Freitag, Dezember 22, 2006

"Abgestanden in Ruinen" – das neue freischüßler ist erschienen!

Die Grafik "http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/06-14/bilder/titel-klein.jpg" kann nicht angezeigt werden, weil sie Fehler enthält.

Was lange wärt... Über ein Jahr lang mussten die LeserInnen des freischüßler nun sehnsuchtsvoll auf eine Neuerscheinung warten, kurz vor Jahresschluss erschien am Montag die neue Ausgabe in neuer Zählweise (Ausgabe 14 | 2006). Im Schwerpunkt der Ausgabe steht die Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte. Dabei wird nicht nur Art und Weise der Aufarbeitung nach der Wende betrachtet, sondern auch den Versuch unternommen, den LeserInnen das Justizsystem und die Geschichte der Juristischen Fakultät der HU in der DDR und in der Wendezeit näher zu bringen. Darüber hinaus richtet sich der Blicken nach Frankreich und es wird gefragt, warum dort passiert, was in Deutschland so selten funktioniert: Politik als direkte Aktion auf der Straße. Im Universitätsteil dieser Ausgabe finden sich neben Beiträgen zum Jubiläum der Berliner Handelshochschule vor allem Betrachtungen zum “Phänomen Jurastudium” sowie zur Studiengebührendebatte, die leider auch in Berlin bald wieder aktuell sein könnte. Auch von eigenen Aktivitäten des akj ist zu berichten. Außerdem finden sich wie immer Anmerkungen und Kommentare zu aktuellen Rechtsentwicklungen und Gesetzesvorhaben in Deutschland und anderen Teilen der Welt. >>

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Donnerstag, Dezember 21, 2006

Mannheim soll im Januar ganz schön sein



Okay, ist gelogen. Fahrt trotzdem hin, wenn Ihr Zeit habt.

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Vorweihnachtsfernsehtipp

Während sich die Leute mit Konsumterror herumschlagen oder mental darauf vorbereiten, die fette Weihnachtsgans oder den sich spätestens am 1. Feiertag einstellenden Familienzoff zu verdauen, darf die Tagesschau mal so richtig kritisch sein und zeigt auf ihrer Internetplattform eine vierteilige Serie zum "Alltag Überwachung".

Wenn also Mutti wegen der versauten Stimmung weint, Papi wieder nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Studienabschlusses fragt oder Opi zum hundertsten Mal seine Landsergeschichten erzählt, könnt Ihr Euch ja mal in Papis Arbeitszimmer einschließen und das Filmchen anschauen.

Teil 1 (20.12.2006): Hunderttausende Kameras beobachten uns

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Freitag, Dezember 15, 2006

Von wegen "Hotelvollzug"

Im Hotel gibt es das Duschgel umsonst. Anders geht es offensichtlich in deutschen Knästen zu. Das stellt eine bestimmte Gruppe von Untersuchungsgefangenen vor riesige Probleme.

Von der Würde des Menschen wird gern in weihevollem Ton gesprochen. Dass zur Menschenwürde auch der banale Umstand gehört, nicht wie ein Wiesel stinken zu müssen und elementare Körperpflegebedürfnisse befriedigen zu können, geht da schon mal unter. Wie der Südwestrundfunk berichtet, haben Untersuchungsgefangene, denen vorgeworfen wird, Mitglied von "al-Qaida" zu sein, keinen Zugriff auf Geld, um damit Dinge des täglichen Bedarfs decken zu können, etwa Telefonate mit ihren Rechtsanwälten zu führen oder Duschmarken zu kaufen.

Ursache dafür sind die Antiterrorlisten der UNO, mit denen eigentlich die internationalen Finanzströme von al-Qaida gestoppt werden sollen. Privatpersonen und Unternehmen, die auf dieser Liste aufgeführt sind, werden sämtliche Konten gesperrt und haben praktisch keine Möglichkeit mehr, irgendwo auf der Welt über Geld zu verfügen.

Die Gefangenen können aus humanitären Gründen ein kleines Taschengeld erhalten, jedoch erst nach einem aufwändigen bürokratischen Verfahren. Denn über diese Anträge entscheidet der UNO-Sicherheitsrat. Die Anträge werden von der Deutsche Bundesbank bearbeitet und werden anschließend über das Wirtschafts- und das Außenministerium an den Sicherheitsrat weitergeleitet. Der soll innerhalb von 48 Stunden nach Eingang über jeden Fall entscheiden, was aber nicht immer funktionieren soll. Diese absurde Situation stößt nach Aussage von Rechtsanwältin Gül Pinar, Verteidigerin einiger Betroffener, auch auf Unverständnis und Kritik der damit befassten JuristInnen und Beamten, die sich daher bemühten, das Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.

