Freitag, Mai 25, 2007

31. Mai: G8: Was tun, wenn’s brennt?

Kleine Rechtshilfe für GipfelstürmerInnen

Donnerstag, 31. Mai 2007, 19.30 Uhr,
Raum 326, Juristische Fakultät, Bebelplatz 1, Berlin


Der G8-Gipfel in Heiligendamm steht vor der Tür. Und damit auch ein Großaufgebot in Grün und Blau. Ein größeres Großaufgebot als bei der Demo um die Ecke. Sogar eine eigene Versammlungsbehörde wurde eingerichtet.
Was tun im Umgang mit der Polizei? Was dürfen die, was dürfen die nicht? Was sind meine Rechte auf der Straße, auf der Wiese, im Gewahrsam?
Auch wer schon Tausendmal bei einer Demo war: Ab und zu Auffrischen schadet nicht!

Mit Rechtsanwalt Thomas Moritz.

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Sonntag, Mai 20, 2007

24. Mai 2007: Aus zwei mach eins

Zum juristischen Experiment einer Parteifusion

Donnerstag, 24. Mai 2007, 19Uhr c.t., Raum 326 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Bebelplatz 1, Berlin.


Zwei Parteien schließen sich zusammen. Was unkompliziert erscheint, ist praktisch ein aufwendiger Prozess. Neben inhaltlichen Lösungen müssen zweckvolle rechtliche Lösungen gefunden werden. Das deutsche Recht enthält für eine solche Parteifusion keine eindeutigen Hilfestellungen; ein praktisches Vorbild gibt es nicht. Als vor zwei Jahren die Pläne für eine gemeinsame Linkspartei von WASG und PDS konkreter wurden, war daher juristischer Erfindungsgeist gefragt.

Historisch bedingt sind Parteien grundsätzlich als nicht-rechtsfähige Vereine organisiert. Um den Weg eines „Umwandlungsgesetzes“ zu ermöglichen, mussten Bundesparteitage beider politischer Organisationen die Umgestaltung in eingetragene, rechtsfähige Vereine beschließen. Nur so konnte gesichert werden, dass eine Rechtsidentität hergestellt wird, die die Organisation wie Struktur der Parteiarbeit fortbestehen lässt. Juristische Fragen nach bereits erworbenen Mandaten, nach der staatlichen Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung schließen sich an.

RA Ulf Wende war beratend am Zusammengehen der beiden Parteien beteiligt und kann daher über die verschiedenen Aspekte berichten.

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Mittwoch, Mai 16, 2007

Versammlungsfreiheit für Fuckparade

Vermisst hier jemand das Forderungsausrufzeichen? Wurden die gerade alle beim Schreiben von Gipfelblockade-Aufrufen verbraucht? Nein, sie sind nicht mehr notwendig. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2007 entschieden, dass der Polizeipräsident in Berlin die Fuckparade 2001 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und damit im Sinne des Grundgesetzes hätte behandeln müssen (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 23.06).

Der Kläger meldete für den 14. Juli 2001 einen Sternmarsch als Gegendemonstration zur Berliner Love Parade an. Gerechnet wurde mit etwa 10 000 Teilnehmern, die von 40 bis 50 Lautsprecherwagen begleitet werden sollten. Von den Lautsprecherwagen sollten DJs "Techno-Musik unterschiedlicher Stile" spielen. Während der Veranstaltung sollten Tausende von Handzetteln verteilt werden, die „Keine Zensur durch Kommerz“, „Love Parade raus aus dem Tiergarten“, „Leben statt Hauptstadtwahn“ und „Keine Party ist illegal“ als Forderungen enthielten und sie näher begründeten. Insbesondere sollte sich die Veranstaltung gegen die Verdrängung von Anhängern bestimmter Techno-Musikstile aus den angestammten Stadtgebieten, gegen die Schließung von Clubs und die Auflösung von Partys sowie gegen die kommerzialisierte „Love Parade“ als „Pseudo-Demo“ richten. Auf den auf dem Sternmarsch mitgeführten Lastkraftwagen sollten Banner angebracht werden, die auf die Forderungen der Veranstaltung hinweisen sollten. Auf der Homepage des Klägers wurden diese Anliegen dargelegt und begründet. Auf Veranlassung des Klägers und unter Hinweis auf die "Fuckparade" fand eine Podiumsveranstaltung u.a. mit Politikern zu dem Thema „Wie wichtig sind Sub- und Clubkultur für eine lebenswerte Stadt“ statt.

