandlungsbedürftige Personen. Die Polizei entfernte sich aus diesem Bereich erst wieder als Betroffene nachdrücklich gegen die Anwesenheit der Polizei protestierten. An anderer Stelle, so wurde von einem Sanitäter berichtet, wurde diesem, bei dem Versuch ihm die Stirnlampe vom Kopf zu reißen, weil dieser nicht leuchten dürfe, ins Gesicht geschlagen wurde. Mit dem Argument, die polizeilichen Maßnahmen werden durch Leuchten behindert, wurde auch der Presse untersagt Filmaufnahmen mit Licht durchzuführen. Andere Kameras wurden gezielt durch die Polizei geblendet. Zudem wurden Presseleute zurückgedrängt und von Polizeibeamt_innen ausgelacht. Wie weit die Missbilligung der Pressetätigkeit seitens der Polizei ging, zeigen auch weitere Beobachtungen. So berichtete ein verängstigter Fotojournalist, dass er nachdem er einfach nur Polizeimaßnahmen fotografiert hatte, von einer BFE-Einheit beharrlich über das Feld verfolgt worden sei. Auch nach Verlassen des Veranstaltungsortes sei ihm noch eine Gruppe nicht-uniformierter Polizeikräfte gefolgt. Dass die Polizei im Rahmen ihrer Maßnahmen bei der Behandlung nicht differenzierte, sondern jede Person als potentielle_n Straftäter_in behandelte, bekamen auch Beobachter_innen zu spüren. Obwohl diese auch in der Dunkelheit durch ihre Warnwesten klar erkennbar waren und sich grundsätzlich außerhalb der Versammlung aufhielten, kam es zu gezielten Angriffen. Ein Beobachter wurde von hinten auf das Gesicht gegriffen und rücklings zu Boden geworfen. Neben Anreden wie „Du nervst“ und der Androhung von Schlagstockeinsätzen kam es auch zu gezieltem Beschuss durch den Wasserwerfer auf Beobachter_innen, die sich abseits der versammelten Menschenmenge aufhielten. Zudem wurden Beobachter_innen beim Dokumentieren, insbesondere beim Erfragen der Namen der Festgenommenen, von Beamt_innen, die nicht in die Maßnahme involviert waren, geschubst, getreten und geschlagen. Eine Identifikation der beteiligten Beamt_innen konnte jedoch nicht erfolgen, weil auf gezielte Nachfrage die Herausgabe der Dienstnummer verweigert wurde. Die Behelmung verhinderte eine persönliche Identifikation, wie auch die Rückenkennzeichnung der eingesetzten Bundespolizei für eine solche nicht ausreichend bzw. teilweise nicht einmal vorhanden war. Lediglich vereinzelt konnten Übergriffe durch Pressefotografen dokumentiert werden.
Was blieb, war schließlich der Eindruck eines enorm aggressiven Polizeieinsatzes in Laase, der völlig die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel vermissen ließ, insbesondere im Vergleich mit tatsächlichen Blockadeaktionen von Gleisen und Straßen wie in Gorleben und an anderen Orten. Es gab zu keiner Zeit einen Grund polizeiliche Maßnahmen gegenüber der Kulturveranstaltung und Versammlung in Laase, von der keine Gefahr für die Castor-Transportstrecke ausging, durchzuführen. Dennoch wurde die "Polizeifestigkeit" der angemeldeten Versammlung systematisch ignoriert. Es schien so, dass die dortige Versammlung durch das Eingreifen der Polizei eskalieren sollte, um eine Kriminalisierung der Versammlungsteilnehmer_innen zu erreichen und schließlich die Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen wie Wasserwerfereinsatz und Festnahmen eigenhändig zu schaffen.
Gorleben
Beim Eintreffen der Beobachter_innen in Gorleben gegen 16 Uhr war die Räumung der Sitzblockade auf der Straße vor Gorleben bereits größtenteils beendet. Es wurde beobachtet, dass Demonstrant_innen über einen Holzzaun, der als Absperrung diente, geschubst und getreten wurden. Weitere schwerwiegende Übergriffe wurden nicht beobachtet. Polizeikräfte sperrten noch die Straße ab und hielten die geräumte Menschenmenge sowie weitere durch den Wald dazustoßende Protestierende davon ab, die Straße erneut zu betreten.