Die Bundesbank hat übrigens eine eigene Stelle für diese Fälle eingerichtet. Ihre Bezeichnung lautet "Service-Zentrum Finanzsanktionen". George Orwell lässt grüßen.

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Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz

Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der Koalition von SPD und CDU am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Ermittlungsbehörden erhalten damit zahlreiche neue Befugnisse an die Hand. So darf fortan der große Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden. Dafür genügt bereits die Anordnung durch einen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was der Branchenverband Bitkom für verfassungswidrig hält. Mehr bei heise.de

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Mittwoch, Dezember 06, 2006

Großrazzia gegen türkische Migrantenvereine – zwei Verhaftungen wegen Terrorismusvorwurf

In einer bundesweit abgestimmten Aktion duchsuchte die Polizei am 29. November 2006 mehrere türkische Migrantenvereine. Diese Maßnahme richtete sich nach Polizeiangaben gegen die seit 1998 in Deutschland verbotene "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C). Mindestens 59 Wohnungen, Geschäftsräume und Kulturvereine wurde in Berlin, Köln, Heidelberg, Stuttgart, München und Augsburg durchsucht. Vereinsmitglieder seien dabei wie Kriminelle von der Polizei überfallen und Vereinsräume verwüstet worden, kritisierte ein Sprecher der "Anatolischen Föderation" aus Köln.

Die 1994 aus der Spaltung der türkischen linken Organisation "Dev-Sol" ("Revolutionäre Linke") hervorgegangene DHKP-C wird von der Türkei, EU und USA als terroristisch eingestuft. Die sich als "antiimperialistisch" und "antioligarchisch" verstehende Organisation verfügt vor allem unter den Bewohnern der Elendsviertel westtürkischer Großstädte über Anhänger. Neben einer Reihe von Bombenanschlägen, bei denen mehrere Menschen getötet wurden, setzte sich die DHKP-C in den letzten Jahren gegen die Isolationshaft in türkischen F-Typ-Gefängnissen ein. 122 politische Gefangene oder Familienangehörige starben bislang in einem seit sechs Jahren andauernden Todesfasten, ohne daß der türkische Staat sich zu Zugeständnissen bereit zeigte. Die DHKP-C wurde in Deutschland am 6. August 1998 unter dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verboten. Begründet wurde dies mit ihrer Eigenschaft als Ersatzorganisation der seit 1983 in Deutschland verbotenen "Dev-Sol" und unter anderem mit den zum Teil blutigen Fraktions- kämpfen zwischen ihr und dem gegnerischen Flügel (THKP-C), der gleichzeitig mit einem Betätigungsverbot belegt wurde.

Darüber hinaus wurden am selben Tag in Berlin und Heidelberg zwei türkische Staatsbürger aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwältin verhaftet. Ihnen wird nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Einführung dieses Paragrafen im Jahre 2002 ist damals mit der Bedrohung durch den internationalen "islamistischen Terrorismus" legitimiert worden.

Ein "terroristischer Flügel innerhalb der DHKP-C" habe sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat durch bewaffneten Kampf zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime zu ersetzen, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.

Die Beschuldigten sollen als Gebietsverantwortliche für den terroristischen Flügel der DHKP-C tätig gewesen sein. Einem der Verhafteten wird dabei zur Last gelegt, Spendengelder gesammelt, Parteikader geschult sowie Demonstrationen und Diskussionsabende organisiert zu haben.

Der andere Beschuldigte, Devrim G. aus Heidelberg, soll neben Spendengeldsammlungen und Parteikaderschulungen für die sichere Aufbewahrung von Waffen verantwortlich gewesen sein. Beide Beschuldigte sollen außerdem zusammen mit einem bereits am 15. November 2006 Festgenommenen an der Vorbereitung eines illegalen Waffentransports in die Türkei mitgewirkt haben.

Vor zwei Jahren wurde Devrim G. vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Vorwürfen aus dem Jahre 1998 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Pressemitteilung eines Verwandten zufolge, sei er der Auflage des Gerichts, sich eine Beschäftigung zu suchen, gefolgt, indem er sowohl für einen Catering- Service arbeitete als auch ein Abendgymnasium besuchte, wo er eigentlich im kommenden Jahr das Abitur machen wollte.

Daneben droht dem in Deutschland geborenen und seit Jahren hier lebenden Devrim G. auch die Abschiebung in die Türkei. Innerhalb der letzten zwei Jahre soll ihm das Regierungspräsidium Karlsruhe
zweimal die Ausweisung angedroht haben. Dessen Verwandter, Arif Rüzgar, vermutet, dass mit dem von der Bundesanwaltschaft erhobenen Terrorismusvorwurf die Abschiebung von Devrim G. erleichtert werden soll. Sein Schreiben an die Presse ist auf der akj-Homepage dokumentiert worden.