Der Polizeipräsident in Berlin teilte dem Kläger mit, dass die angemeldete Veranstaltung nicht die Voraussetzungen einer Versammlung erfülle, weil sich die Rolle der Teilnehmer auf das Zuhören und Tanzen beschränke und das Verteilen der Handzettel und die Spruchbänder der Veranstaltung nicht das entscheidende Gepräge verleihen würden. Dem sind das von dem Kläger angerufene Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin gefolgt.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem entgegengetreten. Nach seiner Ansicht war die Fuckparade als Versammlung zu behandeln, weil nicht zweifelsfrei auszuschließen sei, dass die Veranstaltung mit Blick auf ihr Gesamtgepräge für einen Außenstehenden erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet war. Bei der Beurteilung des Gesamtgepräges einer Veranstaltung seien mit Blick auf die besondere Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit im Wege einer Gesamtschau alle maßgeblichen Gesichtspunkte mit der ihnen zukommenden Bedeutung zu berücksichtigen. Dem habe das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend Rechnung getragen. Es hat mehrere relevante Umstände unberücksichtigt gelassen. Nach der vom Bundesverwaltungsgericht angestellten eigenständigen Beurteilung des Gesamtgepräges der Veranstaltung war diese als Versammlung zu behandeln. Dafür, dass die Veranstaltung erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sein sollte, sprächen insbesondere die Handzettel, auf denen die Forderungen der Veranstaltung wiedergegeben und näher beschrieben wurden, und die beabsichtigte Wiedergabe der Forderungen auf den an den Lastkraftwagen befestigten Bannern. Von Bedeutung hielt das Bundesverwaltungsgericht auch den Internetauftritt des Klägers, in dem die Forderungen der Veranstaltung ausführlich dargelegt und begründet wurden, und die von dem Kläger initiierte Podiumsdiskussion. Angesichts dieser zahlreichen aussagekräftigen Umstände, die für eine Versammlung sprechen, könne nicht angenommen werden, dass die auf Musik, Tanz und Unterhaltung gerichteten Elemente der Veranstaltung im Vordergrund gestanden hätten.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG

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Mittwoch, Mai 02, 2007

7. Mai 2007: Terror an der Uni?

Berechtigte Kriminalitätsfurcht oder gesteuerte Panikmache?

Montag, 7. Mai 2007, 19.00 Uhr, Kinosaal, Hauptgebäude der Humboldt-Universität (Westflügel, Unter den Linden 6)

Spätestens seit den missglückten Kofferbombenanschlägen letzten Jahres, bei denen zwei Studenten aus dem Libanon festgenommen wurden, richtet sich der Fokus der deutschen Sicherheitspolitik – speziell im Zuge der Terrorismusbekämpfung – auch auf die Universitäten. In der an die Ereignisse anschließenden Diskussion forderte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, eine verstärkte Zusammenarbeit der Universitäten mit dem Verfassungsschutz, um terrorverdächtige Studenten bereits früh ausfindig machen und überwachen zu können. Bayerns Innenminister Beckstein forderte die intensivierte Überwachung von Studenten aus »Problemstaaten« und schlug vor, dass sowohl Studenten als auch Dozenten der deutschen Universitäten ihnen verdächtige Studenten melden sollen. Bundesinnenminister Schäuble forderte u.a. die generelle Überwachung von Personen, die im Inland für ausländische Studenten bürgen.

Wir möchten diese in allen Bundesländern aktuelle Diskussion auf unserer Veranstaltung in einem rechtspolitischen und analytischen Sinne aufgreifen. Die Podiumsdiskussion »Terror an der Uni?« soll sich mit dem Spannungsfeld zwischen Terrorismusbekämpfung und dem Streben nach nationaler Sicherheit auf der einen Seite sowie dem Erhalt der Grund- und Bürgerrechte auf der anderen Seite befassen.
Organisatoren sind der Arbeitskreis Rechtspolitik der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie der arbeitskreis kritischer juristInnen (akj) an der Humboldt-Universität.

Kurzreferaten der PodiumsteilnehmerInnen wird sich eine Diskussion auf dem Podium und mit dem Publikum anschließen.

PodiumsteilnehmerInnen:

  • Annette Brückner, Geschäftsführerin der POLYGON Visual Content Management GmbH, Software-Entwicklerin und Fachfrau für Fragen bez. der neuen »Anti-Terror-Datei«

  • Michael Plöse, Mitglied des akj-Berlin, früheres Mitglied des ReferentInnenrates der HU-Berlin und beteiligt an der Klage gegen die Rasterfahndung gegen Studierende im Jahr 2001

  • Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union und Autor zahlreicher Bücher zum Geheimdienst- und Polizeibereich

  • Ralf Göbel, MdB, Jurist, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständig für Sicherheitspolitik, ehem. Abteilungsleiter Polizeipräsidium (angefragt)

  • Christian Bommarius, Jurist und Literaturwissenschaftler, leitender Redakteur der Berliner Zeitung für den Bereich Innen- und Rechtspolitik



Moderation:
Jan Korte, MdB, Die Linke, Mitglied des Innenausschusses und Datenschutzbeauftragter der Linksfraktion.

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