Laase
Ein anderer Teil der Beobachtungsgruppe war bei einer angemeldeten Veranstaltung in Laase zugegen. Diese befand sich einige Hundert Meter entfernt von der Castor-Transportstrecke. Die Teilnehmer_innen der Veranstaltung tranken Tee, wärmten sich an zwei Feuertonnen und tanzten auf dem Acker am Ortsrand. In ca. 200 Meter Entfernung der etwa 500 Versammelten, an der Absperrung der Versammlungsverbotszone, die durch ein rot-weißes Flatterband gekennzeichnet war, befanden sich fünf Wasserwerfer, zwei Räumpanzer, die Pferdestaffel und mehrere Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE) der Polizei. Dieses Bedrohungsszenario wurde dadurch verstärkt, dass die Wasserwerfer permanent auf die Versammlung gerichtet waren. Der Helikopter war lautstark und nahezu permanent über der Versammlung präsent. Drei Strohfeuer befanden sich etwas abseits von der Versammlungsmenge, jedoch in deutlicher Entfernung von den Polizeikräften. Spätestens seit Beginn der Dunkelheit ca. 16:30 war das Feld, auf dem die Veranstaltung stattfand, von der Beleuchtung der Wasserwerfer und drei Lichtmasten ausgeleuchtet.
Die Polizei begann ab 17:30 damit Wasserwerfer einzusetzen. Der erste Einsatz richtete sich direkt gegen die Veranstaltung. So wurden die Feuertonne und die darum Versammelten mit Wasser beschossen. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang dazu wurden einzelne Festnahmen durchgeführt, obwohl dazu kein Anlass gegeben war. Diese erfolgten auf grobe und unkontrollierte Art und Weise. Es waren mehrmals laute Schreie wegen Schmerzen zu hören. Die Menge wurde auseinandergetrieben, indem Polizei mit Pferden in hoher Geschwindigkeit, zum Teil mit erhobenem Schlagstock, durch die Versammlung ritt. Dies erzeugte Panik. Willkürlich wurden Personen in einen Graben am Feld getrieben und dort zur Festnahme heftig, auch mit dem Gesicht, gegen die matschige Erde gepresst.
Der Einsatz der Wasserwerfer setzte sich im Laufe des Abends fort. Dafür wurden die Wasserwerfer jeweils aus der Absperrung in Richtung der Menschenmenge bewegt bis sie in Schussweite standen. Nicht immer wurde der Beschuss mit Wasser angekündigt. Wechselnd wurde die Maßnahme damit begründet, dass die rauchenden Strohfeuer gelöscht werden sollten oder die Maßnahme erfolge, weil Teilnehmer der Veranstaltung gegen das Verbot der Vermummung verstoßen würden. Der Wasserwerfereinsatz erwies sich sofort als offensichtlich ungeeignet, sowohl die Vermummung zu beenden als auch die Feuer zu löschen, denn diese begannen durch das Wasser erst so richtig stark zu rauchen. Dennoch wurden die Einsätze fortgesetzt. Trotzdem es angesichts der Rauchentwicklung unmöglich war sich zu orientieren, wurde vermehrt in die Menschenmenge Wasser geschossen. Dies geschah damit zwangsläufig wahllos und ohne konkreten Anlass. Auch wurde über längere Zeit in die Luft geschossen, so dass per Streuwirkung unterschiedslos alle Anwesenden getroffen wurden, bei Temperaturen um dem Gefrierpunkt. Infolge bildeten sich Raureif und Glätte. Die Einsätze der Wasserwerfer erwiesen sich insgesamt nicht nur als ungeeignet, sondern auch gefährlich. Ansagen der Polizei erfolgten ausschließlich direkt aus den Wasserwerfern. Häufig waren sie akustisch unverständlich. Die Zeit zwischen Androhung und Ausführung der Maßnahme reichte zeitlich schon nicht aus, sich entsprechend zu verhalten. Teilweise waren die Aufforderungen zudem inhaltlich gar nicht bestimmt genug.