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Montag, Dezember 04, 2006

Generalbundesanwältin prüft Ermittlungen wegen Guantanamo-Gefangenenflügen

Die Generalbundesanwältin Monika Harms prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verschleppungen in das US-Gefangenenlager Guantanamo einleitet.

Anlass hierfür ist ein Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz" , wonach Anfang 2002 die Verschleppung von sechs algerischen Häftlingen im europäischen Hauptquartier der US-amerikanischen Streitkräfte (EUCOM) in Stuttgart geplant und koordiniert worden sein sollen. Laut dem am 27.11.2006 ausgestrahlten Bericht seien diese von Bosnien in die Türkei gebracht und von dort aus zusammen mit 28 Gefangenen aus Afghanistan nach Guantanamo geflogen worden. Bislang seien sie ohne förmliche Anklage in dem Lager auf Kuba inhaftiert. Das Magazin berief sich dabei auf einen Lagebericht des EUCOM, wo auch deutsche Verbindungsoffiziere arbeiten.

"Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat uns die Unterlagen zur Prüfung dieses Vorgangs übersandt", hieß es aus der Bundesanwaltschaft. Nun werde geprüft, ob die Bundesanwaltschaft tatsächlich in der Sache zuständig sei.

Dies wäre der Fall, wenn sich der Anfangsverdacht einer Verschleppung nach § 234a des Strafgesetzbuches bestätigte. "Verschleppung" ist unter anderem gegeben, wenn eine Person durch Gewalt ins Ausland verbracht wird und dadurch der Gefahr ausgesetzt wird, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden. Die Mindeststrafe für "Verschleppung" beträgt ein Jahr.

Wäre lediglich ein Anfangsverdacht einer Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) gegeben, würde die Sache wieder in die Hände der Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgegeben. Die Prüfung der Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich mehrere Tage oder sogar Wochen dauern.

Für ein Einschalten deutscher Ermittler hatte sich der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, ausgesprochen. Ihm hatte sich der FDP-Obmann im Geheimdienste-Untersuchungsausschuss, Max Stadler, angeschlossen. Es müsse deshalb ermittelt werden, weil die Planung der Tat in Deutschland stattgefunden habe, sagte Stadler.

Quelle: Tagesspiegel Online

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Freitag, Dezember 01, 2006

"Gerechtigkeit in Lüritz"

Inga Markovits schreibt mal wieder über DDR-Justiz

Lüritz gibt es nicht, jedenfalls nicht dem Namen nach. Die Hafenstadt an der Ostsee kann Wismar sein, Warnemünde oder Stralsund. Aus Datenschutzgründen hat die in Amerika lehrende, deutsche Rechtshistorikerin Inga Markovits (Die Abwicklung. Ein Tagebuch zum Ende der DDR-Justiz, München 1993) das idyllische Pseudonym gewählt, als sie nach der Wende ein normales ostdeutsches Amtsgericht erforschte. In dessen Kellern fand die (auch) Rechtssoziologin einen wahren Aktenschatz, der Grundlage dieses Buch wurde. Die Ein- und Ausgänge einer vierzigjährigen sozialistischen Gerichtspraxis waren - mangels Personal - einfach gebündelt und weggeräumt worden: Haftbefehle und Bürgerschreiben, Arbeitspläne und Richternotizen, Anweisungen von oben und Anfragen von unten, Dienstliches und Menschliches. Die Rechtshistorikerin, die wissen wollte, welche Rolle das Recht der DDR denn nun im Leben seiner Bürger spielte, war bei ihrer Spurensuche auf Gold gestoßen. weiter bei dradio>>

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Linkspartei bringt Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von KPD-Mitgliedern ein

Der Bundestag hat sich - laut Tagesordnung - als TOP 18 heute gegen 0:13 Uhr mit einer parlamentarischen Initiative der Fraktion DIE LINKE. beschäftigt, die sich für die Rehabilitierung jenes kleinen Teil von WiderstandskämpferInnen gegen das NS-Regime einsetzt, die nach dem Verbot der KPD 1956 durch das BVerfG als KommunistInnen kriminalisiert wurden. Eine entsprechende Initiative war von MdB Jan Korte bereits auf der von akj/RAV/VDJ/Rote Hilfe/Forum Justizgeschichte am 7. November 2006 durchgeführten Konferenz zu 50 Jahren KPD Verbot, "Wenn der Staat rot sieht", angekündigt worden:
Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung?
Drucksache 16/3536

Kommunisten, die wegen Widerstands gegen das NS-Regime im Konzentrationslager oder in den Fängen der Gestapo litten, haben damit wie andere Opfer nationalsozialistischer Verfolgung Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erworben. Im Zuge des Verbots der KPD in der BRD wurde Mitgliedern der KPD eine Entschädigung verweigert oder gar die schon geleistete wieder zurück gefordert. Dieses Unrecht soll behoben werden. weiter zum Antrag

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