Ein tauglicher Anlass für derartige Maßnahmen war über den gesamten Abend nicht ersichtlich. Weder wurde durch die Anwesenden versucht die polizeilichen Absperrungen zu überwinden, noch ging von der Versammlung eine anderweitige Störung (Steinwürfe o.ä.) aus. Eine Auflösung der Versammlung war nicht erfolgt. Durch Ansagen über den Lautsprecher der Veranstaltung wurde in Bezugnahme auf entsprechende Gerichtsurteile den ganzen Abend über auf die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen hingewiesen. Zudem forderten die Veranstalter_innen uniformierte und nicht-uniformierte Polizeikräfte wiederholt auf, die Veranstaltung zu verlassen. Schließlich wurde auch der Einsatzleiter direkt mit Namen angesprochen und an sein rechtswidriges Vorverhalten bei ähnlichen Einsätzen erinnert.
Insgesamt befanden sich schließlich verteilt um die knapp 500 Teilnehmer_innen starke Veranstaltung acht Wasserwerfer und drei Räumpanzer. Teilweise wurde von drei Wasserwerfern gleichzeitig geschossen. Durch die Umstellung der Versammlung mit massivem Gerät und durch die polizeilichen Maßnahmen entstand Unruhe in der Veranstaltung, welche bis zum Einsatz der Wasserwerfer völlig entspannt verlaufen war. So kam es vereinzelt zum Zünden von Feuerwerkskörpern.
Die Unruhe wurde dadurch verstärkt, dass sich die Polizei über längere Zeit auch innerhalb der Versammlung aufhielt. Die Beamt_innen waren stets behelmt. Immer wieder wurde die versammelte Menschenmenge von Polizeikräften (Berliner Polizei, EHu 14) durchquert und zerteilt. Dabei wurden die Teilnehmer_innen von Polizeikameras abgefilmt. Auch private Handyaufnahmen wurden durch die eingesetzten Beamt_innen vorgenommen und erst im Fall von Ermahnung durch Kollegen oder Vorgesetzte teilweise unterlassen. Zudem wurde aus den Wasserwerfern heraus über den gesamten Zeitraum hinweg gefilmt. Dies geschah ohne Mitteilung an die Betroffenen und ohne, dass eine konkrete Gefahr zu erkennen war.
Nach den ersten Festnahmen im Zuge des Wasserwerfereinsatzes wurden auch im weiteren Verlauf der Veranstaltung mehrere Personen durch BFE-Einheiten der Bundespolizei festgenommen. Bei keiner der beobachteten Festnahmen war ein konkreter Anlass ersichtlich. Vielmehr entstand der Eindruck, dass festgenommen wurde, wer gerade greifbar war oder sich nicht wehren konnte. So wurde beobachtet, wie eine Gruppe der Bundespolizei mehrere Versammlungsteilnehmer_innen verfolgte und als sie diese nicht mehr erreichen konnte, eine andere Person festnahm, die in der Nähe gerade zufällig gestürzt war. Diese wurde brutal auf den Boden gepresst, ihr wurde mit Lederhandschuhen auf Teile des Gesichts und mit Knien in den Rücken gedrückt sowie die Hände nach hinten weggedreht. Als versucht wurde, den Namen der Person zu erfragen, wurde der Polizeigriff intensiviert und der Mund zugehalten. Auch andere Festnahmen fanden auf rabiate unverhältnismäßige Weise statt. Die Personen wurden von mehreren Beamt_innen an Ort und Stelle zu Boden geworfen und dort festgehalten. Bei einer Festnahme wurde beobachtet, wie einer Person, die vollständig fixiert war, das Gesicht in nasses Stroh gedrückt wurde. Die Person rief um Hilfe. Die beteiligten Polizeibeamt_innen erklärten daraufhin untereinander lautstark, dass die Person Widerstandshandlungen begehe. Diese waren jedoch zu keiner Zeit zu beobachten gewesen. Teilweise schufen sich die Einsatzkräfte die Gründe für Festnahmen selbst, indem sie zum Beispiel Personen hinter die polizeiliche Absperrung zogen, um sie so dann wegen dieses Verstoßes festzunehmen. Auch wurde beobachtet wie Versammlungsteilnehmer_innen vehement verfolgt wurden, die sich nur vom Feld weg in Richtung des Kulturzeltes Musenpalast begaben. Insgesamt erfolgten an diesem Abend nach Angaben des Veranstalters mindestens 18 Festnahmen.
Neben diesen Maßnahmen gegenüber den Teilnehmer_innen der Versammlung kam es auch zu Angriffen der Polizei auf Sanitäter_innen, Presse und Beobachter_innen. So wurde um 21:50, bereits nach der Durchfahrt des Castors, beobachtet wie eine Gruppe von ca. 30 behelmten Polizist_innen der Bundespolizei den abgesperrten Sanitätsbereich stürmte. Dort befanden sich erkennbar nur die als solche gekennzeichneten Sanitäter_innen und behandlungsbedürftige Personen. Die Polizei entfernte sich aus diesem Bereich erst wieder als Betroffene nachdrücklich gegen die Anwesenheit der Polizei protestierten. An anderer Stelle, so wurde von einem Sanitäter berichtet, wurde diesem, bei dem Versuch ihm die Stirnlampe vom Kopf zu reißen, weil dieser nicht leuchten dürfe, ins Gesicht geschlagen wurde. Mit dem Argument, die polizeilichen Maßnahmen werden durch Leuchten behindert, wurde auch der Presse untersagt Filmaufnahmen mit Licht durchzuführen. Andere Kameras wurden gezielt durch die Polizei geblendet. Zudem wurden Presseleute zurückgedrängt und von Polizeibeamt_innen ausgelacht. Wie weit die Missbilligung der Pressetätigkeit seitens der Polizei ging, zeigen auch weitere Beobachtungen. So berichtete ein verängstigter Fotojournalist, dass er nachdem er einfach nur Polizeimaßnahmen fotografiert hatte, von einer BFE-Einheit beharrlich über das Feld verfolgt worden sei. Auch nach Verlassen des Veranstaltungsortes sei ihm noch eine Gruppe nicht-uniformierter Polizeikräfte gefolgt. Dass die Polizei im Rahmen ihrer Maßnahmen bei der Behandlung nicht differenzierte, sondern jede Person als potentielle_n Straftäter_in behandelte, bekamen auch Beobachter_innen zu spüren. Obwohl diese auch in der Dunkelheit durch ihre Warnwesten klar erkennbar waren und sich grundsätzlich außerhalb der Versammlung aufhielten, kam es zu gezielten Angriffen. Ein Beobachter wurde von hinten auf das Gesicht gegriffen und rücklings zu Boden geworfen. Neben Anreden wie „Du nervst“ und der Androhung von Schlagstockeinsätzen kam es auch zu gezieltem Beschuss durch den Wasserwerfer auf Beobachter_innen, die sich abseits der versammelten Menschenmenge aufhielten. Zudem wurden Beobachter_innen beim Dokumentieren, insbesondere beim Erfragen der Namen der Festgenommenen, von Beamt_innen, die nicht in die Maßnahme involviert waren, geschubst, getreten und geschlagen. Eine Identifikation der beteiligten Beamt_innen konnte jedoch nicht erfolgen, weil auf gezielte Nachfrage die Herausgabe der Dienstnummer verweigert wurde. Die Behelmung verhinderte eine persönliche Identifikation, wie auch die Rückenkennzeichnung der eingesetzten Bundespolizei für eine solche nicht ausreichend bzw. teilweise nicht einmal vorhanden war. Lediglich vereinzelt konnten Übergriffe durch Pressefotografen dokumentiert werden.
Was blieb, war schließlich der Eindruck eines enorm aggressiven Polizeieinsatzes in Laase, der völlig die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel vermissen ließ, insbesondere im Vergleich mit tatsächlichen Blockadeaktionen von Gleisen und Straßen wie in Gorleben und an anderen Orten. Es gab zu keiner Zeit einen Grund polizeiliche Maßnahmen gegenüber der Kulturveranstaltung und Versammlung in Laase, von der keine Gefahr für die Castor-Transportstrecke ausging, durchzuführen. Dennoch wurde die "Polizeifestigkeit" der angemeldeten Versammlung systematisch ignoriert. Es schien so, dass die dortige Versammlung durch das Eingreifen der Polizei eskalieren sollte, um eine Kriminalisierung der Versammlungsteilnehmer_innen zu erreichen und schließlich die Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen wie Wasserwerfereinsatz und Festnahmen eigenhändig zu schaffen.